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Luxemburg · Arbeit

Luxemburg Forschergenehmigung

Nötiges Einkommen: €3,326+ im Monat ≈ $3,720

Residence permit for a third-country researcher (hosting agreement with an approved research body)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Luxemburg. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €3,326+ im Monat ≈ $3,720. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€3,326+ im Monat ≈ $3,720
Behördengebühren
€80 ≈ $89
Bearbeitung
Bis zu 60 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €80 ≈ $89; nachzuweisendes Einkommen €3,326+/Monat ≈ $3,720; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis, per Banküberweisung mit dem Antrag auf die Erlaubnis und erneut bei der Verlängerung zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€3,326+/Monat ≈ $3,720
  • EUR 3,325.59 im Monat (≈ $3,720)Ausreichende monatliche Mittel, mindestens der soziale Mindestlohn für eine qualifizierte Arbeitskraft (120% von EUR2,771.33 (≈ $3,100) bei Index 992.24, gemäß den Sozialparametern der IGSS vom 1. Juni 2026).
VerlängerungVerlängerbar

Die Erlaubnis ist ein Jahr oder für die Dauer des Forschungsprojekts gültig und verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Guichet.lu

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts, mit stabilen Mitteln und Wohnraum. Die Hälfte der Studienzeit zählt; Zeiten als Saison-, entsandter und versetzter Arbeitnehmer zählen nicht.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon das letzte Jahr ununterbrochen, ein Zertifikat in luxemburgischer Sprache und den Kurs "Vivre ensemble".

Guichet.lu

BearbeitungBis zu 60 Tage

Die Antwortfrist des Ministeriums für die vorläufige Genehmigung beträgt grundsätzlich höchstens 60 Tage.

Guichet.lu

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung wird vor der Einreise eingeholt, danach nach der Einreise die Erlaubnis für Forschende.

Guichet.lu

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Luxemburg
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist ein im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger.
  • Die antragstellende Person besitzt einen Hochschulabschluss, der zu Doktoratsstudien berechtigt.
  • Die antragstellende Person hat eine mit einer anerkannten Forschungseinrichtung unterzeichnete Aufnahmevereinbarung.

Was nachzuweisen ist1

  • Monatliche Mittel von mindestens dem sozialen Mindestlohn für eine qualifizierte Arbeitskraft und eine Krankenversicherung.

Unterlagen1

  • Eine Erklärung der Forschungseinrichtung, dass sie die Aufenthalts- und Rückreisekosten des Forschenden trägt, ein Lebenslauf, Diplome und ein aktueller Auszug aus dem Strafregister.

Schritte2

  1. Beantragen Sie vor der Einreise eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung; das Ministerium antwortet innerhalb von 60 Tagen.
  2. Melden Sie nach der Einreise die Ankunft innerhalb von 3 Tagen bei der Gemeinde, lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis für Forschende innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise.

Nach der Ankunft2

  • Die Erlaubnis ist ein Jahr oder für die Dauer des Forschungsprojekts gültig und verlängerbar.
  • Die Verlängerung wird spätestens 2 Monate vor Ablauf der Erlaubnis beantragt.

Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Monatliche Mittel von mindestens dem sozialen Mindestlohn für eine qualifizierte Arbeitskraft und eine Krankenversicherung

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Eine Erklärung der Forschungseinrichtung, dass sie die Aufenthalts- und Rückreisekosten des Forschenden trägt, ein Lebenslauf, Diplome und ein aktueller Auszug aus dem Strafregister

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Zweistufiges Verfahren für einen Forschenden aus einem Drittstaat mit einem zum Doktoratsstudium berechtigenden Abschluss und einer Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten luxemburgischen Forschungseinrichtung: eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise, dann nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für Forschende. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 3,325.59 im Monat (≈ $3,720) · Ausreichende monatliche Mittel, mindestens der soziale Mindestlohn für eine qualifizierte Arbeitskraft (120% von EUR2,771.33 (≈ $3,100) bei Index 992.24, gemäß den Sozialparametern der IGSS vom 1. Juni 2026). 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis, per Banküberweisung mit dem Antrag auf die Erlaubnis und erneut bei der Verlängerung zu zahlen. 1 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist ein im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger. 1
  • Die antragstellende Person besitzt einen Hochschulabschluss, der zu Doktoratsstudien berechtigt. 1
  • Die antragstellende Person hat eine mit einer anerkannten Forschungseinrichtung unterzeichnete Aufnahmevereinbarung. 1
  • Monatliche Mittel von mindestens dem sozialen Mindestlohn für eine qualifizierte Arbeitskraft und eine Krankenversicherung. 1 2
  • Eine Erklärung der Forschungseinrichtung, dass sie die Aufenthalts- und Rückreisekosten des Forschenden trägt, ein Lebenslauf, Diplome und ein aktueller Auszug aus dem Strafregister. 1
  • Beantragen Sie vor der Einreise eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung; das Ministerium antwortet innerhalb von 60 Tagen. 1
  • Melden Sie nach der Einreise die Ankunft innerhalb von 3 Tagen bei der Gemeinde, lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis für Forschende innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise. 1
  • Die Erlaubnis ist ein Jahr oder für die Dauer des Forschungsprojekts gültig und verlängerbar. 1
  • Die Verlängerung wird spätestens 2 Monate vor Ablauf der Erlaubnis beantragt. 1

Aufenthalt

  • Aufenthaltserlaubnis, ein Jahr oder für die Dauer des Forschungsprojekts gültig; verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ist 90 Tage gültig.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Die Aufenthaltserlaubnis für Forschende schließt die Arbeitsgenehmigung als Forschender ein.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Hosting a third-country researcher (chercheur ressortissant de pays tiers) · Guichet.lu (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-12
  2. Paramètres sociaux valables au 1er juin 2026 (index 992.24) · Inspection générale de la sécurité sociale · geprüft am 2026-10-11
  3. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  4. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  5. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €3,326+ im Monat ≈ $3,7201 J., verlängerbar–
Blaue KarteVerlangt Einkommen von €66k+ im Jahr ≈ $73k––
Genehmigung für Angestellte–2 J., verlängerbar–
Genehmigung für konzerninterne Versetzung–3 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Forschergenehmigung nötig?

Einkommen von mindestens EUR 3,325.59 im Monat (≈ $3,720). Ausreichende monatliche Mittel, mindestens der soziale Mindestlohn für eine qualifizierte Arbeitskraft (120% von EUR2,771.33 (≈ $3,100) bei Index 992.24, gemäß den Sozialparametern der IGSS vom 1. Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis, per Banküberweisung mit dem Antrag auf die Erlaubnis und erneut bei der Verlängerung zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?

Aufenthaltserlaubnis, ein Jahr oder für die Dauer des Forschungsprojekts gültig; verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Forschergenehmigung?

Die Antwortfrist des Ministeriums für die vorläufige Genehmigung beträgt grundsätzlich höchstens 60 Tage.

Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?

Die Aufenthaltserlaubnis für Forschende schließt die Arbeitsgenehmigung als Forschender ein.

Wer kann Forschergenehmigung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Forschergenehmigung zum Daueraufenthalt in Luxemburg?

Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Luxemburg angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Forschergenehmigung in Luxemburg besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschergenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Hosting a third-country researcher (chercheur ressortissant de pays tiers) · Guichet.lu (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-12
  2. Paramètres sociaux valables au 1er juin 2026 (index 992.24) · Inspection générale de la sécurité sociale · geprüft am 2026-10-11
  3. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  4. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  5. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.