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Italien · Investition

Italien Investor Visa · €2M Anleihen

Nötige Investition: €2M+ ≈ $2.2M

Investor Visa for Italy: EUR2 million in Italian government bonds (Law 232/2016)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Investor Visa · €2M Anleihen ist eine Route (investition) für Italien. Antragstellende benötigen eine Investition von €2M+ ≈ $2.2M. Aufenthalt: 2 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2M+ ≈ $2.2M
Behördengebühren
€116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
Bearbeitung
Bis zu 30 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; Investition €2M+ ≈ $2.2M; Entscheidung: bis zu 30 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€116 ≈ $130 · €30.46 ≈ $34
  • EUR 116 (≈ $130)Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats.
  • EUR 30.46 (≈ $34)Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
Angelegt und gehalten€2M+ ≈ $2.2M
  • EUR 2,000,000 (≈ $2,230,000)Von der italienischen Regierung ausgegebene Anleihen, mindestens zwei Jahre gehalten (Art. 26-bis(1)(a)); Antrag über das MIMIT-Portal für Investorenvisa nach dem Nulla osta des Ausschusses.
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel gilt zwei Jahre und wird in Drei-Jahres-Abschnitten verlängert, solange die Investition oder Spende aufrechterhalten wird; der Verlängerungsantrag wird mindestens 60 Tage vor Ablauf des Titels gestellt und erfordert eine neue Freigabe des Ausschusses.

Ministry of Enterprises and Made in ItalyMinistry of Economic Development

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochener Investition kann ein EU-Aufenthaltstitel für Daueraufenthalt beantragt werden; er erfordert außerdem ein Einkommen von mindestens dem jährlichen Sozialgeld und einen italienischen Sprachtest.

Ministry of Enterprises and Made in ItalyNormattiva

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (4 Jahre für EU-Bürger) und Italienisch auf Niveau B1 oder höher.

Ministero dell'InternoNormattiva

BearbeitungBis zu 30 Tage

Der Investorenausschuss erteilt seine Freigabe (Nulla osta) innerhalb von 30 Tagen; über den Aufenthaltstitel wird dann innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Ministry of Enterprises and Made in ItalyNormattiva

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie die Freigabe über das Investor-Visa-Portal der Regierung und beantragen Sie danach das Visum beim italienischen Konsulat innerhalb von 6 Monaten.

Ministry of Enterprises and Made in Italy

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Italien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Belarus, Russland

Wer beantragen kann1

  • Das Programm ist für russische und belarussische Staatsangehörige ausgesetzt, seit March 2024 auch für Nicht-EU-Bürger, die einen zweiten Reisepass besitzen, der russisch oder belarussisch ist.

Was nachzuweisen ist2

  • Mindestens EUR2,000,000 (≈ $2,230,000) in italienischen Staatsanleihen.
  • Die Anleihen müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden.

Unterlagen1

  • Das Nulla osta des Ausschusses ist ein obligatorisches Visumdokument.

Schritte2

  1. Antrag über das Portal des Investor Visa Committee des MIMIT.
  2. Nach dem Nulla osta des Ausschusses (Entscheidung innerhalb von 30 Tagen) wird das Visum innerhalb von 6 Monaten beim Konsulat beantragt.

Nach der Ankunft3

  • Die Investition muss während der gesamten Gültigkeit des Titels bestehen bleiben, damit er verlängert werden kann.
  • Beantragen Sie den Aufenthaltstitel innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise bei der Questura und tätigen Sie die Investition innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise.
  • Die Verlängerung erfordert ein neues Nulla osta des Ausschusses, das zeigt, dass die Investition oder Spende aufrechterhalten wird.

Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Pauschalbetrag EUR 300,000

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einreisevisum und langfristiger Investoren-Aufenthaltstitel für mindestens EUR2 Millionen (≈ $2,230,000) in italienischen Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren; keine Mindestaufenthaltsdauer. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Investition von mindestens EUR 2,000,000 (≈ $2,230,000) · Von der italienischen Regierung ausgegebene Anleihen, mindestens zwei Jahre gehalten (Art. 26-bis(1)(a)); Antrag über das MIMIT-Portal für Investorenvisa nach dem Nulla osta des Ausschusses. 8 1
  • Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130) · Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. 5
  • Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34) · Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18). 6

Anforderungen

  • Das Programm ist für russische und belarussische Staatsangehörige ausgesetzt, seit March 2024 auch für Nicht-EU-Bürger, die einen zweiten Reisepass besitzen, der russisch oder belarussisch ist. 7
  • Mindestens EUR2,000,000 (≈ $2,230,000) in italienischen Staatsanleihen. 1
  • Die Anleihen müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden. 8
  • Das Nulla osta des Ausschusses ist ein obligatorisches Visumdokument. 1 2
  • Antrag über das Portal des Investor Visa Committee des MIMIT. 1 2
  • Nach dem Nulla osta des Ausschusses (Entscheidung innerhalb von 30 Tagen) wird das Visum innerhalb von 6 Monaten beim Konsulat beantragt. 3
  • Die Investition muss während der gesamten Gültigkeit des Titels bestehen bleiben, damit er verlängert werden kann. 3
  • Beantragen Sie den Aufenthaltstitel innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise bei der Questura und tätigen Sie die Investition innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise. 3
  • Die Verlängerung erfordert ein neues Nulla osta des Ausschusses, das zeigt, dass die Investition oder Spende aufrechterhalten wird. 3 4

Aufenthalt

  • Mit dem Investorenvisum kann der Inhaber innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung einreisen. Der Aufenthaltstitel gilt 2 Jahre und ist in 3-Jahres-Abschnitten verlängerbar, solange die Investition aufrechterhalten wird; nach 5 Jahren ununterbrochener Investition kann ein EU-Aufenthaltstitel für Daueraufenthalt (langfristig Aufenthaltsberechtigte) beantragt werden.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 24 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Bürger; ausgesetzt für russische und belarussische Staatsangehörige und für Nicht-EU-Bürger mit einem zweiten russischen oder belarussischen Reisepass. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Belarus, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Familie

Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Investor Visa for Italy Program (Law 232/2016) · Embassy of Italy in Pretoria (MAECI) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-05-14
  2. Investor Visa checklist (updated 21 July 2026) · Consulate General of Italy in Sydney (MAECI) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-07-21
  3. Investor Visa for Italy: how it works (visa, residence permit, renewal) · Ministry of Enterprises and Made in Italy · geprüft am 2026-10-10
  4. Interministerial decree of 21 July 2017 on entry and residence of investors · Ministry of Economic Development · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2017-07-21
  5. Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
  6. How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
  7. Investor Visa for Italy: programme overview · Ministry of Enterprises and Made in Italy (MIMIT) · geprüft am 2026-10-11
  8. Legislative Decree 286/1998, Art. 26-bis: entry and residence of investors · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
  9. Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
  10. Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  11. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  12. Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
  13. Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  14. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Investor Visa · €2M AnleihenVerlangt eine Investition von €2M+ ≈ $2.2M2 J., verlängerbar–
Investor Visa · €1M SpendeVerlangt eine Investition von €1M+ ≈ $1.1M2 J., verlängerbar–
Investor Visa · €250k Start-upVerlangt eine Investition von €250k+ ≈ $279k2 J., verlängerbar–
Investor Visa · €500k UnternehmenVerlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k2 J., verlängerbar–
Golden Visa · €250k Kunst PortugalVerlangt eine Investition von €250k+ ≈ $279k2 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Investor Visa · €2M Anleihen nötig?

Eine Investition von mindestens EUR 2,000,000 (≈ $2,230,000). Von der italienischen Regierung ausgegebene Anleihen, mindestens zwei Jahre gehalten (Art. Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130). Gebühr für das nationale Langzeitvisum (Typ D) aus Arbeits- und Familiengründen, zahlbar in Landeswährung zum Wechselkurs des Konsulats. Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34). Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Investor Visa · €2M Anleihen möglich?

Mit dem Investorenvisum kann der Inhaber innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung einreisen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Investor Visa · €2M Anleihen?

Der Investorenausschuss erteilt seine Freigabe (Nulla osta) innerhalb von 30 Tagen; über den Aufenthaltstitel wird dann innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Können Familienangehörige mit Investor Visa · €2M Anleihen nachziehen?

Ihr Ehepartner oder Partner darf in Italien ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Wer kann Investor Visa · €2M Anleihen beantragen?

Nicht-EU-Bürger; ausgesetzt für russische und belarussische Staatsangehörige und für Nicht-EU-Bürger mit einem zweiten russischen oder belarussischen Reisepass. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Belarus, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Investor Visa · €2M Anleihen zum Daueraufenthalt in Italien?

Die Zeit mit Investor Visa · €2 (≈ $2)M Anleihen wird für den Daueraufenthalt in Italien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Investor Visa · €2 (≈ $2)M Anleihen wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Investor Visa · €2M Anleihen in Italien eine Steuererleichterung?

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Pauschalbetrag EUR 300,000
Details
  • Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
  • Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.

Für wen es gilt

  • In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
  • Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
  • Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
  • Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
  • Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
  • Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.

Grenzen

  • EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
  • EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
  • EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
  • EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
  • EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024

Steuerliche Ansässigkeit

Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.

Visa

Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.

Weitere Steuern

Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 14 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Investor Visa for Italy Program (Law 232/2016) · Embassy of Italy in Pretoria (MAECI) · geprüft am 2026-10-10
  2. Investor Visa checklist (updated 21 July 2026) · Consulate General of Italy in Sydney (MAECI) · geprüft am 2026-10-10
  3. Investor Visa for Italy: how it works (visa, residence permit, renewal) · Ministry of Enterprises and Made in Italy · geprüft am 2026-10-10
  4. Interministerial decree of 21 July 2017 on entry and residence of investors · Ministry of Economic Development · geprüft am 2026-10-10
  5. Cost for a visa and how to pay · Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Italian Embassy in Addis Ababa) · geprüft am 2026-10-11
  6. How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
  7. Investor Visa for Italy: programme overview · Ministry of Enterprises and Made in Italy (MIMIT) · geprüft am 2026-10-11
  8. Legislative Decree 286/1998, Art. 26-bis: entry and residence of investors · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
  9. Legislative Decree 286/1998, Art. 30: residence permit for family reasons · Normattiva (Italian Government) · geprüft am 2026-10-12
  10. Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  11. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  12. Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
  13. Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  14. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.