Regeländerung · 18. Mai 2026
Portugal: Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde geändert: Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt voraus, für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder und EU-Staaten 7 Jahre
Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde geändert: Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt voraus, für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder und EU-Staaten 7 Jahre.
- Amtliche Bekanntmachung
- 18. Mai 2026
- Erfasst
- 11. Oktober 2026
- Betrifft
- Working Holiday, D8-Visum für digitale Nomaden, D8 Nomade (befristeter Aufenthalt), Golden Visa · €250k Kunst, Golden Visa · €500k Fonds, Golden Visa · €500k Forschung, 23 weitere
- Offizielle Quelle
- Diário da República / Assembleia da República
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