Spanien · Arbeit
Spanien Visum für Angestellte
Erster Aufenthalt: 1 J.
Employee visa (initial residence and employee work authorization)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Visum für Angestellte ist eine Route (arbeit) für Spanien. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €90 ≈ $100
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Behördengebühren€90 ≈ $100
- EUR 90 (≈ $100)Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.
VerlängerungVerlängerbar
Die erste Genehmigung gilt so lange wie die Tätigkeit, bis zu einem Jahr; die Verlängerung wird in den zwei Monaten vor Ablauf beantragt.
Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration.
BearbeitungAmtliche Bearbeitungsdauer
Über die Genehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung entschieden werden (Schweigen bedeutet Ablehnung); das Konsulat entscheidet dann innerhalb eines Monats über das Visum.
Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Der Arbeitgeber reicht die Genehmigung in Spanien ein; die Arbeitskraft beantragt dann beim spanischen Konsulat das Visum.
Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Spanien gestellt, nicht nach der Einreise
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Spanien
- Arbeitsrechte sind eingeschränkt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann4
- Die Arbeitskraft ist 16 Jahre oder älter und wird von einem spanischen Arbeitgeber eingestellt.
- Die Stelle steht im vierteljährlichen Katalog schwer zu besetzender Berufe, oder der Arbeitgeber weist nach, dass kein geeigneter einheimischer Bewerber verfügbar ist.
- Staatsangehörige Chiles und Perus sowie die Fälle von Art. 40 des Organgesetzes 4/2000 sind vom Test der Beschäftigungslage befreit.
- Die Arbeitskraft besitzt die für den Beruf erforderliche Qualifikation.
Was nachzuweisen ist1
- Ein Teilzeitvertrag muss auf Jahresbasis mindestens den Vollzeit-Mindestlohn zahlen.
Unterlagen3
- Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag im amtlichen Muster, dessen Beginn von der Genehmigung abhängt.
- Arbeitgeberunterlagen, die zeigen, dass er bei Steuern und Sozialversicherung auf dem neuesten Stand ist und über ausreichende Mittel verfügt.
- Unterlagen der Arbeitskraft: vollständiger Reisepass, Qualifikationen, Führungszeugnis für fünf Jahre und ein ärztliches Attest.
Schritte2
- Der Arbeitgeber reicht das Formular EX-03 elektronisch ein, Entscheidung innerhalb von drei Monaten; Schweigen bedeutet Ablehnung.
- Die Arbeitskraft beantragt das Visum innerhalb eines Monats und reist innerhalb seiner Gültigkeit von drei Monaten nach Spanien ein.
Nach der Ankunft1
- Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Sozialversicherung registrieren, dann innerhalb eines Monats den Ausweis beantragen.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in KalenderjahrSpanische steuerliche Ansässigkeit bei mehr als 183 Tagen in Spanien im Kalenderjahr (Art. 9 LIRPF), vorbehaltlich der Regeln zum Interessenmittelpunkt.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Beckham-Regime (6 Jahre)
Einkommen aus ausländischen Quellen außerhalb des qualifizierenden Arbeits- und Unternehmereinkommens wird in Spanien nach diesem Regime nicht besteuert.
- An diese Route gebundene Regelung
Besonderes Regime für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, Unternehmer und Telearbeitende · 24% Steuer
Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Angestellte ab 16 Jahren, von einem spanischen Arbeitgeber beantragt, wenn die nationale Beschäftigungslage Einstellungen erlaubt oder eine Ausnahme gilt. 1 2 3 4 5
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100) · Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag. 4
Anforderungen
- Die Arbeitskraft ist 16 Jahre oder älter und wird von einem spanischen Arbeitgeber eingestellt. 2
- Die Stelle steht im vierteljährlichen Katalog schwer zu besetzender Berufe, oder der Arbeitgeber weist nach, dass kein geeigneter einheimischer Bewerber verfügbar ist. 2 3
- Staatsangehörige Chiles und Perus sowie die Fälle von Art. 40 des Organgesetzes 4/2000 sind vom Test der Beschäftigungslage befreit. 2
- Die Arbeitskraft besitzt die für den Beruf erforderliche Qualifikation. 2
- Ein Teilzeitvertrag muss auf Jahresbasis mindestens den Vollzeit-Mindestlohn zahlen. 2
- Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag im amtlichen Muster, dessen Beginn von der Genehmigung abhängt. 2
- Arbeitgeberunterlagen, die zeigen, dass er bei Steuern und Sozialversicherung auf dem neuesten Stand ist und über ausreichende Mittel verfügt. 2
- Unterlagen der Arbeitskraft: vollständiger Reisepass, Qualifikationen, Führungszeugnis für fünf Jahre und ein ärztliches Attest. 2
- Der Arbeitgeber reicht das Formular EX-03 elektronisch ein, Entscheidung innerhalb von drei Monaten; Schweigen bedeutet Ablehnung. 2
- Die Arbeitskraft beantragt das Visum innerhalb eines Monats und reist innerhalb seiner Gültigkeit von drei Monaten nach Spanien ein. 2
- Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Sozialversicherung registrieren, dann innerhalb eines Monats den Ausweis beantragen. 2
Aufenthalt
- Die erste Genehmigung gilt so lange wie die Tätigkeit, bis zu einem Jahr, und ist auf eine Region und einen Beruf beschränkt. Das Einreisevisum gilt drei Monate.
- Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Gültigkeit des Visums: 3 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Beschäftigung beim genehmigenden Arbeitgeber, auf eine Region und einen Beruf beschränkt; selbstständige Tätigkeit ist erlaubt, wenn die Haupttätigkeit die Beschäftigung bleibt.
Familie
Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern über 65 können zusammengeführt werden, sobald der Inhaber ein Jahr in Spanien gelebt hat und eine Genehmigung für mindestens ein weiteres Jahr besitzt. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Spanien ohne gesonderte Genehmigung arbeiten.
Amtliche Quellen
- Employee visa · Ministry of Foreign Affairs, Spain · geprüft am 2026-10-10
- Sheet 12 - Initial authorization of temporary residence and employment · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-11-20
- Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
- Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
Visum für Angestellte und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Visum für Angestellte | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| EU Blue Card | Verlangt Einkommen ab €33k im Jahr ≈ $37k | 3 J., verlängerbar | – |
| Hochqualifizierte Arbeitskraft | Verlangt Einkommen von €41k+ im Jahr ≈ $46k | 3 J., verlängerbar | – |
| Konzerninterne Versetzung | – | 3 J., verlängerbar | – |
| Forschergenehmigung | – | 3 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Visum für Angestellte nötig?
Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100). Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Visum für Angestellte möglich?
Die erste Genehmigung gilt so lange wie die Tätigkeit, bis zu einem Jahr, und ist auf eine Region und einen Beruf beschränkt.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum für Angestellte?
Über die Genehmigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung entschieden werden (Schweigen bedeutet Ablehnung); das Konsulat entscheidet dann innerhalb eines Monats über das Visum.
Ist mit Visum für Angestellte Arbeit erlaubt?
Eingeschränkt. Beschäftigung beim genehmigenden Arbeitgeber, auf eine Region und einen Beruf beschränkt; selbstständige Tätigkeit ist erlaubt, wenn die Haupttätigkeit die Beschäftigung bleibt.
Können Familienangehörige mit Visum für Angestellte nachziehen?
Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern über 65 können zusammengeführt werden, sobald der Inhaber ein Jahr in Spanien gelebt hat und eine Genehmigung für mindestens ein weiteres Jahr besitzt.
Wer kann Visum für Angestellte beantragen?
Drittstaatsangehörige Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Visum für Angestellte zum Daueraufenthalt in Spanien?
Die Zeit mit Visum für Angestellte wird für den Daueraufenthalt in Spanien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Visum für Angestellte wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Gibt es für Inhaber von Visum für Angestellte in Spanien eine Steuererleichterung?
Besonderes Regime für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, Unternehmer und Telearbeitende (Beckham-Regime, Art. 93 LIRPF): Optionales Regime, das Einkommen aus spanischen Quellen nach den Regeln für Nichtansässige besteuert: 24% bis EUR600,000 (≈ $670,000) und 47% darüber, für das Jahr der Ankunft plus fünf Jahre. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Besonderes Regime für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, Unternehmer und Telearbeitende (Beckham-Regime, Art. 93 LIRPF)
24% Steuer
Details
- Grenze: €600k/Jahr ≈ $670k
Optionales Regime, das Einkommen aus spanischen Quellen nach den Regeln für Nichtansässige besteuert: 24% bis EUR600,000 (≈ $670,000) und 47% darüber, für das Jahr der Ankunft plus fünf Jahre. Einkommen aus ausländischen Quellen außerhalb des qualifizierenden Arbeits- und Unternehmereinkommens wird in Spanien nach diesem Regime nicht besteuert.
Besteuert wird
Steuer, berechnet nach den spanischen Regeln der Einkommensteuer für Nichtansässige, für Personen, die dafür optiert haben und durch einen qualifizierenden Umzug in Spanien steuerlich ansässig werden. Die AEAT behandelt alles Arbeitseinkommen und qualifizierende Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit, das während des Regimes erzielt wird, als aus spanischen Quellen stammend, auch wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird, vorbehaltlich der Zeitausnahme vor dem Umzug/nach dem Regime. Base A (Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne) verwendet eine gesonderte Sparertragstabelle; sonstiges Einkommen gehört in der Regel zu Base B. Für qualifizierendes im Ausland erzieltes Einkommen aus Beschäftigung/unternehmerischer Tätigkeit kann eine begrenzte Anrechnung ausländischer Steuern mit gesetzlicher Obergrenze gelten.
Für wen es gilt
- Die Person muss wegen des Umzugs in Spanien steuerlich ansässig werden, in den fünf Steuerzeiträumen davor nicht in Spanien ansässig gewesen sein und das Regime mit Formular 149 wählen.
- Der Umzug (im ersten Antragsjahr oder im Jahr davor) muss auf einem der folgenden Gründe beruhen: ein Arbeitsvertrag in Spanien (einschließlich Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber mit dem internationalen Telearbeitsvisum), die Übernahme einer Direktorenstellung in einer Einrichtung, eine nach Art. 70 der Ley 14/2013 anerkannte unternehmerische Tätigkeit oder eine hochqualifizierte Fachkraft, die Start-ups bedient oder F&E&I-Arbeit leistet, mit mehr als 40% des Geschäfts-, Berufs- und Arbeitseinkommens daraus.
- Die Person darf kein Einkommen über eine Betriebsstätte in Spanien erzielen (außer in den Fällen von Unternehmern und hochqualifizierten Fachkräften).
- Das Regime gilt im Steuerzeitraum des Wohnsitzwechsels und in den folgenden fünf Steuerzeiträumen, solange die Bedingungen fortbestehen.
- Ehepartner und Kinder unter 25 (oder jeden Alters bei Behinderung) oder der Elternteil, wo keine Ehe besteht, können ebenfalls optieren, wenn sie ebenfalls ansässig werden und ihre gemeinsame Bemessungsgrundlage niedriger ist als die des Hauptsteuerpflichtigen.
Ausschlüsse
- Nicht automatisch mit einem Visum für digitale Nomaden oder einem anderen Visum; Steueroption, Ansässigkeit und Tätigkeitsbedingungen sind gesondert zu betrachten.
- Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne (Einkommen nach Art. 25.1.f TRLIRNR) verwenden die gesonderte Sparertragstabelle in Art. 93.2.e: 19% bis EUR 6,000, (≈ $6,700) 21% bis EUR 50,000, (≈ $55,900) 23% bis EUR 200,000, (≈ $223,000) 27% bis EUR 300,000 (≈ $335,000) und 30% darüber (30% ab dem Steuerjahr 2025 nach Ley 7/2024). Die Tabelle von 24%/47% gilt für den Rest der Bemessungsgrundlage.
- Nicht betriebliche städtische Immobilien in Spanien können fiktive Mieteinnahmen erzeugen, auch wenn sie als gewöhnlicher Wohnsitz des Steuerpflichtigen genutzt werden (Vereinheitlichungskriterium des TEAC vom 17. Juli 2025).
- Qualifizierendes Arbeits- und Unternehmereinkommen, das während des Regimes erzielt wird, gilt als aus spanischen Quellen stammend, auch wenn die Arbeit im Ausland verrichtet wird, mit Ausnahme von Einkommen aus Tätigkeit vor dem Umzug oder nach dem Ende des Regimes.
Grenzen
- EUR 600,000 im Jahr (≈ $670,000) · Allgemeiner Teil der Bemessungsgrundlage: 24% bis zu diesem Betrag und 47% darüber (Art. 93.2.e.1); die Quellensteuer auf Arbeitseinkommen beträgt 24%, und 47% auf Vergütungen eines Zahlers oberhalb von EUR 600,000 (≈ $670,000).
- EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Sparerteil der Bemessungsgrundlage: 19% bis EUR 6,000, (≈ $6,700) 21% bis EUR 50,000, (≈ $55,900) 23% bis EUR 200,000, (≈ $223,000) 27% bis zu diesem Betrag und 30% darüber (Art. 93.2.e.2).
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr · Spanische steuerliche Ansässigkeit bei mehr als 183 Tagen in Spanien im Kalenderjahr (Art. 9 LIRPF), vorbehaltlich der Regeln zum Interessenmittelpunkt.
Steuerliche Ansässigkeit
Die antragstellende Person muss wegen des Umzugs in Spanien steuerlich ansässig werden und in den vorangegangenen fünf Steuerzeiträumen nicht ansässig gewesen sein; die Option wird mit Formular 149 eingereicht und gilt für das Ankunftsjahr plus fünf. Teilnehmende gelten für Zwecke von Doppelbesteuerungsabkommen als Nichtansässige und werden in Spanien nur auf Einkommen aus spanischen Quellen besteuert, wobei qualifizierendes Arbeits- und Unternehmereinkommen als aus spanischen Quellen stammend gilt.
Visa
Eigenständige Steueroption; ein Telearbeitsvisum kann ein qualifizierender Umstand sein, verleiht das Regime aber nicht.
Weitere Steuern
Spanische Sozialversicherung, Mehrwertsteuer und Gewerbeanmeldung sind gesondert zu betrachten. Teilnehmende unterliegen der Vermögensteuer in beschränktem Umfang (in Spanien gelegene Vermögenswerte). Nicht betriebliche städtische Immobilien in Spanien erzeugen fiktive Mieteinnahmen, auch wenn sie der Hauptwohnsitz sind (TEAC-Kriterium vom 17. Juli 2025). Eine Anrechnung ausländischer Steuern für im Ausland erzieltes qualifizierendes Arbeits- und Unternehmereinkommen ist auf 30% der zugehörigen Steuerbelastung begrenzt.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehr in Spanien
Arbeitsvisa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Employee visa · Ministry of Foreign Affairs, Spain · geprüft am 2026-10-10
- Sheet 12 - Initial authorization of temporary residence and employment · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
- Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
- Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
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