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Slowenien · Studium

Slowenien Studiengenehmigung

Nötiges Einkommen: €507+ im Monat ≈ $570

Temporary residence permit for study

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studiengenehmigung ist eine Route (studium) für Slowenien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €507+ im Monat ≈ $570. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€507+ im Monat ≈ $570
Erster Aufenthalt
1 J.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€507+/Monat ≈ $570
  • EUR 507.43 im Monat (≈ $570)Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag.
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel wird für den Studienzeitraum erteilt, jeweils bis zu einem Jahr, und verlängert, solange Sie eingeschrieben bleiben.

Government Office for Support and Integration of Migrants

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der Aufenthalt als Studierender zählt zu 50% auf die 5 Jahre, die für den Daueraufenthalt erforderlich sind (zum Beispiel zählen 2 Jahre als 1).

Government Office for Support and Integration of Migrants

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, wenn Sie sich dort rechtmäßig aufhalten, oder bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Slowenien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende sind in einem öffentlich gültigen Bildungs- oder Studienprogramm, einem internationalen Austausch oder einem genehmigten Ausbildungsprogramm zugelassen.

Was nachzuweisen ist2

  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026).
  • Eine notariell beglaubigte Unterhaltserklärung der Eltern wird akzeptiert, wenn die Eltern zum Unterhalt der studierenden Person verpflichtet sind.

Unterlagen1

  • Einschreibebescheinigung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis.

Schritte1

  1. Bei einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragen, oder bei einer Verwaltungseinheit, wenn Sie sich bereits rechtmäßig in Slowenien aufhalten; auch die Schule kann beantragen.

Nach der Ankunft2

  • Die studierende Person muss sich sofort bei der Verwaltungseinheit melden, wenn das Studium unterbrochen oder abgeschlossen wird oder sie es abbricht.
  • Inhaber können nach dem Abschluss einen neunmonatigen Titel zur Suche nach Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit beantragen.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Einschreibebescheinigung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Einschreibebescheinigung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Befristeter Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Slowenien in einem öffentlich anerkannten Studien- oder Austauschprogramm oder einem genehmigten Ausbildungsprogramm eingeschrieben sind. 1 2 3 4

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570) · Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1. März 2026; die Seite zum Titel selbst nennt keinen Betrag. 2 3

Anforderungen

  • Antragstellende sind in einem öffentlich gültigen Bildungs- oder Studienprogramm, einem internationalen Austausch oder einem genehmigten Ausbildungsprogramm zugelassen. 1 2
  • Ausreichende Mittel für den Aufenthalt, mindestens das Grundmindesteinkommen pro Monat (EUR 507.43 (≈ $570) ab dem 1. März 2026). 2 3
  • Eine notariell beglaubigte Unterhaltserklärung der Eltern wird akzeptiert, wenn die Eltern zum Unterhalt der studierenden Person verpflichtet sind. 1 2
  • Einschreibebescheinigung, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und Führungszeugnis. 1
  • Bei einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragen, oder bei einer Verwaltungseinheit, wenn Sie sich bereits rechtmäßig in Slowenien aufhalten; auch die Schule kann beantragen. 1 2
  • Die studierende Person muss sich sofort bei der Verwaltungseinheit melden, wenn das Studium unterbrochen oder abgeschlossen wird oder sie es abbricht. 1
  • Inhaber können nach dem Abschluss einen neunmonatigen Titel zur Suche nach Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit beantragen. 4

Aufenthalt

  • Für die Studiendauer erteilt, jeweils bis zu einem Jahr; jedes Jahr verlängerbar, solange die Einschreibung besteht.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Staatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Inhaber dürfen über einen Studentenvermittlungsdienst arbeiten oder neben dem Studium eine Beschäftigung aufnehmen.

Familie

Der Familiennachzug erfordert ein Jahr Aufenthalt mit einem mindestens ein Jahr gültigen Titel.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Temporary residence permit for study · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-06-24
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
  4. Temporary residence for students seeking employment or self-employment · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  5. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
StudiengenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5701 J., verlängerbarJa
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie viel Geld ist für Studiengenehmigung nötig?

Einkommen von mindestens EUR 507.43 im Monat (≈ $570). Grundmindesteinkommen, das allgemeine Niveau ausreichender Mittel nach dem Ausländergesetz für eine erwachsene Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt, gültig ab dem 1.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studiengenehmigung möglich?

Für die Studiendauer erteilt, jeweils bis zu einem Jahr; jedes Jahr verlängerbar, solange die Einschreibung besteht.

Ist mit Studiengenehmigung Arbeit erlaubt?

Ja. Inhaber dürfen über einen Studentenvermittlungsdienst arbeiten oder neben dem Studium eine Beschäftigung aufnehmen.

Können Familienangehörige mit Studiengenehmigung nachziehen?

Der Familiennachzug erfordert ein Jahr Aufenthalt mit einem mindestens ein Jahr gültigen Titel.

Wer kann Studiengenehmigung beantragen?

Nicht-EU-Staatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Studiengenehmigung zum Daueraufenthalt in Slowenien?

Die Zeit mit Studiengenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Slowenien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Studiengenehmigung in Slowenien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studiengenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Temporary residence permit for study · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11
  3. Order on harmonised amounts of transfers: basic minimum income from 1 March 2026 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, 2026 · geprüft am 2026-10-11
  4. Temporary residence for students seeking employment or self-employment · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  5. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.