
Umzug nach Slowenien
10 Möglichkeiten für den Umzug nach Slowenien in unserem Leitfaden: 1 Nomaden-/Remote-Arbeit-Visum, 4 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 2 Routen nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung, 2 Ehegattenvisa.
Remote-Arbeit: Genehmigung für digitale Nomaden, ~€3,391 im Monat ≈ $3,790. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Slowenien bietet für Nicht-EU-Staatsangehörige eine strukturierte Auswahl an Aufenthaltswegen, von Remote-Arbeitenden über hochqualifizierte Beschäftigte, Forschende und Studierende bis zu Familienmitgliedern. Visa und Steuern sind getrennt zu betrachten.
Nomaden / Remote-Arbeit · 1
Genehmigung für digitale Nomaden
Nötiges Einkommen: ~€3,391 im Monat ≈ $3,790
Arbeit · 4
Studium · 1
Studiengenehmigung
Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570
Nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung · 2
Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder oder für Menschen mit familiären Wurzeln hier. Anders als bei der Freizügigkeit ist jeweils ein Antrag nötig.
Einbürgerung für Auslandsslowenen
Slowenische Staatsangehörigkeit durch Herkunft
Ehegattenvisa · 2
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Ehepartner einer ansässigen Person
Erster Aufenthalt: 2 J.
Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Freizügigkeit und visumfreie Aufenthalte · 1
EU-Freizügigkeit · Erlaubt das Leben hier
Offen für 31 Pässe: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Steuern
Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen, Nichtansässige nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen. Einkünfte von Ansässigen aus ausländischen Quellen werden in Slowenien besteuert, mit Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuerbehörde entscheidet auf Antrag über die Ansässigkeit, und eine Anwesenheit über der genannten Tagesschwelle in einem Steuerjahr macht eine Person allein schon ansässig, rückwirkend ab dem ersten Tag der Anwesenheit. Ein Sonderfreibetrag mindert die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Beschäftigung für bestimmte neu ansässige Beschäftigte, die die Bedingungen erfüllen.
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer natürlicher Personen: progressiv 16-50% auf das Welteinkommen von Ansässigen
Progressive Sätze
Details
- Auf: Jährliche Netto-Steuerbemessungsgrundlage aus allen Einkünften
- Grenze: €9,721/Jahr ≈ $11k
Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.
Besteuert wird
Jährliche Netto-Steuerbemessungsgrundlage aus allen Einkünften; Einkünfte von Ansässigen aus ausländischen Quellen werden in Slowenien besteuert, mit Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen.
Für wen es gilt
- Eine Person ist ansässig, wenn sie einen gemeldeten ständigen Wohnsitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Slowenien hat oder sich in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage dort aufhält.
- Ansässige werden mit Einkünften besteuert, die in Slowenien und im Ausland erzielt werden.
Ausschlüsse
- Nichtansässige werden nur mit Einkünften besteuert, die ihre Quelle in Slowenien haben.
- Eine Person, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in einem anderen Land ansässig ist, wird als nichtansässig behandelt.
Grenzen
- EUR 9,721.43 im Jahr (≈ $10,900) · Jährliche Netto-Steuerbemessungsgrundlage, bis zu der der Satz von 16% gilt (2026)
- EUR 28,592.44 im Jahr (≈ $31,900) · Obergrenze des 26%-Bereichs (2026)
- EUR 57,184.88 im Jahr (≈ $63,900) · Obergrenze des 33%-Bereichs (2026)
- EUR 82,346.23 im Jahr (≈ $92,000) · Obergrenze des 39%-Bereichs; darüber gilt der Satz von 50% (2026)
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Ein Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Steuerbehörde entscheidet über die Ansässigkeit auf Antrag; eine Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person allein schon ansässig, rückwirkend ab dem ersten Tag der Anwesenheit.
Visa
Der Einwanderungsstatus entscheidet nicht über die steuerliche Ansässigkeit.
Weitere Steuern
Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich gezahlt und hängen von der Art der Arbeit ab.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung
Steuererleichterung
Details
- Auf: Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis
Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre.
Besteuert wird
Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis; die Einkommensteuer auf dieses Gehalt wird um 7% ermäßigt (eine Ermäßigung, kein Steuersatz).
Für wen es gilt
- Antragstellende sind in Slowenien steuerlich ansässig, waren in den zwei Steuerjahren vor Arbeitsaufnahme in Slowenien nicht ansässig und hatten in diesem Zeitraum keine slowenischen Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe.
- Vertragsgehalt von mindestens dem Zweifachen des zuletzt bekannten durchschnittlichen Jahresgehalts der Beschäftigten in Slowenien, auf den Monat umgerechnet.
- Beschäftigung bei einem in Slowenien ansässigen Arbeitgeber oder einem Nichtansässigen mit einer Betriebsstätte in Slowenien, wobei das Gehalt für den Arbeitgeber abzugsfähig ist.
- Am Tag der Arbeitsaufnahme in Slowenien unter 40 Jahre alt.
- Die Beschäftigungsbedingung gilt als erfüllt, wenn die Beschäftigung in Slowenien im Steuerjahr mindestens zehn Monate dauert.
Ausschlüsse
- Nicht anzuwenden auf Einkünfte, die nach Artikel 45.a des Einkommensteuergesetzes besteuert werden.
Steuerliche Ansässigkeit
Für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre gewährt, solange die Bedingungen im ersten, dritten und vierten Punkt erfüllt sind; das erste Jahr ist das Jahr des Arbeitsbeginns.
Visa
Nicht an einen bestimmten Titel gebunden; erfordert Beschäftigung in Slowenien und steuerliche Ansässigkeit.
Weitere Steuern
Sozialversicherungsbeiträge sind gesondert von der Einkommensteuer zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Besteuerung von Inhabern des Titels für digitale Nomaden (allgemeine Einkommensteuerregeln)
Welteinkommen
Details
- Auf: Ansässige: Welteinkommen
Keine gesonderte Nomadenbesteuerung: Ein Titelinhaber, der in Slowenien steuerlich ansässig ist, zahlt Einkommensteuer auf sein Welteinkommen mit 16% bis 50%, und ein Nichtansässiger zahlt nur auf Einkünfte mit slowenischer Quelle, einschließlich in Slowenien tatsächlich für einen ausländischen Arbeitgeber geleisteter Arbeit, sofern kein Steuerabkommen sie befreit.
Besteuert wird
Ansässige: Welteinkommen. Nichtansässige: Einkünfte aus slowenischen Quellen; Einkünfte aus Beschäftigung haben eine slowenische Quelle, wenn die Arbeit in Slowenien erbracht wird, gleich wer zahlt. Selbstständige Nomaden mit einem Unternehmen im Ausland können außerdem in Slowenien eine Betriebsstätte begründen, beurteilt nach dem Körperschaftsteuergesetz und einem etwaigen Steuerabkommen.
Für wen es gilt
- Die steuerliche Ansässigkeit folgt Artikel 6 des Einkommensteuergesetzes, nicht dem Titel: gemeldeter ständiger Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Slowenien, oder mehr als 183 Tage Anwesenheit in einem Steuerjahr.
- Eine Person, die nach der Kollisionsregel eines Steuerabkommens in einem anderen Land ansässig ist, wird als in Slowenien nichtansässig behandelt.
- Nach einem Abkommen wird ein Nichtansässiger, der in Slowenien für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, nur im Heimatland besteuert, wenn er sich in einem Zeitraum von 12 Monaten höchstens 183 Tage aufhält, der Arbeitgeber nicht in Slowenien ansässig ist und die Vergütung nicht von einer dortigen Betriebsstätte getragen wird; die Befreiung wird in der Steuererklärung mit einer Ansässigkeitsbescheinigung geltend gemacht.
- Ansässige und Nichtansässige, die in Slowenien für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, müssen die Einkünfte selbst der Steuerbehörde erklären, die die Vorauszahlung durch Bescheid festsetzt.
Ausschlüsse
- Der Titel ändert die steuerliche Ansässigkeit nicht und begründet keine Steuerbefreiung.
- Die Ermäßigung von 7% für neue Einwohner erfordert eine Beschäftigung bei einem in Slowenien ansässigen Arbeitgeber (oder einem ausländischen Arbeitgeber mit Betriebsstätte in Slowenien) und ein Vertragsgehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts.
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Ein Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig (Artikel 6 ZDoh-2).
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit wird auf Antrag von der Steuerbehörde festgestellt; eine Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person allein schon ansässig.
Visa
Der Titel für digitale Nomaden legt nur das Aufenthaltsrecht fest; er hat keine steuerliche Wirkung.
Weitere Steuern
Sozialversicherung: Ein bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellter Nomade, der in der slowenischen Versicherung erfasst ist, meldet und zahlt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge persönlich (Formular OPSVT, Erklärung bis zum 15. und Zahlung bis zum 20. des Folgemonats); selbstständige Nomaden in der slowenischen Versicherung reichen das Formular OPSVZ ein. Ob die Versicherung gilt, hängt von den slowenischen Versicherungsvorschriften und einem etwaigen bilateralen Sozialversicherungsabkommen ab.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Slowenien in Bildern




Später wechseln · 2
Unternehmen / Start-up
Genehmigung für Selbstständige
Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570
Arbeit
Arbeitssuche nach dem Abschluss
Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570
Weg zum Daueraufenthalt · 3
- Einbürgerung nach 5 Jahren · Slovenian citizenship by naturalisation for expatriates and descendants to the second generation (Citizenship Act, national-interest naturalisation)
- Einbürgerung · Slovenian citizenship by origin for children born abroad to a Slovenian parent (registration before 18 or declaration by age 36)
- Daueraufenthalt nach 5 Jahren · Permanent residence permit
Ankunft in Slowenien: erste Schritte
- Eine Krankenversicherung abschließen, die die Anforderung Ihres Weges erfüllt, vor oder bei der Ankunft.
- Ihre Anschrift bei der Verwaltungseinheit anmelden, die Ihren Titel bearbeitet.
- Ein Bankkonto eröffnen und Nachweise über die für Ihren Weg erforderlichen Mittel aufbewahren.
- Sich umgehend bei der Verwaltungseinheit melden, wenn Ihr Studium unterbrochen, abgeschlossen oder abgebrochen wird, sofern Ihr Weg dies verlangt.
- Ihren Reisepass für den von Ihrem Weg verlangten Zeitraum gültig halten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensanforderung für das Visum für digitale Nomaden in Slowenien im Jahr 2026?
Slowenien hat 1 Visum für digitale Nomaden oder Remote-Arbeit. Genehmigung für digitale Nomaden verlangt ein Einkommen von etwa EUR 3,390.68 im Monat (≈ $3,790) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr.
Welche Arbeitsvisa bietet Slowenien Ausländern an?
Slowenien hat 4 Arbeitsvisa. EU Blue Card gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Forschergenehmigung verlangt ein Gehalt von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Konzerninterne Versetzung gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Wie erhält man ein Studienvisum für Slowenien?
Slowenien hat 1 Studienvisum. Studiengenehmigung verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Kann die Staatsangehörigkeit oder Abstammung einen Aufenthalt in Slowenien ermöglichen?
Ja. Slowenien hat 2 Routen nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung. Es gibt außerdem Einbürgerung für Auslandsslowenen und Slowenische Staatsangehörigkeit durch Herkunft.
Kann man in Slowenien zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Slowenien hat 2 Ehegattenvisa. Ehepartner einer ansässigen Person gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Ehepartner eines Staatsbürgers gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann.
Vergleichen mit
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu Slowenien fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.




