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Frankreich · Ehegattenvisa

Frankreich Ehepartner einer ansässigen Person

Nötiges Einkommen: €1,867+ im Monat ≈ $2,090

Family reunification (regroupement familial) for the spouse of a foreign resident

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Frankreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,090. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€1,867+ im Monat ≈ $2,090
Behördengebühren
€150 ≈ $170
Bearbeitung
6 Monate
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €150 ≈ $170; nachzuweisendes Einkommen €1,867+/Monat ≈ $2,090; Entscheidung: 6 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€150 ≈ $170
  • EUR 150 (≈ $170)Gebühr, die die Familie für den Antrag auf den Aufenthaltstitel bei der Präfektur zahlt.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€1,867+/Monat ≈ $2,090
  • EUR 1,867.02 im Monat (≈ $2,090)Durchschnittliche Monatsmittel in den 12 Monaten vor dem Antrag in Höhe des Brutto-Smic (EUR1,867.02 (≈ $2,090) ab dem 1 June 2026) für einen Haushalt von 2 oder 3 Personen; EUR2,053.72 (≈ $2,290) für 4 oder 5 Personen und EUR2,240.42 (≈ $2,500) für 6 oder mehr.
VerlängerungVerlängerbar

Das VLS-TS deckt das erste Jahr ab, danach folgt eine einjährige Karte für Privat- und Familienleben; die Kartenart des Sponsors kann dem Ehepartner dieselbe Kartenart verschaffen.

Service-Public.gouv.fr

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte der EU erfordert 5 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt mit einem aufgeführten Titel, stabile Mittel, Krankenversicherungsschutz, Französisch auf dem Niveau B1 und die Staatsbürgerprüfung; Abwesenheiten bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (10 insgesamt) sind zulässig.

Service-Public.gouv.fr

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Frankreich, einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Antragstellung, Integration in die französische Gemeinschaft und ausreichendes Französisch.

Service-Public.gouv.fr

Bearbeitung6 Monate

Der Präfekt muss den Antrag auf Familiennachzug innerhalb von 6 Monaten beantworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Service-Public.gouv.fr

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Der Sponsor reicht den Antrag in Frankreich ein; der Ehepartner erhält dann ein VLS-TS und bestätigt es innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online.

Service-Public.gouv.fr

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Frankreich gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann6

  • Der Sponsor besitzt eine befristete Karte von mindestens 1 Jahr, eine mehrjährige Karte oder eine 10-jährige Aufenthaltskarte.
  • Der Sponsor hat mindestens 18 Monate mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Frankreich gelebt.
  • Der Ehepartner ist mindestens 18, mit dem Sponsor rechtmäßig verheiratet und lebt im Ausland.
  • Ein Sponsor, der bereits mit einer ersten Ehefrau in Frankreich lebt, kann keine zweite Ehefrau nachholen.
  • Der Sponsor achtet die wesentlichen Grundsätze, die das Familienleben in Frankreich bestimmen.
  • Der Sponsor hat je nach Zone Wohnraum von mindestens 22 bis 28 m2 für zwei Personen.

Was nachzuweisen ist2

  • Der Sponsor hat stabile Mittel im Durchschnitt des monatlichen Brutto-Smic der letzten 12 Monate.
  • Familienleistungen, RSA, ASPA, ATA und ähnliche Beihilfen zählen nicht als Mittel.

Unterlagen2

  • Aufenthaltstitel, Heirats- und Geburtsurkunden mit Randvermerken und Übersetzungen ins Französische.
  • Nachweis der Mittel der letzten 12 Monate, etwa Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigungen.

Schritte2

  1. Der Sponsor reicht den Antrag auf Familiennachzug auf dem amtlichen Formular cerfa ein.
  2. Der Ehepartner erhält ein VLS-TS und bestätigt es innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online und absolviert dann eine ärztliche Untersuchung.

Nach der Ankunft1

  • Nach einem Jahr beantragt der Ehepartner für die meisten Staatsangehörigkeiten eine befristete Karte „Privat- und Familienleben“ mit 1 Jahr Gültigkeit.

Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.

Einkommensteuer

Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner eines Nicht-EU-Staatsangehörigen, der seit 18 Monaten mit einer Aufenthaltskarte von mindestens einem Jahr in Frankreich lebt. Der Ehepartner erhält ein Langzeitvisum, das im ersten Jahr als Aufenthaltstitel gilt, und danach eine Karte für Privat- und Familienleben. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 1,867.02 im Monat (≈ $2,090) · Durchschnittliche Monatsmittel in den 12 Monaten vor dem Antrag in Höhe des Brutto-Smic (EUR1,867.02 (≈ $2,090) ab dem 1 June 2026) für einen Haushalt von 2 oder 3 Personen; EUR2,053.72 (≈ $2,290) für 4 oder 5 Personen und EUR2,240.42 (≈ $2,500) für 6 oder mehr. 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 150 (≈ $170) · Gebühr, die die Familie für den Antrag auf den Aufenthaltstitel bei der Präfektur zahlt. 1

Anforderungen

  • Der Sponsor besitzt eine befristete Karte von mindestens 1 Jahr, eine mehrjährige Karte oder eine 10-jährige Aufenthaltskarte. 1
  • Der Sponsor hat mindestens 18 Monate mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Frankreich gelebt. 1
  • Der Ehepartner ist mindestens 18, mit dem Sponsor rechtmäßig verheiratet und lebt im Ausland. 1
  • Ein Sponsor, der bereits mit einer ersten Ehefrau in Frankreich lebt, kann keine zweite Ehefrau nachholen. 1
  • Der Sponsor achtet die wesentlichen Grundsätze, die das Familienleben in Frankreich bestimmen. 1
  • Der Sponsor hat je nach Zone Wohnraum von mindestens 22 bis 28 m2 für zwei Personen. 1
  • Der Sponsor hat stabile Mittel im Durchschnitt des monatlichen Brutto-Smic der letzten 12 Monate. 1 2
  • Familienleistungen, RSA, ASPA, ATA und ähnliche Beihilfen zählen nicht als Mittel. 1
  • Aufenthaltstitel, Heirats- und Geburtsurkunden mit Randvermerken und Übersetzungen ins Französische. 1
  • Nachweis der Mittel der letzten 12 Monate, etwa Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigungen. 1
  • Der Sponsor reicht den Antrag auf Familiennachzug auf dem amtlichen Formular cerfa ein. 1
  • Der Ehepartner erhält ein VLS-TS und bestätigt es innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online und absolviert dann eine ärztliche Untersuchung. 1
  • Nach einem Jahr beantragt der Ehepartner für die meisten Staatsangehörigkeiten eine befristete Karte „Privat- und Familienleben“ mit 1 Jahr Gültigkeit. 1

Aufenthalt

  • Das VLS-TS deckt das erste Jahr ab; danach wird eine einjährige Karte für Privat- und Familienleben ausgestellt. Für marokkanische und tunesische Sponsoren gelten bilaterale Regeln; die Kartenart des Sponsors (1 Jahr oder 10 Jahre) kann dem Ehepartner dieselbe Kartenart verschaffen.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Familie

Minderjährige Kinder unter 18 werden zusammen mit dem Ehepartner nachgeholt; der Familiennachzug erfasst keine Eltern.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Family reunification of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
  2. The Smic increases on 1 June 2026 · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
  3. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  4. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,0901 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers–1 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Einkommen von mindestens EUR 1,867.02 im Monat (≈ $2,090). Durchschnittliche Monatsmittel in den 12 Monaten vor dem Antrag in Höhe des Brutto-Smic (EUR1,867.02 (≈ $2,090) ab dem 1 June 2026) für einen Haushalt von 2 oder 3 Personen; EUR2,053.72 (≈ $2,290) für 4 oder 5 Personen und EUR2,240.42 (≈ $2,500) für 6 oder mehr. Eine Gebühr von EUR 150 (≈ $170). Gebühr, die die Familie für den Antrag auf den Aufenthaltstitel bei der Präfektur zahlt.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Das VLS-TS deckt das erste Jahr ab; danach wird eine einjährige Karte für Privat- und Familienleben ausgestellt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Der Präfekt muss den Antrag auf Familiennachzug innerhalb von 6 Monaten beantworten; Schweigen gilt als Ablehnung.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Minderjährige Kinder unter 18 werden zusammen mit dem Ehepartner nachgeholt; der Familiennachzug erfasst keine Eltern.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Frankreich?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Frankreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Frankreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Family reunification of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
  2. The Smic increases on 1 June 2026 · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-11
  3. Long-term resident card - EU (foreigner in France for 5 years) · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
  4. French naturalization by decree · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.