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Italien · Ehegattenvisa

Italien Ehepartner eines Staatsbürgers

Erster Aufenthalt: 5 J.

Family-reasons visa and residence permit for the foreign spouse or registered partner of an Italian citizen

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Italien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€30.46 ≈ $34
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
5 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €30.46 ≈ $34; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€30.46 ≈ $34
  • EUR 30.46 (≈ $34)Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel aus familiären Gründen gilt fünf Jahre und kann verlängert werden.

Normattiva

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der EU-Aufenthaltstitel für Daueraufenthalt erfordert fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel, ein Einkommen von mindestens dem jährlichen Sozialgeld und einen italienischen Sprachtest; er wird innerhalb von 90 Tagen ausgestellt.

Normattiva

EinbürgerungNach 2 Jahre Ehe

Ein Ehepartner kann nach zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts nach der Heirat einen Antrag stellen, oder drei Jahre nach der Heirat, wenn er im Ausland lebt; beide Fristen halbieren sich, wenn das Paar Kinder hat.

Normattiva

BearbeitungBis zu 90 Tage

Ein Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen nach Antragstellung ausgestellt, verlängert oder umgewandelt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 5(9)).

Normattiva

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie das nationale D-Visum aus familiären Gründen beim italienischen Konsulat und danach den Titel innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Ankunft.

Ministry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Italien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Der Antragsteller ist der Ehepartner eines italienischen Staatsangehörigen oder der Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, die das italienische Recht der Ehe gleichstellt.
  • Der italienische Staatsangehörige lebt dauerhaft in Italien oder zieht demnächst dorthin.

Was nachzuweisen ist1

  • Das nationale D-Visum aus familiären Gründen wird kostenlos ausgestellt.

Unterlagen4

  • Für dieses Visum sind weder eine Krankenversicherung noch eine Flugreservierung erforderlich.
  • Antragsformular für das Langzeitvisum, ein Reisepass, der drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, und ein Passfoto.
  • Einladungsschreiben des italienischen Ehepartners mit der Absicht des Zusammenlebens sowie ein Ausweisdokument.
  • In Italien registrierte Heiratsurkunde oder Nachweis, dass ihre italienische Registrierung eingeleitet wurde.

Schritte2

  1. Beantragen Sie das nationale D-Visum aus familiären Gründen beim italienischen Konsulat; eine Freigabe (Nulla osta) zur Beschäftigung ist nicht erforderlich.
  2. Beantragen Sie innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Ankunft den Aufenthaltstitel aus familiären Gründen über das Postamt-Set.

Nach der Ankunft2

  • Der Aufenthaltstitel aus familiären Gründen gilt fünf Jahre und kann verlängert werden.
  • Ehepartner, die stattdessen die EU-Freizügigkeit genutzt haben, beantragen nach drei Monaten bei der Polizeipräsidentur die 5-jährige Aufenthaltskarte für Familienangehörige.

Wie Italien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Steuerjahr (184 Tage in Schaltjahren)Eine Person, die im Großteil des Jahres (mindestens 183 Tage, 184 in Schaltjahren) mindestens eine Ansässigkeitsbedingung erfüllt, ist für die Einkommensteuer in Italien ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Pauschalbetrag EUR 300,000

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Italien Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Für dieses Visum sind weder eine Krankenversicherung noch eine Flugreservierung erforderlich

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    In Italien registrierte Heiratsurkunde oder Nachweis, dass ihre italienische Registrierung eingeleitet wurde

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den nicht aus der EU stammenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eines in Italien lebenden italienischen Staatsangehörigen. Er gewährt ein kostenloses nationales Einreisevisum und einen fünfjährigen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen mit vollen Arbeitsrechten. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34) · Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18). 4

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist der Ehepartner eines italienischen Staatsangehörigen oder der Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, die das italienische Recht der Ehe gleichstellt. 1
  • Der italienische Staatsangehörige lebt dauerhaft in Italien oder zieht demnächst dorthin. 2
  • Das nationale D-Visum aus familiären Gründen wird kostenlos ausgestellt. 3
  • Für dieses Visum sind weder eine Krankenversicherung noch eine Flugreservierung erforderlich. 3
  • Antragsformular für das Langzeitvisum, ein Reisepass, der drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, und ein Passfoto. 3
  • Einladungsschreiben des italienischen Ehepartners mit der Absicht des Zusammenlebens sowie ein Ausweisdokument. 2
  • In Italien registrierte Heiratsurkunde oder Nachweis, dass ihre italienische Registrierung eingeleitet wurde. 3
  • Beantragen Sie das nationale D-Visum aus familiären Gründen beim italienischen Konsulat; eine Freigabe (Nulla osta) zur Beschäftigung ist nicht erforderlich. 2
  • Beantragen Sie innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Ankunft den Aufenthaltstitel aus familiären Gründen über das Postamt-Set. 2
  • Der Aufenthaltstitel aus familiären Gründen gilt fünf Jahre und kann verlängert werden. 1
  • Ehepartner, die stattdessen die EU-Freizügigkeit genutzt haben, beantragen nach drei Monaten bei der Polizeipräsidentur die 5-jährige Aufenthaltskarte für Familienangehörige. 1

Aufenthalt

  • Aufenthaltstitel aus familiären Gründen, fünf Jahre gültig, verlängerbar und in einen Arbeitstitel umwandelbar. Gilt für Ehepartner italienischer Staatsangehöriger, die die EU-Freizügigkeit nicht genutzt haben; wer sie genutzt hat, erhält die fünf Jahre gültige EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit erlaubt; der Titel kann in einen Arbeitstitel umgewandelt werden.

Familie

Direkte Nachkommen unter 21 oder unterhaltsabhängig sowie unterhaltsabhängige Eltern des Staatsangehörigen oder Ehepartners sind ebenfalls erfasst.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Legislative Decree 30/2007, Articles 2, 5, 10 and 23 (family members of Italian and EU citizens) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  2. Family reasons visa: family of Italian or EU citizens, and family reunification with a foreign resident · Ministry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris · geprüft am 2026-10-10
  3. Family reasons visa information sheet for foreign family members of Italian and EU citizens · Ministry of Foreign Affairs, Embassy of Italy in Tunis · geprüft am 2026-10-10
  4. How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
  5. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  6. Law 91/1992, Art. 5 (citizenship by marriage) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  7. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k–Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Staatsbürgers nötig?

Eine Gebühr von EUR 30.46 (≈ $34). Kosten der elektronischen Aufenthaltstitelkarte für einen Titel von mehr als 90 Tagen; zusätzlich zahlbar sind ein Beitrag von EUR 40, (≈ $45) 50 oder 100 je nach Titeldauer oder -art und eine Stempelsteuer von EUR 16 (≈ $18).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Aufenthaltstitel aus familiären Gründen, fünf Jahre gültig, verlängerbar und in einen Arbeitstitel umwandelbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Staatsbürgers?

Ein Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen nach Antragstellung ausgestellt, verlängert oder umgewandelt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Art.

Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?

Ja. Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit erlaubt; der Titel kann in einen Arbeitstitel umgewandelt werden.

Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?

Direkte Nachkommen unter 21 oder unterhaltsabhängig sowie unterhaltsabhängige Eltern des Staatsangehörigen oder Ehepartners sind ebenfalls erfasst.

Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Italien?

Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Italien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 2 Jahre Ehe möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Italien eine Steuererleichterung?

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer): Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ersatzsteuer für neue Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland (Art. 24-bis TUIR, Pauschalsteuer)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Pauschalbetrag EUR 300,000
Details
  • Wer: In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig
  • Grenze: €300k/Jahr ≈ $335k

Wahlweise jährlicher Pauschalbetrag, der die italienische Steuer auf Einkünfte aus dem Ausland ersetzt: EUR300,000 (≈ $335,000) für Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegen (Law 199/2025), EUR200,000 (≈ $223,000) für Verlegungen zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025, EUR100,000 (≈ $112,000) für frühere Verlegungen; die Wirkung endet nach fünfzehn Jahren.

Besteuert wird

Einkünfte aus dem Ausland berechtigter Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen; Einkommen aus italienischen Quellen wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.

Für wen es gilt

  • In mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor Beginn der Option nicht in Italien ansässig.
  • Die Option wird in der Steuererklärung für das Jahr der Verlegung oder das nächste Jahr ausgeübt; eine Anfrage auf verbindliche Auskunft (interpello) ist möglich.
  • Familienmitglieder, die dieselbe Ansässigkeitsprüfung erfüllen, können ab dem 1 January 2026 für je EUR50,000 (≈ $55,900) pro Jahr hinzugefügt werden (EUR25,000 (≈ $27,900) für frühere Gruppen).
  • Die Option kann ausgewählte ausländische Staaten ausschließen; deren Einkommen wird dann nach den allgemeinen Regeln mit Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkommen aus italienischen Quellen bleibt der allgemeinen Besteuerung unterworfen.
  • Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (Art. 67(1)(c) TUIR), die in den ersten fünf Optionszeiträumen realisiert werden, liegen außerhalb des Pauschalbetrags.
  • Widerruf oder Verlust der Option (zum Beispiel wegen Nichtzahlung) schließt eine neue Option aus.

Grenzen

  • EUR 300,000 im Jahr (≈ $335,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt (Law 199/2025 art. 1 paras. 25-26 erhöhte EUR200,000 (≈ $223,000) auf EUR300,000 (≈ $335,000))
  • EUR 50,000 im Jahr (≈ $55,900) · Pro Familienmitglied, Wohnsitz ab dem 1 January 2026 verlegt
  • EUR 200,000 im Jahr (≈ $223,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Wohnsitz zwischen dem 11 August 2024 und dem 31 December 2025 verlegt
  • EUR 25,000 im Jahr (≈ $27,900) · Pro Familienmitglied, Verlegungen vor dem 1 January 2026
  • EUR 100,000 im Jahr (≈ $112,000) · Hauptsteuerpflichtiger: Verlegungen vor dem 11 August 2024

Steuerliche Ansässigkeit

Die Gruppe richtet sich nach dem Datum der Wohnsitzverlegung nach Italien. Der Pauschalbetrag wird in einer Rate bis zur Frist für die Abschlusszahlung entrichtet, und die Option erlischt nach fünfzehn Steuerzeiträumen.

Visa

Für die Wahl ist kein Visum nötig; es ist eine steuerliche Option.

Weitere Steuern

Italienische Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Legislative Decree 30/2007, Articles 2, 5, 10 and 23 (family members of Italian and EU citizens) · Normattiva · geprüft am 2026-10-10
  2. Family reasons visa: family of Italian or EU citizens, and family reunification with a foreign resident · Ministry of Foreign Affairs, Consulate General of Italy in Paris · geprüft am 2026-10-10
  3. Family reasons visa information sheet for foreign family members of Italian and EU citizens · Ministry of Foreign Affairs, Embassy of Italy in Tunis · geprüft am 2026-10-10
  4. How, where and how much: applying for a residence permit · State Police (Polizia di Stato) · geprüft am 2026-10-11
  5. Legislative Decree 286/1998, Art. 9 (EU long-term resident permit) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  6. Law 91/1992, Art. 5 (citizenship by marriage) · Normattiva (Presidenza del Consiglio dei ministri) · geprüft am 2026-10-11
  7. Legislative Decree 286/1998, Art. 5 (residence permit) · Normattiva · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.