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Frankreich · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Frankreich Besucherkarte

Nötiges Einkommen: €1,478+ im Monat ≈ $1,650

Residence permit "visiteur" (long-stay visitor)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Besucherkarte ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Frankreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €1,478+ im Monat ≈ $1,650. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€1,478+ im Monat ≈ $1,650
Behördengebühren
€350 ≈ $390
Bearbeitung
4 Monate
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €350 ≈ $390; nachzuweisendes Einkommen €1,478+/Monat ≈ $1,650; Entscheidung: 4 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€350 ≈ $390
  • EUR 350 (≈ $390)Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€18k+/Jahr ≈ $20k · €1,478+/Monat ≈ $1,650
  • EUR 17,735.19 im Jahr (≈ $19,800)Jahresmittel für einen alleinstehenden Antragsteller, durch Kontoauszüge, Rentenbescheinigung oder Bürgen nachgewiesen.
  • EUR 1,477.93 im Monat (≈ $1,650)Monatliche Nettomittel für eine alleinstehende Person über ein Jahr.
VerlängerungVerlängerbar

Die Karte gilt ein Jahr und kann verlängert werden.

Service-Public

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt mit einem aufgeführten Titel, stabile Mittel, Krankenversicherungsschutz, Französisch auf dem Niveau B1 und die Staatsbürgerprüfung; Abwesenheiten bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (10 insgesamt) sind zulässig.

Service-Public.gouv.fr

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Frankreich, einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Antragstellung, Integration in die französische Gemeinschaft und ausreichendes Französisch.

Service-Public.gouv.fr

Bearbeitung4 Monate

Die Präfektur muss innerhalb von 4 Monaten antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Service-Public

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Algerien

Wer beantragen kann2

  • Der Antragsteller ist kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen.
  • Der Antragsteller ist nicht erwerbstätig und hält sich länger als drei Monate auf.

Was nachzuweisen ist2

  • Nettomittel von EUR1,477.93 (≈ $1,650) pro Monat für eine alleinstehende Person.
  • Mittel von EUR17,735.19 (≈ $19,800) für das Jahr für einen alleinstehenden Antragsteller.

Unterlagen2

  • Die Mittel werden durch Kontoauszüge, Rentenbescheinigung oder Bürgen nachgewiesen.
  • Eine handschriftliche Erklärung, in Frankreich nicht zu arbeiten, einschließlich selbstständiger Tätigkeit.

Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.

Einkommensteuer

Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einjährige verlängerbare Karte für nicht erwerbstätige Ausländer, die sich länger als drei Monate aufhalten und sich verpflichten, in Frankreich nicht zu arbeiten; geeignet für Ruheständler und Antragsteller, die für den Aufenthalt zahlen. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 17,735.19 im Jahr (≈ $19,800) · Jahresmittel für einen alleinstehenden Antragsteller, durch Kontoauszüge, Rentenbescheinigung oder Bürgen nachgewiesen. 1
  • Einkommen von mindestens EUR 1,477.93 im Monat (≈ $1,650) · Monatliche Nettomittel für eine alleinstehende Person über ein Jahr. 1
  • Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390) · Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen. 1

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen. 1
  • Der Antragsteller ist nicht erwerbstätig und hält sich länger als drei Monate auf. 1
  • Nettomittel von EUR1,477.93 (≈ $1,650) pro Monat für eine alleinstehende Person. 1
  • Mittel von EUR17,735.19 (≈ $19,800) für das Jahr für einen alleinstehenden Antragsteller. 1
  • Die Mittel werden durch Kontoauszüge, Rentenbescheinigung oder Bürgen nachgewiesen. 1
  • Eine handschriftliche Erklärung, in Frankreich nicht zu arbeiten, einschließlich selbstständiger Tätigkeit. 1

Aufenthalt

  • Karte ein Jahr gültig und verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Staatsangehörige; Algerier erhalten stattdessen eine einjährige Besucherbescheinigung Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Keine Arbeit erlaubt.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Residence permit "visiteur" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
  2. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  3. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
BesucherkarteVerlangt Einkommen von €1,478+ im Monat ≈ $1,6501 J., verlängerbarNein
D7-Visum für passives Einkommen PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0302 J., verlängerbar–
Non-Lucrative-Visum SpanienVerlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,6801 J., verlängerbarNein
Elective Residence ItalienVerlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k–Nein
Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln GriechenlandVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9103 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Besucherkarte nötig?

Einkommen von mindestens EUR 17,735.19 im Jahr (≈ $19,800). Jahresmittel für einen alleinstehenden Antragsteller, durch Kontoauszüge, Rentenbescheinigung oder Bürgen nachgewiesen. Einkommen von mindestens EUR 1,477.93 im Monat (≈ $1,650). Monatliche Nettomittel für eine alleinstehende Person über ein Jahr. Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390). Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Besucherkarte möglich?

Karte ein Jahr gültig und verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Besucherkarte?

Die Präfektur muss innerhalb von 4 Monaten antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Ist mit Besucherkarte Arbeit erlaubt?

Nein. Keine Arbeit erlaubt.

Wer kann Besucherkarte beantragen?

Nicht-EU-Staatsangehörige; Algerier erhalten stattdessen eine einjährige Besucherbescheinigung Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Besucherkarte zum Daueraufenthalt in Frankreich?

Die Zeit mit Besucherkarte wird für den Daueraufenthalt in Frankreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Besucherkarte wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence permit "visiteur" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
  2. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  3. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.