Spanien · Ehegattenvisa
Spanien Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Temporary residence authorization for family members of persons of Spanish nationality (spouse or partner)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Spanien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Fünf Jahre gültig oder für den geplanten Aufenthalt des spanischen Ehepartners, wenn dieser kürzer ist; um fünf Jahre verlängerbar, solange die Bedingungen erfüllt sind.
Boletín Oficial del EstadoMinistry of Inclusion, Social Security and Migration
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Der langfristige Aufenthalt erfordert fünf Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt; Abwesenheiten von bis zu 6 aufeinanderfolgenden Monaten (insgesamt 10 oder 18 für Arbeit) unterbrechen die Kontinuität nicht.
EinbürgerungNach 1 Jahr Ehe
Ein Jahr rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung genügt für eine Person, die zum Zeitpunkt des Antrags seit einem Jahr mit einem Spanier verheiratet und nicht getrennt ist (Código Civil Art. 22.2.d und 22.3); die allgemeine Aufenthaltsfrist beträgt 10 Jahre.
BearbeitungAmtliche Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Einreichung fällig (Schweigen bedeutet Ablehnung).
Ministry of Inclusion, Social Security and MigrationBoletín Oficial del Estado
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Der spanische Ehepartner reicht in Spanien ein, oder die antragstellende Person reicht beim Konsulat ein, wenn beide im Ausland sind; Ehepartner, die bereits gemeinsam in Spanien sind, reichen in Spanien ein.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann7
- Die antragstellende Person ist Staatsangehörige eines Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer-Staats, mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet und lebt mit ihm zusammen.
- Der Ehepartner ist über 18, die Ehe ist nicht annulliert oder aufgelöst und wurde nicht in Gesetzesumgehungsabsicht geschlossen.
- Ein unverheirateter Partner über 18 qualifiziert sich, wenn die Partnerschaft in einem öffentlichen Register der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen ist.
- Ein nicht eingetragener Partner qualifiziert sich mit dem Nachweis von mindestens 12 ununterbrochenen Monaten des Zusammenlebens oder eines gemeinsamen Kindes.
- Ehe, eingetragene Partnerschaft und stabile Partnerschaft schließen sich gegenseitig aus.
- Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in einem Wohnsitzland ein Strafregister.
- Die antragstellende Person stellt keine Gefahr für öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit dar.
Was nachzuweisen ist1
- Das Antragsverfahren ist kostenlos.
Unterlagen4
- Antragsformular EX-24, ausgefüllt und unterzeichnet von der ausländischen antragstellenden Person.
- Vollständiger Reisepass oder Personalausweis des spanischen Ehepartners und vollständiger Reisepass der antragstellenden Person.
- Nachweis der Ehe oder Partnerschaft und Erklärung, dass kein anderer Ehepartner oder Partner in Spanien lebt.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland der letzten fünf Jahre, wenn aus dem Ausland beantragt wird.
Schritte3
- Befindet sich der spanische Ehepartner in Spanien und die antragstellende Person im Ausland, reicht der spanische Ehepartner bei der Provinz-Einwanderungsbehörde ein.
- Befinden sich beide Ehepartner im Ausland, reicht die antragstellende Person beim spanischen Konsulat ein; das Visum wird dann innerhalb eines Monats nach der Genehmigung beantragt.
- Ehepartner, die bereits gemeinsam in Spanien sind, können in Spanien bei der Einwanderungsbehörde einreichen.
Nach der Ankunft2
- Der ausländische Ehepartner beantragt den Ausländerausweis (TIE) bei der Polizei innerhalb eines Monats nach der Genehmigung oder Einreise.
- Ein Ehepartner, der die EU-Freizügigkeit genutzt hat, beantragt stattdessen mit dem Formular EX-19 die Karte für EU-Familienangehörige.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Spanien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 183 Tage in KalenderjahrAnwesenheit auf spanischem Gebiet; gelegentliche Abwesenheiten zählen, es sei denn, die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land wird nachgewiesen.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert.
Alle Steuerregeln für Spanien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Für den Nicht-EU-Ehepartner oder -Partner eines spanischen Staatsbürgers, der mit diesem nach Spanien zieht oder dort lebt. Es gewährt eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung kostenlos. 1 2
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist Staatsangehörige eines Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer-Staats, mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet und lebt mit ihm zusammen. 1
- Der Ehepartner ist über 18, die Ehe ist nicht annulliert oder aufgelöst und wurde nicht in Gesetzesumgehungsabsicht geschlossen. 1
- Ein unverheirateter Partner über 18 qualifiziert sich, wenn die Partnerschaft in einem öffentlichen Register der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen ist. 1
- Ein nicht eingetragener Partner qualifiziert sich mit dem Nachweis von mindestens 12 ununterbrochenen Monaten des Zusammenlebens oder eines gemeinsamen Kindes. 1
- Ehe, eingetragene Partnerschaft und stabile Partnerschaft schließen sich gegenseitig aus. 1
- Die antragstellende Person hat in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in einem Wohnsitzland ein Strafregister. 1
- Die antragstellende Person stellt keine Gefahr für öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit dar. 1
- Das Antragsverfahren ist kostenlos. 1
- Antragsformular EX-24, ausgefüllt und unterzeichnet von der ausländischen antragstellenden Person. 1
- Vollständiger Reisepass oder Personalausweis des spanischen Ehepartners und vollständiger Reisepass der antragstellenden Person. 1
- Nachweis der Ehe oder Partnerschaft und Erklärung, dass kein anderer Ehepartner oder Partner in Spanien lebt. 1
- Polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Wohnsitzland der letzten fünf Jahre, wenn aus dem Ausland beantragt wird. 1
- Befindet sich der spanische Ehepartner in Spanien und die antragstellende Person im Ausland, reicht der spanische Ehepartner bei der Provinz-Einwanderungsbehörde ein. 1
- Befinden sich beide Ehepartner im Ausland, reicht die antragstellende Person beim spanischen Konsulat ein; das Visum wird dann innerhalb eines Monats nach der Genehmigung beantragt. 1
- Ehepartner, die bereits gemeinsam in Spanien sind, können in Spanien bei der Einwanderungsbehörde einreichen. 1
- Der ausländische Ehepartner beantragt den Ausländerausweis (TIE) bei der Polizei innerhalb eines Monats nach der Genehmigung oder Einreise. 1
- Ein Ehepartner, der die EU-Freizügigkeit genutzt hat, beantragt stattdessen mit dem Formular EX-19 die Karte für EU-Familienangehörige. 2
Aufenthalt
- Fünf Jahre gültig oder für den geplanten Aufenthaltszeitraum des spanischen Ehepartners in Spanien, wenn dieser kürzer ist; um fünf Jahre verlängerbar, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Entscheidung innerhalb von zwei Monaten, andernfalls durch Schweigen abgelehnt.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Jede abhängige oder selbstständige Tätigkeit überall in Spanien, in jedem Beruf oder Sektor, ohne weiteres Verfahren.
Familie
Kinder unter 26 (oder älter, wenn unterhaltsberechtigt oder behindert) und unterhaltsberechtigte Eltern können einbezogen werden.
Amtliche Quellen
- Sheet 18 - Temporary residence authorization for family members of persons of Spanish nationality · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Sheet 62 - Residence card of a family member of a European Union citizen · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-11-20
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner eines Staatsbürgers und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 5 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Italien | Verlangt Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?
Fünf Jahre gültig oder für den geplanten Aufenthaltszeitraum des spanischen Ehepartners in Spanien, wenn dieser kürzer ist; um fünf Jahre verlängerbar, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Staatsbürgers?
Die Entscheidung ist innerhalb von zwei Monaten nach der Einreichung fällig (Schweigen bedeutet Ablehnung).
Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?
Jede abhängige oder selbstständige Tätigkeit überall in Spanien, in jedem Beruf oder Sektor, ohne weiteres Verfahren.
Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?
Kinder unter 26 (oder älter, wenn unterhaltsberechtigt oder behindert) und unterhaltsberechtigte Eltern können einbezogen werden.
Wer kann Ehepartner eines Staatsbürgers beantragen?
Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Spanien?
Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Spanien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 1 Jahr Ehe möglich ist.
Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Spanien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, besteuert. Sparerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden mit 19% bis 30% unter Zusammenrechnung des staatlichen und des regionalen Anteils besteuert; die allgemeine Tabelle hat einen staatlichen Anteil von 9.5% bis 24.5% plus einen regionalen Anteil.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Sheet 18 - Temporary residence authorization for family members of persons of Spanish nationality · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Sheet 62 - Residence card of a family member of a European Union citizen · Ministry of Inclusion, Social Security and Migration (Spain) · geprüft am 2026-10-10
- Real Decreto 1155/2024, Regulation of Ley Orgánica 4/2000: consolidated text (in force 20 May 2025) · Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-10
- Código Civil, Art. 22 (Spanish nationality by residence) · Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.