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Luxemburg · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Luxemburg Aufenthalt aus privaten Gründen

Nötiges Einkommen: ab €1,944 im Monat ≈ $2,170

Residence for private reasons ("vie privée"): EU or Schengen pension or work income, or strong personal ties

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Aufenthalt aus privaten Gründen ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Luxemburg. Antragstellende benötigen ein Einkommen ab €1,944 im Monat ≈ $2,170. Aufenthalt: 3 J., verlängerbar. Arbeit vor Ort: mit genehmigung. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
ab €1,944 im Monat ≈ $2,170
Behördengebühren
€80 ≈ $89
Bearbeitung
Bis zu 120 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €80 ≈ $89; nachzuweisendes Einkommen ab €1,944/Monat ≈ $2,170; Entscheidung: bis zu 120 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,771+/Monat ≈ $3,100 · €1,944+/Monat ≈ $2,170
  • EUR 2,771.33 im Monat (≈ $3,100)Monatliche Mittel, bemessen am sozialen Mindestlohn eines ungelernten Arbeitnehmers ab 18 Jahren, EUR 2,771.33 (≈ $3,100) bei Index 992.24 ab dem 1. Juni 2026; gilt für Antragstellende, die von EU/Schengen-Arbeitseinkommen oder einer EU/Schengen-Rente leben.
  • EUR 1,944.4 im Monat (≈ $2,170)Antragstellende mit starken persönlichen oder familiären Bindungen müssen stabile, regelmäßige Mittel mindestens in Höhe des Einkommens für soziale Inklusion (REVIS) nachweisen; die Höchstzuwendung für eine erwachsene Person beträgt EUR 1,944.40 (≈ $2,170) pro Monat bei Index 992.24 ab dem 1. Juni 2026.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts, mit stabilen Mitteln und Wohnraum. Die Hälfte der Studienzeit zählt; Zeiten als Saison-, entsandter und versetzter Arbeitnehmer zählen nicht.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon das letzte Jahr ununterbrochen, ein Zertifikat in luxemburgischer Sprache und den Kurs "Vivre ensemble".

Guichet.lu

BearbeitungBis zu 120 Tage

Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich höchstens 4 Monate.

Guichet.lu

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie vor der Einreise bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum D für den Langzeitaufenthalt und danach nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis.

Guichet.lu

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
  • Für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person lebt im Ausland und hat Mittel aus Arbeit in der EU oder im Schengen-Raum oder aus einer luxemburgischen, EU- oder Schengen-Rente.
  • Alternativ hat die antragstellende Person persönliche oder familiäre Bindungen, die eine Ablehnung zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Privat- und Familienleben machen.

Was nachzuweisen ist3

  • Die Mittel müssen mindestens dem monatlichen sozialen Mindestlohn eines ungelernten Arbeitnehmers entsprechen, EUR 2,771.33 (≈ $3,100).
  • Für die Route aufgrund von Bindungen müssen die Mittel mindestens dem REVIS-Betrag entsprechen, angegeben mit EUR 1,944.40 (≈ $2,170) pro Monat für eine erwachsene Person.
  • Eine finanzielle Verpflichtungserklärung eines luxemburgischen Staatsangehörigen oder rechtmäßig Ansässigen von mindestens einem Jahr wird als Teil der Mittel anerkannt.

Unterlagen2

  • Nachweis der Mittel, etwa Gehaltsabrechnungen aus der EU, dem EWR oder dem Schengen-Raum oder eine Rentenbescheinigung.
  • Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer.

Schritte2

  1. Beantragen Sie das Visum D für den Langzeitaufenthalt und nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis, bevor das Visum abläuft.
  2. Die Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich bis zu 4 Monate; keine Antwort gilt als Ablehnung.

Nach der Ankunft2

  • Eine Arbeitsgenehmigung für eine unselbstständige Stelle kann später beantragt werden; die erste ist bis zu 1 Jahr gültig, für einen Beruf und eine Branche.
  • Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt.

Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthalt für Drittstaatsangehörige, die von eigenen stabilen Mitteln leben, nämlich einer Rente aus der luxemburgischen, EU- oder Schengen-Sozialversicherung oder Einkommen aus Arbeit in einem anderen EU- oder Schengen-Staat, oder die familiäre oder persönliche Bindungen haben, die eine Ablehnung unverhältnismäßig machen. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 2,771.33 im Monat (≈ $3,100) · Monatliche Mittel, bemessen am sozialen Mindestlohn eines ungelernten Arbeitnehmers ab 18 Jahren, EUR 2,771.33 (≈ $3,100) bei Index 992.24 ab dem 1. Juni 2026; gilt für Antragstellende, die von EU/Schengen-Arbeitseinkommen oder einer EU/Schengen-Rente leben. 1 2
  • Einkommen von mindestens EUR 1,944.4 im Monat (≈ $2,170) · Antragstellende mit starken persönlichen oder familiären Bindungen müssen stabile, regelmäßige Mittel mindestens in Höhe des Einkommens für soziale Inklusion (REVIS) nachweisen; die Höchstzuwendung für eine erwachsene Person beträgt EUR 1,944.40 (≈ $2,170) pro Monat bei Index 992.24 ab dem 1. Juni 2026. 1 3
  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen. 4

Anforderungen

  • Die antragstellende Person lebt im Ausland und hat Mittel aus Arbeit in der EU oder im Schengen-Raum oder aus einer luxemburgischen, EU- oder Schengen-Rente. 1
  • Alternativ hat die antragstellende Person persönliche oder familiäre Bindungen, die eine Ablehnung zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Privat- und Familienleben machen. 1
  • Die Mittel müssen mindestens dem monatlichen sozialen Mindestlohn eines ungelernten Arbeitnehmers entsprechen, EUR 2,771.33 (≈ $3,100). 1 2
  • Für die Route aufgrund von Bindungen müssen die Mittel mindestens dem REVIS-Betrag entsprechen, angegeben mit EUR 1,944.40 (≈ $2,170) pro Monat für eine erwachsene Person. 1 3
  • Eine finanzielle Verpflichtungserklärung eines luxemburgischen Staatsangehörigen oder rechtmäßig Ansässigen von mindestens einem Jahr wird als Teil der Mittel anerkannt. 1
  • Nachweis der Mittel, etwa Gehaltsabrechnungen aus der EU, dem EWR oder dem Schengen-Raum oder eine Rentenbescheinigung. 1
  • Ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate, und eine Reisekrankenversicherung für die Visumsdauer. 1
  • Beantragen Sie das Visum D für den Langzeitaufenthalt und nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis, bevor das Visum abläuft. 1 4
  • Die Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich bis zu 4 Monate; keine Antwort gilt als Ablehnung. 1
  • Eine Arbeitsgenehmigung für eine unselbstständige Stelle kann später beantragt werden; die erste ist bis zu 1 Jahr gültig, für einen Beruf und eine Branche. 1
  • Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt. 4

Aufenthalt

  • Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist. Die Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk 'private Gründe' ist bis zu drei Jahre gültig und auf Antrag verlängerbar, wenn der Inhaber nach erneuter Prüfung die Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Unselbstständige Arbeit erfordert eine gesonderte Arbeitsgenehmigung; die erste ist bis zu 1 Jahr gültig, für einen Beruf und eine Branche.

Kleingedrucktes

Die Mittelvoraussetzung nennt, wie von Guichet erfasst, nur eine luxemburgische, EU- oder Schengen-Rente oder Einkommen aus Arbeit in einem EU- oder Schengen-Staat; eine Rente aus einem anderen Land wird nicht genannt. Die Antwortfrist wurde einmal mit 3 Monaten und einmal mit 4 Monaten erfasst, und die längere Frist wird angezeigt. Der REVIS-Betrag von EUR 1,944.40 (≈ $2,170) ist auf der Seite des Nationalen Solidaritätsfonds bestätigt; die Guichet-Seite für diese Erlaubnis und die Tabelle des sozialen Mindestlohns waren am 12. Oktober 2026 nicht verfügbar, sodass die übrigen Punkte nicht erneut bestätigt sind.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Residence for private reasons · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-10
  2. Paramètres sociaux valables au 1er juin 2026 (index 992.24) · Inspection générale de la sécurité sociale · geprüft am 2026-10-11
  3. Amount of the social inclusion income (REVIS) · Fonds national de solidarité · geprüft am 2026-10-12
  4. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  5. Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2008-08-29
  6. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  7. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Aufenthalt aus privaten GründenVerlangt Einkommen ab €1,944 im Monat ≈ $2,1703 J., verlängerbarMit Genehmigung
D7-Visum für passives Einkommen PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0302 J., verlängerbar–
Non-Lucrative-Visum SpanienVerlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,6801 J., verlängerbarNein
Elective Residence ItalienVerlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k–Nein
Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln GriechenlandVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9103 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Aufenthalt aus privaten Gründen nötig?

Einkommen von mindestens EUR 2,771.33 im Monat (≈ $3,100). Monatliche Mittel, bemessen am sozialen Mindestlohn eines ungelernten Arbeitnehmers ab 18 Jahren, EUR 2,771.33 (≈ $3,100) bei Index 992.24 ab dem 1. Einkommen von mindestens EUR 1,944.4 im Monat (≈ $2,170). Antragstellende mit starken persönlichen oder familiären Bindungen müssen stabile, regelmäßige Mittel mindestens in Höhe des Einkommens für soziale Inklusion (REVIS) nachweisen; die Höchstzuwendung für eine erwachsene Person beträgt EUR 1,944.40 (≈ $2,170) pro Monat bei Index 992.24 ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Aufenthalt aus privaten Gründen möglich?

Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Aufenthalt aus privaten Gründen?

Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich höchstens 4 Monate.

Ist mit Aufenthalt aus privaten Gründen Arbeit erlaubt?

Mit Genehmigung. Unselbstständige Arbeit erfordert eine gesonderte Arbeitsgenehmigung; die erste ist bis zu 1 Jahr gültig, für einen Beruf und eine Branche.

Wer kann Aufenthalt aus privaten Gründen beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Aufenthalt aus privaten Gründen zum Daueraufenthalt in Luxemburg?

Die Zeit mit Aufenthalt aus privaten Gründen wird für den Daueraufenthalt in Luxemburg angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Aufenthalt aus privaten Gründen wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Aufenthalt aus privaten Gründen in Luxemburg besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Aufenthalt aus privaten Gründen gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Residence for private reasons · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-10
  2. Paramètres sociaux valables au 1er juin 2026 (index 992.24) · Inspection générale de la sécurité sociale · geprüft am 2026-10-11
  3. Amount of the social inclusion income (REVIS) · Fonds national de solidarité · geprüft am 2026-10-12
  4. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  5. Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  6. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  7. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11

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