Spanien
Spanien Freizügigkeit durch Vertrag
Erster Aufenthalt: 5 J.
Andorran nationals under the Spain-France-Andorra Convention
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Freizügigkeit durch Vertrag ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Spanien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus Andorra
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Die antragstellende Person ist andorranische Staatsangehörige; es gelten die Niederlassungsbedingungen, die auf EU-Bürger angewendet werden.
- Aufenthalte bis zu 90 Tagen erfordern nur einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Reisedokument und kein Visum.
- Andorranische Studierende benötigen kein Visum; ein Studienaufenthalt von über sechs Monaten erfordert einen Ausländerausweis, und Arbeit von bis zu 30 Stunden pro Woche kann genehmigt werden.
Was nachzuweisen ist2
- Aufenthalt ohne Arbeit erfordert ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt für den Aufenthaltszeitraum.
- Aufenthalt ohne Arbeit erfordert eine in Spanien gültige öffentliche oder private Krankenversicherung.
Unterlagen2
- Antragsformular EX-01 (ohne Arbeit), EX-03 (abhängig beschäftigt) oder EX-07 (selbstständig) und eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses.
- Arbeitnehmer legen außerdem einen Nachweis über abhängige oder selbstständige Tätigkeit vor, etwa eine Arbeitgebererklärung, einen registrierten Vertrag, eine Gewerbeanmeldung oder eine Sozialversicherungsregistrierung.
Schritte3
- Persönlich beim Ausländeramt der Wohnprovinz oder online über die Plattform Mercurio beantragen; ein Visum ist nicht nötig.
- Die Entscheidung dauert bis zu 3 Monate; der Ausländerausweis wird innerhalb von 1 Monat nach der Genehmigung bei der Polizei beantragt.
- Selbstständige Freiberufler benötigen ein Aufenthalts- und Arbeitsvisum, und Grenzgänger folgen dem allgemeinen Verfahren.
Nach der Ankunft2
- Die Aufenthaltsgenehmigung gilt 5 Jahre.
- Langfristiger Aufenthalt mit unbefristetem Aufenthalt und Arbeit ist nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts möglich.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 5 Jahre
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in KalenderjahrAnwesenheit auf spanischem Gebiet; gelegentliche Abwesenheiten zählen, es sei denn, die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land wird nachgewiesen.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.
Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Andorranische Staatsangehörige können ohne Visum nach Spanien einreisen und in Spanien eine 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung, mit oder ohne Arbeit, zu den Bedingungen für EU-Bürger beantragen. 1 2
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist andorranische Staatsangehörige; es gelten die Niederlassungsbedingungen, die auf EU-Bürger angewendet werden. 1 2
- Aufenthalte bis zu 90 Tagen erfordern nur einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Reisedokument und kein Visum. 2 1
- Aufenthalt ohne Arbeit erfordert ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt für den Aufenthaltszeitraum. 1 2
- Aufenthalt ohne Arbeit erfordert eine in Spanien gültige öffentliche oder private Krankenversicherung. 1 2
- Antragsformular EX-01 (ohne Arbeit), EX-03 (abhängig beschäftigt) oder EX-07 (selbstständig) und eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses. 1
- Arbeitnehmer legen außerdem einen Nachweis über abhängige oder selbstständige Tätigkeit vor, etwa eine Arbeitgebererklärung, einen registrierten Vertrag, eine Gewerbeanmeldung oder eine Sozialversicherungsregistrierung. 1
- Persönlich beim Ausländeramt der Wohnprovinz oder online über die Plattform Mercurio beantragen; ein Visum ist nicht nötig. 1
- Die Entscheidung dauert bis zu 3 Monate; der Ausländerausweis wird innerhalb von 1 Monat nach der Genehmigung bei der Polizei beantragt. 1
- Selbstständige Freiberufler benötigen ein Aufenthalts- und Arbeitsvisum, und Grenzgänger folgen dem allgemeinen Verfahren. 1
- Die Aufenthaltsgenehmigung gilt 5 Jahre. 1
- Langfristiger Aufenthalt mit unbefristetem Aufenthalt und Arbeit ist nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts möglich. 1
- Andorranische Studierende benötigen kein Visum; ein Studienaufenthalt von über sechs Monaten erfordert einen Ausländerausweis, und Arbeit von bis zu 30 Stunden pro Woche kann genehmigt werden. 1
Aufenthalt
- Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre; langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Erste 90 Tage bis zu 3 Monate: Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reisedokument; kein Visum.
- Nach 90 Tagen: Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren, mit oder ohne Arbeit, in Spanien ohne Visum erhalten.
Staatsangehörigkeit
Andorranische Staatsangehörige. Offen für: Andorra.
Arbeit
Angestellte und Selbstständige (außer freie Berufe) können mit der 5-jährigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu denselben Bedingungen wie spanische Staatsangehörige arbeiten.
Familie
Ehepartner oder eingetragener Partner, Kinder unter 21 oder unterhaltsberechtigt sowie unterhaltsberechtigte Eltern des Inhabers und des Ehepartners können nachziehen; andorranische, EU- und EWR-Familienangehörige sind visumfrei, andere benötigen ein Einreisevisum.
Amtliche Quellen
- Information sheet 22: Andorran nationals and their family members · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-05
- Convention between Spain, France and Andorra on the entry, circulation, residence and establishment of their nationals (4 December 2000) · Boletin Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2003-06-27
Freizügigkeit durch Vertrag und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Freizügigkeit durch Vertrag | – | 5 J. | Ja |
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Italien | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Freizügigkeit durch Vertrag möglich?
Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre; langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts.
Ist mit Freizügigkeit durch Vertrag Arbeit erlaubt?
Ja. Angestellte und Selbstständige (außer freie Berufe) können mit der 5-jährigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu denselben Bedingungen wie spanische Staatsangehörige arbeiten.
Können Familienangehörige mit Freizügigkeit durch Vertrag nachziehen?
Ehepartner oder eingetragener Partner, Kinder unter 21 oder unterhaltsberechtigt sowie unterhaltsberechtigte Eltern des Inhabers und des Ehepartners können nachziehen; andorranische, EU- und EWR-Familienangehörige sind visumfrei, andere benötigen ein Einreisevisum.
Wer kann Freizügigkeit durch Vertrag beantragen?
Andorranische Staatsangehörige. Offen für: Andorra.
Wie werden Inhaber von Freizügigkeit durch Vertrag in Spanien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Freizügigkeit durch Vertrag gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. Sparerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden mit 19% bis 30% unter Zusammenrechnung des staatlichen und des regionalen Anteils besteuert; die allgemeine Tabelle hat einen staatlichen Anteil von 9.5% bis 24.5% plus einen regionalen Anteil.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
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So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Information sheet 22: Andorran nationals and their family members · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-12
- Convention between Spain, France and Andorra on the entry, circulation, residence and establishment of their nationals (4 December 2000) · Boletin Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.