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Spanien · Unternehmen / Start-up

Spanien Genehmigung für Selbstständige

Erster Aufenthalt: 1 J.

Initial residence and self-employment authorization (Arts. 82-85 RD 1155/2024)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Selbstständige ist eine Route (unternehmen / start-up) für Spanien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€90 ≈ $100
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€90 ≈ $100
  • EUR 90 (≈ $100)Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.
VerlängerungVerlängerbar

Die erste Genehmigung gilt ein Jahr; die Verlängerung wird in den zwei Monaten vor Ablauf beantragt.

Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.

Boletín Oficial del Estado

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration.

Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado

BearbeitungAmtliche Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung ist innerhalb von drei Monaten fällig (Schweigen bedeutet Ablehnung); das Konsulat entscheidet dann innerhalb eines Monats über das Visum.

Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Persönlich beim spanischen Konsulat im Ausland einreichen; das Visum folgt auf die Genehmigung.

Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Spanien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist ein erwachsener Nicht-EU-Staatsangehöriger, der eine Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung ausüben wird.
  • Die antragstellende Person erfüllt die rechtlichen Anforderungen, um die geplante Tätigkeit zu eröffnen und auszuüben.
  • Die antragstellende Person besitzt die erforderliche berufliche Qualifikation oder ausreichende nachgewiesene Erfahrung.

Was nachzuweisen ist1

  • Die geplante Investition ist ausreichend, und jede Auswirkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich selbstständiger Tätigkeit, wird nachgewiesen.

Unterlagen3

  • Formular EX-07, vollständiger Reisepass und Führungszeugnisse für die letzten fünf Jahre.
  • Genehmigungen oder Erklärungen, die zur Eröffnung der Tätigkeit nötig sind, sowie Qualifikations- oder Registrierungsunterlagen.
  • Dokumentation der Investition und der Wirkung auf Arbeitsplätze, zum Beispiel eine Bewertung eines Verbands für Selbstständige.

Schritte2

  1. Die antragstellende Person reicht persönlich beim spanischen Konsulat ein; die Entscheidung dauert bis zu drei Monate.
  2. Nach der Genehmigung das Visum innerhalb eines Monats beantragen und innerhalb seiner Gültigkeit von drei Monaten nach Spanien einreisen.

Nach der Ankunft1

  • Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Sozialversicherung registrieren, dann innerhalb eines Monats den Ausweis beantragen.

Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrAnwesenheit auf spanischem Gebiet; gelegentliche Abwesenheiten zählen, es sei denn, die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land wird nachgewiesen.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.

Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Nichtansässige zur Ausübung einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit auf eigene Rechnung in Spanien, im ersten Jahr auf eine Region und einen Sektor beschränkt. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100) · Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag. 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist ein erwachsener Nicht-EU-Staatsangehöriger, der eine Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung ausüben wird. 1 2
  • Die antragstellende Person erfüllt die rechtlichen Anforderungen, um die geplante Tätigkeit zu eröffnen und auszuüben. 1
  • Die antragstellende Person besitzt die erforderliche berufliche Qualifikation oder ausreichende nachgewiesene Erfahrung. 1
  • Die geplante Investition ist ausreichend, und jede Auswirkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich selbstständiger Tätigkeit, wird nachgewiesen. 1
  • Formular EX-07, vollständiger Reisepass und Führungszeugnisse für die letzten fünf Jahre. 1
  • Genehmigungen oder Erklärungen, die zur Eröffnung der Tätigkeit nötig sind, sowie Qualifikations- oder Registrierungsunterlagen. 1
  • Dokumentation der Investition und der Wirkung auf Arbeitsplätze, zum Beispiel eine Bewertung eines Verbands für Selbstständige. 1
  • Die antragstellende Person reicht persönlich beim spanischen Konsulat ein; die Entscheidung dauert bis zu drei Monate. 1
  • Nach der Genehmigung das Visum innerhalb eines Monats beantragen und innerhalb seiner Gültigkeit von drei Monaten nach Spanien einreisen. 1
  • Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Sozialversicherung registrieren, dann innerhalb eines Monats den Ausweis beantragen. 1

Aufenthalt

  • Die erste Genehmigung gilt ein Jahr und ist auf eine Region und einen Sektor beschränkt. Das Einreisevisum gilt drei Monate.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 3 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten und der Schweiz Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Selbstständige Tätigkeit in der genehmigten Region und im genehmigten Sektor.

Familie

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern über 65 können zusammengeführt werden, sobald der Inhaber ein Jahr in Spanien gelebt hat und eine Genehmigung für mindestens ein weiteres Jahr besitzt. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Spanien ohne gesonderte Genehmigung arbeiten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Sheet 14 - Initial authorization of temporary residence and self-employment · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
  2. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-11-20
  3. Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
  4. Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
  5. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für Selbstständige–1 J., verlängerbar–
Unternehmervisum–3 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Startup Visa ItalienVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–
Genehmigung für Unternehmensinvestoren GriechenlandVerlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Selbstständige nötig?

Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100). Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Selbstständige möglich?

Die erste Genehmigung gilt ein Jahr und ist auf eine Region und einen Sektor beschränkt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für Selbstständige?

Die Entscheidung ist innerhalb von drei Monaten fällig (Schweigen bedeutet Ablehnung); das Konsulat entscheidet dann innerhalb eines Monats über das Visum.

Ist mit Genehmigung für Selbstständige Arbeit erlaubt?

Selbstständige Tätigkeit in der genehmigten Region und im genehmigten Sektor.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Selbstständige nachziehen?

Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern über 65 können zusammengeführt werden, sobald der Inhaber ein Jahr in Spanien gelebt hat und eine Genehmigung für mindestens ein weiteres Jahr besitzt.

Wer kann Genehmigung für Selbstständige beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten und der Schweiz Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Selbstständige zum Daueraufenthalt in Spanien?

Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für den Daueraufenthalt in Spanien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Selbstständige in Spanien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Selbstständige gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. Sparerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden mit 19% bis 30% unter Zusammenrechnung des staatlichen und des regionalen Anteils besteuert; die allgemeine Tabelle hat einen staatlichen Anteil von 9.5% bis 24.5% plus einen regionalen Anteil.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Sheet 14 - Initial authorization of temporary residence and self-employment · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
  2. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  3. Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
  4. Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
  5. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.