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Zypern · Ehegattenvisa

Zypern Ehepartner einer ansässigen Person

Erster Aufenthalt: 1 J.

Family reunification (FR) permit for the spouse of a third-country resident of Cyprus

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Zypern. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€200 ≈ $220 · €70 ≈ $78
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€200 ≈ $220 · €70 ≈ $78
  • EUR 200 (≈ $220)Ausstellung der Einreisegenehmigung und des Aufenthaltstitels oder nur des Aufenthaltstitels; auch die Verlängerung kostet EUR200 (≈ $220).
  • EUR 70 (≈ $78)Eintragung im Ausländerregister, nur bei der Ersteintragung.
VerlängerungVerlängerbar

Der erste Titel gilt ein Jahr und ist verlängerbar, kann aber nicht über den Titel des Sponsors hinausgehen.

Migration Department, Republic of Cyprus

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
  • Nur ab 21 Jahren

Wer beantragen kann3

  • Der Sponsor lebt seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Zypern, mit Ausnahmen für einige Beschäftigte.
  • Der Sponsor besitzt einen mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel und hat eine begründete Aussicht auf Daueraufenthalt.
  • Der Ehegatte ist mindestens 21 Jahre alt, und die Eheschließung liegt mindestens ein Jahr vor dem Antrag.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Antragsgebühr beträgt EUR200 (≈ $220) und die Ersteintragung im Ausländerregister EUR70 (≈ $78).

Unterlagen2

  • Belege, amtlich übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt.
  • Biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) und die Unterschrift des Ehegatten.

Schritte3

  1. Der Sponsor beantragt eine Einreisegenehmigung bei der Zentrale der Migrationsbehörde in Nikosia.
  2. Der Ehegatte kann nicht mit einem Touristenvisum zum Familiennachzug einreisen, mit einer Ausnahme für genehmigte Unternehmen mit ausländischem Personal.
  3. Nach der Ankunft meldet sich der Ehegatte im Ausländerregister an und holt den Aufenthaltstitel ab; Entscheidungen dauern bis zu neun Monate.

Nach der Ankunft1

  • Der erste Aufenthaltstitel gilt ein Jahr, und die Verlängerung kann 90 bis 30 Tage vor Ablauf online eingereicht werden.

Wie Zypern die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrAufenthalt in Zypern von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem Steuerjahr.
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr60-Tage-Regel: mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen Land, Ausübung einer Geschäfts- oder Beschäftigungstätigkeit in Zypern und Unterhalt eines ständigen Wohnsitzes in Zypern, den die Person besitzt oder mietet.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Non-Dom (17 von 20 Jahren)

SDC auf Dividenden (5% für Ansässige, die domiziliert sind) und Zinsen (17% für Ansässige, die domiziliert sind) nach dem Gesetz 117(I)/2002 in der geänderten Fassung; die gewöhnliche Einkommensteuer für Ansässige gilt weiterhin für das Welteinkommen.

Sonderregelung

Nicht domizilierte Ansässige außerhalb des Special Defence Contribution · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Zypern Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehegatten eines Drittstaatsangehörigen, der seit zwei Jahren rechtmäßig in Zypern lebt. Er gibt einen einjährigen Aufenthaltstitel, der verlängerbar ist und den Titel des Sponsors nicht überdauern kann. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 200 (≈ $220) · Ausstellung der Einreisegenehmigung und des Aufenthaltstitels oder nur des Aufenthaltstitels; auch die Verlängerung kostet EUR200 (≈ $220). 1
  • Eine Gebühr von EUR 70 (≈ $78) · Eintragung im Ausländerregister, nur bei der Ersteintragung. 1

Anforderungen

  • Der Sponsor lebt seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Zypern, mit Ausnahmen für einige Beschäftigte. 1
  • Der Sponsor besitzt einen mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel und hat eine begründete Aussicht auf Daueraufenthalt. 1
  • Der Ehegatte ist mindestens 21 Jahre alt, und die Eheschließung liegt mindestens ein Jahr vor dem Antrag. 1
  • Die Antragsgebühr beträgt EUR200 (≈ $220) und die Ersteintragung im Ausländerregister EUR70 (≈ $78). 1
  • Belege, amtlich übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt. 1
  • Biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) und die Unterschrift des Ehegatten. 1
  • Der Sponsor beantragt eine Einreisegenehmigung bei der Zentrale der Migrationsbehörde in Nikosia. 1
  • Der Ehegatte kann nicht mit einem Touristenvisum zum Familiennachzug einreisen, mit einer Ausnahme für genehmigte Unternehmen mit ausländischem Personal. 1
  • Nach der Ankunft meldet sich der Ehegatte im Ausländerregister an und holt den Aufenthaltstitel ab; Entscheidungen dauern bis zu neun Monate. 1
  • Der erste Aufenthaltstitel gilt ein Jahr, und die Verlängerung kann 90 bis 30 Tage vor Ablauf online eingereicht werden. 1

Aufenthalt

  • Erster Titel für ein Jahr, verlängerbar und nicht über den Titel des Sponsors hinaus gültig; Familienmitglieder können ohne zeitliche Begrenzung bleiben, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Ehegatten und eingetragene Partner haben unmittelbaren Zugang zur Beschäftigung zu denselben Bedingungen wie der Sponsor.

Familie

Minderjährige unverheiratete Kinder des Sponsors und des Ehegatten sowie Kinder unter alleinigem Sorgerecht eines von beiden können nachgeholt werden.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Family members of certain third country nationals legally residing in Cyprus (FR family reunification) · Migration Department, Republic of Cyprus · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen Person–1 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers–––
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Eine Gebühr von EUR 200 (≈ $220). Ausstellung der Einreisegenehmigung und des Aufenthaltstitels oder nur des Aufenthaltstitels; auch die Verlängerung kostet EUR200 (≈ $220). Eine Gebühr von EUR 70 (≈ $78). Eintragung im Ausländerregister, nur bei der Ersteintragung.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Erster Titel für ein Jahr, verlängerbar und nicht über den Titel des Sponsors hinaus gültig; Familienmitglieder können ohne zeitliche Begrenzung bleiben, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Ehegatten und eingetragene Partner haben unmittelbaren Zugang zur Beschäftigung zu denselben Bedingungen wie der Sponsor.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Minderjährige unverheiratete Kinder des Sponsors und des Ehegatten sowie Kinder unter alleinigem Sorgerecht eines von beiden können nachgeholt werden.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Zypern eine Steuererleichterung?

Nicht domizilierte Ansässige außerhalb des Special Defence Contribution (17 von 20 Jahren): Der Special Defence Contribution (SDC) gilt nur für Ansässige, die zugleich in Zypern domiziliert sind; eine steuerlich ansässige Person ohne Domizil in Zypern zahlt daher keinen SDC auf Dividenden oder Zinsen; eine Person gilt als domiziliert, nachdem sie in mindestens 17 der letzten 20 Jahre vor dem Steuerjahr steuerlich ansässig war. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht domizilierte Ansässige außerhalb des Special Defence Contribution (17 von 20 Jahren)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Non-Dom (17 von 20 Jahren)
Details
  • Auf: SDC auf Dividenden (5% für Ansässige, die domiziliert sind) und Zinsen (17% für Ansässige, die domiziliert sind) nach dem Gesetz 117(I)/2002 in der geänderten Fassung
  • Wer: Steuerlich ansässig in Zypern nach dem Einkommensteuergesetz

Der Special Defence Contribution (SDC) gilt nur für Ansässige, die zugleich in Zypern domiziliert sind; eine steuerlich ansässige Person ohne Domizil in Zypern zahlt daher keinen SDC auf Dividenden oder Zinsen; eine Person gilt als domiziliert, nachdem sie in mindestens 17 der letzten 20 Jahre vor dem Steuerjahr steuerlich ansässig war.

Besteuert wird

SDC auf Dividenden (5% für Ansässige, die domiziliert sind) und Zinsen (17% für Ansässige, die domiziliert sind) nach dem Gesetz 117(I)/2002 in der geänderten Fassung; die gewöhnliche Einkommensteuer für Ansässige gilt weiterhin für das Welteinkommen.

Für wen es gilt

  • Steuerlich ansässig in Zypern nach dem Einkommensteuergesetz.
  • Kein Herkunftsdomizil in Zypern nach dem Wills and Succession Law, oder ein Wahldomizil im Ausland mit 20 aufeinanderfolgenden Jahren ohne Ansässigkeit; ein fingiertes Domizil entsteht nach 17 der letzten 20 Jahre als steuerlich ansässige Person und besteht fort, bis 20 Jahre lang keine Ansässigkeit bestand.

Ausschlüsse

  • Personen mit Herkunftsdomizil in Zypern sind für den SDC domiziliert.
  • Personen, die 17 der letzten 20 Jahre ansässig waren, gelten als steuerlich domiziliert und unterliegen der SDC, sofern sie nicht die Alternative nach Artikel 3D wählen (siehe „Alternative SDC: EUR 50,000 (≈ $55,900) a year (EUR 250,000 (≈ $279,000) for five years) for deemed-domiciled residents“).
  • Die zyprische Einkommensteuer auf Ansässige gilt weiterhin für das Welteinkommen nach den Tarifen in „Personal income tax scales from 2026“.

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit wird jedes Jahr nach dem Gesetz 118(I)/2002 bestimmt (183 Tage oder die 60-Tage-Regel); das Domizil ist ein gesonderter Test für den SDC. Nicht domizilierte Personen können mit dem Formular T.F.38 eine Befreiung beantragen.

Visa

Ein Aufenthaltstitel ändert das Domizil nicht; maßgeblich sind die Jahre der steuerlichen Ansässigkeit.

Weitere Steuern

Der SDC auf Mieten und fingierte Dividendenausschüttungen wurde durch das Gesetz 245(I)/2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abgeschafft; Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Family members of certain third country nationals legally residing in Cyprus (FR family reunification) · Migration Department, Republic of Cyprus · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.