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Portugal D2-Visum für Freiberufler vs. Spanien Genehmigung für Selbstständige

Zwei Routen (Unternehmen) nebeneinander: Geld, Aufenthalt, Familie, Gebühren und Steuern, nach den offiziellen Quellen. Die zuständige Behörde entscheidet über jeden Antrag.

Portugal D2-Visum für Freiberufler und Spanien Genehmigung für Selbstständige im Vergleich
Land1D2-Visum für Freiberufler
Portugal
2Genehmigung für Selbstständige
Spanien
Art1D2-Visum für Freiberufler
Unternehmen / Start-up
2Genehmigung für Selbstständige
Unternehmen / Start-up
Nötiges Geld1D2-Visum für Freiberufler
Verlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,030
2Genehmigung für Selbstständige
Erster Aufenthalt1D2-Visum für Freiberufler
2 J.
2Genehmigung für Selbstständige
1 J.
Verlängerung1D2-Visum für Freiberufler
Verlängerbar
Details

Zwei Jahre ab Ausstellung gültig, danach in aufeinanderfolgenden Dreijahreszeiträumen verlängerbar, solange Lebensunterhalt, Wohnraum und Steuer- und Sozialversicherungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Die Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf einreichen.

Procuradoria-Geral Distrital de LisboaAIMA

2Genehmigung für Selbstständige
Verlängerbar
Details

Die erste Genehmigung gilt ein Jahr; die Verlängerung wird in den zwei Monaten vor Ablauf beantragt.

Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration

Ehepartner darf arbeiten1D2-Visum für Freiberufler
Arbeit erlaubt
2Genehmigung für Selbstständige
Arbeit erlaubt
Behördengebühren1D2-Visum für Freiberufler
€133 ≈ $150 · €114 ≈ $130 · +1 weitere
Details
  • €133 ≈ $150

    Prüfgebühr für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung; EUR 99.80 (≈ $110) bei digitaler Einreichung des Antrags.

  • €114 ≈ $130

    Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung; EUR 85.80 (≈ $96) bei digitaler Beantragung.

  • €110 ≈ $120

    Nationale Visumbearbeitungsgebühr.

2Genehmigung für Selbstständige
€90 ≈ $100
Details
  • €90 ≈ $100

    Bearbeitungsgebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D), in Euro oder Landeswährung erhoben; einige Staatsangehörige zahlen aufgrund von Gegenseitigkeit einen anderen Betrag.

Daueraufenthalt1D2-Visum für Freiberufler
Nach 5 Jahre Aufenthalt
Details

Für den Daueraufenthalt sind fünf Jahre mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, keine schwere jüngere Verurteilung, Mittel zum Lebensunterhalt, Wohnraum und Grundkenntnisse in Portugiesisch erforderlich.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

2Genehmigung für Selbstständige
Nach 5 Jahre Aufenthalt
Details

Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.

Boletín Oficial del Estado

Einbürgerung1D2-Visum für Freiberufler
Nach 10 Jahre Aufenthalt
Details

Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt mit einem beliebigen Aufenthaltstitel oder Visum (7 Jahre für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder und von EU-Staaten), dazu portugiesische Sprache und Kultur sowie Mittel zum Lebensunterhalt.

Diário da República / Assembleia da República

2Genehmigung für Selbstständige
Nach 10 Jahre Aufenthalt
Details

Die Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration.

Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado

Bearbeitung1D2-Visum für Freiberufler
Bis zu 60 Tage
Details

Das Konsulat muss über ein Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen entscheiden; nach der Ankunft muss die AIMA innerhalb von 90 Tagen über die Aufenthaltsgenehmigung entscheiden, in Ausnahmefällen um 30 verlängerbar.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

2Genehmigung für Selbstständige
Amtliche Bearbeitungsdauer
Details

Die Entscheidung ist innerhalb von drei Monaten fällig (Schweigen bedeutet Ablehnung); das Konsulat entscheidet dann innerhalb eines Monats über das Visum.

Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration

Wo zu beantragen1D2-Visum für Freiberufler
Aus dem Ausland
Details

Ein Aufenthaltsvisum beim portugiesischen Konsulat für Ihren Wohnort beantragen, dann in Portugal bei der AIMA einen Termin für die Aufenthaltsgenehmigung buchen.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

2Genehmigung für Selbstständige
Aus dem Ausland
Details

Persönlich beim spanischen Konsulat im Ausland einreichen; das Visum folgt auf die Genehmigung.

Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado

Arbeitgeber nötig1D2-Visum für Freiberufler
Nein
2Genehmigung für Selbstständige
Nein
Test zur steuerlichen Ansässigkeit1D2-Visum für Freiberufler
Mehr als 183 Tage (any 12-month period starting or ending in the tax year)
2Genehmigung für Selbstständige
Mehr als 183 Tage (calendar year)
Einkünfte aus ausländischen Quellen1D2-Visum für Freiberufler
Ansässige natürliche Personen werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, mit progressiven Sätzen von 12.5% bis 48% nach den im Staatshaushalt 2026 festgelegten Stufen 2026 besteuert (Lei 73-A/2025: erste Stufe bis EUR 8,342, (≈ $9,320) Spitzensatz oberhalb von EUR 86,634 (≈ $96,800)), zuzüglich eines zusätzlichen Solidaritätssatzes von 2.5% auf das zu versteuernde Einkommen oberhalb von EUR 80,000 (≈ $89,400) und 5% oberhalb von EUR 250,000 (≈ $279,000); Nichtansässige werden auf Einkommen aus portugiesischen Quellen besteuert.
2Genehmigung für Selbstständige
Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.
Amtliche Quelle1D2-Visum für Freiberufler2Genehmigung für Selbstständige
Mit offiziellen Quellen abgeglichen1D2-Visum für Freiberufler2Genehmigung für Selbstständige
Erstmals geprüft am

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Offizielle Quellen

Portugal D2-Visum für Freiberufler

  1. Residence authorization for independent professional activity with residence visa, Art. 89(1) · AIMA · geprüft am 2026-10-10
  2. AIMA work index: residence authorizations for employment, self-employment and highly qualified activity · AIMA · geprüft am 2026-10-10
  3. AIMA table of fees for residence and stay procedures (Portaria 307/2023 as consolidated, in force from 1 March 2026) · Agency for Integration, Migration and Asylum (AIMA) · geprüft am 2026-10-11
  4. National visa fees · Ministry of Foreign Affairs, Portuguese visa portal · geprüft am 2026-10-12
  5. AIMA family reunification, Article 98(2) in Portugal · AIMA · geprüft am 2026-10-10
  6. Lei n.º 61/2025 of 22 October (amends Law 23/2007, Arts. 98-105) · Diário da República · geprüft am 2026-10-10
  7. Lei n.º 23/2007 (Foreigners Law, REPSAE), consolidated text current to Lei n.º 62/2026 of 10 September 2026 · Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa (consolidated legislation) · geprüft am 2026-10-10
  8. Means of subsistence for long-stay visas (2026 RMMG EUR920) · Ministry of Foreign Affairs (vistos.mne.gov.pt) · geprüft am 2026-10-12
  9. 2026 guaranteed minimum monthly wage (RMMG) EUR920, Decreto-Lei 139/2025 · DGERT · geprüft am 2026-10-10
  10. Lei Orgânica n.º 1/2026 of 18 May (amends the Nationality Law, Law 37/81) · Diário da República / Assembleia da República · geprüft am 2026-10-11

Spanien Genehmigung für Selbstständige

  1. Sheet 14 - Initial authorization of temporary residence and self-employment · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
  2. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  3. Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
  4. Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
  5. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11