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Slowenien · Unternehmen / Start-up

Slowenien Genehmigung für Selbstständige

Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570

Single permit for self-employed persons

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Selbstständige ist eine Route (unternehmen / start-up) für Slowenien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570. Aufenthalt: 2 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€507+ im Monat ≈ $570
Erster Aufenthalt
2 J.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€507+/Monat ≈ $570
  • EUR 507.43 im Monat (≈ $570)Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag.
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel wird für bis zu zwei Jahre erteilt, danach ein weiterer Titel für zwei Jahre, unter denselben Bedingungen verlängerbar.

Government Office for Support and Integration of Migrants

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der Daueraufenthalt erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt und eine Prüfung in Grundkenntnissen des Slowenischen (A2), sofern keine Ausnahme gilt. Abwesenheiten müssen unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten bleiben und insgesamt höchstens 10 Monate betragen.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, wenn Sie sich dort rechtmäßig aufhalten, oder bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.

Government Office for Support and Integration of Migrants

AnwesenheitsregelnHöchstens 10 Monate abwesend

Der Daueraufenthalt erlaubt Abwesenheiten von unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten, die insgesamt höchstens 10 Monate betragen, sowie berufsbedingte Abwesenheiten im Ausland während der Beschäftigung.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Slowenien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Antragstellende haben mindestens ein Jahr rechtmäßig und ohne Unterbrechung in Slowenien gelebt.
  • Antragstellende in einem reglementierten freien Beruf sind von der Regel des einjährigen Aufenthalts befreit.
  • Die selbstständige Tätigkeit ist in Slowenien als Einzelunternehmer oder in einer vergleichbaren Form eingetragen.

Was nachzuweisen ist3

  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026).
  • Das Verfahren ist nicht kostenlos: Es werden eine Verwaltungsgebühr und die Kosten der Titelkarte erhoben; die amtliche Seite nennt keine Beträge.
  • Die amtliche Seite zum Titel nennt kein Mindestkapital, keinen Mindestumsatz und keine Mindestzahl an Beschäftigten; verlangt werden eine eingetragene Tätigkeit in Slowenien und der Nachweis, dass sie tatsächlich ausgeübt wird.

Unterlagen1

  • Nachweis der eingetragenen oder beabsichtigten Eintragung der Tätigkeit, Krankenversicherung, gültiger Reisepass und Führungszeugnis.

Schritte1

  1. Persönlich bei einer beliebigen Verwaltungseinheit beantragen; die Zustimmung des Arbeitsamts (Employment Service) ist nicht erforderlich.

Nach der Ankunft1

  • Der Titel endet mit der Tätigkeit, und der Inhaber muss sich bei der Verwaltungseinheit melden, wenn das Unternehmen eingestellt wird.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Nachweis der eingetragenen oder beabsichtigten Eintragung der Tätigkeit, Krankenversicherung, gültiger Reisepass und Führungszeugnis

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Nachweis der eingetragenen oder beabsichtigten Eintragung der Tätigkeit, Krankenversicherung, gültiger Reisepass und Führungszeugnis

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel für Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Slowenien ein eigenes eingetragenes Unternehmen führen, in der Regel nach einem Jahr ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts. 1 2 3

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) · Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag. 2 3

Anforderungen

  • Antragstellende haben mindestens ein Jahr rechtmäßig und ohne Unterbrechung in Slowenien gelebt. 1 2
  • Antragstellende in einem reglementierten freien Beruf sind von der Regel des einjährigen Aufenthalts befreit. 1 2
  • Die selbstständige Tätigkeit ist in Slowenien als Einzelunternehmer oder in einer vergleichbaren Form eingetragen. 1
  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026). 2 3
  • Das Verfahren ist nicht kostenlos: Es werden eine Verwaltungsgebühr und die Kosten der Titelkarte erhoben; die amtliche Seite nennt keine Beträge. 1
  • Die amtliche Seite zum Titel nennt kein Mindestkapital, keinen Mindestumsatz und keine Mindestzahl an Beschäftigten; verlangt werden eine eingetragene Tätigkeit in Slowenien und der Nachweis, dass sie tatsächlich ausgeübt wird. 1
  • Nachweis der eingetragenen oder beabsichtigten Eintragung der Tätigkeit, Krankenversicherung, gültiger Reisepass und Führungszeugnis. 1
  • Persönlich bei einer beliebigen Verwaltungseinheit beantragen; die Zustimmung des Arbeitsamts (Employment Service) ist nicht erforderlich. 1
  • Der Titel endet mit der Tätigkeit, und der Inhaber muss sich bei der Verwaltungseinheit melden, wenn das Unternehmen eingestellt wird. 1

Aufenthalt

  • Für bis zu zwei Jahre erteilt; ein weiterer Titel wird für zwei Jahre erteilt; unter denselben Bedingungen verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige, die weder EU-, EWR- noch Schweizer Staatsangehörige sind. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Selbstständige Tätigkeit in der eingetragenen Tätigkeit.

Familie

Der Familiennachzug erfordert ein Jahr Aufenthalt mit einem mindestens ein Jahr gültigen Titel.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Single permit for self-employed persons · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-06-24
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
  4. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für SelbstständigeVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–
Startup Visa ItalienVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–
Genehmigung für Unternehmensinvestoren GriechenlandVerlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Selbstständige nötig?

Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570). Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Selbstständige möglich?

Für bis zu zwei Jahre erteilt; ein weiterer Titel wird für zwei Jahre erteilt; unter denselben Bedingungen verlängerbar.

Ist mit Genehmigung für Selbstständige Arbeit erlaubt?

Selbstständige Tätigkeit in der eingetragenen Tätigkeit.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Selbstständige nachziehen?

Der Familiennachzug erfordert ein Jahr Aufenthalt mit einem mindestens ein Jahr gültigen Titel.

Wer kann Genehmigung für Selbstständige beantragen?

Staatsangehörige, die weder EU-, EWR- noch Schweizer Staatsangehörige sind. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Selbstständige zum Daueraufenthalt in Slowenien?

Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für den Daueraufenthalt in Slowenien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Single permit for self-employed persons · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
  4. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.