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Italien · Ehegattenvisa

Italien Ehepartner einer ansässigen Person

Nötiges Einkommen: €11k+ im Jahr ≈ $12k

Family reunification (nulla osta) and family-reasons permit for the spouse of a foreign resident, Articles 28-30 Legislative Decree 286/1998

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Italien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€11k+ im Jahr ≈ $12k
Behördengebühren
€116 ≈ $130
Bearbeitung
Bis zu 150 Tage

Für den Antrag: Behördengebühr €116 ≈ $130; nachzuweisendes Einkommen €11k+/Jahr ≈ $12k; Entscheidung: bis zu 150 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€116 ≈ $130
  • EUR 116 (≈ $130)Nationale Visumgebühr, bei Einreichung des Visumantrags zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€11k+/Jahr ≈ $12k
  • EUR 10,651.68 im Jahr (≈ $11,900)Einkommen des Sponsors aus rechtmäßigen Quellen: jährlicher assegno sociale (EUR7,101.12 (≈ $7,930) in 2026) plus die Hälfte davon (EUR3,550.56 (≈ $3,970)) für den Ehepartner; weitere Familienmitglieder erhöhen den Betrag um je 50%. Das Einkommen zusammenlebender Familienmitglieder wird angerechnet.
VerlängerungVerlängerbar

Der Familientitel hat dieselbe Dauer wie der Titel des Sponsors (zunächst höchstens zwei Jahre) und wird zusammen mit ihm verlängert.

NormattivaMinistry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der EU-Aufenthaltstitel für Daueraufenthalt erfordert fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel, ein Einkommen von mindestens dem jährlichen Sozialgeld und einen italienischen Sprachtest; er wird innerhalb von 90 Tagen ausgestellt.

Normattiva

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt (4 Jahre für EU-Bürger) und Italienisch auf Niveau B1 oder höher.

Ministero dell'InternoNormattiva

BearbeitungBis zu 150 Tage

Die Freigabe (Nulla osta) zum Familiennachzug muss innerhalb von 150 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden; über den Aufenthaltstitel wird dann innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Normattiva

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Der Sponsor beantragt die Freigabe in Italien; der Ehepartner beantragt dann beim italienischen Konsulat das nationale D-Visum.

NormattivaMinistry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Italien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann5

  • Der Sponsor besitzt eine Aufenthaltskarte oder einen Titel von mindestens einem Jahr aus Gründen der Arbeit, selbstständigen Tätigkeit, des Studiums, aus religiösen oder familiären Gründen.
  • Der Sponsor hat mindestens zwei Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Italien gelebt, außer Inhabern internationalen Schutzes.
  • Der Antragsteller ist ein Ehepartner (oder eingetragener Lebenspartner) ab 18 Jahren, der nicht rechtlich getrennt ist.
  • Der Nachzug wird abgelehnt, wenn der Ehepartner bereits mit einem anderen rechtmäßig in Italien lebenden Ausländer verheiratet ist oder die Ehe nur zur Einreise geschlossen wurde.
  • Der Sponsor hat eine Unterkunft, die den von der Gemeinde bescheinigten Hygiene- und Eignungsstandards entspricht.

Was nachzuweisen ist1

  • Das Einkommen des Sponsors aus rechtmäßigen Quellen beträgt mindestens den jährlichen assegno sociale plus 50% für den Ehepartner.

Unterlagen2

  • Reisepass und italienischer Aufenthaltstitel des Sponsors sowie Heiratsurkunde mit der Bescheinigung der Familienzusammensetzung.
  • Einladungsschreiben des Sponsors mit einer Meldebescheinigung der Gemeinde, die die genaue Adresse zeigt.

Schritte2

  1. Der Sponsor reicht den Antrag auf Nulla osta online beim Sportello Unico per l'Immigrazione der Präfektur ein; Entscheidung innerhalb von 150 Tagen.
  2. Mit dem Nulla osta (sechs Monate gültig) beantragt der Ehepartner beim italienischen Konsulat das nationale D-Visum.

Nach der Ankunft1

  • Innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Ankunft beantragt der Ehepartner den Aufenthaltstitel aus familiären Gründen über das Postamt-Set.

Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Pauschalbetrag EUR 300,000

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am

  • Unterkunft

    Der Sponsor hat eine Unterkunft, die den von der Gemeinde bescheinigten Hygiene- und Eignungsstandards entspricht

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Reisepass und italienischer Aufenthaltstitel des Sponsors sowie Heiratsurkunde mit der Bescheinigung der Familienzusammensetzung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner eines Nicht-EU-Staatsangehörigen, der in Italien einen Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr besitzt. Er gewährt einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen mit derselben Dauer wie der Titel des Sponsors und volle Arbeitsrechte. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 10,651.68 im Jahr (≈ $11,900) · Einkommen des Sponsors aus rechtmäßigen Quellen: jährlicher assegno sociale (EUR7,101.12 (≈ $7,930) in 2026) plus die Hälfte davon (EUR3,550.56 (≈ $3,970)) für den Ehepartner; weitere Familienmitglieder erhöhen den Betrag um je 50%. Das Einkommen zusammenlebender Familienmitglieder wird angerechnet. 1 3
  • Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130) · Nationale Visumgebühr, bei Einreichung des Visumantrags zu zahlen. 2

Anforderungen

  • Der Sponsor besitzt eine Aufenthaltskarte oder einen Titel von mindestens einem Jahr aus Gründen der Arbeit, selbstständigen Tätigkeit, des Studiums, aus religiösen oder familiären Gründen. 1 2
  • Der Sponsor hat mindestens zwei Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Italien gelebt, außer Inhabern internationalen Schutzes. 4
  • Der Antragsteller ist ein Ehepartner (oder eingetragener Lebenspartner) ab 18 Jahren, der nicht rechtlich getrennt ist. 1 2
  • Der Nachzug wird abgelehnt, wenn der Ehepartner bereits mit einem anderen rechtmäßig in Italien lebenden Ausländer verheiratet ist oder die Ehe nur zur Einreise geschlossen wurde. 1
  • Der Sponsor hat eine Unterkunft, die den von der Gemeinde bescheinigten Hygiene- und Eignungsstandards entspricht. 1
  • Das Einkommen des Sponsors aus rechtmäßigen Quellen beträgt mindestens den jährlichen assegno sociale plus 50% für den Ehepartner. 1 3
  • Reisepass und italienischer Aufenthaltstitel des Sponsors sowie Heiratsurkunde mit der Bescheinigung der Familienzusammensetzung. 2
  • Einladungsschreiben des Sponsors mit einer Meldebescheinigung der Gemeinde, die die genaue Adresse zeigt. 2
  • Der Sponsor reicht den Antrag auf Nulla osta online beim Sportello Unico per l'Immigrazione der Präfektur ein; Entscheidung innerhalb von 150 Tagen. 1
  • Mit dem Nulla osta (sechs Monate gültig) beantragt der Ehepartner beim italienischen Konsulat das nationale D-Visum. 2
  • Innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Ankunft beantragt der Ehepartner den Aufenthaltstitel aus familiären Gründen über das Postamt-Set. 2

Aufenthalt

  • Der Titel aus familiären Gründen hat dieselbe Dauer wie der Titel des Sponsors und wird zusammen mit ihm verlängert.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit erlaubt, vorbehaltlich des Mindestarbeitsalters.

Familie

Minderjährige Kinder, unterhaltsabhängige erwachsene Kinder mit vollständiger Invalidität und unterhaltsabhängige Eltern können nach Artikel 29 nachgeholt werden.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  2. Family reasons visa: family of Italian or EU citizens, and family reunification with a foreign resident · Ministry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris · geprüft am 2026-10-10
  3. Assegno sociale 2026 amounts · INPS · geprüft am 2026-10-10
  4. Legislative Decree 286/1998, Art. 28 (right to family unity) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
  5. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
  6. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  7. Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
  8. Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k–Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Einkommen von mindestens EUR 10,651.68 im Jahr (≈ $11,900). Einkommen des Sponsors aus rechtmäßigen Quellen: jährlicher assegno sociale (EUR7,101.12 (≈ $7,930) in 2026) plus die Hälfte davon (EUR3,550.56 (≈ $3,970)) für den Ehepartner; weitere Familienmitglieder erhöhen den Betrag um je 50%. Eine Gebühr von EUR 116 (≈ $130). Nationale Visumgebühr, bei Einreichung des Visumantrags zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Der Titel aus familiären Gründen hat dieselbe Dauer wie der Titel des Sponsors und wird zusammen mit ihm verlängert.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Die Freigabe (Nulla osta) zum Familiennachzug muss innerhalb von 150 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden; über den Aufenthaltstitel wird dann innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Ja. Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit erlaubt, vorbehaltlich des Mindestarbeitsalters.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Minderjährige Kinder, unterhaltsabhängige erwachsene Kinder mit vollständiger Invalidität und unterhaltsabhängige Eltern können nach Artikel 29 nachgeholt werden.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Italien?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Italien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Italien eine Steuererleichterung?

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Pauschalbetrag EUR 300,000
Details
  • Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
  • Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.

Für wen es gilt

  • In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
  • Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
  • Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
  • Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
  • Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
  • Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.

Grenzen

  • EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
  • EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
  • EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
  • EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
  • EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024

Steuerliche Ansässigkeit

Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.

Visa

Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.

Weitere Steuern

Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 8 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Legislative Decree 286/1998, Articles 28-30 (family reunification and family-reasons permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  2. Family reasons visa: family of Italian or EU citizens, and family reunification with a foreign resident · Ministry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris · geprüft am 2026-10-10
  3. Assegno sociale 2026 amounts · INPS · geprüft am 2026-10-10
  4. Legislative Decree 286/1998, Art. 28 (right to family unity) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
  5. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
  6. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  7. Citizenship by residence, Art. 9 of Law 91/1992 · Ministero dell'Interno · geprüft am 2026-10-11
  8. Law 91/1992, Art. 9.1 (Italian language level B1 for citizenship) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11

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