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Sonnenaufgang über dem Bleder See und seiner Inselkirche
Sonnenaufgang über dem Bleder See und seiner InselkircheFoto: Kemalcan · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Umzug nach Slowenien

10 Möglichkeiten für den Umzug nach Slowenien in unserem Leitfaden: 1 Nomaden-/Remote-Arbeit-Visum, 4 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 2 Routen nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung, 2 Ehegattenvisa.

Remote-Arbeit: Genehmigung für digitale Nomaden, ~€3,391 im Monat ≈ $3,790. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.

Nomadenvisum: nötiges Einkommen~€3,391 im Monat ≈ $3,790Genehmigung für digitale Nomaden
Längster erster Aufenthalt5 JahreEhepartner eines Staatsbürgers

Slowenien bietet für Nicht-EU-Staatsangehörige eine strukturierte Auswahl an Aufenthaltswegen, von Remote-Arbeitenden über hochqualifizierte Beschäftigte, Forschende und Studierende bis zu Familienmitgliedern. Visa und Steuern sind getrennt zu betrachten.

Remote-Arbeitende, die außerhalb Sloweniens angestellt oder selbstständig sindHochqualifizierte Beschäftigte mit einem slowenischen StellenangebotForschende und Lehrende, die von einer slowenischen Einrichtung aufgenommen werdenStudierende, die in einem anerkannten Programm eingeschrieben sindEhegatten und Partner slowenischer oder EU-Bürger
Schnellabgleich

Studiengenehmigung

Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570

Aufenthalt 1 J., verlängerbarArbeit: jaKrankenversicherung nötig
Details

Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder oder für Menschen mit familiären Wurzeln hier. Anders als bei der Freizügigkeit ist jeweils ein Antrag nötig.

Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.

Freizügigkeit und visumfreie Aufenthalte · 1

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen, Nichtansässige nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen. Einkünfte von Ansässigen aus ausländischen Quellen werden in Slowenien besteuert, mit Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuerbehörde entscheidet auf Antrag über die Ansässigkeit, und eine Anwesenheit über der genannten Tagesschwelle in einem Steuerjahr macht eine Person allein schon ansässig, rückwirkend ab dem ersten Tag der Anwesenheit. Ein Sonderfreibetrag mindert die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Beschäftigung für bestimmte neu ansässige Beschäftigte, die die Bedingungen erfüllen.

Allgemeine Regeln

Einkommensteuer natürlicher Personen: progressiv 16-50% auf das Welteinkommen von Ansässigen

Progressive Sätze

Details
  • Auf: Jährliche Netto-Steuerbemessungsgrundlage aus allen Einkünften
  • Grenze: €9,721/Jahr ≈ $11k

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Besteuert wird

Jährliche Netto-Steuerbemessungsgrundlage aus allen Einkünften; Einkünfte von Ansässigen aus ausländischen Quellen werden in Slowenien besteuert, mit Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Für wen es gilt

  • Eine Person ist ansässig, wenn sie einen gemeldeten ständigen Wohnsitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Slowenien hat oder sich in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage dort aufhält.
  • Ansässige werden mit Einkünften besteuert, die in Slowenien und im Ausland erzielt werden.

Ausschlüsse

  • Nichtansässige werden nur mit Einkünften besteuert, die ihre Quelle in Slowenien haben.
  • Eine Person, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in einem anderen Land ansässig ist, wird als nichtansässig behandelt.

Grenzen

  • EUR 9,721.43 im Jahr (≈ $10,900) · Jährliche Netto-Steuerbemessungsgrundlage, bis zu der der Satz von 16% gilt (2026)
  • EUR 28,592.44 im Jahr (≈ $31,900) · Obergrenze des 26%-Bereichs (2026)
  • EUR 57,184.88 im Jahr (≈ $63,900) · Obergrenze des 33%-Bereichs (2026)
  • EUR 82,346.23 im Jahr (≈ $92,000) · Obergrenze des 39%-Bereichs; darüber gilt der Satz von 50% (2026)

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Ein Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Steuerbehörde entscheidet über die Ansässigkeit auf Antrag; eine Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person allein schon ansässig, rückwirkend ab dem ersten Tag der Anwesenheit.

Visa

Der Einwanderungsstatus entscheidet nicht über die steuerliche Ansässigkeit.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich gezahlt und hängen von der Art der Arbeit ab.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung

Steuererleichterung

Details
  • Auf: Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis

Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Besteuert wird

Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis; die Einkommensteuer auf dieses Gehalt wird um 7% ermäßigt (eine Ermäßigung, kein Steuersatz).

Für wen es gilt

  • Antragstellende sind in Slowenien steuerlich ansässig, waren in den zwei Steuerjahren vor Arbeitsaufnahme in Slowenien nicht ansässig und hatten in diesem Zeitraum keine slowenischen Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe.
  • Vertragsgehalt von mindestens dem Zweifachen des zuletzt bekannten durchschnittlichen Jahresgehalts der Beschäftigten in Slowenien, auf den Monat umgerechnet.
  • Beschäftigung bei einem in Slowenien ansässigen Arbeitgeber oder einem Nichtansässigen mit einer Betriebsstätte in Slowenien, wobei das Gehalt für den Arbeitgeber abzugsfähig ist.
  • Am Tag der Arbeitsaufnahme in Slowenien unter 40 Jahre alt.
  • Die Beschäftigungsbedingung gilt als erfüllt, wenn die Beschäftigung in Slowenien im Steuerjahr mindestens zehn Monate dauert.

Ausschlüsse

  • Nicht anzuwenden auf Einkünfte, die nach Artikel 45.a des Einkommensteuergesetzes besteuert werden.

Steuerliche Ansässigkeit

Für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre gewährt, solange die Bedingungen im ersten, dritten und vierten Punkt erfüllt sind; das erste Jahr ist das Jahr des Arbeitsbeginns.

Visa

Nicht an einen bestimmten Titel gebunden; erfordert Beschäftigung in Slowenien und steuerliche Ansässigkeit.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge sind gesondert von der Einkommensteuer zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Besteuerung von Inhabern des Titels für digitale Nomaden (allgemeine Einkommensteuerregeln)

Welteinkommen

Details
  • Auf: Ansässige: Welteinkommen

Keine gesonderte Nomadenbesteuerung: Ein Titelinhaber, der in Slowenien steuerlich ansässig ist, zahlt Einkommensteuer auf sein Welteinkommen mit 16% bis 50%, und ein Nichtansässiger zahlt nur auf Einkünfte mit slowenischer Quelle, einschließlich in Slowenien tatsächlich für einen ausländischen Arbeitgeber geleisteter Arbeit, sofern kein Steuerabkommen sie befreit.

Besteuert wird

Ansässige: Welteinkommen. Nichtansässige: Einkünfte aus slowenischen Quellen; Einkünfte aus Beschäftigung haben eine slowenische Quelle, wenn die Arbeit in Slowenien erbracht wird, gleich wer zahlt. Selbstständige Nomaden mit einem Unternehmen im Ausland können außerdem in Slowenien eine Betriebsstätte begründen, beurteilt nach dem Körperschaftsteuergesetz und einem etwaigen Steuerabkommen.

Für wen es gilt

  • Die steuerliche Ansässigkeit folgt Artikel 6 des Einkommensteuergesetzes, nicht dem Titel: gemeldeter ständiger Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Slowenien, oder mehr als 183 Tage Anwesenheit in einem Steuerjahr.
  • Eine Person, die nach der Kollisionsregel eines Steuerabkommens in einem anderen Land ansässig ist, wird als in Slowenien nichtansässig behandelt.
  • Nach einem Abkommen wird ein Nichtansässiger, der in Slowenien für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, nur im Heimatland besteuert, wenn er sich in einem Zeitraum von 12 Monaten höchstens 183 Tage aufhält, der Arbeitgeber nicht in Slowenien ansässig ist und die Vergütung nicht von einer dortigen Betriebsstätte getragen wird; die Befreiung wird in der Steuererklärung mit einer Ansässigkeitsbescheinigung geltend gemacht.
  • Ansässige und Nichtansässige, die in Slowenien für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, müssen die Einkünfte selbst der Steuerbehörde erklären, die die Vorauszahlung durch Bescheid festsetzt.

Ausschlüsse

  • Der Titel ändert die steuerliche Ansässigkeit nicht und begründet keine Steuerbefreiung.
  • Die Ermäßigung von 7% für neue Einwohner erfordert eine Beschäftigung bei einem in Slowenien ansässigen Arbeitgeber (oder einem ausländischen Arbeitgeber mit Betriebsstätte in Slowenien) und ein Vertragsgehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts.

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Ein Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig (Artikel 6 ZDoh-2).

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit wird auf Antrag von der Steuerbehörde festgestellt; eine Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person allein schon ansässig.

Visa

Der Titel für digitale Nomaden legt nur das Aufenthaltsrecht fest; er hat keine steuerliche Wirkung.

Weitere Steuern

Sozialversicherung: Ein bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellter Nomade, der in der slowenischen Versicherung erfasst ist, meldet und zahlt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge persönlich (Formular OPSVT, Erklärung bis zum 15. und Zahlung bis zum 20. des Folgemonats); selbstständige Nomaden in der slowenischen Versicherung reichen das Formular OPSVZ ein. Ob die Versicherung gilt, hängt von den slowenischen Versicherungsvorschriften und einem etwaigen bilateralen Sozialversicherungsabkommen ab.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die Altstadt von Piran an der Adriaküste
Die Altstadt von Piran an der AdriaküsteFoto: Isiwal · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons
Die Julischen Alpen über dem Jasna-See bei Kranjska Gora
Die Julischen Alpen über dem Jasna-See bei Kranjska GoraFoto: Michael Gäbler · CC BY 3.0 · Wikimedia Commons
Das Flussufer von Ljubljana und die Burg auf ihrem Hügel
Das Flussufer von Ljubljana und die Burg auf ihrem HügelFoto: Tournasol7 · CC BY 4.0 · Wikimedia Commons
Das klare Wasser des Bohinjer Sees im Triglav-Nationalpark
Das klare Wasser des Bohinjer Sees im Triglav-NationalparkFoto: Bob Ramsak · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Alle Bildnachweise

Später wechseln · 2
Weg zum Daueraufenthalt · 3
  • Einbürgerung nach 5 Jahren · Slovenian citizenship by naturalisation for expatriates and descendants to the second generation (Citizenship Act, national-interest naturalisation)
  • Einbürgerung · Slovenian citizenship by origin for children born abroad to a Slovenian parent (registration before 18 or declaration by age 36)
  • Daueraufenthalt nach 5 Jahren · Permanent residence permit
  1. Eine Krankenversicherung abschließen, die die Anforderung Ihres Weges erfüllt, vor oder bei der Ankunft.
  2. Ihre Anschrift bei der Verwaltungseinheit anmelden, die Ihren Titel bearbeitet.
  3. Ein Bankkonto eröffnen und Nachweise über die für Ihren Weg erforderlichen Mittel aufbewahren.
  4. Sich umgehend bei der Verwaltungseinheit melden, wenn Ihr Studium unterbrochen, abgeschlossen oder abgebrochen wird, sofern Ihr Weg dies verlangt.
  5. Ihren Reisepass für den von Ihrem Weg verlangten Zeitraum gültig halten.

Wie hoch ist die Einkommensanforderung für das Visum für digitale Nomaden in Slowenien im Jahr 2026?

Slowenien hat 1 Visum für digitale Nomaden oder Remote-Arbeit. Genehmigung für digitale Nomaden verlangt ein Einkommen von etwa EUR 3,390.68 im Monat (≈ $3,790) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr.

Welche Arbeitsvisa bietet Slowenien Ausländern an?

Slowenien hat 4 Arbeitsvisa. EU Blue Card gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Forschergenehmigung verlangt ein Gehalt von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Konzerninterne Versetzung gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.

Wie erhält man ein Studienvisum für Slowenien?

Slowenien hat 1 Studienvisum. Studiengenehmigung verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.

Kann die Staatsangehörigkeit oder Abstammung einen Aufenthalt in Slowenien ermöglichen?

Ja. Slowenien hat 2 Routen nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung. Es gibt außerdem Einbürgerung für Auslandsslowenen und Slowenische Staatsangehörigkeit durch Herkunft.

Kann man in Slowenien zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?

Ja. Slowenien hat 2 Ehegattenvisa. Ehepartner einer ansässigen Person gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Ehepartner eines Staatsbürgers gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu Slowenien fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.