Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Spanien · Work and Travel

Spanien Working Holiday · Japan

Altersgrenze: Alter 18–30

Working Holiday: Japan holiday and sporadic work visa

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Working Holiday · Japan ist eine Route (work and travel) für Spanien. Bedingungen: alter 18–30. Arbeit vor Ort: gelegenheitsjobs. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€90 ≈ $100
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€90 ≈ $100
  • EUR 90 (≈ $100)Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.
VerlängerungHöchstens 1 Jahr, keine Verlängerung

Höchstens ein Jahr ab der Einreise.

Boletín Oficial del Estado

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Visum bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat beantragen; es gelten jährliche Kontingente.

Boletín Oficial del Estado

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 1 Jahr insgesamt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Spanien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nur für Pässe aus Japan
  • Nur für 18–30 Jahre

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist japanische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 30 am Tag der Antragstellung.
  • Die antragstellende Person hat keine Angehörigen bei sich, es sei denn, diese besitzen ein eigenes Programmvisum, und hat noch nicht teilgenommen.

Was nachzuweisen ist1

  • Ein gültiger Reisepass, ein Rückflugticket oder Mittel dafür und Mittel zum Leben während des Anfangsaufenthalts.

Nach der Ankunft1

  • Arbeit ist erlaubt, soweit nötig, um die Reisemittel zu ergänzen, während eines Aufenthalts von höchstens einem Jahr.

Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrAnwesenheit auf spanischem Gebiet; gelegentliche Abwesenheiten zählen, es sei denn, die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land wird nachgewiesen.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.

Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Visum für japanische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 30 für Urlaub mit gelegentlicher Arbeit zur Ergänzung der Reisemittel, bis zu einem Jahr. Die Zahl der Visa wird jedes Jahr festgelegt. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100) · Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag. 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist japanische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 30 am Tag der Antragstellung. 1
  • Die antragstellende Person hat keine Angehörigen bei sich, es sei denn, diese besitzen ein eigenes Programmvisum, und hat noch nicht teilgenommen. 1
  • Ein gültiger Reisepass, ein Rückflugticket oder Mittel dafür und Mittel zum Leben während des Anfangsaufenthalts. 1
  • Arbeit ist erlaubt, soweit nötig, um die Reisemittel zu ergänzen, während eines Aufenthalts von höchstens einem Jahr. 1

Aufenthalt

  • Höchstens ein Jahr ab der Einreise.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Bürger Japans. Offen für: Japan.

Arbeit

Arbeit, soweit nötig, um die Reisemittel zu ergänzen.

Familie

Teilnehmende dürfen nicht von Angehörigen begleitet werden, es sei denn, diese besitzen ein eigenes Programmvisum.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Agreement Spain-Japan on the holiday and sporadic work programme (BOE-A-2018-7149) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2018-05-30
  2. Youth mobility agreements: Argentina, Korea, Japan, Australia, Canada, New Zealand · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
  3. Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Working Holiday · Japan–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Argentinien–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Australien–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Kanada–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Neuseeland–1 J.Gelegenheitsjobs

Wie viel Geld ist für Working Holiday · Japan nötig?

Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100). Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Working Holiday · Japan möglich?

Höchstens ein Jahr ab der Einreise.

Ist mit Working Holiday · Japan Arbeit erlaubt?

Gelegenheitsjobs. Arbeit, soweit nötig, um die Reisemittel zu ergänzen.

Können Familienangehörige mit Working Holiday · Japan nachziehen?

Teilnehmende dürfen nicht von Angehörigen begleitet werden, es sei denn, diese besitzen ein eigenes Programmvisum.

Wer kann Working Holiday · Japan beantragen?

Bürger Japans. Offen für: Japan.

Wie werden Inhaber von Working Holiday · Japan in Spanien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Working Holiday · Japan gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. Sparerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden mit 19% bis 30% unter Zusammenrechnung des staatlichen und des regionalen Anteils besteuert; die allgemeine Tabelle hat einen staatlichen Anteil von 9.5% bis 24.5% plus einen regionalen Anteil.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Agreement Spain-Japan on the holiday and sporadic work programme (BOE-A-2018-7149) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  2. Youth mobility agreements: Argentina, Korea, Japan, Australia, Canada, New Zealand · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
  3. Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.