Luxemburg · Arbeit
Luxemburg Genehmigung für Angestellte
Erster Aufenthalt: 2 J.
Residence authorisation and permit – salaried worker (visa D then "travailleur salarié")
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Genehmigung für Angestellte ist eine Route (arbeit) für Luxemburg. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Bearbeitung
- Bis zu 120 Tage
- Erster Aufenthalt
- 2 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Die erste Erlaubnis gilt für höchstens 2 Jahre; in den ersten 6 Monaten können Sie den Arbeitgeber nicht wechseln.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts, mit stabilen Mitteln und Wohnraum. Die Hälfte der Studienzeit zählt; Zeiten als Saison-, entsandter und versetzter Arbeitnehmer zählen nicht.
Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg
EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon das letzte Jahr ununterbrochen, ein Zertifikat in luxemburgischer Sprache und den Kurs "Vivre ensemble".
BearbeitungBis zu 120 Tage
Die Antwortfrist für den Antrag in der Visumsphase beträgt grundsätzlich höchstens 4 Monate.
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Beantragen Sie vor der Einreise bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum D für den Langzeitaufenthalt und danach nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis.
AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen
Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.
Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Luxemburg
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann1
- Ein in Luxemburg ansässiger Arbeitgeber unterzeichnet den Arbeitsvertrag.
Was nachzuweisen ist1
- Der Vertrag zahlt mindestens den monatlichen sozialen Mindestlohn.
Schritte4
- Der Arbeitgeber führt über ADEM eine Arbeitsmarktprüfung durch, bevor er einen Drittstaatsangehörigen einstellt.
- Der Arbeitgeber holt eine ADEM-Bescheinigung ein, zulässig nach 3 Wochen ohne geeigneten lokalen Bewerber.
- Der Arbeitnehmer erhält eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum D, dann die Aufenthaltserlaubnis.
- Eine Entscheidung ergeht innerhalb von 4 Monaten.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Zweistufiges Verfahren: Der Arbeitgeber holt eine ADEM-Bescheinigung ein (zulässig nach 3 Wochen ohne geeigneten lokalen Bewerber), der Arbeitnehmer erhält eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum D, dann die Aufenthaltserlaubnis. Der Vertrag muss mindestens den monatlichen sozialen Mindestlohn zahlen. 1
Anforderungen
- Ein in Luxemburg ansässiger Arbeitgeber unterzeichnet den Arbeitsvertrag. 1
- Der Vertrag zahlt mindestens den monatlichen sozialen Mindestlohn. 1
- Der Arbeitgeber führt über ADEM eine Arbeitsmarktprüfung durch, bevor er einen Drittstaatsangehörigen einstellt. 1
- Der Arbeitgeber holt eine ADEM-Bescheinigung ein, zulässig nach 3 Wochen ohne geeigneten lokalen Bewerber. 1
- Der Arbeitnehmer erhält eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum D, dann die Aufenthaltserlaubnis. 1
- Eine Entscheidung ergeht innerhalb von 4 Monaten. 1
Aufenthalt
- Erste Erlaubnis für Angestellte für höchstens 2 Jahre; kein Arbeitgeberwechsel in den ersten 6 Monaten.
- Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Arbeit für den Arbeitgeber in der Erlaubnis; Arbeitgeberwechsel nach 6 Monaten.
Amtliche Quellen
- Salaried worker (third-country national): residence authorisation, visa D · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-10
- Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
- Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
Genehmigung für Angestellte und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Genehmigung für Angestellte | – | 2 J., verlängerbar | – |
| Blaue Karte | Verlangt Einkommen von €66k+ im Jahr ≈ $73k | – | – |
| Forschergenehmigung | Verlangt Einkommen von €3,326+ im Monat ≈ $3,720 | 1 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für konzerninterne Versetzung | – | 3 J., verlängerbar | – |
| Blaue Karte Portugal | Verlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,930 | 2 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Angestellte möglich?
Erste Erlaubnis für Angestellte für höchstens 2 Jahre; kein Arbeitgeberwechsel in den ersten 6 Monaten.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für Angestellte?
Die Antwortfrist für den Antrag in der Visumsphase beträgt grundsätzlich höchstens 4 Monate.
Ist mit Genehmigung für Angestellte Arbeit erlaubt?
Arbeit für den Arbeitgeber in der Erlaubnis; Arbeitgeberwechsel nach 6 Monaten.
Wer kann Genehmigung für Angestellte beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Genehmigung für Angestellte zum Daueraufenthalt in Luxemburg?
Die Zeit mit Genehmigung für Angestellte wird für den Daueraufenthalt in Luxemburg angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Angestellte wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Genehmigung für Angestellte in Luxemburg besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Angestellte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Salaried worker (third-country national): residence authorisation, visa D · Guichet.lu (Luxembourg State portal) · geprüft am 2026-10-10
- Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
- Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.