Italien · Unternehmen / Start-up
Italien Visum für Selbstständige
Nötiges Einkommen: €8,500+ im Jahr ≈ $9,500
Self-employment visa (professionals and entrepreneurs)
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Visum für Selbstständige ist eine Route (unternehmen / start-up) für Italien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €8,500+ im Jahr ≈ $9,500. Aufenthalt: 2 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- €8,500+ im Jahr ≈ $9,500
- Behördengebühren
- €116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
- Bearbeitung
- Bis zu 120 Tage
- Erster Aufenthalt
- 2 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €8,500+/Jahr ≈ $9,500; Entscheidung: bis zu 120 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
- EUR 116 (≈ $130)Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats.
- EUR 30.46 (≈ $34)Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€8,500+/Jahr ≈ $9,500
- EUR 8,500 im Jahr (≈ $9,500)Im vorangegangenen Steuerjahr erzieltes Einkommen über dem Mindestbetrag für die Befreiung von der Beteiligung an der öffentlichen Gesundheitsversorgung.
VerlängerungVerlängerbar
Der Titel gilt höchstens zwei Jahre, jede Verlängerung höchstens drei Jahre. Beantragen Sie die Verlängerung mindestens 90 Tage vor Ablauf des Titels; die Questura prüft, ob die ursprünglichen Bedingungen weiterhin gelten.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Der EU-Aufenthaltstitel für Daueraufenthalt erfordert fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel, ein Einkommen von mindestens dem jährlichen Sozialgeld und einen italienischen Sprachtest; er wird innerhalb von 90 Tagen ausgestellt.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (4 Jahre für EU-Bürger) und Italienisch auf Niveau B1 oder höher.
BearbeitungBis zu 120 Tage
Das Einreisevisum zur selbstständigen Tätigkeit muss innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung erteilt oder abgelehnt werden; über den Aufenthaltstitel wird dann innerhalb von 90 Tagen entschieden.
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Beantragen Sie das Visum zur selbstständigen Tätigkeit beim italienischen Konsulat, nachdem die Freigabe (Nulla osta) der Questura ausgestellt wurde.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Italien gestellt, nicht nach der Einreise
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Der Antragsteller ist ein Angehöriger eines reglementierten Berufs oder ein Unternehmer mit einer für die italienische Wirtschaft bedeutenden gewerblichen Tätigkeit.
- Quotenweg: Unternehmer mit einem für die italienische Wirtschaft interessanten Vorhaben, Freiberufler reglementierter Berufe und Unternehmensleiter.
Was nachzuweisen ist3
- Einkommen im vorangegangenen Steuerjahr über EUR8,500, (≈ $9,500) der Gesundheitsbefreiungsgrenze.
- Die Erklärung der Handelskammer zu Referenzparametern darf nicht unter dem Dreifachen des Mindest-Sozialhilfeeinkommens liegen, EUR14,000 (≈ $15,600).
- Quotenweg: eigene Mittel von mindestens EUR500,000 (≈ $559,000) und mindestens drei neue Arbeitsplätze für Unternehmer.
Unterlagen2
- Erklärung der zuständigen Behörde oder Berufskammer, ausgestellt innerhalb der vorangegangenen drei Monate.
- Geeignete Unterkunft in Italien.
Schritte2
- Das Nulla osta der Questura muss innerhalb der 90 Tage vor dem Visumantrag ausgestellt worden sein.
- Quotenweg: 500 Plätze pro Jahr in 2026, 2027 und 2028, geteilt von Unternehmern, Freiberuflern, Unternehmensleitern, bekannten Künstlern und Gründern innovativer Start-ups, innerhalb von 650 Plätzen für selbstständige Tätigkeit pro Jahr.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 2 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Pauschalbetrag EUR 300,000
Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.
- Sonderregelung
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Visum für reglementierte Berufe und Unternehmer mit einer bedeutenden Tätigkeit. Es erfordert ein Nulla osta der Questura, eine Erklärung zu Referenzparametern der Handelskammer oder Berufskammer und ein Einkommen im Vorjahr über der Gesundheitsbefreiungsgrenze. 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von über EUR 8,500 im Jahr (≈ $9,500) · Im vorangegangenen Steuerjahr erzieltes Einkommen über dem Mindestbetrag für die Befreiung von der Beteiligung an der öffentlichen Gesundheitsversorgung. 1
- Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130) · Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. 5
- Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34) · Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18). 6
Anforderungen
- Der Antragsteller ist ein Angehöriger eines reglementierten Berufs oder ein Unternehmer mit einer für die italienische Wirtschaft bedeutenden gewerblichen Tätigkeit. 1
- Quotenweg: Unternehmer mit einem für die italienische Wirtschaft interessanten Vorhaben, Freiberufler reglementierter Berufe und Unternehmensleiter. 2
- Einkommen im vorangegangenen Steuerjahr über EUR8,500, (≈ $9,500) der Gesundheitsbefreiungsgrenze. 1
- Die Erklärung der Handelskammer zu Referenzparametern darf nicht unter dem Dreifachen des Mindest-Sozialhilfeeinkommens liegen, EUR14,000 (≈ $15,600). 1
- Quotenweg: eigene Mittel von mindestens EUR500,000 (≈ $559,000) und mindestens drei neue Arbeitsplätze für Unternehmer. 2
- Erklärung der zuständigen Behörde oder Berufskammer, ausgestellt innerhalb der vorangegangenen drei Monate. 1
- Geeignete Unterkunft in Italien. 1
- Das Nulla osta der Questura muss innerhalb der 90 Tage vor dem Visumantrag ausgestellt worden sein. 1
- Quotenweg: 500 Plätze pro Jahr in 2026, 2027 und 2028, geteilt von Unternehmern, Freiberuflern, Unternehmensleitern, bekannten Künstlern und Gründern innovativer Start-ups, innerhalb von 650 Plätzen für selbstständige Tätigkeit pro Jahr. 2
Aufenthalt
- Der Titel zur selbstständigen Tätigkeit gilt höchstens zwei Jahre, jede Verlängerung höchstens drei Jahre.
- Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit.
Familie
Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Amtliche Quellen
- Self-employment visas · Consulate General of Italy in New York (MAECI) · geprüft am 2026-10-10
- DPCM of 2 October 2025: entry flows of foreign workers 2026-2028 (Gazzetta Ufficiale n. 240 of 15 October 2025) · Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-10-15
- Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
- The visa for Italy: long-stay visa types (investors, self-employment, subordinate work, elective residence, research, study, working holiday) · Ministry of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
- How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Art. 28 (right to family unity) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
- Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
- Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
- Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
- Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Art. 26 (self-employment) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
Visum für Selbstständige und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Visum für Selbstständige | Verlangt Einkommen von €8,500+ im Jahr ≈ $9,500 | 2 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa | Verlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k | 1 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa Portugal | Verlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,200 | 2 J., verlängerbar | – |
| Unternehmervisum Spanien | – | 3 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für Unternehmensinvestoren Griechenland | Verlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k | 5 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Visum für Selbstständige nötig?
Einkommen von über EUR 8,500 im Jahr (≈ $9,500). Im vorangegangenen Steuerjahr erzieltes Einkommen über dem Mindestbetrag für die Befreiung von der Beteiligung an der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130). Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34). Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
Wie lange ist der Aufenthalt mit Visum für Selbstständige möglich?
Der Titel zur selbstständigen Tätigkeit gilt höchstens zwei Jahre, jede Verlängerung höchstens drei Jahre.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum für Selbstständige?
Das Einreisevisum zur selbstständigen Tätigkeit muss innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung erteilt oder abgelehnt werden; über den Aufenthaltstitel wird dann innerhalb von 90 Tagen entschieden.
Ist mit Visum für Selbstständige Arbeit erlaubt?
Selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit.
Können Familienangehörige mit Visum für Selbstständige nachziehen?
Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Wer kann Visum für Selbstständige beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Visum für Selbstständige zum Daueraufenthalt in Italien?
Die Zeit mit Visum für Selbstständige wird für den Daueraufenthalt in Italien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Visum für Selbstständige wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Gibt es für Inhaber von Visum für Selbstständige in Italien eine Steuererleichterung?
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)
Steuererleichterung
Details
- Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
- Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k
Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.
Besteuert wird
Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.
Für wen es gilt
- In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
- Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
- Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
- Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.
Ausschlüsse
- Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
- Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
- Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.
Grenzen
- EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
- EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
- EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
- EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
- EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024
Steuerliche Ansässigkeit
Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.
Visa
Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.
Weitere Steuern
Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
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- Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
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- Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
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- Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
- Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
- Legislative Decree 286/1998, Art. 26 (self-employment) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.