Luxemburg · Unternehmen / Start-up
Luxemburg Genehmigung für Selbstständige
Erster Aufenthalt: 3 J.
Residence authorisation – self-employed worker (visa D then "travailleur indépendant")
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Genehmigung für Selbstständige ist eine Route (unternehmen / start-up) für Luxemburg. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €80 ≈ $89
- Erster Aufenthalt
- 3 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Behördengebühren€80 ≈ $89
- EUR 80 (≈ $89)Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts, mit stabilen Mitteln und Wohnraum. Die Hälfte der Studienzeit zählt; Zeiten als Saison-, entsandter und versetzter Arbeitnehmer zählen nicht.
Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg
EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon das letzte Jahr ununterbrochen, ein Zertifikat in luxemburgischer Sprache und den Kurs "Vivre ensemble".
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Beantragen Sie vor der Einreise bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum D für den Langzeitaufenthalt und danach nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis.
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.
Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann4
- Die antragstellende Person ist ein im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger, der in Luxemburg eine selbstständige Tätigkeit ausüben wird.
- Die Tätigkeit dient dem Interesse des Landes, zum Beispiel durch einen wirtschaftlichen Bedarf, Schaffung von Arbeitsplätzen oder innovative Investitionen.
- Die Tätigkeit erfordert die Anwesenheit der antragstellenden Person in Luxemburg, um das Unternehmen im Tagesgeschäft zu führen.
- Für die Tätigkeit erforderliche Diplome oder Berufsqualifikationen und Eintragung bei einer etwaigen Berufskammer.
Was nachzuweisen ist1
- Die antragstellende Person weist ausreichende Mittel für das Projekt nach, zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder ein ausführliches Finanzportfolio.
Unterlagen3
- Ein Geschäftsplan und ein Finanzierungsplan.
- Die grundsätzliche Zustimmung des Wirtschaftsministeriums zur Gewerbegenehmigung, wo die Tätigkeit eine solche benötigt.
- Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer.
Schritte3
- Beantragen Sie vor der Einreise das Visum D für den Langzeitaufenthalt bei einer luxemburgischen oder belgischen Botschaft oder einem Konsulat.
- Melden Sie nach der Einreise die Ankunft bei der Gemeinde an, lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis, bevor das Visum abläuft.
- Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt bis zu 3 Monate; keine Antwort gilt als Ablehnung.
Nach der Ankunft1
- Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer
- Bankkonto / Mittel
Die antragstellende Person weist ausreichende Mittel für das Projekt nach, zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder ein ausführliches Finanzportfolio
- Führungszeugnis und Personenstandsurkunden
Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Für Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, die einem wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interesse dient und ihre Anwesenheit für die laufende Geschäftsführung erfordert. Erfordert ein Visum D für den Langzeitaufenthalt, dann eine Aufenthaltserlaubnis. 1 2 3
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen. 2
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist ein im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger, der in Luxemburg eine selbstständige Tätigkeit ausüben wird. 1
- Die Tätigkeit dient dem Interesse des Landes, zum Beispiel durch einen wirtschaftlichen Bedarf, Schaffung von Arbeitsplätzen oder innovative Investitionen. 1
- Die Tätigkeit erfordert die Anwesenheit der antragstellenden Person in Luxemburg, um das Unternehmen im Tagesgeschäft zu führen. 1
- Für die Tätigkeit erforderliche Diplome oder Berufsqualifikationen und Eintragung bei einer etwaigen Berufskammer. 1
- Die antragstellende Person weist ausreichende Mittel für das Projekt nach, zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder ein ausführliches Finanzportfolio. 1
- Ein Geschäftsplan und ein Finanzierungsplan. 1
- Die grundsätzliche Zustimmung des Wirtschaftsministeriums zur Gewerbegenehmigung, wo die Tätigkeit eine solche benötigt. 1
- Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer. 1
- Beantragen Sie vor der Einreise das Visum D für den Langzeitaufenthalt bei einer luxemburgischen oder belgischen Botschaft oder einem Konsulat. 1
- Melden Sie nach der Einreise die Ankunft bei der Gemeinde an, lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis, bevor das Visum abläuft. 1 2
- Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt bis zu 3 Monate; keine Antwort gilt als Ablehnung. 1
- Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt. 2
Aufenthalt
- Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist. Die nach der Einreise ausgestellte Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ist bis zu drei Jahre gültig und auf Antrag jeweils um bis zu drei Jahre verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
- Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Inhaber dürfen in der selbstständigen Tätigkeit arbeiten, für die die Erlaubnis erteilt wird.
Amtliche Quellen
- Self-employed worker (third-country national) · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-12
- Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
- Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2008-08-29
- Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
- Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
Genehmigung für Selbstständige und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Genehmigung für Selbstständige | – | 3 J., verlängerbar | Ja |
| Startup Visa Portugal | Verlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,200 | 2 J., verlängerbar | – |
| Unternehmervisum Spanien | – | 3 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa Italien | Verlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k | 1 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für Unternehmensinvestoren Griechenland | Verlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k | 5 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Genehmigung für Selbstständige nötig?
Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Selbstständige möglich?
Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist.
Ist mit Genehmigung für Selbstständige Arbeit erlaubt?
Ja. Inhaber dürfen in der selbstständigen Tätigkeit arbeiten, für die die Erlaubnis erteilt wird.
Wer kann Genehmigung für Selbstständige beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Genehmigung für Selbstständige zum Daueraufenthalt in Luxemburg?
Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für den Daueraufenthalt in Luxemburg angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Genehmigung für Selbstständige in Luxemburg besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Selbstständige gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
Mehr in Luxemburg
Visa für Unternehmen und Start-ups anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Self-employed worker (third-country national) · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-12
- Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
- Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
- Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
- Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
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