Slowenien · Ehegattenvisa
Slowenien Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Residence permit for a spouse of a Slovenian or EU citizen
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Slowenien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Der Titel wird für fünf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung erteilt.
Wo zu beantragenIm Land
Bei einer beliebigen Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen; dies ist bei einer Botschaft im Ausland nicht möglich, und Ihre Bestätigung erlaubt den Aufenthalt bis zur endgültigen Entscheidung.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann1
- Antragstellende sind Ehegatte oder eingetragener Partner einer slowenischen Staatsbürgerin oder eines slowenischen Staatsbürgers mit gemeldeter Anschrift in Slowenien.
Was nachzuweisen ist1
- Existenzmittel und Krankenversicherung sind nicht erforderlich, wenn der slowenische oder EU-Ehegatte angestellt oder selbstständig ist.
Unterlagen1
- Gültiger Reisepass oder Ausweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Führungszeugnis und Krankenversicherung.
Schritte2
- Nur bei einer Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, innerhalb des erlaubten Aufenthalts oder der Gültigkeit des Visums.
- Die Antragsbestätigung dient bis zur Entscheidung als Aufenthaltsdokument.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Slowenien von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr macht eine Person in Slowenien steuerlich ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.
Alle Steuerregeln für Slowenien Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Existenzmittel und Krankenversicherung sind nicht erforderlich, wenn der slowenische oder EU-Ehegatte angestellt oder selbstständig ist
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Gültiger Reisepass oder Ausweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Führungszeugnis und Krankenversicherung
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Fünfjähriger Aufenthaltstitel für den nicht aus der EU stammenden Ehegatten oder Partner einer slowenischen Staatsbürgerin oder eines slowenischen Staatsbürgers mit gemeldeter Anschrift in Slowenien, in Slowenien zu beantragen. 1
Anforderungen
- Antragstellende sind Ehegatte oder eingetragener Partner einer slowenischen Staatsbürgerin oder eines slowenischen Staatsbürgers mit gemeldeter Anschrift in Slowenien. 1
- Existenzmittel und Krankenversicherung sind nicht erforderlich, wenn der slowenische oder EU-Ehegatte angestellt oder selbstständig ist. 1
- Gültiger Reisepass oder Ausweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Führungszeugnis und Krankenversicherung. 1
- Nur bei einer Verwaltungseinheit in Slowenien beantragen, innerhalb des erlaubten Aufenthalts oder der Gültigkeit des Visums. 1
- Die Antragsbestätigung dient bis zur Entscheidung als Aufenthaltsdokument. 1
Aufenthalt
- Für fünf Jahre erteilt und verlängerbar.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Nicht-EU-Familienmitglieder von slowenischen und EU-Bürgern. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Amtliche Quellen
- Residence permit for a non-EU family member of a Slovenian or EU citizen · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner eines Staatsbürgers und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person | – | 2 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Spanien | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?
Für fünf Jahre erteilt und verlängerbar.
Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?
Nicht-EU-Familienmitglieder von slowenischen und EU-Bürgern. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Slowenien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen zu progressiven Sätzen von 16% bis 50%; Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus slowenischen Quellen.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Residence permit for a non-EU family member of a Slovenian or EU citizen · Government Office for Support and Integration of Migrants (Infotujci.si) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.