Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Slowenien · Arbeit

Slowenien Arbeitssuche nach dem Abschluss

Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570

Temporary residence for graduates seeking work or self-employment

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Arbeitssuche nach dem Abschluss ist eine Route (arbeit) für Slowenien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570. Aufenthalt: 9 Mon.. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€507+ im Monat ≈ $570
Erster Aufenthalt
9 Mon.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€507+/Monat ≈ $570
  • EUR 507.43 im Monat (≈ $570)Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag.
VerlängerungHöchstens 9 Monate, keine Verlängerung

Der Titel wird für bis zu neun Monate erteilt und kann nicht verlängert werden.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 9 Monate insgesamt
  • Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Slowenien
  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende haben in den vergangenen zwei Jahren ein Hochschul- oder tertiäres Studium in Slowenien abgeschlossen.

Was nachzuweisen ist1

  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026).

Unterlagen1

  • Nachweis des Abschlusses, gültiger Reisepass und Krankenversicherung.

Schritte1

  1. Bei einer Verwaltungseinheit beantragen, bevor Ihr aktueller Studierendentitel abläuft; die Bestätigung dient während der Bearbeitung als Aufenthaltsdokument.

Nach der Ankunft1

  • Der Titel erlaubt nur die Arbeitsuche; der Inhaber muss vor Ablauf zu einem Arbeits- oder Selbstständigentitel wechseln.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 9 Monate

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Neunmonatiger Titel für Absolventen einer slowenischen Hochschule aus Nicht-EU-Staaten, die in Slowenien eine Stelle finden oder ein Unternehmen gründen möchten. 1 2 3

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) · Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag. 2 3

Anforderungen

  • Antragstellende haben in den vergangenen zwei Jahren ein Hochschul- oder tertiäres Studium in Slowenien abgeschlossen. 1 2
  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026). 2 3
  • Nachweis des Abschlusses, gültiger Reisepass und Krankenversicherung. 1
  • Bei einer Verwaltungseinheit beantragen, bevor Ihr aktueller Studierendentitel abläuft; die Bestätigung dient während der Bearbeitung als Aufenthaltsdokument. 1 2
  • Der Titel erlaubt nur die Arbeitsuche; der Inhaber muss vor Ablauf zu einem Arbeits- oder Selbstständigentitel wechseln. 1

Aufenthalt

  • Für bis zu neun Monate erteilt; nicht verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 9 Monate.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Slowenien einen Abschluss erworben haben. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Keine Arbeit während der Titeldauer; der Inhaber darf nur Arbeit suchen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Temporary residence for students seeking employment or self-employment · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-06-24
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Arbeitssuche nach dem AbschlussVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5709 Mon.Nein
EU Blue Card–2 J., verlängerbar–
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–
Konzerninterne Versetzung–1 J., verlängerbar–
ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Arbeitssuche nach dem Abschluss nötig?

Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570). Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitssuche nach dem Abschluss möglich?

Für bis zu neun Monate erteilt; nicht verlängerbar.

Ist mit Arbeitssuche nach dem Abschluss Arbeit erlaubt?

Nein. Keine Arbeit während der Titeldauer; der Inhaber darf nur Arbeit suchen.

Wer kann Arbeitssuche nach dem Abschluss beantragen?

Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Slowenien einen Abschluss erworben haben. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Temporary residence for students seeking employment or self-employment · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.