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Luxemburg · Arbeit

Luxemburg Genehmigung für konzerninterne Versetzung

Erster Aufenthalt: 3 J.

Residence permit for an intra-group transferred worker (ICT)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für konzerninterne Versetzung ist eine Route (arbeit) für Luxemburg. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€80 ≈ $89
Erster Aufenthalt
3 J.
Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Bei Beantragung der Erlaubnis gezahlte Ausstellungsabgabe für die Aufenthaltserlaubnis.
VerlängerungVerlängerbar

Verlängerbar bis zu 3 Jahre für Manager und Experten und 1 Jahr für Trainees.

Guichet.lu

DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet

Zeiten als entsandter oder versetzter Arbeitnehmer zählen nicht für den Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Die aufnehmende Einheit stellt den Antrag; ein Visum für den Langzeitaufenthalt und danach die Aufenthaltserlaubnis folgen.

Guichet.lu

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Luxemburg
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist ein Drittstaatsangehöriger, der von einem Unternehmen außerhalb der EU aufgrund eines Arbeitsvertrags vor und während der Versetzung beschäftigt wird.
  • Die antragstellende Person hat unmittelbar vor der Versetzung mindestens 3 ununterbrochene Monate im entsendenden Unternehmen oder in der Gruppe gearbeitet.
  • Die aufnehmende Einheit in Luxemburg beantragt die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, bevor die antragstellende Person einreist.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist1

  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Bei Beantragung der Erlaubnis gezahlte Ausstellungsabgabe für die Aufenthaltserlaubnis.

Unterlagen1

  • Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister und ein Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit im Entsendeland.

Schritte2

  1. Beantragen Sie, wo erforderlich, ein D-Visum, melden Sie dann die Ankunft innerhalb von 3 Tagen bei der Gemeinde an und lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen.
  2. Beantragen Sie die ICT-Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise; die Abgabe für die Erlaubnis beträgt EUR80 (≈ $89).

Nach der Ankunft1

  • Die Erlaubnis ist für Manager und Experten bis zu 3 Jahre und für Trainees 1 Jahr verlängerbar.

Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Zweistufiges Verfahren für Manager, Experten oder Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an eine luxemburgische Einheit derselben Gruppe versetzt werden, beantragt von der aufnehmenden Einheit; die Erlaubnis gilt bis zu 3 Jahre für Manager und Experten und 1 Jahr für Trainees. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Bei Beantragung der Erlaubnis gezahlte Ausstellungsabgabe für die Aufenthaltserlaubnis. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist ein Drittstaatsangehöriger, der von einem Unternehmen außerhalb der EU aufgrund eines Arbeitsvertrags vor und während der Versetzung beschäftigt wird. 1
  • Die antragstellende Person hat unmittelbar vor der Versetzung mindestens 3 ununterbrochene Monate im entsendenden Unternehmen oder in der Gruppe gearbeitet. 1
  • Die aufnehmende Einheit in Luxemburg beantragt die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, bevor die antragstellende Person einreist. 1
  • Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister und ein Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit im Entsendeland. 1
  • Beantragen Sie, wo erforderlich, ein D-Visum, melden Sie dann die Ankunft innerhalb von 3 Tagen bei der Gemeinde an und lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen. 1
  • Beantragen Sie die ICT-Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise; die Abgabe für die Erlaubnis beträgt EUR80 (≈ $89). 1
  • Die Erlaubnis ist für Manager und Experten bis zu 3 Jahre und für Trainees 1 Jahr verlängerbar. 1

Aufenthalt

  • Für Manager und Experten mindestens 1 Jahr gültig (oder der Versetzungszeitraum, falls kürzer) und für Trainees für den Versetzungszeitraum; verlängerbar bis zu 3 Jahre für Manager und Experten und 1 Jahr für Trainees.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit in der luxemburgischen aufnehmenden Einheit der Gruppe.

Familie

Ein Ehepartner oder Partner und ledige Kinder unter 18 Jahren können im Rahmen des Verfahrens zum Familiennachzug nachziehen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Intra-group transferred worker (travailleur transféré temporaire intragroupe, ICT) · Guichet.lu (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  2. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für konzerninterne Versetzung–3 J., verlängerbar–
Blaue KarteVerlangt Einkommen von €66k+ im Jahr ≈ $73k––
Genehmigung für Angestellte–2 J., verlängerbar–
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €3,326+ im Monat ≈ $3,7201 J., verlängerbar–
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Genehmigung für konzerninterne Versetzung nötig?

Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Bei Beantragung der Erlaubnis gezahlte Ausstellungsabgabe für die Aufenthaltserlaubnis.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung möglich?

Für Manager und Experten mindestens 1 Jahr gültig (oder der Versetzungszeitraum, falls kürzer) und für Trainees für den Versetzungszeitraum; verlängerbar bis zu 3 Jahre für Manager und Experten und 1 Jahr für Trainees.

Ist mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung Arbeit erlaubt?

Arbeit in der luxemburgischen aufnehmenden Einheit der Gruppe.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung nachziehen?

Ein Ehepartner oder Partner und ledige Kinder unter 18 Jahren können im Rahmen des Verfahrens zum Familiennachzug nachziehen.

Wer kann Genehmigung für konzerninterne Versetzung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für konzerninterne Versetzung zum Daueraufenthalt in Luxemburg?

Die Zeit mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung wird für den Daueraufenthalt in Luxemburg nicht angerechnet.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für konzerninterne Versetzung in Luxemburg besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für konzerninterne Versetzung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Intra-group transferred worker (travailleur transféré temporaire intragroupe, ICT) · Guichet.lu (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  2. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.