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Luxemburg · Studium

Luxemburg Studiengenehmigung

Nötiges Einkommen: €1,556+ im Monat ≈ $1,740

Residence permit – student

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studiengenehmigung ist eine Route (studium) für Luxemburg. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €1,556+ im Monat ≈ $1,740. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€1,556+ im Monat ≈ $1,740
Behördengebühren
€80 ≈ $89
Bearbeitung
Bis zu 60 Tage

Für den Antrag: Behördengebühr €80 ≈ $89; nachzuweisendes Einkommen €1,556+/Monat ≈ $1,740; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€1,556+/Monat ≈ $1,740
  • EUR 1,555.52 im Monat (≈ $1,740)Mindestens 80 Prozent des REVIS-Einkommens für soziale Inklusion; berechnet als 80 Prozent von EUR 1,944.40 (≈ $2,170) (Höchstzuwendung für eine erwachsene Person bei Index 992.24 ab dem 1. Juni 2026).
DaueraufenthaltAllgemeine Regel: 5 Jahre Aufenthalt

Die Hälfte der Studienzeit zählt auf die 5 Jahre, und Studierende können den Langzeitstatus während des Studiums nicht beantragen.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon das letzte Jahr ununterbrochen, ein Zertifikat in luxemburgischer Sprache und den Kurs "Vivre ensemble".

Guichet.lu

BearbeitungBis zu 60 Tage

Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich höchstens 60 Tage.

Guichet.lu

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie vor der Einreise bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum D für den Langzeitaufenthalt und danach nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis.

Guichet.lu

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Luxemburg
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person lebt im Ausland und ist zu einem Vollzeit-Hochschulstudium an einer luxemburgischen Einrichtung zugelassen.
  • Doktoranden in Ausbildung zählen ebenfalls als Studierende.

Was nachzuweisen ist1

  • Die monatlichen Mittel müssen mindestens 80 Prozent des REVIS-Betrags betragen, das sind EUR 1,555.52 (≈ $1,740) aus dem veröffentlichten Betrag von EUR 1,944.40 (≈ $2,170).

Unterlagen3

  • Die Mittel werden durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung, einen Kontoauszug, einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Eltern oder eine Bürgschaftsverpflichtung für ein volles akademisches Jahr nachgewiesen.
  • Nachweis der Zulassung, ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung.
  • Die Einwilligung der Eltern ist erforderlich, wenn die antragstellende Person unter 18 ist.

Schritte2

  1. Beantragen Sie das Visum D für den Langzeitaufenthalt und nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis, bevor das Visum abläuft.
  2. Die Entscheidung dauert bis zu 60 Tage, ausgesetzt, bis fehlende Unterlagen eingehen; Schweigen nach 3 Monaten gilt als Ablehnung.

Nach der Ankunft1

  • Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt.

Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Nachweis der Zulassung, ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung

  • Bankkonto / Mittel

    Die Mittel werden durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung, einen Kontoauszug, einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Eltern oder eine Bürgschaftsverpflichtung für ein volles akademisches Jahr nachgewiesen

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Nachweis der Zulassung, ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für die Zulassung zur Hochschulbildung in Luxemburg. Die monatlichen Mittel müssen mindestens 80 Prozent des aktuellen REVIS-Einkommens für soziale Inklusion betragen, nachgewiesen durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung, eine Zahlungsfähigkeitserklärung der Eltern oder einen Kontoauszug. Studierende dürfen außerhalb der Studienzeit im Monatsdurchschnitt 15 Stunden pro Woche arbeiten. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 1,555.52 im Monat (≈ $1,740) · Mindestens 80 Prozent des REVIS-Einkommens für soziale Inklusion; berechnet als 80 Prozent von EUR 1,944.40 (≈ $2,170) (Höchstzuwendung für eine erwachsene Person bei Index 992.24 ab dem 1. Juni 2026). 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen. 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person lebt im Ausland und ist zu einem Vollzeit-Hochschulstudium an einer luxemburgischen Einrichtung zugelassen. 1
  • Doktoranden in Ausbildung zählen ebenfalls als Studierende. 1
  • Die monatlichen Mittel müssen mindestens 80 Prozent des REVIS-Betrags betragen, das sind EUR 1,555.52 (≈ $1,740) aus dem veröffentlichten Betrag von EUR 1,944.40 (≈ $2,170). 1 2
  • Die Mittel werden durch eine Stipendien- oder Darlehensbescheinigung, einen Kontoauszug, einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Eltern oder eine Bürgschaftsverpflichtung für ein volles akademisches Jahr nachgewiesen. 1
  • Nachweis der Zulassung, ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung. 1
  • Die Einwilligung der Eltern ist erforderlich, wenn die antragstellende Person unter 18 ist. 1
  • Beantragen Sie das Visum D für den Langzeitaufenthalt und nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis, bevor das Visum abläuft. 1 3
  • Die Entscheidung dauert bis zu 60 Tage, ausgesetzt, bis fehlende Unterlagen eingehen; Schweigen nach 3 Monaten gilt als Ablehnung. 1
  • Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt. 3

Aufenthalt

  • Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende ist mindestens ein Jahr gültig und für denselben Zeitraum verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben; ist der Studienzyklus kürzer als ein Jahr, deckt sie den Studienzeitraum ab. Für Studierende in EU- oder multilateralen Mobilitätsprogrammen oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen Hochschuleinrichtungen ist sie mindestens zwei Jahre oder, falls kürzer, die Studiendauer gültig.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Unselbstständige Arbeit ist im Monatsdurchschnitt bis zu 15 Stunden pro Woche außerhalb der Studienzeit erlaubt, ohne Begrenzung in den Schulferien; der Arbeitgeber meldet die Einstellung.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Student (third-country national) · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-10
  2. Amount of the social inclusion income (REVIS) · Fonds national de solidarité · geprüft am 2026-10-12
  3. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  4. Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2008-08-29
  5. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  6. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
StudiengenehmigungVerlangt Einkommen von €1,556+ im Monat ≈ $1,740–Ja
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie viel Geld ist für Studiengenehmigung nötig?

Einkommen von mindestens EUR 1,555.52 im Monat (≈ $1,740). Mindestens 80 Prozent des REVIS-Einkommens für soziale Inklusion; berechnet als 80 Prozent von EUR 1,944.40 (≈ $2,170) (Höchstzuwendung für eine erwachsene Person bei Index 992.24 ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studiengenehmigung möglich?

Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Studiengenehmigung?

Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich höchstens 60 Tage.

Ist mit Studiengenehmigung Arbeit erlaubt?

Ja. Unselbstständige Arbeit ist im Monatsdurchschnitt bis zu 15 Stunden pro Woche außerhalb der Studienzeit erlaubt, ohne Begrenzung in den Schulferien; der Arbeitgeber meldet die Einstellung.

Wer kann Studiengenehmigung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Studiengenehmigung zum Daueraufenthalt in Luxemburg?

Die allgemeine Regel für den Daueraufenthalt in Luxemburg lautet 5 Jahre Aufenthalt. Die Zeit mit Studiengenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Studiengenehmigung in Luxemburg besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studiengenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Student (third-country national) · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-10
  2. Amount of the social inclusion income (REVIS) · Fonds national de solidarité · geprüft am 2026-10-12
  3. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  4. Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  5. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  6. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.