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Spanien · Nomaden / Remote-Arbeit

Spanien Visum für digitale Nomaden

Nötiges Einkommen: €2,442+ im Monat ≈ $2,730

International teleworking visa and residence authorization (digital nomad, Ley 28/2022)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Visum für digitale Nomaden ist eine Route (nomaden / remote-arbeit) für Spanien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,442+ im Monat ≈ $2,730. Aufenthalt: 3 J., verlängerbar. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2,442+ im Monat ≈ $2,730
Behördengebühren
€73.26 ≈ $82
Bearbeitung
20 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €73.26 ≈ $82; nachzuweisendes Einkommen €2,442+/Monat ≈ $2,730; Entscheidung: 20 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€73.26 ≈ $82
  • EUR 73.26 (≈ $82)Gebühr für den Erstantrag, vor der Einreichung für den Inhaber und für jedes Familienmitglied zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,442+/Monat ≈ $2,730 · +2 weitere
  • EUR 2,442 im Monat (≈ $2,730)200% des monatlichen Mindestlohns (SMI) für den Inhaber, brutto vor Abzügen. Der SMI 2026 beträgt EUR1,221 (≈ $1,360) pro Monat (Real Decreto 126/2026, Art. 1), 200% sind also EUR2,442 (≈ $2,730) pro Monat, der Betrag, den die spanische Konsularseite nennt. Nachgewiesen durch Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen und Kontoauszüge der letzten drei Monate.
  • EUR 915.75 im Monat (≈ $1,020)Zum Betrag des Inhabers für das erste mitreisende Familienmitglied hinzugerechnet: 75% des SMI, also 0.75 x EUR1,221 (≈ $1,360) (EUR916 (≈ $1,020) auf der Konsularseite); brutto, vor Abzügen.
  • EUR 305.25 im Monat (≈ $340)Für jedes weitere Familienmitglied hinzugerechnet: 25% des SMI, also 0.25 x EUR1,221 (≈ $1,360) (EUR306 (≈ $340) auf der Konsularseite); brutto, vor Abzügen.
VerlängerungVerlängerbar

Das Visum gilt bis zu einem Jahr, die Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Jahre, danach verlängert sie sich in Zweijahreszeiträumen, solange die Bedingungen erfüllt sind.

Boletín Oficial del Estado

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.

Boletín Oficial del Estado

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration.

Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado

Bearbeitung20 Tage

Antragstellende, die sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten, erhalten innerhalb von 20 Tagen eine Entscheidung; das Konsulat entscheidet innerhalb von 10 Arbeitstagen über ein Visum.

Boletín Oficial del EstadoLarge Companies and Strategic Groups Unit

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Das Telearbeitsvisum beim spanischen Konsulat beantragen oder die Aufenthaltsgenehmigung aus Spanien beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig dort aufhalten.

Boletín Oficial del EstadoLarge Companies and Strategic Groups Unit

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann5

  • Die antragstellende Person ist ein erwachsener Nicht-EU-Staatsangehöriger, der ausschließlich mit Computer- und Telekommunikationssystemen remote arbeitet.
  • Die antragstellende Person besitzt einen Abschluss einer anerkannten Universität, Berufsschule oder Business School oder hat 3 Jahre Erfahrung.
  • Angestellte haben mindestens 3 Monate für das ausländische Unternehmen gearbeitet, und das Unternehmen erlaubt Remote-Arbeit von Spanien aus.
  • Freiberufler haben seit mindestens 3 Monaten eine Geschäftsbeziehung mit einem oder mehreren nicht spanischen Unternehmen.
  • Das ausländische Unternehmen oder die Gruppe weist mindestens ein Jahr tatsächliche Tätigkeit nach.

Was nachzuweisen ist2

  • Einkommen von EUR2,442 (≈ $2,730) pro Monat (200% des Mindestlohns 2026 von EUR1,221 (≈ $1,360)), brutto.
  • EUR915.75 (≈ $1,020) pro Monat (75% des Mindestlohns) kommen für das erste Familienmitglied hinzu und EUR305.25 (≈ $340) für jedes weitere.

Unterlagen4

  • Schreiben des ausländischen Unternehmens, das Remote-Arbeit von Spanien aus genehmigt, mit Aufgaben, Gehalt in Euro und Bedingungen.
  • Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen und Bankbescheinigungen der letzten drei Monate.
  • Abschluss oder Nachweis von 3 Jahren Erfahrung, plus ein Führungszeugnis.
  • Öffentliche oder private Krankenversicherung ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten.

Schritte2

  1. Antragstellende im Ausland beantragen das Telearbeitsvisum beim spanischen Konsulat; es erlaubt Aufenthalt und Remote-Arbeit bis zu einem Jahr.
  2. Antragstellende, die sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten, können die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen, über die innerhalb von 20 Tagen entschieden wird.

Nach der Ankunft2

  • Angestellte müssen bei der Sozialversicherung registriert sein und Freiberufler im System für Selbstständige.
  • Die Aufenthaltsgenehmigung gilt bis zu 3 Jahre und ist in Zeiträumen von 2 Jahren verlängerbar.

Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrSpanische steuerliche Ansässigkeit bei mehr als 183 Tagen in Spanien im Kalenderjahr (Art. 9 LIRPF), vorbehaltlich der Regeln zum Interessenmittelpunkt.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Beckham-Regime (6 Jahre)

Einkommen aus ausländischen Quellen außerhalb des qualifizierenden Arbeits- und Unternehmereinkommens wird in Spanien nach diesem Regime nicht besteuert.

An diese Route gebundene Regelung

Besonderes Regime für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, Unternehmer und Telearbeitende · 24% Steuer

Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Öffentliche oder private Krankenversicherung ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Abschluss oder Nachweis von 3 Jahren Erfahrung, plus ein Führungszeugnis

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Remote-Arbeitende, die bei Unternehmen außerhalb Spaniens angestellt sind oder diese bedienen. Angestellte benötigen 3 Monate Beschäftigung beim ausländischen Unternehmen und Freiberufler 3 Monate Geschäftsbeziehung mit ausländischen Kunden. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 2,442 im Monat (≈ $2,730) · 200% des monatlichen Mindestlohns (SMI) für den Inhaber, brutto vor Abzügen. Der SMI 2026 beträgt EUR1,221 (≈ $1,360) pro Monat (Real Decreto 126/2026, Art. 1), 200% sind also EUR2,442 (≈ $2,730) pro Monat, der Betrag, den die spanische Konsularseite nennt. Nachgewiesen durch Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen und Kontoauszüge der letzten drei Monate. 1 2 3 5
  • Einkommen von mindestens EUR 915.75 im Monat (≈ $1,020) · Zum Betrag des Inhabers für das erste mitreisende Familienmitglied hinzugerechnet: 75% des SMI, also 0.75 x EUR1,221 (≈ $1,360) (EUR916 (≈ $1,020) auf der Konsularseite); brutto, vor Abzügen. 1 3 5
  • Einkommen von mindestens EUR 305.25 im Monat (≈ $340) · Für jedes weitere Familienmitglied hinzugerechnet: 25% des SMI, also 0.25 x EUR1,221 (≈ $1,360) (EUR306 (≈ $340) auf der Konsularseite); brutto, vor Abzügen. 1 3 5
  • Eine Gebühr von EUR 73.26 (≈ $82) · Gebühr für den Erstantrag, vor der Einreichung für den Inhaber und für jedes Familienmitglied zu zahlen. 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist ein erwachsener Nicht-EU-Staatsangehöriger, der ausschließlich mit Computer- und Telekommunikationssystemen remote arbeitet. 4 2
  • Die antragstellende Person besitzt einen Abschluss einer anerkannten Universität, Berufsschule oder Business School oder hat 3 Jahre Erfahrung. 4 3
  • Angestellte haben mindestens 3 Monate für das ausländische Unternehmen gearbeitet, und das Unternehmen erlaubt Remote-Arbeit von Spanien aus. 4
  • Freiberufler haben seit mindestens 3 Monaten eine Geschäftsbeziehung mit einem oder mehreren nicht spanischen Unternehmen. 4
  • Das ausländische Unternehmen oder die Gruppe weist mindestens ein Jahr tatsächliche Tätigkeit nach. 4
  • Einkommen von EUR2,442 (≈ $2,730) pro Monat (200% des Mindestlohns 2026 von EUR1,221 (≈ $1,360)), brutto. 1 2 3 5
  • EUR915.75 (≈ $1,020) pro Monat (75% des Mindestlohns) kommen für das erste Familienmitglied hinzu und EUR305.25 (≈ $340) für jedes weitere. 1 3 5
  • Schreiben des ausländischen Unternehmens, das Remote-Arbeit von Spanien aus genehmigt, mit Aufgaben, Gehalt in Euro und Bedingungen. 3
  • Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen und Bankbescheinigungen der letzten drei Monate. 3
  • Abschluss oder Nachweis von 3 Jahren Erfahrung, plus ein Führungszeugnis. 3 4
  • Öffentliche oder private Krankenversicherung ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten. 2
  • Antragstellende im Ausland beantragen das Telearbeitsvisum beim spanischen Konsulat; es erlaubt Aufenthalt und Remote-Arbeit bis zu einem Jahr. 4 2
  • Antragstellende, die sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten, können die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen, über die innerhalb von 20 Tagen entschieden wird. 4 2
  • Angestellte müssen bei der Sozialversicherung registriert sein und Freiberufler im System für Selbstständige. 2
  • Die Aufenthaltsgenehmigung gilt bis zu 3 Jahre und ist in Zeiträumen von 2 Jahren verlängerbar. 4

Aufenthalt

  • Das Visum gilt bis zu einem Jahr. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt bis zu 3 Jahre und wird in Zeiträumen von 2 Jahren verlängert.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Remote-Arbeit nur für das ausländische Unternehmen. Freiberufler dürfen spanische Kunden bis zu 20% ihrer beruflichen Tätigkeit annehmen.

Familie

Ehepartner oder Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte aufsteigender Linie können mit oder nach dem Inhaber beantragen und dürfen in Spanien ohne Einschränkungen arbeiten. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Spanien ohne gesonderte Genehmigung arbeiten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Telework (digital nomad) visa · Ministry of Foreign Affairs, Spain (Embassy in Washington consular section) · geprüft am 2026-10-10
  2. FAQs: residence and work authorizations for international teleworkers · Large Companies and Strategic Groups Unit (UGE-CE) · geprüft am 2026-10-10
  3. Initial applications for international teleworkers: documentation and financial thresholds · Large Companies and Strategic Groups Unit (UGE-CE) · geprüft am 2026-10-10
  4. Ley 14/2013, support for entrepreneurs and their internationalisation: consolidated text (Arts. 61-76, 74 bis-quinquies) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2013-09-28
  5. Royal decree setting the 2026 minimum wage (EUR1,221/month) · Boletin Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  6. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-11-20
  7. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Visum für digitale NomadenVerlangt Einkommen von €2,442+ im Monat ≈ $2,7303 J., verlängerbarEingeschränkt
D8-Visum für digitale Nomaden PortugalVerlangt Einkommen von €3,680+ im Monat ≈ $4,1102 J., verlängerbarNur Remote-Arbeit
Visum für digitale Nomaden ItalienVerlangt Einkommen ab €25k im Jahr ≈ $28k1 J., verlängerbarKeine Arbeit vor Ort
Visum für digitale Nomaden GriechenlandVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9101 J., verlängerbarNur Remote-Arbeit
Genehmigung für digitale Nomaden ZypernVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9101 J., verlängerbarNur Remote-Arbeit

Wie viel Geld ist für Visum für digitale Nomaden nötig?

Einkommen von mindestens EUR 2,442 im Monat (≈ $2,730). 200% des monatlichen Mindestlohns (SMI) für den Inhaber, brutto vor Abzügen. Einkommen von mindestens EUR 915.75 im Monat (≈ $1,020). Zum Betrag des Inhabers für das erste mitreisende Familienmitglied hinzugerechnet: 75% des SMI, also 0.75 x EUR1,221 (≈ $1,360) (EUR916 (≈ $1,020) auf der Konsularseite); brutto, vor Abzügen. Einkommen von mindestens EUR 305.25 im Monat (≈ $340). Für jedes weitere Familienmitglied hinzugerechnet: 25% des SMI, also 0.25 x EUR1,221 (≈ $1,360) (EUR306 (≈ $340) auf der Konsularseite); brutto, vor Abzügen. Eine Gebühr von EUR 73.26 (≈ $82). Gebühr für den Erstantrag, vor der Einreichung für den Inhaber und für jedes Familienmitglied zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Visum für digitale Nomaden möglich?

Das Visum gilt bis zu einem Jahr.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum für digitale Nomaden?

Antragstellende, die sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten, erhalten innerhalb von 20 Tagen eine Entscheidung; das Konsulat entscheidet innerhalb von 10 Arbeitstagen über ein Visum.

Ist mit Visum für digitale Nomaden Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Remote-Arbeit nur für das ausländische Unternehmen.

Können Familienangehörige mit Visum für digitale Nomaden nachziehen?

Ehepartner oder Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte aufsteigender Linie können mit oder nach dem Inhaber beantragen und dürfen in Spanien ohne Einschränkungen arbeiten.

Wer kann Visum für digitale Nomaden beantragen?

Drittstaatsangehörige Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Visum für digitale Nomaden zum Daueraufenthalt in Spanien?

Die Zeit mit Visum für digitale Nomaden wird für den Daueraufenthalt in Spanien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Visum für digitale Nomaden wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Visum für digitale Nomaden in Spanien eine Steuererleichterung?

Besonderes Regime für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, Unternehmer und Telearbeitende (Beckham-Regime, Art. 93 LIRPF): Optionales Regime, das Einkommen aus spanischen Quellen nach den Regeln für Nichtansässige besteuert: 24% bis EUR600,000 (≈ $670,000) und 47% darüber, für das Jahr der Ankunft plus fünf Jahre. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Besonderes Regime für nach Spanien umgezogene Arbeitnehmer, Unternehmer und Telearbeitende (Beckham-Regime, Art. 93 LIRPF)

24% Steuer

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Beckham-Regime (6 Jahre)
Details
  • Grenze: €600k/Jahr ≈ $670k

Optionales Regime, das Einkommen aus spanischen Quellen nach den Regeln für Nichtansässige besteuert: 24% bis EUR600,000 (≈ $670,000) und 47% darüber, für das Jahr der Ankunft plus fünf Jahre. Einkommen aus ausländischen Quellen außerhalb des qualifizierenden Arbeits- und Unternehmereinkommens wird in Spanien nach diesem Regime nicht besteuert.

Besteuert wird

Steuer, berechnet nach den spanischen Regeln der Einkommensteuer für Nichtansässige, für Personen, die dafür optiert haben und durch einen qualifizierenden Umzug in Spanien steuerlich ansässig werden. Die AEAT behandelt alles Arbeitseinkommen und qualifizierende Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit, das während des Regimes erzielt wird, als aus spanischen Quellen stammend, auch wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird, vorbehaltlich der Zeitausnahme vor dem Umzug/nach dem Regime. Base A (Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne) verwendet eine gesonderte Sparertragstabelle; sonstiges Einkommen gehört in der Regel zu Base B. Für qualifizierendes im Ausland erzieltes Einkommen aus Beschäftigung/unternehmerischer Tätigkeit kann eine begrenzte Anrechnung ausländischer Steuern mit gesetzlicher Obergrenze gelten.

Für wen es gilt

  • Die Person muss wegen des Umzugs in Spanien steuerlich ansässig werden, in den fünf Steuerzeiträumen davor nicht in Spanien ansässig gewesen sein und das Regime mit Formular 149 wählen.
  • Der Umzug (im ersten Antragsjahr oder im Jahr davor) muss auf einem der folgenden Gründe beruhen: ein Arbeitsvertrag in Spanien (einschließlich Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber mit dem internationalen Telearbeitsvisum), die Übernahme einer Direktorenstellung in einer Einrichtung, eine nach Art. 70 der Ley 14/2013 anerkannte unternehmerische Tätigkeit oder eine hochqualifizierte Fachkraft, die Start-ups bedient oder F&E&I-Arbeit leistet, mit mehr als 40% des Geschäfts-, Berufs- und Arbeitseinkommens daraus.
  • Die Person darf kein Einkommen über eine Betriebsstätte in Spanien erzielen (außer in den Fällen von Unternehmern und hochqualifizierten Fachkräften).
  • Das Regime gilt im Steuerzeitraum des Wohnsitzwechsels und in den folgenden fünf Steuerzeiträumen, solange die Bedingungen fortbestehen.
  • Ehepartner und Kinder unter 25 (oder jeden Alters bei Behinderung) oder der Elternteil, wo keine Ehe besteht, können ebenfalls optieren, wenn sie ebenfalls ansässig werden und ihre gemeinsame Bemessungsgrundlage niedriger ist als die des Hauptsteuerpflichtigen.

Ausschlüsse

  • Nicht automatisch mit einem Visum für digitale Nomaden oder einem anderen Visum; Steueroption, Ansässigkeit und Tätigkeitsbedingungen sind gesondert zu betrachten.
  • Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne (Einkommen nach Art. 25.1.f TRLIRNR) verwenden die gesonderte Sparertragstabelle in Art. 93.2.e: 19% bis EUR 6,000, (≈ $6,700) 21% bis EUR 50,000, (≈ $55,900) 23% bis EUR 200,000, (≈ $223,000) 27% bis EUR 300,000 (≈ $335,000) und 30% darüber (30% ab dem Steuerjahr 2025 nach Ley 7/2024). Die Tabelle von 24%/47% gilt für den Rest der Bemessungsgrundlage.
  • Nicht betriebliche städtische Immobilien in Spanien können fiktive Mieteinnahmen erzeugen, auch wenn sie als gewöhnlicher Wohnsitz des Steuerpflichtigen genutzt werden (Vereinheitlichungskriterium des TEAC vom 17. Juli 2025).
  • Qualifizierendes Arbeits- und Unternehmereinkommen, das während des Regimes erzielt wird, gilt als aus spanischen Quellen stammend, auch wenn die Arbeit im Ausland verrichtet wird, mit Ausnahme von Einkommen aus Tätigkeit vor dem Umzug oder nach dem Ende des Regimes.

Grenzen

  • EUR 600,000 im Jahr (≈ $670,000) · Allgemeiner Teil der Bemessungsgrundlage: 24% bis zu diesem Betrag und 47% darüber (Art. 93.2.e.1); die Quellensteuer auf Arbeitseinkommen beträgt 24%, und 47% auf Vergütungen eines Zahlers oberhalb von EUR 600,000 (≈ $670,000).
  • EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Sparerteil der Bemessungsgrundlage: 19% bis EUR 6,000, (≈ $6,700) 21% bis EUR 50,000, (≈ $55,900) 23% bis EUR 200,000, (≈ $223,000) 27% bis zu diesem Betrag und 30% darüber (Art. 93.2.e.2).

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr · Spanische steuerliche Ansässigkeit bei mehr als 183 Tagen in Spanien im Kalenderjahr (Art. 9 LIRPF), vorbehaltlich der Regeln zum Interessenmittelpunkt.

Steuerliche Ansässigkeit

Die antragstellende Person muss wegen des Umzugs in Spanien steuerlich ansässig werden und in den vorangegangenen fünf Steuerzeiträumen nicht ansässig gewesen sein; die Option wird mit Formular 149 eingereicht und gilt für das Ankunftsjahr plus fünf. Teilnehmende gelten für Zwecke von Doppelbesteuerungsabkommen als Nichtansässige und werden in Spanien nur auf Einkommen aus spanischen Quellen besteuert, wobei qualifizierendes Arbeits- und Unternehmereinkommen als aus spanischen Quellen stammend gilt.

Visa

Eigenständige Steueroption; ein Telearbeitsvisum kann ein qualifizierender Umstand sein, verleiht das Regime aber nicht.

Weitere Steuern

Spanische Sozialversicherung, Mehrwertsteuer und Gewerbeanmeldung sind gesondert zu betrachten. Teilnehmende unterliegen der Vermögensteuer in beschränktem Umfang (in Spanien gelegene Vermögenswerte). Nicht betriebliche städtische Immobilien in Spanien erzeugen fiktive Mieteinnahmen, auch wenn sie der Hauptwohnsitz sind (TEAC-Kriterium vom 17. Juli 2025). Eine Anrechnung ausländischer Steuern für im Ausland erzieltes qualifizierendes Arbeits- und Unternehmereinkommen ist auf 30% der zugehörigen Steuerbelastung begrenzt.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Telework (digital nomad) visa · Ministry of Foreign Affairs, Spain (Embassy in Washington consular section) · geprüft am 2026-10-10
  2. FAQs: residence and work authorizations for international teleworkers · Large Companies and Strategic Groups Unit (UGE-CE) · geprüft am 2026-10-10
  3. Initial applications for international teleworkers: documentation and financial thresholds · Large Companies and Strategic Groups Unit (UGE-CE) · geprüft am 2026-10-10
  4. Ley 14/2013, support for entrepreneurs and their internationalisation: consolidated text (Arts. 61-76, 74 bis-quinquies) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  5. Royal decree setting the 2026 minimum wage (EUR1,221/month) · Boletin Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  6. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  7. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.