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Zypern · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Zypern Ruheständler mit ausländischem Einkommen

Nötiges Einkommen: €9,568+ im Jahr ≈ $11k

Immigration permit Category F: secured annual income from abroad (pensioners and retirees)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ruheständler mit ausländischem Einkommen ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Zypern. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €9,568+ im Jahr ≈ $11k. Aufenthalt: 10 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€9,568+ im Jahr ≈ $11k
Behördengebühren
€500 ≈ $560
Erster Aufenthalt
10 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €500 ≈ $560; nachzuweisendes Einkommen €9,568+/Jahr ≈ $11k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€500 ≈ $560
  • EUR 500 (≈ $560)Gebühr bei Antragseinreichung für alle einbezogenen Personen; EUR 70 (≈ $78) mehr pro Person für das Aliens Registration Certificate.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€9,568+/Jahr ≈ $11k · €4,613+/Jahr ≈ $5,150
  • EUR 9,568 im Jahr (≈ $10,700)Gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland (Renten, Dividenden, Festgeldzinsen, Mieten) der antragstellenden Person.
  • EUR 4,613 im Jahr (≈ $5,150)Zusätzliches Jahreseinkommen für jede unterhaltsberechtigte Person.
VerlängerungVerlängerbar

Die Aufenthaltskarte läuft nach zehn Jahren ab und wird ersetzt; der Titel gibt ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht.

Migration Department, Cyprus

EinbürgerungAllgemeine Regel: 7 Jahre Aufenthalt

Allgemeine Einbürgerungsregel: 12 Monate rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung und mindestens 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in den vorangegangenen 10 Jahren, plus Griechisch auf B1-Niveau.

Ministry of Interior

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Der Titel erlischt, wenn Sie im Ausland einen Daueraufenthalt erwerben oder zwei Jahre von Zypern abwesend sind.

Migration Department, Cyprus

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger.
  • Die antragstellende Person übt in Zypern kein Gewerbe, keinen Handel und keinen Beruf aus.

Was nachzuweisen ist4

  • Gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland von mindestens EUR 9,568 (≈ $10,700) für die antragstellende Person.
  • EUR 4,613 (≈ $5,150) mehr pro Jahr für jeden Angehörigen.
  • Zu den Einkommensquellen gehören Renten, Dividenden, Festgeldzinsen und Mieten.
  • Das Einkommen muss der antragstellenden Person aus dem Ausland voll und frei zur Verfügung stehen.

Schritte1

  1. Bei den Büros der Migrationsbehörde in Nikosia mit dem Formular MIP2 beantragen, persönlich oder über einen bevollmächtigten Vertreter.

Nach der Ankunft1

  • Den Wohnsitz in Zypern innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung nehmen, sonst erlischt der Titel.

Wie Zypern die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 10 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrAufenthalt in Zypern von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr.
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr60-Tage-Regel: mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen Land, Ausübung einer Geschäfts- oder Beschäftigungstätigkeit in Zypern und Unterhalt eines ständigen Wohnsitzes in Zypern, den die Person besitzt oder mietet.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Non-Dom (17 von 20 Jahren)

SDC auf Dividenden (5% für Ansässige, die domiziliert sind) und Zinsen (17% für Ansässige, die domiziliert sind) nach dem Gesetz 117(I)/2002 in der geänderten Fassung; die gewöhnliche Einkommensteuer für Ansässige gilt weiterhin für das Welteinkommen.

Sonderregelung

Nicht domizilierte Ansässige außerhalb des Special Defence Contribution · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Zypern Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Titel für Personen mit einem gesicherten Jahreseinkommen aus dem Ausland, ohne in Zypern ein Gewerbe, einen Handel oder einen Beruf auszuüben. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 9,568 im Jahr (≈ $10,700) · Gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland (Renten, Dividenden, Festgeldzinsen, Mieten) der antragstellenden Person. 1
  • Einkommen von mindestens EUR 4,613 im Jahr (≈ $5,150) · Zusätzliches Jahreseinkommen für jede unterhaltsberechtigte Person. 1
  • Eine Gebühr von EUR 500 (≈ $560) · Gebühr bei Antragseinreichung für alle einbezogenen Personen; EUR 70 (≈ $78) mehr pro Person für das Aliens Registration Certificate. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger. 1
  • Die antragstellende Person übt in Zypern kein Gewerbe, keinen Handel und keinen Beruf aus. 1
  • Gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland von mindestens EUR 9,568 (≈ $10,700) für die antragstellende Person. 1
  • EUR 4,613 (≈ $5,150) mehr pro Jahr für jeden Angehörigen. 1
  • Zu den Einkommensquellen gehören Renten, Dividenden, Festgeldzinsen und Mieten. 1
  • Das Einkommen muss der antragstellenden Person aus dem Ausland voll und frei zur Verfügung stehen. 1
  • Den Wohnsitz in Zypern innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung nehmen, sonst erlischt der Titel. 1
  • Bei den Büros der Migrationsbehörde in Nikosia mit dem Formular MIP2 beantragen, persönlich oder über einen bevollmächtigten Vertreter. 1

Aufenthalt

  • Einwanderungstitel (immigration permit) mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht für den Inhaber und erwachsene Angehörige; die Aufenthaltskarte läuft nach zehn Jahren ab und wird ersetzt, und die Karte eines Kindes gilt bis zum Alter von 18 Jahren. Der Titel erlischt, wenn der Inhaber nicht innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung seinen Wohnsitz in Zypern nimmt, im Ausland einen Daueraufenthalt erwirbt oder zwei Jahre von Zypern abwesend ist.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 120 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Kein Gewerbe, kein Handel und kein Beruf in Zypern.

Familie

Ehegatte und Kinder unter 18 können als Angehörige einbezogen werden; die Einkommensanforderung steigt für jeden Angehörigen um EUR 4,613 (≈ $5,150). Das Hinzufügen eines Familienmitglieds zu einem genehmigten Titel kostet je EUR 50 (≈ $56).

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Immigration Permits (categories A-F) · Migration Department, Cyprus · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-12-29
  2. Acquisition of Cypriot citizenship by naturalization due to years of residence (form M127) · Ministry of Interior (Cyprus) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ruheständler mit ausländischem EinkommenVerlangt Einkommen von €9,568+ im Jahr ≈ $11k10 J., verlängerbarNein
D7-Visum für passives Einkommen PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0302 J., verlängerbar–
Non-Lucrative-Visum SpanienVerlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,6801 J., verlängerbarNein
Elective Residence ItalienVerlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k–Nein
Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln GriechenlandVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9103 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ruheständler mit ausländischem Einkommen nötig?

Einkommen von mindestens EUR 9,568 im Jahr (≈ $10,700). Gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland (Renten, Dividenden, Festgeldzinsen, Mieten) der antragstellenden Person. Einkommen von mindestens EUR 4,613 im Jahr (≈ $5,150). Zusätzliches Jahreseinkommen für jede unterhaltsberechtigte Person. Eine Gebühr von EUR 500 (≈ $560). Gebühr bei Antragseinreichung für alle einbezogenen Personen; EUR 70 (≈ $78) mehr pro Person für das Aliens Registration Certificate.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ruheständler mit ausländischem Einkommen möglich?

Einwanderungstitel (immigration permit) mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht für den Inhaber und erwachsene Angehörige; die Aufenthaltskarte läuft nach zehn Jahren ab und wird ersetzt, und die Karte eines Kindes gilt bis zum Alter von 18 Jahren.

Ist mit Ruheständler mit ausländischem Einkommen Arbeit erlaubt?

Nein. Kein Gewerbe, kein Handel und kein Beruf in Zypern.

Können Familienangehörige mit Ruheständler mit ausländischem Einkommen nachziehen?

Ehegatte und Kinder unter 18 können als Angehörige einbezogen werden; die Einkommensanforderung steigt für jeden Angehörigen um EUR 4,613 (≈ $5,150).

Wer kann Ruheständler mit ausländischem Einkommen beantragen?

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Gibt es für Inhaber von Ruheständler mit ausländischem Einkommen in Zypern eine Steuererleichterung?

Nicht domizilierte Ansässige außerhalb des Special Defence Contribution (17 von 20 Jahren): Der Special Defence Contribution (SDC) gilt nur für Ansässige, die zugleich in Zypern domiziliert sind; eine steuerlich ansässige Person ohne Domizil in Zypern zahlt daher keinen SDC auf Dividenden oder Zinsen; eine Person gilt als domiziliert, nachdem sie in mindestens 17 der letzten 20 Jahre vor dem Steuerjahr steuerlich ansässig war. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht domizilierte Ansässige außerhalb des Special Defence Contribution (17 von 20 Jahren)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Non-Dom (17 von 20 Jahren)
Details
  • Auf: SDC auf Dividenden (5% für Ansässige, die domiziliert sind) und Zinsen (17% für Ansässige, die domiziliert sind) nach dem Gesetz 117(I)/2002 in der geänderten Fassung
  • Wer: Steuerlich ansässig in Zypern nach dem Einkommensteuergesetz

Der Special Defence Contribution (SDC) gilt nur für Ansässige, die zugleich in Zypern domiziliert sind; eine steuerlich ansässige Person ohne Domizil in Zypern zahlt daher keinen SDC auf Dividenden oder Zinsen; eine Person gilt als domiziliert, nachdem sie in mindestens 17 der letzten 20 Jahre vor dem Steuerjahr steuerlich ansässig war.

Besteuert wird

SDC auf Dividenden (5% für Ansässige, die domiziliert sind) und Zinsen (17% für Ansässige, die domiziliert sind) nach dem Gesetz 117(I)/2002 in der geänderten Fassung; die gewöhnliche Einkommensteuer für Ansässige gilt weiterhin für das Welteinkommen.

Für wen es gilt

  • Steuerlich ansässig in Zypern nach dem Einkommensteuergesetz.
  • Kein Herkunftsdomizil in Zypern nach dem Wills and Succession Law, oder ein Wahldomizil im Ausland mit 20 aufeinanderfolgenden Jahren ohne Ansässigkeit; ein fingiertes Domizil entsteht nach 17 der letzten 20 Jahre als steuerlich ansässige Person und besteht fort, bis 20 Jahre lang keine Ansässigkeit bestand.

Ausschlüsse

  • Personen mit Herkunftsdomizil in Zypern sind für den SDC domiziliert.
  • Personen, die 17 der letzten 20 Jahre ansässig waren, gelten als steuerlich domiziliert und unterliegen der SDC, sofern sie nicht die Alternative nach Artikel 3D wählen (siehe „Alternative SDC: EUR 50,000 (≈ $55,900) a year (EUR 250,000 (≈ $279,000) for five years) for deemed-domiciled residents“).
  • Die zyprische Einkommensteuer auf Ansässige gilt weiterhin für das Welteinkommen nach den Tarifen in „Personal income tax scales from 2026“.

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit wird jedes Jahr nach dem Gesetz 118(I)/2002 bestimmt (183 Tage oder die 60-Tage-Regel); das Domizil ist ein gesonderter Test für den SDC. Nicht domizilierte Personen können mit dem Formular T.F.38 eine Befreiung beantragen.

Visa

Ein Aufenthaltstitel ändert das Domizil nicht; maßgeblich sind die Jahre der steuerlichen Ansässigkeit.

Weitere Steuern

Der SDC auf Mieten und fingierte Dividendenausschüttungen wurde durch das Gesetz 245(I)/2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abgeschafft; Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Immigration Permits (categories A-F) · Migration Department, Cyprus · geprüft am 2026-10-12
  2. Acquisition of Cypriot citizenship by naturalization due to years of residence (form M127) · Ministry of Interior (Cyprus) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.