Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Frankreich · Arbeit

Frankreich Aufenthaltskarte für Angestellte

Erster Aufenthalt: 1 J.

Residence permit "salarie" or "travailleur temporaire"

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Aufenthaltskarte für Angestellte ist eine Route (arbeit) für Frankreich. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€300 ≈ $340 · +2 weitere
Bearbeitung
4 Monate
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: 3 Behördengebühren unten aufgeführt; Entscheidung: 4 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€300 ≈ $340 · +2 weitere
  • EUR 300 (≈ $340)Steuer, die bei der Validierung des Langzeitvisums für Arbeitnehmer (VLS-TS) innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu zahlen ist.
  • EUR 350 (≈ $390)Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, zu zahlen mit Steuermarken.
  • EUR 250 (≈ $280)Verlängerung der Karte: EUR 200 (≈ $220) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr; EUR 180 (≈ $200) zusätzliche Visumgebühr bei verspäteter Antragstellung.
VerlängerungVerlängerbar

Die Karte gilt ein Jahr und wird verlängert; ein Arbeitnehmer, der bei der Verlängerung noch in Beschäftigung ist, kann eine mehrjährige Karte für 4 Jahre erhalten, und bei befristet Beschäftigten entspricht die Verlängerung dem Vertrag.

Service-Public

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt mit einem aufgeführten Titel, stabile Mittel, Krankenversicherungsschutz, Französisch auf dem Niveau B1 und die Staatsbürgerprüfung; Abwesenheiten bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (10 insgesamt) sind zulässig.

Service-Public.gouv.fr

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Frankreich, einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Antragstellung, Integration in die französische Gemeinschaft und ausreichendes Französisch.

Service-Public.gouv.fr

Bearbeitung4 Monate

Die Präfektur muss innerhalb von 4 Monaten antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Service-Public

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Für Arbeitskräfte im Ausland beantragt der Arbeitgeber die Arbeitsgenehmigung vor der Einreise online; wer sich bereits in Frankreich aufhält, kann die Karte bei der Präfektur beantragen.

Service-Public

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Frankreich
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Algerien

Wer beantragen kann3

  • Antragstellende sind Nicht-EU-Staatsangehörige, die als Arbeitnehmer arbeiten möchten; für algerische Staatsangehörige gelten andere Regeln.
  • Antragstellende besitzen eine Arbeitsgenehmigung und bei der Erstzulassung ein Langzeitvisum VLS-TS 'salarié'.
  • Ein unbefristeter Vertrag (CDI) führt zur Karte 'salarié'; ein befristeter Vertrag (CDD) führt zur Karte 'travailleur temporaire'.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Validierungssteuer für das VLS-TS beträgt EUR 300 (≈ $340) und ist innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise online zu zahlen.
  • Die Aufenthaltskarte kostet EUR 350 (≈ $390) in Steuermarken (EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr).

Unterlagen1

  • Reisepass, Adressnachweis (jünger als 6 Monate), Fotos, die Arbeitsgenehmigung für die Stelle und die unterschriebene republikanische Verpflichtungserklärung.

Schritte2

  1. Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitsgenehmigung online, bevor der Arbeitnehmer nach Frankreich einreist.
  2. Langzeitvisum beantragen, es bei der Ankunft online validieren und die Karte spätestens 2 Monate vor Ablauf bei der Präfektur beantragen.

Nach der Ankunft2

  • Die Karte ist 1 Jahr gültig; nach der Verlängerung erhält ein Arbeitnehmer mit unbefristeter Stelle eine mehrjährige Karte für 4 Jahre.
  • Bei befristet Beschäftigten gilt die Verlängerung so lange wie der verbleibende oder neue Vertrag, gegebenenfalls über 1 Jahr.

Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.

Einkommensteuer

Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltskarte für Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber vor der Einreise beantragten Arbeitsgenehmigung: eine Karte „salarié“ für unbefristete Verträge und eine Karte „travailleur temporaire“ für befristete Verträge; Ersteinreisende erhalten ein VLS-TS. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340) · Steuer, die bei der Validierung des Langzeitvisums für Arbeitnehmer (VLS-TS) innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu zahlen ist. 1
  • Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390) · Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, zu zahlen mit Steuermarken. 1
  • Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280) · Verlängerung der Karte: EUR 200 (≈ $220) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr; EUR 180 (≈ $200) zusätzliche Visumgebühr bei verspäteter Antragstellung. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Nicht-EU-Staatsangehörige, die als Arbeitnehmer arbeiten möchten; für algerische Staatsangehörige gelten andere Regeln. 1
  • Antragstellende besitzen eine Arbeitsgenehmigung und bei der Erstzulassung ein Langzeitvisum VLS-TS 'salarié'. 1
  • Ein unbefristeter Vertrag (CDI) führt zur Karte 'salarié'; ein befristeter Vertrag (CDD) führt zur Karte 'travailleur temporaire'. 1
  • Die Validierungssteuer für das VLS-TS beträgt EUR 300 (≈ $340) und ist innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise online zu zahlen. 1
  • Die Aufenthaltskarte kostet EUR 350 (≈ $390) in Steuermarken (EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr). 1
  • Reisepass, Adressnachweis (jünger als 6 Monate), Fotos, die Arbeitsgenehmigung für die Stelle und die unterschriebene republikanische Verpflichtungserklärung. 1
  • Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Arbeitsgenehmigung online, bevor der Arbeitnehmer nach Frankreich einreist. 1
  • Langzeitvisum beantragen, es bei der Ankunft online validieren und die Karte spätestens 2 Monate vor Ablauf bei der Präfektur beantragen. 1
  • Die Karte ist 1 Jahr gültig; nach der Verlängerung erhält ein Arbeitnehmer mit unbefristeter Stelle eine mehrjährige Karte für 4 Jahre. 1
  • Bei befristet Beschäftigten gilt die Verlängerung so lange wie der verbleibende oder neue Vertrag, gegebenenfalls über 1 Jahr. 1

Aufenthalt

  • Die Karte ist ein Jahr gültig und verlängerbar; ein Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Verlängerung noch eine Stelle hat, erhält eine mehrjährige Karte für 4 Jahre, und bei befristet Beschäftigten entspricht die Verlängerung der Vertragsdauer.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit beim Arbeitgeber und auf der Stelle, die in der Arbeitsgenehmigung genannt sind; ein Arbeitgeberwechsel erfordert eine neue Arbeitsgenehmigung.

Familie

Ihr Ehepartner oder Partner kann nach 18 Monaten Ihres Aufenthalts über den Familiennachzug nachziehen und darf dann in Frankreich ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Residence permit "salarie" or "travailleur temporaire" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
  2. Family reunification of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
  3. Work authorisation for a foreign employee in France: titles that exempt the employer · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
  4. Can a family already in France benefit from family reunification? · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
  5. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  6. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Aufenthaltskarte für Angestellte–1 J., verlängerbar–
Genehmigung für konzerninterne VersetzungVerlangt Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,0903 J.–
Karte für Saisonarbeitskräfte–3 J., verlängerbar–
Talent · UnternehmensverantwortlicherVerlangt Einkommen von €67k+ im Jahr ≈ $75k4 J., verlängerbar–
Talent · Mitarbeiter eines innovativen UnternehmensVerlangt Einkommen von €40k+ im Jahr ≈ $44k4 J., verlängerbarNein

Wie viel Geld ist für Aufenthaltskarte für Angestellte nötig?

Eine Gebühr von EUR 300 (≈ $340). Steuer, die bei der Validierung des Langzeitvisums für Arbeitnehmer (VLS-TS) innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu zahlen ist. Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390). Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, zu zahlen mit Steuermarken. Eine Gebühr von EUR 250 (≈ $280). Verlängerung der Karte: EUR 200 (≈ $220) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr; EUR 180 (≈ $200) zusätzliche Visumgebühr bei verspäteter Antragstellung.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Aufenthaltskarte für Angestellte möglich?

Die Karte ist ein Jahr gültig und verlängerbar; ein Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Verlängerung noch eine Stelle hat, erhält eine mehrjährige Karte für 4 Jahre, und bei befristet Beschäftigten entspricht die Verlängerung der Vertragsdauer.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Aufenthaltskarte für Angestellte?

Die Präfektur muss innerhalb von 4 Monaten antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Ist mit Aufenthaltskarte für Angestellte Arbeit erlaubt?

Arbeit beim Arbeitgeber und auf der Stelle, die in der Arbeitsgenehmigung genannt sind; ein Arbeitgeberwechsel erfordert eine neue Arbeitsgenehmigung.

Können Familienangehörige mit Aufenthaltskarte für Angestellte nachziehen?

Ihr Ehepartner oder Partner kann nach 18 Monaten Ihres Aufenthalts über den Familiennachzug nachziehen und darf dann in Frankreich ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Wer kann Aufenthaltskarte für Angestellte beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Aufenthaltskarte für Angestellte zum Daueraufenthalt in Frankreich?

Die Zeit mit Aufenthaltskarte für Angestellte wird für den Daueraufenthalt in Frankreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Aufenthaltskarte für Angestellte wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Aufenthaltskarte für Angestellte in Frankreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Aufenthaltskarte für Angestellte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence permit "salarie" or "travailleur temporaire" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
  2. Family reunification of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
  3. Work authorisation for a foreign employee in France: titles that exempt the employer · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
  4. Can a family already in France benefit from family reunification? · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
  5. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  6. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.