Slowenien · Arbeit
Slowenien Arbeitssuche nach dem Abschluss
Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570
Temporary residence for graduates seeking work or self-employment
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Arbeitssuche nach dem Abschluss ist eine Route (arbeit) für Slowenien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570. Aufenthalt: 9 Mon.. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- €507+ im Monat ≈ $570
- Erster Aufenthalt
- 9 Mon.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€507+/Monat ≈ $570
- EUR 507.43 im Monat (≈ $570)Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag.
VerlängerungHöchstens 9 Monate, keine Verlängerung
Der Titel wird für bis zu neun Monate erteilt und kann nicht verlängert werden.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht verlängerbar: höchstens 9 Monate insgesamt
- Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Slowenien
- Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann1
- Antragstellende haben in den vergangenen zwei Jahren ein Hochschul- oder tertiäres Studium in Slowenien abgeschlossen.
Was nachzuweisen ist1
- Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026).
Unterlagen1
- Nachweis des Abschlusses, gültiger Reisepass und Krankenversicherung.
Schritte1
- Bei einer Verwaltungseinheit beantragen, bevor Ihr aktueller Studierendentitel abläuft; die Bestätigung dient während der Bearbeitung als Aufenthaltsdokument.
Nach der Ankunft1
- Der Titel erlaubt nur die Arbeitsuche; der Inhaber muss vor Ablauf zu einem Arbeits- oder Selbstständigentitel wechseln.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Insgesamt bis zu 9 Monate
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.
Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Neunmonatiger Titel für Absolventen einer slowenischen Hochschule aus Nicht-EU-Staaten, die in Slowenien eine Stelle finden oder ein Unternehmen gründen möchten. 1 2 3
Was nachzuweisen ist
- Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) · Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag. 2 3
Anforderungen
- Antragstellende haben in den vergangenen zwei Jahren ein Hochschul- oder tertiäres Studium in Slowenien abgeschlossen. 1 2
- Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026). 2 3
- Nachweis des Abschlusses, gültiger Reisepass und Krankenversicherung. 1
- Bei einer Verwaltungseinheit beantragen, bevor Ihr aktueller Studierendentitel abläuft; die Bestätigung dient während der Bearbeitung als Aufenthaltsdokument. 1 2
- Der Titel erlaubt nur die Arbeitsuche; der Inhaber muss vor Ablauf zu einem Arbeits- oder Selbstständigentitel wechseln. 1
Aufenthalt
- Für bis zu neun Monate erteilt; nicht verlängerbar.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 9 Monate.
- Laut Quelle nicht verlängerbar.
Staatsangehörigkeit
Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Slowenien einen Abschluss erworben haben. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Keine Arbeit während der Titeldauer; der Inhaber darf nur Arbeit suchen.
Amtliche Quellen
- Temporary residence for students seeking employment or self-employment · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
- Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-06-24
- Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
Arbeitssuche nach dem Abschluss und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Arbeitssuche nach dem Abschluss | Verlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570 | 9 Mon. | Nein |
| EU Blue Card | – | 2 J., verlängerbar | – |
| Forschergenehmigung | Verlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570 | 2 J., verlängerbar | – |
| Konzerninterne Versetzung | – | 1 J., verlängerbar | – |
| Arbeitsgenehmigung | Verlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570 | 2 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Arbeitssuche nach dem Abschluss nötig?
Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570). Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitssuche nach dem Abschluss möglich?
Für bis zu neun Monate erteilt; nicht verlängerbar.
Ist mit Arbeitssuche nach dem Abschluss Arbeit erlaubt?
Nein. Keine Arbeit während der Titeldauer; der Inhaber darf nur Arbeit suchen.
Wer kann Arbeitssuche nach dem Abschluss beantragen?
Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Slowenien einen Abschluss erworben haben. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Temporary residence for students seeking employment or self-employment · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
- Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11
- Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.