Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Georgien

Georgien Visumfreier Aufenthalt (12 Monate)

Erster Aufenthalt: 1 J.

Visa-free stay of up to 1 year

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Georgien. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
1 J.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 104 Ländern

Wer beantragen kann4

  • Staatsangehöriger eines Landes oder Gebiets auf der Visafreiheitsliste der Regierung von Georgia (Ordinance No 255 of 2015, as amended).
  • EU-Bürger dürfen mit einem Reisedokument oder einem EU-Personalausweis einreisen, der Name, Nachname, Geburtsdatum und Foto zeigt.
  • Schweizer und liechtensteinische Staatsangehörige dürfen mit einem Reisedokument oder einem Ausweisdokument einreisen, das Name, Nachname, Geburtsdatum und Foto zeigt.
  • Inhaber eines Laissez-passer der UN oder einer UN-Sonderorganisation dürfen sich ebenfalls ein volles Jahr aufhalten.

Schritte1

  1. Es ist kein Visum und kein vorheriger Antrag nötig; das Recht gilt bei der Einreise mit einem Reisedokument.

Nach der Ankunft2

  • Der erlaubte Aufenthalt beträgt ein volles Jahr ab der Einreise.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die sich vor dem 24 February 2025 in Georgia aufhielten, dürfen bis zum 24 February 2027 bleiben.

Wie Georgien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in jeder zusammenhängende Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der im Steuerjahr endetAnsässig für das Steuerjahr; Zeit im Ausland für Behandlung, Freizeit, Dienstreise oder Ausbildung zählt als Zeit in Georgia; Transit sowie Behandlungs- oder Freizeitaufenthalte aufgeführter Personen zählen nicht.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Territorial

Einkommen Ansässiger und Nichtansässiger aus georgischen Quellen; Einkünfte und Gewinne Ansässiger aus dem Ausland sind befreit (Art. 82(1)(u)).

Alle Steuerregeln für Georgien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Staatsangehörige der Länder auf der Visafreiheitsliste der Regierung von Georgia können ohne Visum ein volles Jahr in Georgia einreisen und sich dort aufhalten. Ein Antrag ist nicht nötig. 1 2 3 4 5 6 7

Anforderungen

  • Staatsangehöriger eines Landes oder Gebiets auf der Visafreiheitsliste der Regierung von Georgia (Ordinance No 255 of 2015, as amended). 1 2
  • EU-Bürger dürfen mit einem Reisedokument oder einem EU-Personalausweis einreisen, der Name, Nachname, Geburtsdatum und Foto zeigt. 1
  • Schweizer und liechtensteinische Staatsangehörige dürfen mit einem Reisedokument oder einem Ausweisdokument einreisen, das Name, Nachname, Geburtsdatum und Foto zeigt. 5 6
  • Inhaber eines Laissez-passer der UN oder einer UN-Sonderorganisation dürfen sich ebenfalls ein volles Jahr aufhalten. 1
  • Es ist kein Visum und kein vorheriger Antrag nötig; das Recht gilt bei der Einreise mit einem Reisedokument. 1 7
  • Der erlaubte Aufenthalt beträgt ein volles Jahr ab der Einreise. 1 7
  • Ukrainische Staatsangehörige, die sich vor dem 24 February 2025 in Georgia aufhielten, dürfen bis zum 24 February 2027 bleiben. 3 4

Aufenthalt

  • Ein volles Jahr ab der Einreise.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Visumfreier Aufenthalt bis zu 12 Monate: Ab dem Tag der Einreise.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige der 95 Länder und Gebiete auf der Visafreiheitsliste der Regierung von Georgia. Offen für: Australien, Österreich, Aserbaidschan, Albanien, Vereinigte Staaten, Andorra, Antigua und Barbuda, Vereinigte Arabische Emirate, Argentinien, Neuseeland, Barbados, Bahrain, Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, FO, Grönland, Vereinigtes Königreich, BM, Kaimaninseln, VG, Falklandinseln, TC, Gibraltar, JE, GG, IM, Dominikanische Republik, El Salvador, Ecuador, Spanien, Estland, Türkei, Turkmenistan, Japan, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Katar, Zypern, Kolumbien, Südkorea, Costa Rica, Lettland, Litauen, Libanon, Liechtenstein, Luxemburg, Mauritius, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande, AW, Norwegen, Oman, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Griechenland, Südafrika, San Marino, Saudi-Arabien, Frankreich, PF, Neukaledonien, Seychellen, VC, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Armenien, Thailand, Tadschikistan, Usbekistan, Ukraine, Ungarn, Finnland, Kuwait, Kirgisistan, Kasachstan, Schweden, Schweiz, Tschechien, VA, Kroatien, Honduras, Jordanien.

Arbeit

Die Arbeitstätigkeit von Ausländern unterliegt dem georgischen Recht; das Recht auf Visafreiheit selbst ist ein Recht auf Einreise und Aufenthalt.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Ordinance No 255 of the Government of Georgia (5 June 2015): list of countries whose citizens may enter Georgia without a visa · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  2. Ordinance No 27 of 24 January 2017 adding Jordan to the visa-free list (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  3. Ordinance No 98 of 2 April 2025 setting one year for Ukrainian citizens (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  4. Ordinance No 80 of 24 February 2026 on Ukrainian citizens already in Georgia (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  5. Ordinance No 578 of 28 November 2019 on Swiss identity documents (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  6. Ordinance No 43 of 26 January 2022 on Liechtenstein identity documents (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  7. Law of Georgia on the Legal Status of Aliens and Stateless Persons · Ministry of Foreign Affairs of Georgia · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate)–1 J.–
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
EU-Freizügigkeit Italien––Ja
EU-Freizügigkeit Griechenland––Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) möglich?

Ein volles Jahr ab der Einreise.

Ist mit Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Arbeit erlaubt?

Die Arbeitstätigkeit von Ausländern unterliegt dem georgischen Recht; das Recht auf Visafreiheit selbst ist ein Recht auf Einreise und Aufenthalt.

Wer kann Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) beantragen?

Staatsangehörige der 95 Länder und Gebiete auf der Visafreiheitsliste der Regierung von Georgia. Offen für: Australien, Österreich, Aserbaidschan, Albanien, Vereinigte Staaten, Andorra, Antigua und Barbuda, Vereinigte Arabische Emirate, Argentinien, Neuseeland, Barbados, Bahrain, Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, FO, Grönland, Vereinigtes Königreich, BM, Kaimaninseln, VG, Falklandinseln, TC, Gibraltar, JE, GG, IM, Dominikanische Republik, El Salvador, Ecuador, Spanien, Estland, Türkei, Turkmenistan, Japan, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Katar, Zypern, Kolumbien, Südkorea, Costa Rica, Lettland, Litauen, Libanon, Liechtenstein, Luxemburg, Mauritius, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande, AW, Norwegen, Oman, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Griechenland, Südafrika, San Marino, Saudi-Arabien, Frankreich, PF, Neukaledonien, Seychellen, VC, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Armenien, Thailand, Tadschikistan, Usbekistan, Ukraine, Ungarn, Finnland, Kuwait, Kirgisistan, Kasachstan, Schweden, Schweiz, Tschechien, VA, Kroatien, Honduras, Jordanien.

Wie werden Inhaber von Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) in Georgien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Einkommen einer ansässigen natürlichen Person, das nicht aus georgischen Quellen stammt, ist von der Einkommensteuer befreit; Einkommen aus georgischen Quellen wird mit 20% besteuert, sofern kein Sonderregime gilt.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Ordinance No 255 of the Government of Georgia (5 June 2015): list of countries whose citizens may enter Georgia without a visa · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  2. Ordinance No 27 of 24 January 2017 adding Jordan to the visa-free list (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  3. Ordinance No 98 of 2 April 2025 setting one year for Ukrainian citizens (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  4. Ordinance No 80 of 24 February 2026 on Ukrainian citizens already in Georgia (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  5. Ordinance No 578 of 28 November 2019 on Swiss identity documents (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  6. Ordinance No 43 of 26 January 2022 on Liechtenstein identity documents (Georgian text) · Government of Georgia (Legislative Herald of Georgia) · geprüft am 2026-10-10
  7. Law of Georgia on the Legal Status of Aliens and Stateless Persons · Ministry of Foreign Affairs of Georgia · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.