Italien
Italien EU-Freizügigkeit
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Italien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Italien leben.
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Was nachzuweisen ist2
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich.
- Ausreichende Mittel werden pro unterhaltsabhängigem Familienmitglied am jährlichen Sozialgeld (assegno sociale) gemessen; eine Selbsterklärung wird akzeptiert.
Unterlagen2
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung.
- Wer nicht arbeitet, muss eine Krankenversicherungspolice vorweisen, die die Behandlungskosten deckt; Studierende weisen außerdem die Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung nach.
Schritte3
- Beantragen Sie die Eintragung (iscrizione anagrafica) bei der anagrafe der comune, in der Sie wohnen werden, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben.
- Die comune stellt eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass der Eintragungsantrag gestellt wurde.
- Eine Anwesenheitserklärung bei einer Polizeidienststelle (questura) ist bei Aufenthalten unter 3 Monaten freiwillig.
Nach der Ankunft2
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben.
- Die Wohnsitzgemeinde stellt auf Antrag eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt aus; die Daueraufenthaltskarte wird bei der questura beantragt.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Pauschalbetrag EUR 300,000
Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.
- Sonderregelung
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Italien leben und arbeiten. Aufenthalte über 3 Monate erfordern die Eintragung ins Einwohnerregister (anagrafe) der Wohnsitzgemeinde. 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anforderungen
- Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Italien leben. 1 8
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. 1 3
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich. 3 9
- Ausreichende Mittel werden pro unterhaltsabhängigem Familienmitglied am jährlichen Sozialgeld (assegno sociale) gemessen; eine Selbsterklärung wird akzeptiert. 9
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung. 2
- Wer nicht arbeitet, muss eine Krankenversicherungspolice vorweisen, die die Behandlungskosten deckt; Studierende weisen außerdem die Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung nach. 9
- Beantragen Sie die Eintragung (iscrizione anagrafica) bei der anagrafe der comune, in der Sie wohnen werden, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben. 9
- Die comune stellt eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass der Eintragungsantrag gestellt wurde. 9
- Eine Anwesenheitserklärung bei einer Polizeidienststelle (questura) ist bei Aufenthalten unter 3 Monaten freiwillig. 9
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben. 4
- Die Wohnsitzgemeinde stellt auf Antrag eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt aus; die Daueraufenthaltskarte wird bei der questura beantragt. 9
Aufenthalt
- Keine zeitliche Begrenzung; für Aufenthalte über 3 Monate ist die Eintragung ins kommunale Einwohnerregister (anagrafe) erforderlich.
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Person mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung; Anmeldung des Wohnsitzes.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
Staatsangehörige dürfen ohne Arbeitserlaubnis als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; bestimmte Stellen mit hoheitlichen Befugnissen können Inländern vorbehalten sein.
Familie
Ehepartner oder eingetragener Partner, Nachkommen unter 21 oder unterhaltsabhängig sowie unterhaltsabhängige Verwandte in aufsteigender Linie dürfen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten beantragen bei Aufenthalten über 3 Monate bei der questura eine Aufenthaltskarte.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Cittadini dell'Unione Europea (EU citizens: entry and residence in Italy) · Polizia di Stato, Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2014-06-24
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Griechenland | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Keine zeitliche Begrenzung; für Aufenthalte über 3 Monate ist die Eintragung ins kommunale Einwohnerregister (anagrafe) erforderlich.
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. Staatsangehörige dürfen ohne Arbeitserlaubnis als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; bestimmte Stellen mit hoheitlichen Befugnissen können Inländern vorbehalten sein.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Ehepartner oder eingetragener Partner, Nachkommen unter 21 oder unterhaltsabhängig sowie unterhaltsabhängige Verwandte in aufsteigender Linie dürfen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten beantragen bei Aufenthalten über 3 Monate bei der questura eine Aufenthaltskarte.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Gibt es für Inhaber von EU-Freizügigkeit in Italien eine Steuererleichterung?
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)
Steuererleichterung
Details
- Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
- Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k
Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.
Besteuert wird
Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.
Für wen es gilt
- In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
- Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
- Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
- Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.
Ausschlüsse
- Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
- Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
- Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.
Grenzen
- EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
- EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
- EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
- EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
- EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024
Steuerliche Ansässigkeit
Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.
Visa
Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.
Weitere Steuern
Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 9 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.
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- Cittadini dell'Unione Europea (EU citizens: entry and residence in Italy) · Polizia di Stato, Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-10
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