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Slowenien · Arbeit

Slowenien Forschergenehmigung

Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570

Residence for research, higher-education and teaching work

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Slowenien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570. Aufenthalt: 2 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€507+ im Monat ≈ $570
Erster Aufenthalt
2 J.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€507+/Monat ≈ $570
  • EUR 507.43 im Monat (≈ $570)Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag.
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel wird für zwei Jahre oder die Dauer der Aufnahmevereinbarung erteilt, wenn kürzer, und jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert.

Government Office for Support and Integration of Migrants

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der Daueraufenthalt erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt und eine Prüfung in Grundkenntnissen des Slowenischen (A2), sofern keine Ausnahme gilt. Abwesenheiten müssen unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten bleiben und insgesamt höchstens 10 Monate betragen.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, wenn Sie sich dort rechtmäßig aufhalten, oder bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.

Government Office for Support and Integration of Migrants

AnwesenheitsregelnHöchstens 10 Monate abwesend

Der Daueraufenthalt erlaubt Abwesenheiten von unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten, die insgesamt höchstens 10 Monate betragen, sowie berufsbedingte Abwesenheiten im Ausland während der Beschäftigung.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowenien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende haben eine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung oder Hochschule in Slowenien.

Was nachzuweisen ist1

  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026).

Unterlagen1

  • Aufnahmevereinbarung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis.

Schritte2

  1. Bei einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland oder bei einer Verwaltungseinheit beantragen; die aufnehmende Einrichtung kann für die forschende Person beantragen.
  2. Verwaltungseinheiten bearbeiten diese Anträge vorrangig.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

An diese Route gebundene Regelung

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung · Steuererleichterung

Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Aufnahmevereinbarung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Aufnahmevereinbarung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Befristeter Aufenthaltstitel für Forschende und Lehrende, die von einer slowenischen Forschungseinrichtung oder Hochschule aufgrund einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden. 1 2 3

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) · Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag. 2 3

Anforderungen

  • Antragstellende haben eine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung oder Hochschule in Slowenien. 1
  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026). 2 3
  • Aufnahmevereinbarung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis. 1
  • Bei einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland oder bei einer Verwaltungseinheit beantragen; die aufnehmende Einrichtung kann für die forschende Person beantragen. 1
  • Verwaltungseinheiten bearbeiten diese Anträge vorrangig. 1

Aufenthalt

  • Für zwei Jahre oder die Dauer der Aufnahmevereinbarung erteilt, wenn kürzer; jeweils um bis zu zwei Jahre verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Staatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Forschungs- und Lehrtätigkeit für die aufnehmende Einrichtung.

Familie

Familie kann sofort nachgeholt werden, ohne Mindestaufenthaltsdauer.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Temporary residence for research, higher education work · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-06-24
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
  4. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–
EU Blue Card–2 J., verlängerbar–
Konzerninterne Versetzung–1 J., verlängerbar–
ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Forschergenehmigung nötig?

Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570). Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?

Für zwei Jahre oder die Dauer der Aufnahmevereinbarung erteilt, wenn kürzer; jeweils um bis zu zwei Jahre verlängerbar.

Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?

Forschungs- und Lehrtätigkeit für die aufnehmende Einrichtung.

Können Familienangehörige mit Forschergenehmigung nachziehen?

Familie kann sofort nachgeholt werden, ohne Mindestaufenthaltsdauer.

Wer kann Forschergenehmigung beantragen?

Nicht-EU-Staatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Forschergenehmigung zum Daueraufenthalt in Slowenien?

Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Slowenien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Forschergenehmigung in Slowenien eine Steuererleichterung?

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung: Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung

Steuererleichterung

Details
  • Auf: Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis

Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Besteuert wird

Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis; die Einkommensteuer auf dieses Gehalt wird um 7% ermäßigt (eine Ermäßigung, kein Steuersatz).

Für wen es gilt

  • Antragstellende sind in Slowenien steuerlich ansässig, waren in den zwei Steuerjahren vor Arbeitsaufnahme in Slowenien nicht ansässig und hatten in diesem Zeitraum keine slowenischen Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe.
  • Vertragsgehalt von mindestens dem Zweifachen des zuletzt bekannten durchschnittlichen Jahresgehalts der Beschäftigten in Slowenien, auf den Monat umgerechnet.
  • Beschäftigung bei einem in Slowenien ansässigen Arbeitgeber oder einem Nichtansässigen mit einer Betriebsstätte in Slowenien, wobei das Gehalt für den Arbeitgeber abzugsfähig ist.
  • Am Tag der Arbeitsaufnahme in Slowenien unter 40 Jahre alt.
  • Die Beschäftigungsbedingung gilt als erfüllt, wenn die Beschäftigung in Slowenien im Steuerjahr mindestens zehn Monate dauert.

Ausschlüsse

  • Nicht anzuwenden auf Einkünfte, die nach Artikel 45.a des Einkommensteuergesetzes besteuert werden.

Steuerliche Ansässigkeit

Für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre gewährt, solange die Bedingungen im ersten, dritten und vierten Punkt erfüllt sind; das erste Jahr ist das Jahr des Arbeitsbeginns.

Visa

Nicht an einen bestimmten Titel gebunden; erfordert Beschäftigung in Slowenien und steuerliche Ansässigkeit.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge sind gesondert von der Einkommensteuer zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Temporary residence for research, higher education work · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
  4. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.