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Italien · Unternehmen / Start-up

Italien Startup Visa

Nötige Ersparnisse: €50k+ ≈ $56k

Italia Startup Visa (national long-term visa, innovative start-up)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Startup Visa ist eine Route (unternehmen / start-up) für Italien. Antragstellende benötigen Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€50k+ ≈ $56k
Behördengebühren
€116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
Bearbeitung
Bis zu 30 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisende Ersparnisse €50k+ ≈ $56k; Entscheidung: bis zu 30 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
  • EUR 116 (≈ $130)Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats.
  • EUR 30.46 (≈ $34)Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€50k+ ≈ $56k · €8,500+/Jahr ≈ $9,500
  • EUR 50,000 (≈ $55,900)Nachgewiesene finanzielle Verfügbarkeit zur Investition in das innovative Start-up, nicht weniger als dieser Betrag; bei einem Team von bis zu fünf Gründern gelten die EUR50,000 (≈ $55,900) für das gesamte Team.
  • EUR 8,500 im Jahr (≈ $9,500)Das Einkommen im Wohnsitzland im Vorjahr muss den gesetzlichen Mindestbetrag für die Befreiung von Beiträgen zum Gesundheitsdienst übersteigen, etwa EUR8,500 (≈ $9,500) in den Programmleitlinien.
VerlängerungVerlängerbar

Das Visum und der erste Titel gelten ein Jahr; der Titel kann dann bis zu zwei Jahre und erneut um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Ministry of Enterprises and Made in Italy

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Ein langfristiger Titel ist nach fünf Jahren Aufenthalt mit einem gültigen Titel möglich, bei einem Einkommen von mindestens dem jährlichen Sozialgeld und einem italienischen Sprachtest.

Normattiva

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (4 Jahre für EU-Bürger) und Italienisch auf Niveau B1 oder höher.

Ministero dell'InternoNormattiva

BearbeitungBis zu 30 Tage

Der Start-up-Ausschuss erteilt seine Freigabe (Nulla osta) innerhalb von 30 Tagen; das Visum hängt dann davon ab, dass ein Platz in der jährlichen Quote für selbstständige Tätigkeit verfügbar ist; über den Aufenthaltstitel wird innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Ministry of Enterprises and Made in ItalyMinistry of Economic Development (MISE) and Ministry of Foreign AffairsNormattiva

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Holen Sie die Freigabe des Ausschusses per E-Mail ein und beantragen Sie dann beim italienischen Konsulat das einjährige Visum zur selbstständigen Tätigkeit für Start-ups.

Ministry of Enterprises and Made in Italy

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Italien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Der Antragsteller ist ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der nach Art. 25(2) des Decree-Law 179/2012 ein innovatives Start-up in Italien gründen wird.
  • Der Antragsteller beantragt direkt oder über einen zertifizierten Inkubator, der sich verpflichtet, das Start-up aufzunehmen.
  • Das Visum wird innerhalb der jährlichen Einreisequote für selbstständige Tätigkeit nach dem Dekret zu den Migrationsströmen erteilt: 500 Plätze pro Jahr in 2026, 2027 und 2028, geteilt mit Unternehmern, Freiberuflern, Unternehmensleitern und bekannten Künstlern.

Was nachzuweisen ist2

  • Mindestens EUR50,000 (≈ $55,900) nachgewiesene finanzielle Mittel, die dem Start-up gewidmet sind.
  • Einkommen im Vorjahr über der Gesundheitsbefreiungsgrenze, etwa EUR8,500 (≈ $9,500) in den Programmleitlinien.

Unterlagen2

  • Antragsformular, Präsentation, Kosten- und Umsatzprognose, Anschreiben zu den finanziellen Mitteln und Kopie des Reisepasses.
  • Beim Konsulat: das Nulla osta, Nachweis der Unterkunft, Einkommensnachweis des Vorjahres und 4 Fotos.

Schritte2

  1. Senden Sie den Antrag per E-Mail an den Ausschuss, der das Nulla osta innerhalb von 30 Tagen erteilt.
  2. Beantragen Sie dann beim italienischen Konsulat das einjährige Visum zur selbstständigen Tätigkeit für Start-ups.

Nach der Ankunft2

  • Beantragen Sie innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft bei der Questura den einjährigen Titel zur selbstständigen Tätigkeit (Postformulare EUR30.46 (≈ $34) und EUR50.00 (≈ $56) plus eine Stempelmarke von EUR16.00 (≈ $18)).
  • Beantragen Sie nach einem Jahr mindestens 60 Tage vor Ablauf einen 2-Jahres-Titel mit dem Auszug aus dem Handelsregister und dem Einkommensnachweis.

Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Pauschalbetrag EUR 300,000

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am

  • Unterkunft

    Beim Konsulat: das Nulla osta, Nachweis der Unterkunft, Einkommensnachweis des Vorjahres und 4 Fotos

  • Nachzuweisendes Geld

    Diese Route verlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k.

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Nationales Visum zur selbstständigen Tätigkeit für Nicht-EU-Innovatoren, die in Italien ein innovatives Start-up gründen werden. Das Komitee Italia Startup Visa erteilt innerhalb von 30 Tagen ein Nulla osta, danach stellt das Konsulat ein einjähriges Visum aus. 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Ersparnisse von mindestens EUR 50,000 (≈ $55,900) · Nachgewiesene finanzielle Verfügbarkeit zur Investition in das innovative Start-up, nicht weniger als dieser Betrag; bei einem Team von bis zu fünf Gründern gelten die EUR50,000 (≈ $55,900) für das gesamte Team. 1 2
  • Einkommen von über EUR 8,500 im Jahr (≈ $9,500) · Das Einkommen im Wohnsitzland im Vorjahr muss den gesetzlichen Mindestbetrag für die Befreiung von Beiträgen zum Gesundheitsdienst übersteigen, etwa EUR8,500 (≈ $9,500) in den Programmleitlinien. 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130) · Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. 5
  • Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34) · Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18). 6

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der nach Art. 25(2) des Decree-Law 179/2012 ein innovatives Start-up in Italien gründen wird. 2 3
  • Der Antragsteller beantragt direkt oder über einen zertifizierten Inkubator, der sich verpflichtet, das Start-up aufzunehmen. 3
  • Das Visum wird innerhalb der jährlichen Einreisequote für selbstständige Tätigkeit nach dem Dekret zu den Migrationsströmen erteilt: 500 Plätze pro Jahr in 2026, 2027 und 2028, geteilt mit Unternehmern, Freiberuflern, Unternehmensleitern und bekannten Künstlern. 1 9
  • Mindestens EUR50,000 (≈ $55,900) nachgewiesene finanzielle Mittel, die dem Start-up gewidmet sind. 1 2
  • Einkommen im Vorjahr über der Gesundheitsbefreiungsgrenze, etwa EUR8,500 (≈ $9,500) in den Programmleitlinien. 1 2
  • Antragsformular, Präsentation, Kosten- und Umsatzprognose, Anschreiben zu den finanziellen Mitteln und Kopie des Reisepasses. 3
  • Beim Konsulat: das Nulla osta, Nachweis der Unterkunft, Einkommensnachweis des Vorjahres und 4 Fotos. 3
  • Senden Sie den Antrag per E-Mail an den Ausschuss, der das Nulla osta innerhalb von 30 Tagen erteilt. 3
  • Beantragen Sie dann beim italienischen Konsulat das einjährige Visum zur selbstständigen Tätigkeit für Start-ups. 3
  • Beantragen Sie innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft bei der Questura den einjährigen Titel zur selbstständigen Tätigkeit (Postformulare EUR30.46 (≈ $34) und EUR50.00 (≈ $56) plus eine Stempelmarke von EUR16.00 (≈ $18)). 3
  • Beantragen Sie nach einem Jahr mindestens 60 Tage vor Ablauf einen 2-Jahres-Titel mit dem Auszug aus dem Handelsregister und dem Einkommensnachweis. 3

Aufenthalt

  • Das Start-up-Visum und der erste Aufenthaltstitel gelten ein Jahr; der Titel kann dann bis zu zwei Jahre und erneut um weitere zwei Jahre verlängert werden.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Staatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Selbstständige Tätigkeit im innovativen Start-up.

Familie

Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Guidelines to the Italia Startup Visa programme (20 March 2018) · Ministry of Economic Development (MISE) and Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2018-03-20
  2. Italia Start-up Visa (national long-term visa) requirements · Consulate General of Italy in Chicago (Ministry of Foreign Affairs) · geprüft am 2026-10-10
  3. Italia Startup Visa: application process · Ministry of Enterprises and Made in Italy · geprüft am 2026-10-10
  4. The visa for Italy: long-stay visa types (investors, self-employment, subordinate work, elective residence, research, study, working holiday) · Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  5. Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
  6. How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
  7. Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  8. Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
  9. DPCM of 2 October 2025: entry flows of foreign workers 2026-2028 (Gazzetta Ufficiale n. 240 of 15 October 2025) · Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-10-15
  10. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  11. Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
  12. Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  13. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Startup VisaVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–
Visum für SelbstständigeVerlangt Einkommen von €8,500+ im Jahr ≈ $9,5002 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–
Genehmigung für Unternehmensinvestoren GriechenlandVerlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Startup Visa nötig?

Ersparnisse von mindestens EUR 50,000 (≈ $55,900). Nachgewiesene finanzielle Verfügbarkeit zur Investition in das innovative Start-up, nicht weniger als dieser Betrag; bei einem Team von bis zu fünf Gründern gelten die EUR50,000 (≈ $55,900) für das gesamte Team. Einkommen von über EUR 8,500 im Jahr (≈ $9,500). Das Einkommen im Wohnsitzland im Vorjahr muss den gesetzlichen Mindestbetrag für die Befreiung von Beiträgen zum Gesundheitsdienst übersteigen, etwa EUR8,500 (≈ $9,500) in den Programmleitlinien. Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130). Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34). Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Startup Visa möglich?

Das Start-up-Visum und der erste Aufenthaltstitel gelten ein Jahr; der Titel kann dann bis zu zwei Jahre und erneut um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Startup Visa?

Der Start-up-Ausschuss erteilt seine Freigabe (Nulla osta) innerhalb von 30 Tagen; das Visum hängt dann davon ab, dass ein Platz in der jährlichen Quote für selbstständige Tätigkeit verfügbar ist; über den Aufenthaltstitel wird innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Ist mit Startup Visa Arbeit erlaubt?

Selbstständige Tätigkeit im innovativen Start-up.

Können Familienangehörige mit Startup Visa nachziehen?

Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Wer kann Startup Visa beantragen?

Nicht-EU-Staatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Startup Visa zum Daueraufenthalt in Italien?

Die Zeit mit Startup Visa wird für den Daueraufenthalt in Italien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Startup Visa wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Startup Visa in Italien eine Steuererleichterung?

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Pauschalbetrag EUR 300,000
Details
  • Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
  • Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.

Für wen es gilt

  • In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
  • Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
  • Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
  • Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
  • Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
  • Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.

Grenzen

  • EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
  • EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
  • EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
  • EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
  • EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024

Steuerliche Ansässigkeit

Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.

Visa

Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.

Weitere Steuern

Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Guidelines to the Italia Startup Visa programme (20 March 2018) · Ministry of Economic Development (MISE) and Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-11
  2. Italia Start-up Visa (national long-term visa) requirements · Consulate General of Italy in Chicago (Ministry of Foreign Affairs) · geprüft am 2026-10-10
  3. Italia Startup Visa: application process · Ministry of Enterprises and Made in Italy · geprüft am 2026-10-10
  4. The visa for Italy: long-stay visa types (investors, self-employment, subordinate work, elective residence, research, study, working holiday) · Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  5. Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
  6. How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
  7. Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  8. Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
  9. DPCM of 2 October 2025: entry flows of foreign workers 2026-2028 (Gazzetta Ufficiale n. 240 of 15 October 2025) · Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana · geprüft am 2026-10-11
  10. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  11. Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
  12. Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  13. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.