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Frankreich

Frankreich EU-Freizügigkeit

Nötiges Einkommen: ab €652 im Monat ≈ $730

EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Frankreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen ab €652 im Monat ≈ $730. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
ab €652 im Monat ≈ $730
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€652+/Monat ≈ $730 · €978+/Monat ≈ $1,090
  • EUR 651.69 im Monat (≈ $730)Nicht erwerbstätige oder pensionierte Person, allein lebend und ohne Kinder: der Höchstbetrag, den die Verwaltung als ausreichende Mittel verlangen darf.
  • EUR 977.54 im Monat (≈ $1,090)Nicht erwerbstätiges oder pensioniertes Paar ohne Kinder: der Höchstbetrag, den die Verwaltung als ausreichende Mittel verlangen darf.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 31 Ländern

Wer beantragen kann3

  • Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Frankreich leben.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
  • Die Einreise erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Was nachzuweisen ist4

  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
  • Von nicht erwerbstätigen Personen dürfen keine Mittel über EUR 651.69 (≈ $730) pro Monat verlangt werden, wenn sie alleinstehend und ohne Kinder sind.
  • Die Obergrenze beträgt EUR 977.54 (≈ $1,090) pro Monat für ein Paar ohne Kinder; die Beträge steigen mit der Zahl der Kinder.

Unterlagen2

  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
  • Die freiwillige Aufenthaltskarte erfordert Ausweis oder Reisepass, Adressnachweis, Krankenversicherungsschutz und Nachweis der Mittel.

Schritte3

  1. Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger ist kein Aufenthaltstitel erforderlich.
  2. Eine Aufenthaltskarte kann bei Bedarf online beantragt werden; sie ist kostenlos und wird von der Präfektur ausgestellt.
  3. Die Gültigkeit der Karte hängt bei nicht erwerbstätigen Personen von der Stabilität der nachgewiesenen Mittel ab.

Nach der Ankunft1

  • Nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts wird ein Daueraufenthaltsrecht erworben; eine Daueraufenthaltskarte ist freiwillig.

Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.

Einkommensteuer

Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz

  • Unterkunft

    Die freiwillige Aufenthaltskarte erfordert Ausweis oder Reisepass, Adressnachweis, Krankenversicherungsschutz und Nachweis der Mittel

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

EU-, EWR- und Schweizer Bürger dürfen ohne Aufenthaltstitel in Frankreich leben und arbeiten; eine Aufenthaltskarte ist freiwillig, und der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren erworben. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 651.69 im Monat (≈ $730) · Nicht erwerbstätige oder pensionierte Person, allein lebend und ohne Kinder: der Höchstbetrag, den die Verwaltung als ausreichende Mittel verlangen darf. 12
  • Einkommen von mindestens EUR 977.54 im Monat (≈ $1,090) · Nicht erwerbstätiges oder pensioniertes Paar ohne Kinder: der Höchstbetrag, den die Verwaltung als ausreichende Mittel verlangen darf. 12

Anforderungen

  • Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Frankreich leben. 11 1 8 9
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 11 1
  • Die Einreise erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung. 11
  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 12 3
  • Von nicht erwerbstätigen Personen dürfen keine Mittel über EUR 651.69 (≈ $730) pro Monat verlangt werden, wenn sie alleinstehend und ohne Kinder sind. 12
  • Die Obergrenze beträgt EUR 977.54 (≈ $1,090) pro Monat für ein Paar ohne Kinder; die Beträge steigen mit der Zahl der Kinder. 12
  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
  • Die freiwillige Aufenthaltskarte erfordert Ausweis oder Reisepass, Adressnachweis, Krankenversicherungsschutz und Nachweis der Mittel. 12
  • Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger ist kein Aufenthaltstitel erforderlich. 11 12
  • Eine Aufenthaltskarte kann bei Bedarf online beantragt werden; sie ist kostenlos und wird von der Präfektur ausgestellt. 12
  • Die Gültigkeit der Karte hängt bei nicht erwerbstätigen Personen von der Stabilität der nachgewiesenen Mittel ab. 12
  • Nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts wird ein Daueraufenthaltsrecht erworben; eine Daueraufenthaltskarte ist freiwillig. 11 12

Aufenthalt

  • Keine zeitliche Begrenzung und kein verpflichtendes Aufenthaltsdokument; eine freiwillige Aufenthaltskarte für EU-/EWR-/Schweizer Bürger kann beantragt werden.
  • Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.

Staatsangehörigkeit

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Arbeit

Jede unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit ist ohne Aufenthaltstitel erlaubt, außer bestimmten öffentlichen Stellen und unter Bedingungen bestimmten reglementierten Berufen.

Familie

Ehepartner, Kinder unter 21 oder unterhaltsabhängig und unterhaltsabhängige Eltern dürfen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nachziehen; der Arbeitnehmer, die nicht erwerbstätige Person oder der Studierende muss ein Aufenthaltsrecht haben.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Long-term stay of a European in France · Service-Public.fr (Prime Minister, Directorate of Legal and Administrative Information) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-04-01
  12. Residence card of a retired (or inactive) EU/EEA/Switzerland citizen · Service-Public.fr (Prime Minister, Directorate of Legal and Administrative Information) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-04-01
  13. Stay in France of the family of a European citizen · Service-Public.fr (Prime Minister, Directorate of Legal and Administrative Information) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-04-08
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU-FreizügigkeitVerlangt Einkommen ab €652 im Monat ≈ $730–Ja
Freizügigkeit durch Vertrag––Ja
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien–1 J.–

Wie viel Geld ist für EU-Freizügigkeit nötig?

Einkommen von mindestens EUR 651.69 im Monat (≈ $730). Nicht erwerbstätige oder pensionierte Person, allein lebend und ohne Kinder: der Höchstbetrag, den die Verwaltung als ausreichende Mittel verlangen darf. Einkommen von mindestens EUR 977.54 im Monat (≈ $1,090). Nicht erwerbstätiges oder pensioniertes Paar ohne Kinder: der Höchstbetrag, den die Verwaltung als ausreichende Mittel verlangen darf.

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?

Keine zeitliche Begrenzung und kein verpflichtendes Aufenthaltsdokument; eine freiwillige Aufenthaltskarte für EU-/EWR-/Schweizer Bürger kann beantragt werden.

Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?

Ja. Jede unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit ist ohne Aufenthaltstitel erlaubt, außer bestimmten öffentlichen Stellen und unter Bedingungen bestimmten reglementierten Berufen.

Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?

Ehepartner, Kinder unter 21 oder unterhaltsabhängig und unterhaltsabhängige Eltern dürfen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nachziehen; der Arbeitnehmer, die nicht erwerbstätige Person oder der Studierende muss ein Aufenthaltsrecht haben.

Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Frankreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Long-term stay of a European in France · Service-Public.fr (Prime Minister, Directorate of Legal and Administrative Information) · geprüft am 2026-10-10
  12. Residence card of a retired (or inactive) EU/EEA/Switzerland citizen · Service-Public.fr (Prime Minister, Directorate of Legal and Administrative Information) · geprüft am 2026-10-10
  13. Stay in France of the family of a European citizen · Service-Public.fr (Prime Minister, Directorate of Legal and Administrative Information) · geprüft am 2026-10-10

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