Frankreich · Unternehmen / Start-up
Frankreich Unternehmer / Freiberufler
Nötiges Einkommen: €1,867+ im Monat ≈ $2,090
Residence permit "entrepreneur/profession liberale"
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Unternehmer / Freiberufler ist eine Route (unternehmen / start-up) für Frankreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,090. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- €1,867+ im Monat ≈ $2,090
- Behördengebühren
- €350 ≈ $390
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €350 ≈ $390; nachzuweisendes Einkommen €1,867+/Monat ≈ $2,090. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€350 ≈ $390
- EUR 350 (≈ $390)Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€1,867+/Monat ≈ $2,090
- EUR 1,867.02 im Monat (≈ $2,090)Mittel aus dem Unternehmen oder Beruf mindestens in Höhe des monatlichen Brutto-SMIC.
VerlängerungVerlängerbar
Die erste Karte gilt höchstens ein Jahr; bei der Verlängerung ist eine 4-jährige mehrjährige Karte mit Französisch A2 und der Staatsbürgerprüfung möglich, und eine befristete Karte kann aus demselben Grund nicht mehr als 3 Mal in Folge verlängert werden.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt mit einem aufgeführten Titel, stabile Mittel, Krankenversicherungsschutz, Französisch auf dem Niveau B1 und die Staatsbürgerprüfung; Abwesenheiten bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (10 insgesamt) sind zulässig.
EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Frankreich, einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Antragstellung, Integration in die französische Gemeinschaft und ausreichendes Französisch.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Algerien
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Der Antragsteller ist kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen.
- Der Antragsteller gründet ein Unternehmen oder übt einen freien Beruf aus.
Was nachzuweisen ist1
- Mittel aus der Tätigkeit von mindestens EUR1,867.02 (≈ $2,090) pro Monat (monatliches Brutto-SMIC).
Unterlagen2
- Businessplan und Budgetprognose.
- Eine Stellungnahme der Plattform zum Projekt.
Nach der Ankunft1
- Bei der Verlängerung ist der Nachweis einer tatsächlichen Tätigkeit erforderlich.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.
- Einkommensteuer
Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.
Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Befristete Karte für Personen, die ein Unternehmen gründen oder einen freien Beruf ausüben, deren Tätigkeit Mittel von mindestens EUR1,867.02 (≈ $2,090) pro Monat erbringt; das Projekt wird von der Plattform für ausländische Arbeitskräfte geprüft. 1 2 3 4
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von mindestens EUR 1,867.02 im Monat (≈ $2,090) · Mittel aus dem Unternehmen oder Beruf mindestens in Höhe des monatlichen Brutto-SMIC. 1
- Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390) · Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen. 1
Anforderungen
- Der Antragsteller ist kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen. 1
- Der Antragsteller gründet ein Unternehmen oder übt einen freien Beruf aus. 1
- Mittel aus der Tätigkeit von mindestens EUR1,867.02 (≈ $2,090) pro Monat (monatliches Brutto-SMIC). 1
- Businessplan und Budgetprognose. 1
- Eine Stellungnahme der Plattform zum Projekt. 1
- Bei der Verlängerung ist der Nachweis einer tatsächlichen Tätigkeit erforderlich. 1
Aufenthalt
- Erste Karte höchstens ein Jahr gültig; eine mehrjährige Karte ist bei der Verlängerung vier Jahre gültig.
- Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit.
Familie
Ihr Ehepartner oder Partner kann nach 18 Monaten Ihres Aufenthalts über den Familiennachzug nachziehen und darf dann in Frankreich ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Amtliche Quellen
- Residence permit "entrepreneur/profession liberale" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
- Family reunification of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
- Work authorisation for a foreign employee in France: titles that exempt the employer · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
- Can a family already in France benefit from family reunification? · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
- Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
- French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
Unternehmer / Freiberufler und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Unternehmer / Freiberufler | Verlangt Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,090 | 1 J., verlängerbar | – |
| Talent · Künstler | Verlangt Einkommen von €1,307+ im Monat ≈ $1,460 | 4 J., verlängerbar | – |
| Talent · Unternehmensgründer | Verlangt eine Investition von €30k+ ≈ $34k | 4 J., verlängerbar | – |
| Talent · Innovatives Projekt | Verlangt Einkommen von €22k+ im Jahr ≈ $25k | 4 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa Portugal | Verlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,200 | 2 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Unternehmer / Freiberufler nötig?
Einkommen von mindestens EUR 1,867.02 im Monat (≈ $2,090). Mittel aus dem Unternehmen oder Beruf mindestens in Höhe des monatlichen Brutto-SMIC. Eine Gebühr von EUR 350 (≈ $390). Gebühr für die Aufenthaltskarte: EUR 300 (≈ $340) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Unternehmer / Freiberufler möglich?
Erste Karte höchstens ein Jahr gültig; eine mehrjährige Karte ist bei der Verlängerung vier Jahre gültig.
Ist mit Unternehmer / Freiberufler Arbeit erlaubt?
Selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit.
Können Familienangehörige mit Unternehmer / Freiberufler nachziehen?
Ihr Ehepartner oder Partner kann nach 18 Monaten Ihres Aufenthalts über den Familiennachzug nachziehen und darf dann in Frankreich ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Wer kann Unternehmer / Freiberufler beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Unternehmer / Freiberufler zum Daueraufenthalt in Frankreich?
Die Zeit mit Unternehmer / Freiberufler wird für den Daueraufenthalt in Frankreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Unternehmer / Freiberufler wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Unternehmer / Freiberufler in Frankreich besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Unternehmer / Freiberufler gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Residence permit "entrepreneur/profession liberale" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
- Family reunification of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
- Work authorisation for a foreign employee in France: titles that exempt the employer · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
- Can a family already in France benefit from family reunification? · Service-Public.fr (DILA) · geprüft am 2026-10-12
- Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
- French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.