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Frankreich · Studium

Frankreich Studiengenehmigung

Erster Aufenthalt: 1 J.

Student visa and residence permit ("etudiant")

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studiengenehmigung ist eine Route (studium) für Frankreich. Arbeit vor Ort: mit genehmigung. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€100 ≈ $110 · €150 ≈ $170
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühren insgesamt €250 ≈ $280 (2 Gebühren); Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€100 ≈ $110 · €150 ≈ $170
  • EUR 100 (≈ $110)Steuer, die bei der Validierung des Langzeitvisums für Studierende (VLS-TS) innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu zahlen ist.
  • EUR 150 (≈ $170)Aufenthaltskarte für Studierende: EUR 100 (≈ $110) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, zu zahlen mit Steuermarken.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€878+/Monat ≈ $980
  • EUR 877.5 im Monat (≈ $980)Monatliche Mindestmittel, nachzuweisen durch Stipendium, Gehaltsabrechnungen, Unterstützung durch Dritte oder eine Bankbescheinigung; entfällt für Personen, die die Aufnahmeprüfung einer Einrichtung mit staatlichem Abkommen bestanden haben.
VerlängerungVerlängerbar

Das Studierendenvisum gilt 4 Monate bis 1 Jahr; die anschließende Studierendenkarte gilt 1 Jahr oder 2 bis 4 Jahre und wird 2 bis 4 Monate vor Ablauf verlängert.

Service-Public

DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet

Der Studierendenstatus gehört nicht zu den Titeln, die nach der Liste der Verwaltung auf die 5 Jahre für die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU angerechnet werden.

Service-Public.gouv.fr

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre Aufenthalt in Frankreich, oder nur 2 Jahre, wenn Sie nach 2 Studienjahren an einer französischen Hochschule einen Abschluss erworben haben.

Service-Public.gouv.fr

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Präfektur muss innerhalb von 90 Tagen antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Service-Public

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Visum vor der Abreise über France-Visas oder Etudes en France beantragen und es bei der Ankunft online validieren.

Service-Public

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Frankreich gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Frankreich
  • Für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Algerien

Wer beantragen kann2

  • Antragstellende sind Nicht-EU-Staatsangehörige, die an einer öffentlichen oder privaten Hochschuleinrichtung oder bei einem Berufsbildungsträger studieren werden.
  • Für algerische Staatsangehörige gilt das bilaterale Abkommen.

Was nachzuweisen ist3

  • Die Mittel müssen mindestens EUR 877.50 (≈ $980) pro Monat betragen und werden im Einzelfall geprüft.
  • Die Mittelprüfung entfällt für Personen, die die Aufnahmeprüfung einer Einrichtung mit staatlichem Abkommen bestanden haben.
  • Die VLS-TS-Validierungssteuer beträgt EUR 100 (≈ $110) und die Studierendenkarte kostet EUR 150 (≈ $170).

Unterlagen1

  • Nachweis der Einschreibung oder Voreinschreibung sowie Nachweis der Mittel durch Stipendium, Gehaltsabrechnungen, Unterstützung durch Dritte oder eine Bankbescheinigung.

Schritte2

  1. Das Visum vor der Abreise über France-Visas oder die Plattform Etudes en France beantragen.
  2. Das VLS-TS innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise online validieren und die Studierendenkarte 2 bis 4 Monate vor Ablauf des Dokuments beantragen.

Nach der Ankunft1

  • Nach 1 Jahr kann der Inhaber eine Studierendenkarte für 1 Jahr oder eine mehrjährige Studierendenkarte für 2 bis 4 Jahre beantragen.

Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.

Einkommensteuer

Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Langzeitvisum für Studierende, das als Aufenthaltstitel gilt (4 Monate bis 1 Jahr), danach eine ein- oder mehrjährige (2 bis 4 Jahre) Studierendenkarte; Antragstellende weisen Mittel von mindestens EUR 877.50 (≈ $980) pro Monat nach. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Ersparnisse von mindestens EUR 877.5 im Monat (≈ $980) · Monatliche Mindestmittel, nachzuweisen durch Stipendium, Gehaltsabrechnungen, Unterstützung durch Dritte oder eine Bankbescheinigung; entfällt für Personen, die die Aufnahmeprüfung einer Einrichtung mit staatlichem Abkommen bestanden haben. 1
  • Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Steuer, die bei der Validierung des Langzeitvisums für Studierende (VLS-TS) innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu zahlen ist. 1
  • Eine Gebühr von EUR 150 (≈ $170) · Aufenthaltskarte für Studierende: EUR 100 (≈ $110) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, zu zahlen mit Steuermarken. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Nicht-EU-Staatsangehörige, die an einer öffentlichen oder privaten Hochschuleinrichtung oder bei einem Berufsbildungsträger studieren werden. 1
  • Für algerische Staatsangehörige gilt das bilaterale Abkommen. 1
  • Die Mittel müssen mindestens EUR 877.50 (≈ $980) pro Monat betragen und werden im Einzelfall geprüft. 1
  • Die Mittelprüfung entfällt für Personen, die die Aufnahmeprüfung einer Einrichtung mit staatlichem Abkommen bestanden haben. 1
  • Die VLS-TS-Validierungssteuer beträgt EUR 100 (≈ $110) und die Studierendenkarte kostet EUR 150 (≈ $170). 1
  • Nachweis der Einschreibung oder Voreinschreibung sowie Nachweis der Mittel durch Stipendium, Gehaltsabrechnungen, Unterstützung durch Dritte oder eine Bankbescheinigung. 1
  • Das Visum vor der Abreise über France-Visas oder die Plattform Etudes en France beantragen. 1
  • Das VLS-TS innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise online validieren und die Studierendenkarte 2 bis 4 Monate vor Ablauf des Dokuments beantragen. 1
  • Nach 1 Jahr kann der Inhaber eine Studierendenkarte für 1 Jahr oder eine mehrjährige Studierendenkarte für 2 bis 4 Jahre beantragen. 1

Aufenthalt

  • Langzeitvisum für Studierende, das 4 Monate bis 1 Jahr als Aufenthaltstitel gilt; die anschließende Studierendenkarte gilt 1 Jahr oder 2 bis 4 Jahre.
  • Erster Aufenthalt: 4 bis 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Studierende dürfen bis zu 964 Stunden im Jahr arbeiten (60 Prozent der jährlichen gesetzlichen Arbeitszeit), ohne eine gesonderte Arbeitsgenehmigung; für Ausbildungsverträge gelten eigene Regeln.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Visa or residence permit "etudiant" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
  2. Can a non-European student work in France? · Service Public (DILA) · geprüft am 2026-10-11
  3. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  4. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studiengenehmigung–1 J., verlängerbarMit Genehmigung
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie viel Geld ist für Studiengenehmigung nötig?

Ersparnisse von mindestens EUR 877.5 im Monat (≈ $980). Monatliche Mindestmittel, nachzuweisen durch Stipendium, Gehaltsabrechnungen, Unterstützung durch Dritte oder eine Bankbescheinigung; entfällt für Personen, die die Aufnahmeprüfung einer Einrichtung mit staatlichem Abkommen bestanden haben. Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110). Steuer, die bei der Validierung des Langzeitvisums für Studierende (VLS-TS) innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu zahlen ist. Eine Gebühr von EUR 150 (≈ $170). Aufenthaltskarte für Studierende: EUR 100 (≈ $110) Steuer plus EUR 50 (≈ $56) Stempelgebühr, zu zahlen mit Steuermarken.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studiengenehmigung möglich?

Langzeitvisum für Studierende, das 4 Monate bis 1 Jahr als Aufenthaltstitel gilt; die anschließende Studierendenkarte gilt 1 Jahr oder 2 bis 4 Jahre.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Studiengenehmigung?

Die Präfektur muss innerhalb von 90 Tagen antworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Ist mit Studiengenehmigung Arbeit erlaubt?

Mit Genehmigung. Studierende dürfen bis zu 964 Stunden im Jahr arbeiten (60 Prozent der jährlichen gesetzlichen Arbeitszeit), ohne eine gesonderte Arbeitsgenehmigung; für Ausbildungsverträge gelten eigene Regeln.

Wer kann Studiengenehmigung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Studiengenehmigung zum Daueraufenthalt in Frankreich?

Die Zeit mit Studiengenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Frankreich nicht angerechnet. Die Zeit mit Studiengenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Studiengenehmigung in Frankreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studiengenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Visa or residence permit "etudiant" · Service-Public (DILA) · geprüft am 2026-10-10
  2. Can a non-European student work in France? · Service Public (DILA) · geprüft am 2026-10-11
  3. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  4. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.