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Spanien · Ehegattenvisa

Spanien Ehepartner einer ansässigen Person

Nötiges Einkommen: €900+ im Monat ≈ $1,010

Temporary residence authorization by family reunification (spouse or partner of a foreign resident)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Spanien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€900+ im Monat ≈ $1,010
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€900+/Monat ≈ $1,010 · €300+/Monat ≈ $340
  • EUR 900 im Monat (≈ $1,010)Feste und regelmäßige monatliche Mittel der Bezugsperson: 150% des IPREM (IPREM EUR600 (≈ $670) im Jahr 2026) für einen Haushalt aus Bezugsperson und einem nachziehenden Angehörigen.
  • EUR 300 im Monat (≈ $340)Für jedes weitere Haushaltsmitglied 50% des IPREM hinzurechnen.
VerlängerungVerlängerbar

Gültig bis zum selben Datum wie die Genehmigung der Bezugsperson, mindestens ein Jahr; die Verlängerung hängt davon ab, dass Bezugsperson und Familie die Bedingungen weiterhin erfüllen.

Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.

Boletín Oficial del Estado

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Staatsangehörigkeit erfordert 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals), dazu gutes Verhalten und Integration.

Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado

BearbeitungAmtliche Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden (Schweigen bedeutet Ablehnung); der Ehepartner beantragt dann innerhalb von zwei Monaten nach der Genehmigung das Visum.

Ministry of Inclusion, Social Security and Migration

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Die Bezugsperson reicht bei der Provinz-Einwanderungsbehörde oder online ein; der Ehepartner beantragt dann beim Konsulat im Ausland das Visum.

Ministry of Inclusion, Social Security and Migration

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Spanien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann6

  • Die Bezugsperson hat mindestens ein Jahr in Spanien gelebt und hat beantragt, mindestens ein weiteres Jahr zu bleiben.
  • Die antragstellende Person ist der Ehepartner oder ein Partner über 18 in einer eingetragenen oder stabilen, der Ehe vergleichbaren Partnerschaft.
  • Eine stabile nicht eingetragene Partnerschaft erfordert mindestens 12 ununterbrochene Monate des Zusammenlebens, es sei denn, das Paar hat ein Kind.
  • Nur ein Ehepartner oder Partner kann nachziehen, und Ehe und Partnerschaft schließen sich gegenseitig aus.
  • Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Wohnsitzländern ein Strafregister.
  • Die Bezugsperson hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung für sich und die nachziehende Familie.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Bezugsperson weist feste und regelmäßige Mittel von 150% des IPREM pro Monat für zwei Personen nach.
  • Für jedes weitere Familienmitglied 50% des IPREM pro Monat hinzurechnen.

Unterlagen3

  • Antragsformular EX-02, Reisepass der Bezugsperson und Nachweis von Arbeit und Einkommen, etwa Vertrag und die letzten sechs Gehaltsabrechnungen.
  • Wohnraumbericht der regionalen Behörde oder anderer Nachweis geeigneten Wohnraums.
  • Nachweis der Ehe oder Partnerschaft und eidesstattliche Erklärung, dass kein anderer Ehepartner oder Partner in Spanien lebt.

Schritte2

  1. Die Bezugsperson reicht bei der Provinz-Einwanderungsbehörde oder online ein; Entscheidung innerhalb von zwei Monaten, Schweigen bedeutet Ablehnung.
  2. Nach der Genehmigung beantragt der Ehepartner das Visum innerhalb von zwei Monaten beim Konsulat und reist innerhalb eines Monats nach der Abholung nach Spanien ein.

Nach der Ankunft1

  • Der Ehepartner beantragt den Ausländerausweis innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien.

Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrAnwesenheit auf spanischem Gebiet; gelegentliche Abwesenheiten zählen, es sei denn, die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land wird nachgewiesen.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.

Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Die Bezugsperson hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung für sich und die nachziehende Familie

  • Unterkunft

    Die Bezugsperson hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung für sich und die nachziehende Familie

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Wohnsitzländern ein Strafregister

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner oder Partner eines ausländischen Staatsangehörigen, der rechtmäßig in Spanien lebt. Es gewährt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die bis zum selben Datum wie die Genehmigung der Bezugsperson läuft, mit Arbeitsrecht. 1 2

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 900 im Monat (≈ $1,010) · Feste und regelmäßige monatliche Mittel der Bezugsperson: 150% des IPREM (IPREM EUR600 (≈ $670) im Jahr 2026) für einen Haushalt aus Bezugsperson und einem nachziehenden Angehörigen. 1 2
  • Einkommen von mindestens EUR 300 im Monat (≈ $340) · Für jedes weitere Haushaltsmitglied 50% des IPREM hinzurechnen. 1 2

Anforderungen

  • Die Bezugsperson hat mindestens ein Jahr in Spanien gelebt und hat beantragt, mindestens ein weiteres Jahr zu bleiben. 1
  • Die antragstellende Person ist der Ehepartner oder ein Partner über 18 in einer eingetragenen oder stabilen, der Ehe vergleichbaren Partnerschaft. 1
  • Eine stabile nicht eingetragene Partnerschaft erfordert mindestens 12 ununterbrochene Monate des Zusammenlebens, es sei denn, das Paar hat ein Kind. 1
  • Nur ein Ehepartner oder Partner kann nachziehen, und Ehe und Partnerschaft schließen sich gegenseitig aus. 1
  • Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Wohnsitzländern ein Strafregister. 1
  • Die Bezugsperson hat angemessenen Wohnraum und eine Krankenversicherung für sich und die nachziehende Familie. 1
  • Die Bezugsperson weist feste und regelmäßige Mittel von 150% des IPREM pro Monat für zwei Personen nach. 1
  • Für jedes weitere Familienmitglied 50% des IPREM pro Monat hinzurechnen. 1
  • Antragsformular EX-02, Reisepass der Bezugsperson und Nachweis von Arbeit und Einkommen, etwa Vertrag und die letzten sechs Gehaltsabrechnungen. 1
  • Wohnraumbericht der regionalen Behörde oder anderer Nachweis geeigneten Wohnraums. 1
  • Nachweis der Ehe oder Partnerschaft und eidesstattliche Erklärung, dass kein anderer Ehepartner oder Partner in Spanien lebt. 1
  • Die Bezugsperson reicht bei der Provinz-Einwanderungsbehörde oder online ein; Entscheidung innerhalb von zwei Monaten, Schweigen bedeutet Ablehnung. 1
  • Nach der Genehmigung beantragt der Ehepartner das Visum innerhalb von zwei Monaten beim Konsulat und reist innerhalb eines Monats nach der Abholung nach Spanien ein. 1
  • Der Ehepartner beantragt den Ausländerausweis innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien. 1

Aufenthalt

  • Gültig bis zum selben Datum wie die Genehmigung der Bezugsperson zum Zeitpunkt der Ankunft des Ehepartners, mindestens ein Jahr.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Staatsangehörigkeit

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Der Ehepartner oder Partner darf als Angestellter oder Selbstständiger überall in Spanien in jedem Sektor ohne weiteres Verfahren arbeiten.

Familie

Kinder unter 18, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, vertretene Personen und unterhaltsberechtigte Eltern über 65 können nach gesonderten Regeln nachziehen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
  2. Monthly and annual values of SMI and IPREM 2026 · Public Employment Service (SEPE) · geprüft am 2026-10-10
  3. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-11-20
  4. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–
Ehepartner einer ansässigen Person ItalienVerlangt Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k–Ja

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Einkommen von mindestens EUR 900 im Monat (≈ $1,010). Feste und regelmäßige monatliche Mittel der Bezugsperson: 150% des IPREM (IPREM EUR600 (≈ $670) im Jahr 2026) für einen Haushalt aus Bezugsperson und einem nachziehenden Angehörigen. Einkommen von mindestens EUR 300 im Monat (≈ $340). Für jedes weitere Haushaltsmitglied 50% des IPREM hinzurechnen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Gültig bis zum selben Datum wie die Genehmigung der Bezugsperson zum Zeitpunkt der Ankunft des Ehepartners, mindestens ein Jahr.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Über den Antrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden (Schweigen bedeutet Ablehnung); der Ehepartner beantragt dann innerhalb von zwei Monaten nach der Genehmigung das Visum.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Ja. Der Ehepartner oder Partner darf als Angestellter oder Selbstständiger überall in Spanien in jedem Sektor ohne weiteres Verfahren arbeiten.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Kinder unter 18, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, vertretene Personen und unterhaltsberechtigte Eltern über 65 können nach gesonderten Regeln nachziehen.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Spanien?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Spanien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Spanien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. Sparerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden mit 19% bis 30% unter Zusammenrechnung des staatlichen und des regionalen Anteils besteuert; die allgemeine Tabelle hat einen staatlichen Anteil von 9.5% bis 24.5% plus einen regionalen Anteil.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Sheet 8 - Temporary residence authorization by family reunification · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
  2. Monthly and annual values of SMI and IPREM 2026 · Public Employment Service (SEPE) · geprüft am 2026-10-10
  3. Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
  4. Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.