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Slowenien · Ehegattenvisa

Slowenien Ehepartner eines Staatsbürgers

Erster Aufenthalt: 5 J.

Residence permit for a spouse of a Slovenian or EU citizen

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Slowenien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
5 J.
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel wird für fünf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung erteilt.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Wo zu beantragenIm Land

Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen; dies ist bei einer Botschaft im Ausland nicht möglich, und Ihre Bestätigung erlaubt den Aufenthalt bis zur endgültigen Entscheidung.

Government Office for Support and Integration of Migrants

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende sind Ehegatte oder eingetragener Partner einer slowenischen Staatsbürgerin oder eines slowenischen Staatsbürgers mit gemeldeter Anschrift in Slowenien.

Was nachzuweisen ist1

  • Existenzmittel und Krankenversicherung sind nicht erforderlich, wenn der slowenische oder EU-Ehegatte angestellt oder selbstständig ist.

Unterlagen1

  • Gültiger Reisepass oder Ausweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Führungszeugnis und Krankenversicherung.

Schritte2

  1. Nur bei einer Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, innerhalb des erlaubten Aufenthalts oder der Gültigkeit des Visums.
  2. Die Antragsbestätigung dient bis zur Entscheidung als Aufenthaltsdokument.

Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Existenzmittel und Krankenversicherung sind nicht erforderlich, wenn der slowenische oder EU-Ehegatte angestellt oder selbstständig ist

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Gültiger Reisepass oder Ausweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Führungszeugnis und Krankenversicherung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Fünfjähriger Aufenthaltstitel für den nicht aus der EU stammenden Ehegatten oder Partner einer slowenischen Staatsbürgerin oder eines slowenischen Staatsbürgers mit gemeldeter Anschrift in Slowenien, in Slowenien zu beantragen. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Ehegatte oder eingetragener Partner einer slowenischen Staatsbürgerin oder eines slowenischen Staatsbürgers mit gemeldeter Anschrift in Slowenien. 1
  • Existenzmittel und Krankenversicherung sind nicht erforderlich, wenn der slowenische oder EU-Ehegatte angestellt oder selbstständig ist. 1
  • Gültiger Reisepass oder Ausweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Führungszeugnis und Krankenversicherung. 1
  • Nur bei einer Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, innerhalb des erlaubten Aufenthalts oder der Gültigkeit des Visums. 1
  • Die Antragsbestätigung dient bis zur Entscheidung als Aufenthaltsdokument. 1

Aufenthalt

  • Für fünf Jahre erteilt und verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht-EU-Familienmitglieder von slowenischen und EU-Bürgern. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Residence permit for a non-EU family member of a Slovenian or EU citizen · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbar–
Ehepartner einer ansässigen Person–2 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Für fünf Jahre erteilt und verlängerbar.

Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?

Nicht-EU-Familienmitglieder von slowenischen und EU-Bürgern. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Slowenien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence permit for a non-EU family member of a Slovenian or EU citizen · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.