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Griechenland · Nomaden / Remote-Arbeit

Griechenland Visum für digitale Nomaden

Nötiges Einkommen: €3,500+ im Monat ≈ $3,910

Digital Nomad national visa (type Z.1), followed by type I.8 residence permit

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Visum für digitale Nomaden ist eine Route (nomaden / remote-arbeit) für Griechenland. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,910. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Kunden ist erlaubt, für inländische nicht. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€3,500+ im Monat ≈ $3,910
Behördengebühren
€75 ≈ $84 · €1,000 ≈ $1,120
Bearbeitung
Bis zu 10 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühren insgesamt €1,075 ≈ $1,200 (2 Gebühren); nachzuweisendes Einkommen €3,500+/Monat ≈ $3,910; Entscheidung: bis zu 10 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€75 ≈ $84 · €1,000 ≈ $1,120
  • EUR 75 (≈ $84)Nationale Visumgebühr für digitale Nomaden.
  • EUR 1,000 (≈ $1,120)Gebühr für den anschließenden Aufenthaltstitel des Typs I.8 (EUR 150 (≈ $170) für Inhaber einer Rente eines griechischen öffentlichen Versicherers).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€3,500+/Monat ≈ $3,910 · +2 weitere
  • EUR 3,500 im Monat (≈ $3,910)Mindestens stabiles monatliches Einkommen für den Hauptantragsteller, gerechnet nach Steuern in dem Land, in dem die Arbeit erbracht wird, und nachgewiesen durch den Arbeitsvertrag oder ein Bankkonto.
  • EUR 700 im Monat (≈ $780)Zuschlag pro Ehepartner oder Partner (20% von EUR 3,500 (≈ $3,910)).
  • EUR 525 im Monat (≈ $590)Zuschlag pro Kind (15% von EUR 3,500 (≈ $3,910)).
VerlängerungVerlängerbar

Das nationale Visum gilt bis zu 12 Monate; wenn die Bedingungen fortbestehen, kann vor Ablauf des Visums ein 2-jähriger Aufenthaltstitel I.8 beantragt werden.

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BearbeitungBis zu 10 Tage

Das Konsulat muss einen Visumantrag innerhalb von 10 Tagen beantworten.

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Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie beim griechischen Konsulat persönlich, per E-Mail oder per Einschreiben; das Konsulat schließt das Verfahren in einem Schritt ab.

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Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Griechenland gestellt, nicht nach der Einreise
  • Keine Arbeit vor Ort: nur Remote-Arbeit für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland
  • Nicht offen für Staatsangehörige: EU
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger.
  • Der Antragsteller ist Angestellter, Freiberufler oder Selbstständiger, der Arbeit per IKT remote für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Griechenlands erbringt.
  • Eidesstattliche Erklärung, dass keine Arbeit oder Dienstleistungen für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber erbracht werden.

Was nachzuweisen ist4

  • Stabile monatliche Nettomittel von mindestens EUR 3,500 (≈ $3,910) für den Hauptantragsteller, gerechnet nach Steuern in dem Land, in dem die Arbeit erbracht wird.
  • Ein Zuschlag von EUR 700 (≈ $780) pro Monat für einen Ehepartner oder Partner (20%).
  • Ein Zuschlag von EUR 525 (≈ $590) pro Monat für jedes Kind (15%).
  • Visumgebühr: EUR 75 (≈ $84).

Unterlagen4

  • Angestellte: ein Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsnachweis bei einem ausländischen Arbeitgeber, der den Visumzeitraum abdeckt.
  • Freiberufler mit mehreren ausländischen Arbeitgebern: Verträge, die den Zeitraum abdecken.
  • Selbstständige: Geschäftsunterlagen für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Griechenlands.
  • Das Einkommen wird durch den Arbeitsvertrag oder ein Bankkonto nachgewiesen.

Nach der Ankunft1

  • Vor Ablauf des Visums können der Inhaber und die Familie, wenn die Bedingungen weiterhin gelten, einen 2-jährigen Titel des Typs I.8 beantragen; seine Gebühr beträgt EUR 1,000 (≈ $1,120).

Wie Griechenland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 12 MonatenEine Anwesenheit in Griechenland von insgesamt mehr als 183 Tagen macht eine Person ab dem ersten Tag der Anwesenheit steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Griechische Steuerinländer werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, einschließlich Einkünften aus dem Ausland, mit progressiven Sätzen von 9% bis 44% (ab dem Steuerjahr 2026 angewandter Tarif); die Ansässigkeit richtet sich nach Hauptwohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Mittelpunkt der Lebensinteressen oder nach einer Anwesenheit von über 183 Tagen.

Alle Steuerregeln für Griechenland Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Nationales D-Visum für selbstständige Fachkräfte aus Drittstaaten, Freiberufler oder Angestellte, die per IKT remote für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Griechenlands arbeiten, für bis zu 12 Monate, gefolgt von einem 2-jährigen Titel des Typs I.8, wenn die Bedingungen fortbestehen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 3,500 im Monat (≈ $3,910) · Mindestens stabiles monatliches Einkommen für den Hauptantragsteller, gerechnet nach Steuern in dem Land, in dem die Arbeit erbracht wird, und nachgewiesen durch den Arbeitsvertrag oder ein Bankkonto. 4 1 3
  • Einkommen von mindestens EUR 700 im Monat (≈ $780) · Zuschlag pro Ehepartner oder Partner (20% von EUR 3,500 (≈ $3,910)). 4 1
  • Einkommen von mindestens EUR 525 im Monat (≈ $590) · Zuschlag pro Kind (15% von EUR 3,500 (≈ $3,910)). 4 1
  • Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84) · Nationale Visumgebühr für digitale Nomaden. 1
  • Eine Gebühr von EUR 1,000 (≈ $1,120) · Gebühr für den anschließenden Aufenthaltstitel des Typs I.8 (EUR 150 (≈ $170) für Inhaber einer Rente eines griechischen öffentlichen Versicherers). 9

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger. 1 2 3 4 5 6 7
  • Der Antragsteller ist Angestellter, Freiberufler oder Selbstständiger, der Arbeit per IKT remote für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Griechenlands erbringt. 1
  • Eidesstattliche Erklärung, dass keine Arbeit oder Dienstleistungen für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber erbracht werden. 1
  • Stabile monatliche Nettomittel von mindestens EUR 3,500 (≈ $3,910) für den Hauptantragsteller, gerechnet nach Steuern in dem Land, in dem die Arbeit erbracht wird. 4 1 3
  • Ein Zuschlag von EUR 700 (≈ $780) pro Monat für einen Ehepartner oder Partner (20%). 4 1 3
  • Ein Zuschlag von EUR 525 (≈ $590) pro Monat für jedes Kind (15%). 4 1 3
  • Visumgebühr: EUR 75 (≈ $84). 4 1 3
  • Angestellte: ein Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsnachweis bei einem ausländischen Arbeitgeber, der den Visumzeitraum abdeckt. 1
  • Freiberufler mit mehreren ausländischen Arbeitgebern: Verträge, die den Zeitraum abdecken. 1
  • Selbstständige: Geschäftsunterlagen für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Griechenlands. 1
  • Das Einkommen wird durch den Arbeitsvertrag oder ein Bankkonto nachgewiesen. 4 1 3
  • Vor Ablauf des Visums können der Inhaber und die Familie, wenn die Bedingungen weiterhin gelten, einen 2-jährigen Titel des Typs I.8 beantragen; seine Gebühr beträgt EUR 1,000 (≈ $1,120). 1 8 9

Aufenthalt

  • Nationales Visum für bis zu 12 Monate; wenn die Bedingungen fortbestehen, kann vor Ablauf des Visums ein Aufenthaltstitel des Typs I.8 mit 2 Jahren Gültigkeit beantragt werden. Visa für Angehörige laufen mit dem Visum des Sponsors ab.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
  • Nationales Visum bis zu 12 Monate: Bis zu 12 Monate
  • Aufenthaltstitel des Typs I.8 bis zu 24 Monate: Vor Ablauf des Visums beantragt

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei. Nicht offen für Staatsangehörige: EU; für sie gelten die Freizügigkeitsregeln.

Arbeit

Remote-Arbeit nur für ausländische Arbeitgeber oder Kunden; keine Arbeit für in Griechenland ansässige Arbeitgeber. Angehörige dürfen in Griechenland nicht arbeiten oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Familie

Ehepartner oder Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft, unverheiratete gemeinsame Kinder unter 18 (einschließlich anerkannter Adoptionen) und andere unverheiratete Kinder unter 18 in der Obhut des Sponsors oder Partners erhalten individuelle Visa, die mit dem Visum des Sponsors ablaufen. Ihr Ehepartner oder Partner darf mit diesem Visum in Griechenland nicht arbeiten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Law 5038/2023, Migration Code (Government Gazette A 81/01.04.2023) · Ethniko Typografeio (Government Gazette) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2023-04-01
  2. Joint Ministerial Decision on supporting documents for residence titles under the Migration Code, including digital nomads · Ministry of Migration and Asylum / Government Gazette, Greece · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-03-22
  3. Joint Ministerial Decision 225679/2024 on sufficient resources (Government Gazette B 5223/17.09.2024) · Hellenic Republic Government Gazette (copy hosted by University of Athens) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-09-17
  4. Ministry of Migration and Asylum FAQ: digital nomad visa and sufficient resources · Decentralized Administration of Epirus–Western Macedonia, Greece · geprüft am 2026-10-10
  5. EU member countries — current official 27-country list · European Union · geprüft am 2026-10-10
  6. EFTA members and EEA/EFTA membership distinction · European Free Trade Association · geprüft am 2026-10-10
  7. The European Free Trade Association and its four member states · European Free Trade Association · geprüft am 2026-10-10
  8. Migration Code, art. 68 (digital nomads, type Z.1), consolidated text · Taxheaven legal text repository (consolidated Migration Code, Law 5038/2023) · geprüft am 2026-10-11
  9. Migration Code, art. 171 (permit fees), consolidated text · Taxheaven legal text repository (consolidated Migration Code, Law 5038/2023) · geprüft am 2026-10-11
  10. Migration Code, art. 163 (other permits: I.5 Canada youth mobility, I.8 sufficient resources), consolidated text · Taxheaven legal text repository (consolidated Migration Code, Law 5038/2023) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Visum für digitale NomadenVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9101 J., verlängerbarNur Remote-Arbeit
D8-Visum für digitale Nomaden PortugalVerlangt Einkommen von €3,680+ im Monat ≈ $4,1102 J., verlängerbarNur Remote-Arbeit
Visum für digitale Nomaden SpanienVerlangt Einkommen von €2,442+ im Monat ≈ $2,7303 J., verlängerbarEingeschränkt
Visum für digitale Nomaden ItalienVerlangt Einkommen ab €25k im Jahr ≈ $28k1 J., verlängerbarKeine Arbeit vor Ort
Genehmigung für digitale Nomaden ZypernVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9101 J., verlängerbarNur Remote-Arbeit

Wie viel Geld ist für Visum für digitale Nomaden nötig?

Einkommen von mindestens EUR 3,500 im Monat (≈ $3,910). Mindestens stabiles monatliches Einkommen für den Hauptantragsteller, gerechnet nach Steuern in dem Land, in dem die Arbeit erbracht wird, und nachgewiesen durch den Arbeitsvertrag oder ein Bankkonto. Einkommen von mindestens EUR 700 im Monat (≈ $780). Zuschlag pro Ehepartner oder Partner (20% von EUR 3,500 (≈ $3,910)). Einkommen von mindestens EUR 525 im Monat (≈ $590). Zuschlag pro Kind (15% von EUR 3,500 (≈ $3,910)). Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84). Nationale Visumgebühr für digitale Nomaden.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Visum für digitale Nomaden möglich?

Nationales Visum für bis zu 12 Monate; wenn die Bedingungen fortbestehen, kann vor Ablauf des Visums ein Aufenthaltstitel des Typs I.8 mit 2 Jahren Gültigkeit beantragt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum für digitale Nomaden?

Das Konsulat muss einen Visumantrag innerhalb von 10 Tagen beantworten.

Ist mit Visum für digitale Nomaden Arbeit erlaubt?

Nur Remote-Arbeit. Remote-Arbeit nur für ausländische Arbeitgeber oder Kunden; keine Arbeit für in Griechenland ansässige Arbeitgeber.

Können Familienangehörige mit Visum für digitale Nomaden nachziehen?

Ehepartner oder Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft, unverheiratete gemeinsame Kinder unter 18 (einschließlich anerkannter Adoptionen) und andere unverheiratete Kinder unter 18 in der Obhut des Sponsors oder Partners erhalten individuelle Visa, die mit dem Visum des Sponsors ablaufen.

Wer kann Visum für digitale Nomaden beantragen?

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei. Nicht offen für Staatsangehörige: EU; für sie gelten die Freizügigkeitsregeln.

Wie werden Inhaber von Visum für digitale Nomaden in Griechenland besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Visum für digitale Nomaden gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Griechische Steuerinländer werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert, einschließlich Einkünften aus dem Ausland, mit progressiven Sätzen von 9% bis 44% (ab dem Steuerjahr 2026 angewandter Tarif); die Ansässigkeit richtet sich nach Hauptwohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Mittelpunkt der Lebensinteressen oder nach einer Anwesenheit von über 183 Tagen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 10 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Law 5038/2023, Migration Code (Government Gazette A 81/01.04.2023) · Ethniko Typografeio (Government Gazette) · geprüft am 2026-10-11
  2. Joint Ministerial Decision on supporting documents for residence titles under the Migration Code, including digital nomads · Ministry of Migration and Asylum / Government Gazette, Greece · geprüft am 2026-10-10
  3. Joint Ministerial Decision 225679/2024 on sufficient resources (Government Gazette B 5223/17.09.2024) · Hellenic Republic Government Gazette (copy hosted by University of Athens) · geprüft am 2026-10-10
  4. Ministry of Migration and Asylum FAQ: digital nomad visa and sufficient resources · Decentralized Administration of Epirus–Western Macedonia, Greece · geprüft am 2026-10-10
  5. EU member countries — current official 27-country list · European Union · geprüft am 2026-10-10
  6. EFTA members and EEA/EFTA membership distinction · European Free Trade Association · geprüft am 2026-10-10
  7. The European Free Trade Association and its four member states · European Free Trade Association · geprüft am 2026-10-10
  8. Migration Code, art. 68 (digital nomads, type Z.1), consolidated text · Taxheaven legal text repository (consolidated Migration Code, Law 5038/2023) · geprüft am 2026-10-11
  9. Migration Code, art. 171 (permit fees), consolidated text · Taxheaven legal text repository (consolidated Migration Code, Law 5038/2023) · geprüft am 2026-10-11
  10. Migration Code, art. 163 (other permits: I.5 Canada youth mobility, I.8 sufficient resources), consolidated text · Taxheaven legal text repository (consolidated Migration Code, Law 5038/2023) · geprüft am 2026-10-11

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