Frankreich · Ehegattenvisa
Frankreich Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 1 J.
Long-stay visa valid as residence permit (VLS-TS) "private and family life / spouse of a French national"
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Frankreich. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Das VLS-TS deckt bis zu das erste Jahr ab, danach folgt eine 2-jährige mehrjährige Karte und nach 3 Jahren Aufenthalt eine 10-jährige Aufenthaltskarte.
DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt
Eine 10-jährige Aufenthaltskarte kann nach 3 Jahren Aufenthalt beantragt werden, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre besteht und das Paar noch zusammenlebt; sie erfordert außerdem Französisch auf B1 und die Staatsbürgerprüfung.
EinbürgerungNach 4 Jahre Ehe
Ein ausländischer Ehepartner kann nach 4 Jahren Ehe die Staatsangehörigkeit beantragen, oder nach 5 Jahren, wenn Sie weniger als 3 Jahre in Frankreich gelebt haben und der Ehepartner nicht bei einem Konsulat im Ausland registriert war.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Beantragen Sie das VLS-TS beim französischen Konsulat; wer mit einem Kurzaufenthaltsvisum eingereist ist und in Frankreich geheiratet hat, kann die Karte in Frankreich beantragen.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Algerien
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann4
- Der Antragsteller ist ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staates, verheiratet mit einem französischen Staatsangehörigen.
- Die Ehe wurde von einem französischen Standesbeamten geschlossen, oder eine ausländische Eheschließung wird in den französischen Zivilstandsregistern in Nantes beurkundet.
- Die Lebensgemeinschaft mit dem Ehepartner ist seit der Heirat nicht beendet worden.
- Der französische Ehepartner hat die französische Staatsangehörigkeit behalten, und der Antragsteller lebt nicht in einer polygamen Situation.
Unterlagen1
- Beurkundung der Heiratsurkunde, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Schritte2
- Beantragen Sie das VLS-TS „Ehepartner eines französischen Staatsangehörigen“ beim französischen Konsulat im Wohnsitzland.
- Bestätigen Sie das VLS-TS innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online und zahlen Sie die Bestätigungsgebühr zusätzlich zur Visumgebühr.
Nach der Ankunft3
- Beantragen Sie nach einem Jahr eine mehrjährige Aufenthaltskarte „Privat- und Familienleben“, 2 Jahre gültig.
- Nach drei Jahren Aufenthalt kann eine 10-jährige Aufenthaltskarte beantragt werden, wenn die Lebensgemeinschaft fortbesteht.
- Nach vier Jahren Ehe kann der Ehepartner die französische Staatsangehörigkeit beantragen.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.
- Einkommensteuer
Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.
Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Für den Ehepartner eines französischen Staatsangehörigen aus einem Nicht-EU-Staat. Er gewährt ein einjähriges Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel mit Arbeitsrecht gilt, dann eine zweijährige mehrjährige Karte und nach drei Jahren eine 10-jährige Aufenthaltskarte. 1
Anforderungen
- Der Antragsteller ist ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staates, verheiratet mit einem französischen Staatsangehörigen. 1
- Die Ehe wurde von einem französischen Standesbeamten geschlossen, oder eine ausländische Eheschließung wird in den französischen Zivilstandsregistern in Nantes beurkundet. 1
- Die Lebensgemeinschaft mit dem Ehepartner ist seit der Heirat nicht beendet worden. 1
- Der französische Ehepartner hat die französische Staatsangehörigkeit behalten, und der Antragsteller lebt nicht in einer polygamen Situation. 1
- Beurkundung der Heiratsurkunde, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. 1
- Beantragen Sie das VLS-TS „Ehepartner eines französischen Staatsangehörigen“ beim französischen Konsulat im Wohnsitzland. 1
- Bestätigen Sie das VLS-TS innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online und zahlen Sie die Bestätigungsgebühr zusätzlich zur Visumgebühr. 1
- Beantragen Sie nach einem Jahr eine mehrjährige Aufenthaltskarte „Privat- und Familienleben“, 2 Jahre gültig. 1
- Nach drei Jahren Aufenthalt kann eine 10-jährige Aufenthaltskarte beantragt werden, wenn die Lebensgemeinschaft fortbesteht. 1
- Nach vier Jahren Ehe kann der Ehepartner die französische Staatsangehörigkeit beantragen. 1
Aufenthalt
- VLS-TS in der Regel bis zu 1 Jahr gültig; danach eine 2-jährige mehrjährige Aufenthaltskarte nach einem Jahr und eine 10-jährige Aufenthaltskarte nach drei Jahren Aufenthalt. Wer mit einem Kurzaufenthaltsvisum einreist und in Frankreich heiratet, kann nach 6 Monaten Zusammenleben eine Karte „Privat- und Familienleben“ erhalten.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
- Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Arbeit in Frankreich ist mit dem Aufenthaltstitel erlaubt.
Amtliche Quellen
- Can a foreign spouse of a French national stay in France? · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-12
- 10-year resident card of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner eines Staatsbürgers und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 1 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person | Verlangt Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,090 | 1 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Spanien | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?
VLS-TS in der Regel bis zu 1 Jahr gültig; danach eine 2-jährige mehrjährige Aufenthaltskarte nach einem Jahr und eine 10-jährige Aufenthaltskarte nach drei Jahren Aufenthalt.
Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?
Ja. Arbeit in Frankreich ist mit dem Aufenthaltstitel erlaubt.
Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten; algerische Staatsangehörige folgen dem bilateralen Abkommen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Frankreich?
Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Frankreich angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 4 Jahre Ehe möglich ist.
Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Frankreich besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Can a foreign spouse of a French national stay in France? · Service-Public.gouv.fr · geprüft am 2026-10-12
- 10-year resident card of a foreigner in France · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.