
Umzug nach Luxemburg
11 Möglichkeiten für den Umzug nach Luxemburg in unserem Leitfaden: 2 Work-and-Travel-Visa, 1 Route mit Zahlung für den Aufenthalt, 1 Route für Unternehmen / Start-ups, 4 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 2 Ehegattenvisa.
Kein Visum für digitale Nomaden. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Luxemburg ist ein kleines, mehrsprachiges Land mit einer starken Wirtschaft und einer zentralen Lage in Europa. Sein Einwanderungssystem ist um bestimmte Erlaubnisse herum aufgebaut, sodass die Route, die Sie nehmen, von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Zweck und Ihren Qualifikationen abhängt.
Work and Travel · 2
Working Holiday
Ruhestand oder Leben von Ersparnissen · 1
Aufenthalt aus privaten Gründen
Nötiges Einkommen: ab €1,944 im Monat ≈ $2,170
Unternehmen / Start-up · 1
Genehmigung für Selbstständige
Erster Aufenthalt: 3 J.
Arbeit · 4
Studium · 1
Studiengenehmigung
Nötiges Einkommen: €1,556+ im Monat ≈ $1,740
Ehegattenvisa · 2
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Ehepartner einer ansässigen Person
Erster Aufenthalt: 1 J.
Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Freizügigkeit und visumfreie Aufenthalte · 1
EU-Freizügigkeit · Erlaubt das Leben hier
Offen für 31 Pässe: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Steuern
Luxemburg besteuert Ansässige auf ihr Welteinkommen, aber ausländische Einkünfte können nach Doppelbesteuerungsabkommen oder Sonderregimen anders behandelt werden. Für hochqualifizierte Arbeitnehmer gibt es ein besonderes Impatriate-Regime, das einen Teil der jährlichen Bruttovergütung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag befreit.
Sonderregelung
Impatriate-Steuerregime für hochqualifizierte und spezialisierte Arbeitnehmer
Steuererleichterung
Details
- Auf: Vom Arbeitgeber nach der Fassung von 2021 gezahlte Kosten und Leistungen (umzugsbezogen)
- Wer: Aus dem Ausland für die Arbeit in Luxemburg zugezogener Arbeitnehmer
- Grenze: €400k/Jahr ≈ $447k
Ab dem Steuerjahr 2021 befreit Art. 115 Nr. 13b LIR bestimmte vom Arbeitgeber für Impatriates getragene Umzugskosten und Leistungen; eine ab dem Steuerjahr 2025 geltende Fassung kann unwiderruflich gewählt werden und ersetzt dies, wie von der Regierung am 17. Juli 2024 angekündigt, durch eine Befreiung von 50% der jährlichen Bruttovergütung, begrenzt auf EUR400,000 (≈ $447,000).
Besteuert wird
Vom Arbeitgeber nach der Fassung von 2021 gezahlte Kosten und Leistungen (umzugsbezogen); jährliche Bruttovergütung nach der angekündigten Befreiung von 50%.
Für wen es gilt
- Aus dem Ausland für die Arbeit in Luxemburg zugezogener Arbeitnehmer; Arbeitgeber führen eine namentliche Liste und melden sie bis zum 31. Januar des Folgejahres an das RTS-Büro.
- Arbeitnehmer, die unwiderruflich die ab dem Steuerjahr 2025 geltende Fassung wählen, werden bis zum 31. Januar 2026 an das RTS-Büro gemeldet.
Grenzen
- EUR 400,000 im Jahr (≈ $447,000) · Obergrenze der jährlichen Bruttovergütung, die für die Befreiung von 50% in Frage kommt, wie von der Regierung am 17. Juli 2024 angekündigt.
Visa
Unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis; wird von Angestellten und Inhabern der Blauen Karte genutzt.
Weitere Steuern
Sozialversicherungsbeiträge gelten gesondert. Das Regime betrifft vom Arbeitgeber getragene Kosten und Vergütung, nicht eine allgemeine Befreiung ausländischer Einkünfte. Die Befreiung von 50% und die Obergrenze von EUR 400,000 (≈ $447,000) stammen aus der Regierungsankündigung vom 17. Juli 2024. Der verabschiedete Text und seine Bedingungen (wie viele Jahre sie gilt, frühere Nichtansässigkeit, Mindestgehalt) wurden nicht gelesen: Die Seiten der Steuerverwaltung und von Legilux konnten nicht geöffnet werden, zuletzt versucht am 12. Oktober 2026.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Gewöhnliche Besteuerung ansässiger Steuerpflichtiger auf das Welteinkommen
Welteinkommen
Details
- Auf: Welteinkommen ansässiger Steuerpflichtiger
- Wer: Ansässige Steuerpflichtige geben in der Jahreserklärung alle weltweiten Einkünfte an, einschließlich der nach Abkommen befreiten Einkünfte
Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
Besteuert wird
Welteinkommen ansässiger Steuerpflichtiger; luxemburgische Einkünfte (acht Kategorien) Nichtansässiger.
Für wen es gilt
- Ansässige Steuerpflichtige geben in der Jahreserklärung alle weltweiten Einkünfte an, einschließlich der nach Abkommen befreiten Einkünfte.
- Nichtansässige Steuerpflichtige können sich dafür entscheiden, steuerlich als Ansässige behandelt zu werden, und müssen dann das Welteinkommen erklären.
Visa
Unabhängig vom Aufenthaltstitel.
Weitere Steuern
Dieser Eintrag nennt nur das Welteinkommensprinzip. Die Tarifstufen, Steuerklassen, der Beschäftigungsfonds-Zuschlag und die Sozialbeiträge stehen nicht darin; die Seiten der Steuerverwaltung konnten nicht geöffnet werden, zuletzt versucht am 12. Oktober 2026.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Luxemburg in Bildern



Weg zum Daueraufenthalt · 1
- Daueraufenthalt nach 5 Jahren · Long-term resident – EU status
Ankunft in Luxemburg: erste Schritte
- Melden Sie nach der Ankunft Ihre Adresse bei Ihrer örtlichen Gemeinde an.
- Beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde und bringen Sie Ihren Reisepass, das Visum und etwaige erforderliche Unterlagen wie ein ärztliches Attest mit.
- Bei Angestellten kümmert sich Ihr Arbeitgeber um die ADEM-Bescheinigung; bewahren Sie Kopien Ihres Vertrags und der Erlaubnis auf.
Häufige Fragen
Gibt es in Luxemburg ein Work-and-Travel-Visum?
Ja. Luxemburg hat 2 Work-and-Travel-Visa. Working Holiday · AU NZ JP gilt für 18 bis 30 Jahre und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr. Working Holiday · TW CA CL KR gilt für 18 bis 35 Jahre und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr.
Kann man in Luxemburg vom Ersparten oder von einer Rente im Ruhestand leben?
Luxemburg hat 1 Route für den Ruhestand oder mit Zahlung für den Aufenthalt. Aufenthalt aus privaten Gründen verlangt ein Einkommen ab EUR 1,944.4 im Monat (≈ $2,170) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann.
Kann man durch die Gründung eines Unternehmens nach Luxemburg ziehen?
Luxemburg hat 1 Route für Unternehmen oder Start-ups. Genehmigung für Selbstständige gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre, der verlängert werden kann.
Welche Arbeitsvisa bietet Luxemburg Ausländern an?
Luxemburg hat 4 Arbeitsvisa. Blaue Karte verlangt ein Gehalt von mindestens EUR 65,652 im Jahr (≈ $73,300). Genehmigung für Angestellte gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre, der verlängert werden kann. Forschergenehmigung verlangt ein Gehalt von mindestens EUR 3,325.59 im Monat (≈ $3,720) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Wie erhält man ein Studienvisum für Luxemburg?
Luxemburg hat 1 Studienvisum. Studiengenehmigung verlangt ein Einkommen von mindestens EUR 1,555.52 im Monat (≈ $1,740).
Kann man in Luxemburg zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Luxemburg hat 2 Ehegattenvisa. Ehepartner einer ansässigen Person gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann. Ehepartner eines Staatsbürgers gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann.
Vergleichen mit
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu Luxemburg fragen AI
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