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Slowenien · Arbeit

Slowenien EU Blue Card

Erster Aufenthalt: 2 J.

EU Blue Card (single permit for highly qualified employment)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU Blue Card ist eine Route (arbeit) für Slowenien. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
2 J.
VerlängerungVerlängerbar

Die Blaue Karte wird für die Vertragsdauer plus drei Monate erteilt, bis zu zwei Jahre, und für bis zu drei Jahre verlängert.

Government Office for Support and Integration of Migrants

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Inhaber der Blauen Karte können nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der EU, davon die letzten 2 Jahre in Slowenien, den Daueraufenthalt erhalten.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, wenn Sie sich dort rechtmäßig aufhalten, oder bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.

Government Office for Support and Integration of Migrants

AnwesenheitsregelnHöchstens 10 Monate abwesend

Der Daueraufenthalt erlaubt Abwesenheiten von unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten, die insgesamt höchstens 10 Monate betragen, sowie berufsbedingte Abwesenheiten im Ausland während der Beschäftigung.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Slowenien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Antragstellende haben eine Hochschulbildung oder gleichwertige Qualifikation, die zur Stelle passt.
  • Antragstellende haben einen Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.

Was nachzuweisen ist1

  • Garantiertes Gehalt von mindestens dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in Slowenien, wie zuletzt im Amtsblatt veröffentlicht.

Unterlagen2

  • Vom Arbeitgeber unterschriebener Vertrag, Bildungsnachweis, Führungszeugnis und Krankenversicherung.
  • Erklärung des Arbeitgebers, ob er eine Unterkunft bereitstellt.

Schritte2

  1. Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien oder bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragen; auch der Arbeitgeber kann beantragen.
  2. Das Arbeitsamt (Employment Service) erteilt seine Zustimmung zur Beschäftigung.

Nach der Ankunft1

  • Im ersten Jahr bedürfen ein Arbeitgeber- oder Stellenwechsel der Genehmigung; nach einem Jahr benachrichtigt der Inhaber nur die Verwaltungseinheit.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

An diese Route gebundene Regelung

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung · Steuererleichterung

Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Vom Arbeitgeber unterschriebener Vertrag, Bildungsnachweis, Führungszeugnis und Krankenversicherung

  • Unterkunft

    Erklärung des Arbeitgebers, ob er eine Unterkunft bereitstellt

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Vom Arbeitgeber unterschriebener Vertrag, Bildungsnachweis, Führungszeugnis und Krankenversicherung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Kombinierter Aufenthalts- und Arbeitstitel für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten mit einem Vertrag von mindestens sechs Monaten und einem Gehalt von mindestens dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in Slowenien. 1 2 3

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen · Gehalt im Arbeitsvertrag von mindestens dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in Slowenien, wie zuletzt im Amtsblatt veröffentlicht; die amtlichen Seiten nennen keinen EUR-Betrag. 1 3

Anforderungen

  • Antragstellende haben eine Hochschulbildung oder gleichwertige Qualifikation, die zur Stelle passt. 1
  • Antragstellende haben einen Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. 1
  • Garantiertes Gehalt von mindestens dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in Slowenien, wie zuletzt im Amtsblatt veröffentlicht. 1
  • Vom Arbeitgeber unterschriebener Vertrag, Bildungsnachweis, Führungszeugnis und Krankenversicherung. 1
  • Erklärung des Arbeitgebers, ob er eine Unterkunft bereitstellt. 1
  • Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien oder bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragen; auch der Arbeitgeber kann beantragen. 1
  • Das Arbeitsamt (Employment Service) erteilt seine Zustimmung zur Beschäftigung. 1 2
  • Im ersten Jahr bedürfen ein Arbeitgeber- oder Stellenwechsel der Genehmigung; nach einem Jahr benachrichtigt der Inhaber nur die Verwaltungseinheit. 1 2

Aufenthalt

  • Für zwei Jahre erteilt, oder die Vertragsdauer plus drei Monate, wenn kürzer; Verlängerungen bis zu drei Jahre.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Staatsangehörige, die in einer hochqualifizierten Stelle beschäftigt sind. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit für den im Vertrag genannten Arbeitgeber; ein Arbeitgeberwechsel bedarf im ersten Jahr der Genehmigung.

Familie

Familie kann sofort nachgeholt werden, ohne Mindestaufenthaltsdauer.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Single permit for highly qualified employment - EU Blue Card · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-06-24
  3. EU Blue Card: conditions and change of employer (Employment Service of Slovenia) · Employment Service of Slovenia (ZRSZ) · geprüft am 2026-10-11
  4. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU Blue Card–2 J., verlängerbar–
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–
Konzerninterne Versetzung–1 J., verlängerbar–
ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €507+ im Monat ≈ $5702 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU Blue Card möglich?

Für zwei Jahre erteilt, oder die Vertragsdauer plus drei Monate, wenn kürzer; Verlängerungen bis zu drei Jahre.

Ist mit EU Blue Card Arbeit erlaubt?

Arbeit für den im Vertrag genannten Arbeitgeber; ein Arbeitgeberwechsel bedarf im ersten Jahr der Genehmigung.

Können Familienangehörige mit EU Blue Card nachziehen?

Familie kann sofort nachgeholt werden, ohne Mindestaufenthaltsdauer.

Wer kann EU Blue Card beantragen?

Nicht-EU-Staatsangehörige, die in einer hochqualifizierten Stelle beschäftigt sind. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt EU Blue Card zum Daueraufenthalt in Slowenien?

Die Zeit mit EU Blue Card wird für den Daueraufenthalt in Slowenien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von EU Blue Card in Slowenien eine Steuererleichterung?

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung: Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Sonderfreibetrag für neue Einwohner: 7% Ermäßigung der Steuer auf Einkünfte aus Beschäftigung

Steuererleichterung

Details
  • Auf: Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis

Ein neu ansässiger Arbeitnehmer unter 40 mit einem Gehalt von mindestens dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahresgehalts erhält eine Ermäßigung der Einkommensteuer auf das Gehalt um 7%, für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Besteuert wird

Erhaltenes Gehalt oder Gehaltsersatz aus einem Beschäftigungsverhältnis; die Einkommensteuer auf dieses Gehalt wird um 7% ermäßigt (eine Ermäßigung, kein Steuersatz).

Für wen es gilt

  • Antragstellende sind in Slowenien steuerlich ansässig, waren in den zwei Steuerjahren vor Arbeitsaufnahme in Slowenien nicht ansässig und hatten in diesem Zeitraum keine slowenischen Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe.
  • Vertragsgehalt von mindestens dem Zweifachen des zuletzt bekannten durchschnittlichen Jahresgehalts der Beschäftigten in Slowenien, auf den Monat umgerechnet.
  • Beschäftigung bei einem in Slowenien ansässigen Arbeitgeber oder einem Nichtansässigen mit einer Betriebsstätte in Slowenien, wobei das Gehalt für den Arbeitgeber abzugsfähig ist.
  • Am Tag der Arbeitsaufnahme in Slowenien unter 40 Jahre alt.
  • Die Beschäftigungsbedingung gilt als erfüllt, wenn die Beschäftigung in Slowenien im Steuerjahr mindestens zehn Monate dauert.

Ausschlüsse

  • Nicht anzuwenden auf Einkünfte, die nach Artikel 45.a des Einkommensteuergesetzes besteuert werden.

Steuerliche Ansässigkeit

Für bis zu fünf aufeinanderfolgende Steuerjahre gewährt, solange die Bedingungen im ersten, dritten und vierten Punkt erfüllt sind; das erste Jahr ist das Jahr des Arbeitsbeginns.

Visa

Nicht an einen bestimmten Titel gebunden; erfordert Beschäftigung in Slowenien und steuerliche Ansässigkeit.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge sind gesondert von der Einkommensteuer zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Single permit for highly qualified employment - EU Blue Card · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
  2. Foreigners Act (ZTuj-2), consolidated text UPB15 · Official Gazette of the Republic of Slovenia, No. 46/2025 · geprüft am 2026-10-11
  3. EU Blue Card: conditions and change of employer (Employment Service of Slovenia) · Employment Service of Slovenia (ZRSZ) · geprüft am 2026-10-11
  4. Permanent residence permit for non-EU citizens · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.