Italien · Arbeit
Italien Blaue Karte
Erster Aufenthalt: 2 J.
EU Blue Card (Carta Blu UE, Art. 27-quater D.Lgs. 286/1998)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Blaue Karte ist eine Route (arbeit) für Italien. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
- Bearbeitung
- Bis zu 30 Tage
- Erster Aufenthalt
- 2 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; Entscheidung: bis zu 30 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
- EUR 116 (≈ $130)Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats.
- EUR 30.46 (≈ $34)Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
VerlängerungVerlängerbar
Der Titel gilt zwei Jahre bei unbefristetem Vertrag oder für die Vertragslaufzeit plus drei Monate. Beantragen Sie die Verlängerung mindestens 90 Tage vor Ablauf des Titels; die Questura prüft, ob die ursprünglichen Bedingungen weiterhin gelten.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Der EU-Aufenthaltstitel für Daueraufenthalt erfordert fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel, ein Einkommen von mindestens dem jährlichen Sozialgeld und einen italienischen Sprachtest; er wird innerhalb von 90 Tagen ausgestellt.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (4 Jahre für EU-Bürger) und Italienisch auf Niveau B1 oder höher.
BearbeitungBis zu 30 Tage
Die Arbeitsfreigabe (Nulla osta) ist innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung fällig, in Ausnahmefällen um 30 verlängerbar; der Blue-Card-Titel folgt innerhalb von 30 Tagen.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Der Arbeitgeber beantragt die Freigabe; ein bereits rechtmäßig in Italien aufhältlicher Arbeitnehmer kann beantragen, ohne im Ausland zu leben, andernfalls beantragen Sie das Visum beim Konsulat.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Italien
- Arbeitsrechte sind eingeschränkt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann4
- Ein Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren oder eine postsekundäre Qualifikation auf Niveau 6 oder höher des nationalen Qualifikationsrahmens.
- Alternativ eine Qualifikation für einen reglementierten Beruf nach D.Lgs. 206/2007.
- Alternativ eine höhere berufliche Qualifikation, nachgewiesen durch fünf Jahre Erfahrung, die einem Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- IKT-Manager und -Spezialisten (ISCO-08 133 und 25) benötigen drei Jahre einschlägige Erfahrung in den letzten sieben Jahren.
Was nachzuweisen ist2
- Jährliches Bruttogehalt mindestens auf dem Niveau des nationalen Tarifvertrags.
- Jährliches Bruttogehalt mindestens in Höhe des durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalts laut ISTAT, abgelesen aus dem Vertrag oder dem verbindlichen Angebot.
Unterlagen1
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot von mindestens sechs Monaten für eine Stelle, die die Qualifikation erfordert.
Schritte2
- Der Arbeitgeber beantragt beim Sportello Unico das Nulla osta zur Arbeit, das innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird.
- Arbeitgeber mit einem Protokoll des Innenministeriums reichen stattdessen eine Mitteilung ein.
Nach der Ankunft2
- Der Aufenthaltstitel gilt zwei Jahre bei unbefristetem Vertrag oder für die Vertragslaufzeit plus drei Monate.
- Ein Arbeitgeberwechsel in den ersten 12 Monaten erfordert eine vorherige Genehmigung.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 2 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Pauschalbetrag EUR 300,000
Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.
- Sonderregelung
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem dreijährigen Hochschulabschluss, einer Qualifikation für einen reglementierten Beruf oder fünf Jahren vergleichbarer Erfahrung (drei Jahre für IKT-Manager und -Spezialisten); der Arbeitgeber beantragt das Nulla osta zur Arbeit. 1 2 3 4 5 6 7
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130) · Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. 5
- Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34) · Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18). 6
Anforderungen
- Ein Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren oder eine postsekundäre Qualifikation auf Niveau 6 oder höher des nationalen Qualifikationsrahmens. 1 2
- Alternativ eine Qualifikation für einen reglementierten Beruf nach D.Lgs. 206/2007. 1 2
- Alternativ eine höhere berufliche Qualifikation, nachgewiesen durch fünf Jahre Erfahrung, die einem Hochschulabschluss vergleichbar ist. 1 2
- IKT-Manager und -Spezialisten (ISCO-08 133 und 25) benötigen drei Jahre einschlägige Erfahrung in den letzten sieben Jahren. 1 2
- Jährliches Bruttogehalt mindestens auf dem Niveau des nationalen Tarifvertrags. 1 2
- Jährliches Bruttogehalt mindestens in Höhe des durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalts laut ISTAT, abgelesen aus dem Vertrag oder dem verbindlichen Angebot. 1 2
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot von mindestens sechs Monaten für eine Stelle, die die Qualifikation erfordert. 1
- Der Arbeitgeber beantragt beim Sportello Unico das Nulla osta zur Arbeit, das innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird. 1 2
- Arbeitgeber mit einem Protokoll des Innenministeriums reichen stattdessen eine Mitteilung ein. 1 2
- Der Aufenthaltstitel gilt zwei Jahre bei unbefristetem Vertrag oder für die Vertragslaufzeit plus drei Monate. 1 2
- Ein Arbeitgeberwechsel in den ersten 12 Monaten erfordert eine vorherige Genehmigung. 1
Aufenthalt
- Die Blue Card gilt zwei Jahre bei unbefristeten Verträgen; bei befristeten Verträgen gilt sie für die Vertragslaufzeit plus drei Monate.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Beschäftigung beim sponsernden Arbeitgeber; in den ersten 12 Monaten nur Arbeit, die den Zulassungsbedingungen entspricht. Der Inhaber darf bei Arbeitslosigkeit eine Stelle suchen und parallel auch selbstständig arbeiten.
Familie
Der Familiennachzug ist unabhängig von der Laufzeit des Blue-Card-Titels erlaubt; Familienangehörige erhalten einen Titel aus familiären Gründen mit derselben Dauer wie die Blue Card. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Amtliche Quellen
- Legislative Decree 286/1998 (Consolidated Immigration Act), Art. 27-quater: EU Blue Card · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
- Joint circular of 28 March 2024 on the EU Blue Card (Directive 2021/1883) · Ministry of the Interior and Ministry of Labour and Social Policies · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2024-03-28
- EU Blue Card (Art. 27-quater D.Lgs. 286/1998) · Ministry of the Interior · geprüft am 2026-10-10
- The visa for Italy: long-stay visa types (investors, self-employment, subordinate work, elective residence, research, study, working holiday) · Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
- How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
- Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
- Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
- Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
Blaue Karte und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Blaue Karte | – | 2 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Arbeitsvisum (Decreto Flussi) | – | – | – |
| Blaue Karte Portugal | Verlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,930 | 2 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Visum für Angestellte Spanien | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| D1-Arbeits-/Geschäftsvisum Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Blaue Karte nötig?
Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130). Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34). Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
Wie lange ist der Aufenthalt mit Blaue Karte möglich?
Die Blue Card gilt zwei Jahre bei unbefristeten Verträgen; bei befristeten Verträgen gilt sie für die Vertragslaufzeit plus drei Monate.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Blaue Karte?
Die Arbeitsfreigabe (Nulla osta) ist innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung fällig, in Ausnahmefällen um 30 verlängerbar; der Blue-Card-Titel folgt innerhalb von 30 Tagen.
Ist mit Blaue Karte Arbeit erlaubt?
Eingeschränkt. Beschäftigung beim sponsernden Arbeitgeber; in den ersten 12 Monaten nur Arbeit, die den Zulassungsbedingungen entspricht.
Können Familienangehörige mit Blaue Karte nachziehen?
Der Familiennachzug ist unabhängig von der Laufzeit des Blue-Card-Titels erlaubt; Familienangehörige erhalten einen Titel aus familiären Gründen mit derselben Dauer wie die Blue Card.
Wer kann Blaue Karte beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Blaue Karte zum Daueraufenthalt in Italien?
Die Zeit mit Blaue Karte wird für den Daueraufenthalt in Italien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Blaue Karte wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Gibt es für Inhaber von Blaue Karte in Italien eine Steuererleichterung?
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)
Steuererleichterung
Details
- Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
- Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k
Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.
Besteuert wird
Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.
Für wen es gilt
- In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
- Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
- Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
- Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.
Ausschlüsse
- Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
- Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
- Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.
Grenzen
- EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
- EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
- EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
- EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
- EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024
Steuerliche Ansässigkeit
Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.
Visa
Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.
Weitere Steuern
Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehr in Italien
Arbeitsvisa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 11 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Legislative Decree 286/1998 (Consolidated Immigration Act), Art. 27-quater: EU Blue Card · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
- Joint circular of 28 March 2024 on the EU Blue Card (Directive 2021/1883) · Ministry of the Interior and Ministry of Labour and Social Policies · geprüft am 2026-10-11
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- The visa for Italy: long-stay visa types (investors, self-employment, subordinate work, elective residence, research, study, working holiday) · Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
- How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
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- Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
- Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
- Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.