Direktvergleich
Portugal D2-Visum für Freiberufler vs. Spanien Genehmigung für Selbstständige
Zwei Routen (Unternehmen) nebeneinander: Geld, Aufenthalt, Familie, Gebühren und Steuern, nach den offiziellen Quellen. Die zuständige Behörde entscheidet über jeden Antrag.
Wichtigste Unterschiede
- Erster AufenthaltDer erste Aufenthalt beträgt 2 J. bei Portugal D2-Visum für Freiberufler und 1 J. bei Spanien Genehmigung für Selbstständige.
- VerlängerungVerlängerbar bei beiden.
- DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt bei beiden.
- EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt bei beiden.
- FamilieEhepartner: Arbeit erlaubt bei beiden.
- BehördengebührenDie erste aufgeführte Behördengebühr beträgt €133 ≈ $150 für Portugal D2-Visum für Freiberufler und €90 ≈ $100 für Spanien Genehmigung für Selbstständige; die Tabelle listet alle Gebühren.
- Steuerliche AnsässigkeitPortugal: Mehr als 183 Tage (any 12-month period starting or ending in the tax year). Spanien: Mehr als 183 Tage (calendar year).
Nebeneinander
Portugal D2-Visum für Freiberufler | ||
|---|---|---|
| Land | 1D2-Visum für Freiberufler | 2Genehmigung für Selbstständige |
| Art | 1D2-Visum für Freiberufler Unternehmen / Start-up | 2Genehmigung für Selbstständige Unternehmen / Start-up |
| Nötiges Geld | 1D2-Visum für Freiberufler Verlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,030 | 2Genehmigung für Selbstständige |
| Erster Aufenthalt | 1D2-Visum für Freiberufler 2 J. | 2Genehmigung für Selbstständige 1 J. |
| Verlängerung | 1D2-Visum für Freiberufler Verlängerbar DetailsZwei Jahre ab Ausstellung gültig, danach in aufeinanderfolgenden Dreijahreszeiträumen verlängerbar, solange Lebensunterhalt, Wohnraum und Steuer- und Sozialversicherungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Die Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf einreichen. | 2Genehmigung für Selbstständige Verlängerbar DetailsDie erste Genehmigung gilt ein Jahr; die Verlängerung wird in den zwei Monaten vor Ablauf beantragt. Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration |
| Ehepartner darf arbeiten | 1D2-Visum für Freiberufler Arbeit erlaubt | 2Genehmigung für Selbstständige Arbeit erlaubt |
| Behördengebühren | 1D2-Visum für Freiberufler €133 ≈ $150 · €114 ≈ $130 · +1 weitere Details
| 2Genehmigung für Selbstständige €90 ≈ $100 Details
|
| Daueraufenthalt | 1D2-Visum für Freiberufler Nach 5 Jahre Aufenthalt DetailsFür den Daueraufenthalt sind fünf Jahre mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, keine schwere jüngere Verurteilung, Mittel zum Lebensunterhalt, Wohnraum und Grundkenntnisse in Portugiesisch erforderlich. | 2Genehmigung für Selbstständige Nach 5 Jahre Aufenthalt DetailsDer langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht. |
| Einbürgerung | 1D2-Visum für Freiberufler Nach 10 Jahre Aufenthalt DetailsDie Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt mit einem beliebigen Aufenthaltstitel oder Visum (7 Jahre für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder und von EU-Staaten), dazu portugiesische Sprache und Kultur sowie Mittel zum Lebensunterhalt. | 2Genehmigung für Selbstständige Nach 10 Jahre Aufenthalt DetailsDie Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration. |
| Bearbeitung | 1D2-Visum für Freiberufler Bis zu 60 Tage DetailsDas Konsulat muss über ein Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen entscheiden; nach der Ankunft muss die AIMA innerhalb von 90 Tagen über die Aufenthaltsgenehmigung entscheiden, in Ausnahmefällen um 30 verlängerbar. | 2Genehmigung für Selbstständige Amtliche Bearbeitungsdauer DetailsDie Entscheidung ist innerhalb von drei Monaten fällig (Schweigen bedeutet Ablehnung); das Konsulat entscheidet dann innerhalb eines Monats über das Visum. Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration |
| Wo zu beantragen | 1D2-Visum für Freiberufler Aus dem Ausland DetailsEin Aufenthaltsvisum beim portugiesischen Konsulat für Ihren Wohnort beantragen, dann in Portugal bei der AIMA einen Termin für die Aufenthaltsgenehmigung buchen. | 2Genehmigung für Selbstständige Aus dem Ausland DetailsPersönlich beim spanischen Konsulat im Ausland einreichen; das Visum folgt auf die Genehmigung. Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado |
| Arbeitgeber nötig | 1D2-Visum für Freiberufler Nein | 2Genehmigung für Selbstständige Nein |
| Test zur steuerlichen Ansässigkeit | 1D2-Visum für Freiberufler Mehr als 183 Tage (any 12-month period starting or ending in the tax year) | 2Genehmigung für Selbstständige Mehr als 183 Tage (calendar year) |
| Einkünfte aus ausländischen Quellen | 1D2-Visum für Freiberufler Ansässige natürliche Personen werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, mit progressiven Sätzen von 12.5% bis 48% nach den im Staatshaushalt 2026 festgelegten Stufen 2026 besteuert (Lei 73-A/2025: erste Stufe bis EUR 8,342, (≈ $9,320) Spitzensatz oberhalb von EUR 86,634 (≈ $96,800)), zuzüglich eines zusätzlichen Solidaritätssatzes von 2.5% auf das zu versteuernde Einkommen oberhalb von EUR 80,000 (≈ $89,400) und 5% oberhalb von EUR 250,000 (≈ $279,000); Nichtansässige werden auf Einkommen aus portugiesischen Quellen besteuert. | 2Genehmigung für Selbstständige Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. |
| Amtliche Quelle | 1D2-Visum für Freiberufler | 2Genehmigung für Selbstständige |
| Mit offiziellen Quellen abgeglichen | 1D2-Visum für Freiberufler | 2Genehmigung für Selbstständige Erstmals geprüft am |
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Offizielle Quellen
Portugal D2-Visum für Freiberufler
- Residence authorization for independent professional activity with residence visa, Art. 89(1) · AIMA · geprüft am 2026-10-10
- AIMA work index: residence authorizations for employment, self-employment and highly qualified activity · AIMA · geprüft am 2026-10-10
- AIMA table of fees for residence and stay procedures (Portaria 307/2023 as consolidated, in force from 1 March 2026) · Agency for Integration, Migration and Asylum (AIMA) · geprüft am 2026-10-11
- National visa fees · Ministry of Foreign Affairs, Portuguese visa portal · geprüft am 2026-10-12
- AIMA family reunification, Article 98(2) in Portugal · AIMA · geprüft am 2026-10-10
- Lei n.º 61/2025 of 22 October (amends Law 23/2007, Arts. 98-105) · Diário da República · geprüft am 2026-10-10
- Lei n.º 23/2007 (Foreigners Law, REPSAE), consolidated text current to Lei n.º 62/2026 of 10 September 2026 · Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa (consolidated legislation) · geprüft am 2026-10-10
- Means of subsistence for long-stay visas (2026 RMMG EUR920) · Ministry of Foreign Affairs (vistos.mne.gov.pt) · geprüft am 2026-10-12
- 2026 guaranteed minimum monthly wage (RMMG) EUR920, Decreto-Lei 139/2025 · DGERT · geprüft am 2026-10-10
- Lei Orgânica n.º 1/2026 of 18 May (amends the Nationality Law, Law 37/81) · Diário da República / Assembleia da República · geprüft am 2026-10-11
Spanien Genehmigung für Selbstständige
- Sheet 14 - Initial authorization of temporary residence and self-employment · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
- Orden AUC/891/2024 setting the fees for processing visas · Official State Gazette (BOE) · geprüft am 2026-10-11
- Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
