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Luxemburg · Ehegattenvisa

Luxemburg Ehepartner einer ansässigen Person

Erster Aufenthalt: 1 J.

Residence permit "family member" for the spouse of a third-country national (family reunification)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Luxemburg. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€80 ≈ $89
Bearbeitung
Bis zu 270 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €80 ≈ $89; Entscheidung: bis zu 270 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts, mit stabilen Mitteln und Wohnraum. Die Hälfte der Studienzeit zählt; Zeiten als Saison-, entsandter und versetzter Arbeitnehmer zählen nicht.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon das letzte Jahr ununterbrochen, ein Zertifikat in luxemburgischer Sprache und den Kurs "Vivre ensemble".

Guichet.lu

BearbeitungBis zu 270 Tage

Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich höchstens 9 Monate und kann in Ausnahmefällen verlängert werden.

Guichet.lu

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie vor der Einreise bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum D für den Langzeitaufenthalt und danach nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis.

Guichet.lu

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.

Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Luxemburg gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist ein Drittstaatsangehöriger im Ausland, der Ehepartner oder eingetragener Partner eines in Luxemburg lebenden Drittstaatsangehörigen ist.
  • Der Ehepartner oder eingetragene Partner ist bei Antragstellung älter als 18 Jahre.
  • Der Sponsor hat eine begründete Aussicht auf ein langfristiges Aufenthaltsrecht.

Was nachzuweisen ist1

  • Der Sponsor weist ein stabiles Einkommen nach, zum Beispiel mit Gehaltsabrechnungen, und angemessenen Wohnraum.

Unterlagen3

  • Vollständiger gültiger Reisepass und die Heiratsurkunde oder ein anderer Nachweis des Personenstands.
  • Mietvertrag oder notarielle Urkunde mit Angabe der Wohnfläche und ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate.
  • Vom Sponsor ausgefülltes Formular, das dem Nachzug der antragstellenden Person zustimmt, und Reisekrankenversicherung.

Schritte3

  1. Beantragen Sie vor der Einreise das Visum D für den Langzeitaufenthalt bei einer luxemburgischen oder belgischen Botschaft oder einem Konsulat.
  2. Melden Sie nach der Einreise die Ankunft bei der Gemeinde an, lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis.
  3. Die Entscheidung über den Visumantrag dauert bis zu 9 Monate, und keine Antwort gilt als Ablehnung.

Nach der Ankunft1

  • Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt.

Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Vom Sponsor ausgefülltes Formular, das dem Nachzug der antragstellenden Person zustimmt, und Reisekrankenversicherung

  • Unterkunft

    Der Sponsor weist ein stabiles Einkommen nach, zum Beispiel mit Gehaltsabrechnungen, und angemessenen Wohnraum

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Vollständiger gültiger Reisepass und die Heiratsurkunde oder ein anderer Nachweis des Personenstands

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner oder eingetragenen Partner eines in Luxemburg lebenden Nicht-EU-Staatsangehörigen, in einem zweistufigen Verfahren: ein Visum D für den Langzeitaufenthalt, dann eine Aufenthaltserlaubnis als "Familienangehöriger". Sie gewährt Zugang zum Arbeitsmarkt. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen. 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist ein Drittstaatsangehöriger im Ausland, der Ehepartner oder eingetragener Partner eines in Luxemburg lebenden Drittstaatsangehörigen ist. 1
  • Der Ehepartner oder eingetragene Partner ist bei Antragstellung älter als 18 Jahre. 1
  • Der Sponsor hat eine begründete Aussicht auf ein langfristiges Aufenthaltsrecht. 1
  • Der Sponsor weist ein stabiles Einkommen nach, zum Beispiel mit Gehaltsabrechnungen, und angemessenen Wohnraum. 1
  • Vollständiger gültiger Reisepass und die Heiratsurkunde oder ein anderer Nachweis des Personenstands. 1
  • Mietvertrag oder notarielle Urkunde mit Angabe der Wohnfläche und ein Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate. 1
  • Vom Sponsor ausgefülltes Formular, das dem Nachzug der antragstellenden Person zustimmt, und Reisekrankenversicherung. 1
  • Beantragen Sie vor der Einreise das Visum D für den Langzeitaufenthalt bei einer luxemburgischen oder belgischen Botschaft oder einem Konsulat. 1
  • Melden Sie nach der Einreise die Ankunft bei der Gemeinde an, lassen Sie eine ärztliche Untersuchung durchführen und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis. 1 2
  • Die Entscheidung über den Visumantrag dauert bis zu 9 Monate, und keine Antwort gilt als Ablehnung. 1
  • Die Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis von EUR 80 (≈ $89) wird nach Annahme des Antrags gezahlt. 2

Aufenthalt

  • Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist. Die Aufenthaltserlaubnis als "Familienangehöriger" ist ein Jahr gültig und auf Antrag verlängerbar, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben; ihre Gültigkeit darf das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors nicht überschreiten.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Inhaber haben Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Familie

Ledige Kinder unter 18 Jahren; nach 12 Monaten Aufenthalt des Sponsors kann der Minister den Familiennachzug auf Eltern und erwachsene Kinder ausweiten.

Kleingedrucktes

Der Sponsor muss ein stabiles Einkommen nachweisen, aber die vom Ministerium angewandte Höhe und eine etwaige Mindestaufenthaltsdauer des Sponsors stehen nicht in diesem Eintrag; die Guichet-Seite konnte am 12. Oktober 2026 nicht geöffnet werden.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Residence permit "family member" (family reunification with a third-country national) · Guichet.lu (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  2. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  3. Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2008-08-29
  4. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  5. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen Person–1 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers–5 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltserlaubnis, nach Annahme des Antrags zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Zur Einreise ist ein Visum D für den Langzeitaufenthalt erforderlich, das bis zu einem Jahr gültig ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich höchstens 9 Monate und kann in Ausnahmefällen verlängert werden.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Inhaber haben Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Ledige Kinder unter 18 Jahren; nach 12 Monaten Aufenthalt des Sponsors kann der Minister den Familiennachzug auf Eltern und erwachsene Kinder ausweiten.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Luxemburg?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Luxemburg angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Luxemburg besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence permit "family member" (family reunification with a third-country national) · Guichet.lu (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  2. Issuance of your first residence permit (step 2, after entry) · Ministère des Affaires intérieures / Guichet.lu · geprüft am 2026-10-11
  3. Amended Law of 29 August 2008 on free movement of persons and immigration (consolidated version of 12 June 2026) · Legilux (Government of Luxembourg) · geprüft am 2026-10-11
  4. Le statut de resident de longue duree (Articles 80 a 88 of the amended law of 29 August 2008) · Ministry of Foreign and European Affairs, Immigration Directorate, Luxembourg · geprüft am 2026-10-11
  5. Acquerir la nationalite luxembourgeoise par naturalisation · Guichet.lu (Luxembourg government portal) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.