Frankreich · Unternehmen / Start-up
Frankreich Talent · Künstler
Nötiges Einkommen: €1,307+ im Monat ≈ $1,460
Talent card: artistic and cultural profession
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Talent · Künstler ist eine Route (unternehmen / start-up) für Frankreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €1,307+ im Monat ≈ $1,460. Aufenthalt: 4 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- €1,307+ im Monat ≈ $1,460
- Behördengebühren
- €350 ≈ $390
- Bearbeitung
- 4 Monate
- Erster Aufenthalt
- 4 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €350 ≈ $390; nachzuweisendes Einkommen €1,307+/Monat ≈ $1,460; Entscheidung: 4 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€350 ≈ $390
- EUR 350 (≈ $390)Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€1,307+/Monat ≈ $1,460
- EUR 1,306.91 im Monat (≈ $1,460)70% des monatlichen Brutto-SMIC bei Vollzeit, mindestens 51% aus der künstlerischen Tätigkeit oder der Urhebertätigkeit.
VerlängerungVerlängerbar
Die Karte gilt für die Dauer des Arbeitsvertrags bis zu 4 Jahre und kann verlängert werden, solange die Bedingungen erfüllt sind.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt mit einem aufgeführten Titel, stabile Mittel, Krankenversicherungsschutz, Französisch auf dem Niveau B1 und die Staatsbürgerprüfung; Abwesenheiten bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (10 insgesamt) sind zulässig.
EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Frankreich, einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Antragstellung, Integration in die französische Gemeinschaft und ausreichendes Französisch.
Bearbeitung4 Monate
Die Präfektur muss innerhalb von 4 Monaten antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Ort: Beantragen Sie das Visum beim französischen Konsulat, wenn Sie im Ausland leben, oder bei der Präfektur, wenn Sie sich bereits in Frankreich befinden.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Der Antragsteller ist kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen.
- Der Antragsteller ist ein darstellender Künstler oder Autor eines literarischen oder künstlerischen Werks.
- Angestellte Künstler benötigen Engagementverträge mit einem Unternehmen, dessen Haupttätigkeit die Schaffung oder Verwertung kreativer Werke ist; die Mindestvertragsdauer ist durch Verordnung festgelegt.
Was nachzuweisen ist2
- Mittel von EUR1,306.91 (≈ $1,460) pro Aufenthaltsmonat (70% des monatlichen Brutto-SMIC bei Vollzeit).
- Mindestens 51% der Mittel stammen aus der künstlerischen Tätigkeit oder der Urhebertätigkeit.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 4 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.
- Einkommensteuer
Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.
Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Karte für darstellende Künstler oder Autoren mit Mitteln in Höhe von 70% des monatlichen SMIC (EUR1,306.91 (≈ $1,460) pro Aufenthaltsmonat), davon mindestens 51% aus der künstlerischen Tätigkeit. 1 2 3
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von mindestens EUR 1,306.91 im Monat (≈ $1,460) · 70% des monatlichen Brutto-SMIC bei Vollzeit, mindestens 51% aus der künstlerischen Tätigkeit oder der Urhebertätigkeit. 1
- Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390) · Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen. 1
Anforderungen
- Der Antragsteller ist kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen. 1
- Der Antragsteller ist ein darstellender Künstler oder Autor eines literarischen oder künstlerischen Werks. 1
- Mittel von EUR1,306.91 (≈ $1,460) pro Aufenthaltsmonat (70% des monatlichen Brutto-SMIC bei Vollzeit). 1
- Mindestens 51% der Mittel stammen aus der künstlerischen Tätigkeit oder der Urhebertätigkeit. 1
- Angestellte Künstler benötigen Engagementverträge mit einem Unternehmen, dessen Haupttätigkeit die Schaffung oder Verwertung kreativer Werke ist; die Mindestvertragsdauer ist durch Verordnung festgelegt. 2
Aufenthalt
- Mehrjährige Talentkarte mit einer Höchstgültigkeit von vier Jahren. Ein Aufenthalt unter 12 Monaten nutzt ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS „talent“), innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online bestätigt. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr oder mehr stellt das Konsulat ein 3-monatiges Langzeitvisum aus, und die Karte wird nach der Ankunft online beantragt.
- Erster Aufenthalt: bis zu 48 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Gültigkeit des Visums: 3 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Künstlerische Tätigkeit.
Familie
Ehepartner und minderjährige Kinder können über das vereinfachte Verfahren für mitreisende Familie eine mehrjährige Karte „talent-famille“ ohne Antrag auf Familiennachzug für die Dauer des Aufenthalts des Inhabers erhalten. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Frankreich ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Amtliche Quellen
- Talent card: multi-year residence permit · Service-Public (DILA, Prime Minister), verified 1 June 2026 · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-06-01
- CESEDA article L421-20: talent card validity · Legifrance (Code de l'entree et du sejour des etrangers et du droit d'asile) · geprüft am 2026-10-12
- Carte de séjour pluriannuelle "talent-famille" · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
- Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
- French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
Talent · Künstler und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Talent · Künstler | Verlangt Einkommen von €1,307+ im Monat ≈ $1,460 | 4 J., verlängerbar | – |
| Unternehmer / Freiberufler | Verlangt Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,090 | 1 J., verlängerbar | – |
| Talent · Unternehmensgründer | Verlangt eine Investition von €30k+ ≈ $34k | 4 J., verlängerbar | – |
| Talent · Innovatives Projekt | Verlangt Einkommen von €22k+ im Jahr ≈ $25k | 4 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa Portugal | Verlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,200 | 2 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Talent · Künstler nötig?
Einkommen von mindestens EUR 1,306.91 im Monat (≈ $1,460). 70% des monatlichen Brutto-SMIC bei Vollzeit, mindestens 51% aus der künstlerischen Tätigkeit oder der Urhebertätigkeit. Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390). Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Talent · Künstler möglich?
Mehrjährige Talentkarte mit einer Höchstgültigkeit von vier Jahren.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Talent · Künstler?
Die Präfektur muss innerhalb von 4 Monaten antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.
Ist mit Talent · Künstler Arbeit erlaubt?
Künstlerische Tätigkeit.
Können Familienangehörige mit Talent · Künstler nachziehen?
Ehepartner und minderjährige Kinder können über das vereinfachte Verfahren für mitreisende Familie eine mehrjährige Karte „talent-famille“ ohne Antrag auf Familiennachzug für die Dauer des Aufenthalts des Inhabers erhalten.
Wer kann Talent · Künstler beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Talent · Künstler zum Daueraufenthalt in Frankreich?
Die Zeit mit Talent · Künstler wird für den Daueraufenthalt in Frankreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Talent · Künstler wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Talent · Künstler in Frankreich besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Talent · Künstler gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Talent card: multi-year residence permit · Service-Public (DILA, Prime Minister), verified 1 June 2026 · geprüft am 2026-10-10
- CESEDA article L421-20: talent card validity · Legifrance (Code de l'entree et du sejour des etrangers et du droit d'asile) · geprüft am 2026-10-12
- Carte de séjour pluriannuelle "talent-famille" · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
- Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
- French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
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