Spanien · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen
Spanien Non-Lucrative-Visum
Nötiges Einkommen: €2,400+ im Monat ≈ $2,680
Non-lucrative residence visa and residence authorization
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Non-Lucrative-Visum ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Spanien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,680. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- €2,400+ im Monat ≈ $2,680
- Behördengebühren
- €90 ≈ $100 · $13
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €2,400+/Monat ≈ $2,680. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€90 ≈ $100 · $13
- EUR 90 (≈ $100)Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.
- $13Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung (Formular 790-052), die mit dem Visumantrag beim spanischen Konsulat in Washington gezahlt wird; das Konsulat überprüft sie vierteljährlich.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,400+/Monat ≈ $2,680 · €600+/Monat ≈ $670
- EUR 2,400 im Monat (≈ $2,680)Mittel von 400% des monatlichen IPREM für den Inhaber; der IPREM 2026 beträgt EUR 600 (≈ $670) im Monat (EUR 7,200 (≈ $8,040) im Jahr), also EUR 2,400 (≈ $2,680) im Monat oder EUR 28,800 (≈ $32,200) über die einjährige Genehmigung. Mittel können durch Guthaben, Vermögen oder regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden.
- EUR 600 im Monat (≈ $670)100% des monatlichen IPREM für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied, zusätzlich zum Betrag des Inhabers.
VerlängerungVerlängerbar
Die erste Genehmigung gilt ein Jahr; Verlängerungen gelten zwei Jahre und müssen in den zwei Monaten vor Ablauf beantragt werden.
Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration.
BearbeitungAmtliche Bearbeitungsdauer
Die Behörde muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Konsulats entscheiden (Schweigen bedeutet Ablehnung); Verlängerungen innerhalb von drei Monaten (Schweigen bedeutet Genehmigung).
Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Beim spanischen Konsulat beantragen; der Visumantrag schließt den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung ein.
Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado
AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel
Die Verlängerung erfordert tatsächlichen Aufenthalt in Spanien von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Spanien gestellt, nicht nach der Einreise
- Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Die antragstellende Person ist ein erwachsener Nicht-EU-Staatsangehöriger, der in Spanien wohnen wird, ohne zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen.
- Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Wohnsitzländern ein Strafregister.
- Familie bedeutet Ehepartner oder Partner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können.
Was nachzuweisen ist2
- Mittel von EUR2,400 (≈ $2,680) pro Monat für den Inhaber (400% des IPREM 2026 von EUR600 (≈ $670)).
- EUR600 (≈ $670) pro Monat kommen für jedes Familienmitglied hinzu (100% des IPREM).
Unterlagen3
- Antragsformular EX-01, vollständiger Reisepass, mindestens ein Jahr gültig, und ein Führungszeugnis.
- Kontoauszüge für den verlangten Zeitraum, mit dem Jahresendsaldo und dem Durchschnittssaldo des letzten Jahres.
- Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers und ein ärztliches Attest.
Schritte2
- Beim spanischen Konsulat beantragen; der Visumantrag schließt den Antrag auf Genehmigung ein, über den innerhalb eines Monats entschieden wird.
- Das Visum innerhalb eines Monats abholen und innerhalb seiner Gültigkeit von bis zu drei Monaten nach Spanien einreisen.
Nach der Ankunft2
- Der Ausländerausweis (TIE) muss innerhalb eines Monats nach der Einreise persönlich beantragt werden.
- Die Verlängerung erfordert mehr als 183 Tage tatsächlichen Aufenthalt im Kalenderjahr und behält denselben Mitteltest bei.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in KalenderjahrAnwesenheit auf spanischem Gebiet; gelegentliche Abwesenheiten zählen, es sei denn, die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land wird nachgewiesen.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.
Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers und ein ärztliches Attest
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Wohnsitzländern ein Strafregister
- Nachzuweisendes Geld
Diese Route verlangt Ersparnisse von €600+ im Monat ≈ $670.
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthalt für Personen, die von eigenen Mitteln oder regelmäßigem Einkommen leben können, ohne in Spanien zu arbeiten. Die Genehmigung wird zusammen mit dem konsularischen Visum beantragt. 1 2 3 4 5
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von mindestens EUR 2,400 im Monat (≈ $2,680) · Mittel von 400% des monatlichen IPREM für den Inhaber; der IPREM 2026 beträgt EUR 600 (≈ $670) im Monat (EUR 7,200 (≈ $8,040) im Jahr), also EUR 2,400 (≈ $2,680) im Monat oder EUR 28,800 (≈ $32,200) über die einjährige Genehmigung. Mittel können durch Guthaben, Vermögen oder regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden. 2 3 4
- Ersparnisse von mindestens EUR 600 im Monat (≈ $670) · 100% des monatlichen IPREM für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied, zusätzlich zum Betrag des Inhabers. 2 3 4
- Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100) · Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag. 5
- Eine Gebühr von $13 · Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung (Formular 790-052), die mit dem Visumantrag beim spanischen Konsulat in Washington gezahlt wird; das Konsulat überprüft sie vierteljährlich. 1
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist ein erwachsener Nicht-EU-Staatsangehöriger, der in Spanien wohnen wird, ohne zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen. 2 3
- Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Wohnsitzländern ein Strafregister. 2
- Familie bedeutet Ehepartner oder Partner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können. 3
- Mittel von EUR2,400 (≈ $2,680) pro Monat für den Inhaber (400% des IPREM 2026 von EUR600 (≈ $670)). 2 3
- EUR600 (≈ $670) pro Monat kommen für jedes Familienmitglied hinzu (100% des IPREM). 2 3
- Antragsformular EX-01, vollständiger Reisepass, mindestens ein Jahr gültig, und ein Führungszeugnis. 2
- Kontoauszüge für den verlangten Zeitraum, mit dem Jahresendsaldo und dem Durchschnittssaldo des letzten Jahres. 3
- Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers und ein ärztliches Attest. 2
- Beim spanischen Konsulat beantragen; der Visumantrag schließt den Antrag auf Genehmigung ein, über den innerhalb eines Monats entschieden wird. 2 3
- Das Visum innerhalb eines Monats abholen und innerhalb seiner Gültigkeit von bis zu drei Monaten nach Spanien einreisen. 2
- Der Ausländerausweis (TIE) muss innerhalb eines Monats nach der Einreise persönlich beantragt werden. 2
- Die Verlängerung erfordert mehr als 183 Tage tatsächlichen Aufenthalt im Kalenderjahr und behält denselben Mitteltest bei. 3
Aufenthalt
- Die erste Genehmigung gilt ein Jahr ab der Einreise nach Spanien, und das Einreisevisum gilt bis zu drei Monate. Eine verlängerte Genehmigung gilt zwei Jahre.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
- Gültigkeit des Visums: 3 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Keine Arbeit oder berufliche Tätigkeit in Spanien; die Genehmigung dient dem Leben von eigenen Mitteln.
Familie
Ehepartner, Partner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, können mit den oben genannten zusätzlichen Mitteln einbezogen werden. Ihr Ehepartner oder Partner darf mit diesem Visum in Spanien nicht arbeiten.
Amtliche Quellen
- Non-lucrative residence visa · Ministry of Foreign Affairs, Spain · geprüft am 2026-10-10
- Sheet 6 - Initial authorization of non-lucrative temporary residence · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-11-20
- Monthly and annual values of SMI and IPREM 2026 · Public Employment Service (SEPE) · geprüft am 2026-10-10
- Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
Non-Lucrative-Visum und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Non-Lucrative-Visum | Verlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,680 | 1 J., verlängerbar | Nein |
| D7-Visum für passives Einkommen Portugal | Verlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,030 | 2 J., verlängerbar | – |
| Elective Residence Italien | Verlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k | – | Nein |
| Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln Griechenland | Verlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,910 | 3 J., verlängerbar | – |
| Besucherkarte Frankreich | Verlangt Einkommen von €1,478+ im Monat ≈ $1,650 | 1 J., verlängerbar | Nein |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Non-Lucrative-Visum nötig?
Einkommen von mindestens EUR 2,400 im Monat (≈ $2,680). Mittel von 400% des monatlichen IPREM für den Inhaber; der IPREM 2026 beträgt EUR 600 (≈ $670) im Monat (EUR 7,200 (≈ $8,040) im Jahr), also EUR 2,400 (≈ $2,680) im Monat oder EUR 28,800 (≈ $32,200) über die einjährige Genehmigung. Ersparnisse von mindestens EUR 600 im Monat (≈ $670). 100% des monatlichen IPREM für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied, zusätzlich zum Betrag des Inhabers. Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100). Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag. Eine Gebühr von $13. Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung (Formular 790-052), die mit dem Visumantrag beim spanischen Konsulat in Washington gezahlt wird; das Konsulat überprüft sie vierteljährlich.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Non-Lucrative-Visum möglich?
Die erste Genehmigung gilt ein Jahr ab der Einreise nach Spanien, und das Einreisevisum gilt bis zu drei Monate.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Non-Lucrative-Visum?
Die Behörde muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Konsulats entscheiden (Schweigen bedeutet Ablehnung); Verlängerungen innerhalb von drei Monaten (Schweigen bedeutet Genehmigung).
Ist mit Non-Lucrative-Visum Arbeit erlaubt?
Nein. Keine Arbeit oder berufliche Tätigkeit in Spanien; die Genehmigung dient dem Leben von eigenen Mitteln.
Können Familienangehörige mit Non-Lucrative-Visum nachziehen?
Ehepartner, Partner, minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, können mit den oben genannten zusätzlichen Mitteln einbezogen werden.
Wer kann Non-Lucrative-Visum beantragen?
Drittstaatsangehörige Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Non-Lucrative-Visum zum Daueraufenthalt in Spanien?
Die Zeit mit Non-Lucrative-Visum wird für den Daueraufenthalt in Spanien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Non-Lucrative-Visum wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Non-Lucrative-Visum in Spanien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Non-Lucrative-Visum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. Sparerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden mit 19% bis 30% unter Zusammenrechnung des staatlichen und des regionalen Anteils besteuert; die allgemeine Tabelle hat einen staatlichen Anteil von 9.5% bis 24.5% plus einen regionalen Anteil.
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Direktvergleich
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Non-lucrative residence visa · Ministry of Foreign Affairs, Spain · geprüft am 2026-10-10
- Sheet 6 - Initial authorization of non-lucrative temporary residence · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
- Monthly and annual values of SMI and IPREM 2026 · Public Employment Service (SEPE) · geprüft am 2026-10-10
- Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
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