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Slowenien

Slowenien EU-Freizügigkeit

EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Slowenien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 31 Ländern

Wer beantragen kann2

  • Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Slowenien leben.
  • Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Was nachzuweisen ist2

  • Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich.
  • Antragstellende benötigen eine angemessene Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel, sofern sie nicht arbeiten, selbstständig sind oder Dienstleistungen erbringen.

Unterlagen2

  • Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung.
  • Arbeitnehmer reichen eine Bestätigung des Arbeitgebers oder einen Arbeitsnachweis ein; Arbeitsuchende melden sich bei der Arbeitsverwaltung; Studierende weisen die Zulassung nach.

Schritte3

  1. Bei der Verwaltungseinheit (upravna enota) Ihres Wohnorts vor Ablauf des erlaubten Aufenthalts von 3 Monaten oder direkt nach der Einreise beantragen.
  2. Die Anmeldebescheinigung wird für den beabsichtigten Aufenthalt oder höchstens 5 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.
  3. Anerkannte Zwecke sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Dienstleistungen, Arbeitsuche, Studium und Familiennachzug.

Nach der Ankunft2

  • Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben.
  • Nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts wird eine Anmeldebescheinigung für den Daueraufenthalt auf unbegrenzte Zeit ausgestellt.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

EU-, EWR- und Schweizer Bürger dürfen ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Slowenien leben und arbeiten. Aufenthalte von mehr als 3 Monaten erfordern eine Anmeldebescheinigung der Verwaltungseinheit des Wohnorts, gültig für den beabsichtigten Aufenthalt oder bis zu 5 Jahre. 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Anforderungen

  • Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Slowenien leben. 1 8
  • Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. 1 3
  • Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich. 3 9
  • Antragstellende benötigen eine angemessene Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel, sofern sie nicht arbeiten, selbstständig sind oder Dienstleistungen erbringen. 9
  • Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung. 2
  • Arbeitnehmer reichen eine Bestätigung des Arbeitgebers oder einen Arbeitsnachweis ein; Arbeitsuchende melden sich bei der Arbeitsverwaltung; Studierende weisen die Zulassung nach. 9
  • Bei der Verwaltungseinheit (upravna enota) Ihres Wohnorts vor Ablauf des erlaubten Aufenthalts von 3 Monaten oder direkt nach der Einreise beantragen. 9
  • Die Anmeldebescheinigung wird für den beabsichtigten Aufenthalt oder höchstens 5 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden. 9
  • Anerkannte Zwecke sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Dienstleistungen, Arbeitsuche, Studium und Familiennachzug. 9
  • Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben. 4
  • Nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts wird eine Anmeldebescheinigung für den Daueraufenthalt auf unbegrenzte Zeit ausgestellt. 9

Aufenthalt

  • Keine zeitliche Begrenzung; vor Ablauf der ersten 3 Monate bei der Verwaltungseinheit eine Anmeldebescheinigung einholen.
  • Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Person mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung; Anmeldung des Wohnsitzes.

Staatsangehörigkeit

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Arbeit

EU-Bürger dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, selbstständig tätig sein oder Dienstleistungen erbringen; Arbeitsuchende können sich ebenfalls für den Aufenthalt registrieren.

Familie

Ehegatte oder eingetragener Partner, Kinder unter 21 und unterhaltsberechtigte ältere Verwandte dürfen nachziehen; Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten erhalten nach 3 Monaten einen Aufenthaltstitel. Auch langjährige Partner und Pflegepersonen sind erfasst.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
  9. Entry and residence: EU citizens and their family members · Government of the Republic of Slovenia (gov.si) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU-Freizügigkeit––Ja
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien–1 J.–
EU-Freizügigkeit Italien––Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?

Keine zeitliche Begrenzung; vor Ablauf der ersten 3 Monate bei der Verwaltungseinheit eine Anmeldebescheinigung einholen.

Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?

Ja. EU-Bürger dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, selbstständig tätig sein oder Dienstleistungen erbringen; Arbeitsuchende können sich ebenfalls für den Aufenthalt registrieren.

Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?

Ehegatte oder eingetragener Partner, Kinder unter 21 und unterhaltsberechtigte ältere Verwandte dürfen nachziehen; Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten erhalten nach 3 Monaten einen Aufenthaltstitel.

Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Slowenien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 9 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
  9. Entry and residence: EU citizens and their family members · Government of the Republic of Slovenia (gov.si) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.