Luxemburg
Luxemburg EU-Freizügigkeit
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Luxemburg. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg leben.
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Was nachzuweisen ist2
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich.
- Nicht erwerbstätige Personen weisen ausreichende Mittel nach, um die Sozialhilfe nicht zu belasten, sowie eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Luxemburg abdeckt.
Unterlagen3
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung.
- Arbeitnehmer fügen einen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungszusage bei; Selbstständige fügen gegebenenfalls eine Gewerbegenehmigung bei.
- Studierende fügen einen Nachweis der Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung in Luxemburg, eine Erklärung über die Mittel und eine Krankenversicherung bei.
Schritte3
- Melden Sie Ihre Ankunft bei der Gemeinde, in der Sie wohnen werden, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen.
- Füllen Sie das Anmeldeformular bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise aus.
- Eine Anmeldebescheinigung wird bei der Registrierung sofort ausgestellt und ist unbefristet gültig.
Nach der Ankunft2
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben.
- Beantragen Sie nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts bei der Generaldirektion für Immigration ein Dokument über den Daueraufenthalt.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Luxemburg die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
Alle Steuerregeln für Luxemburg Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg leben und arbeiten. Aufenthalte über 90 Tage erfordern eine Ankunftsmeldung und eine Registrierung bei der Wohnsitzgemeinde, die eine unbefristet gültige Anmeldebescheinigung ergibt. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Anforderungen
- Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg leben. 1 8
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. 1 3
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich. 3 9
- Nicht erwerbstätige Personen weisen ausreichende Mittel nach, um die Sozialhilfe nicht zu belasten, sowie eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Luxemburg abdeckt. 9
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung. 2
- Arbeitnehmer fügen einen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungszusage bei; Selbstständige fügen gegebenenfalls eine Gewerbegenehmigung bei. 9
- Studierende fügen einen Nachweis der Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung in Luxemburg, eine Erklärung über die Mittel und eine Krankenversicherung bei. 9
- Melden Sie Ihre Ankunft bei der Gemeinde, in der Sie wohnen werden, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen. 10
- Füllen Sie das Anmeldeformular bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise aus. 9
- Eine Anmeldebescheinigung wird bei der Registrierung sofort ausgestellt und ist unbefristet gültig. 9
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben. 4
- Beantragen Sie nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts bei der Generaldirektion für Immigration ein Dokument über den Daueraufenthalt. 9
Aufenthalt
- Keine Frist; melden Sie die Ankunft und füllen Sie das Anmeldeformular bei der Wohnsitzgemeinde innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise aus.
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständiger, Studierender oder Person mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung; Registrierung bei der Gemeinde.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
Bürger dürfen als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; eine Nebentätigkeit von unter 10 Stunden pro Woche begründet für sich allein nicht das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer.
Familie
Ehepartner oder eingetragener Partner, Kinder unter 21 oder unterhaltsabhängig, unterhaltsabhängige Eltern und ein anerkannter langjähriger Partner dürfen nachziehen; Nicht-EU-Familienangehörige beantragen bei der Gemeinde eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Staying and/or working more than 90 days in Luxembourg (as an EU citizen) · Guichet.lu, Government of Luxembourg · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-10-01
- Declaring a move to a new commune of residence · Guichet.lu, Government of Luxembourg · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-01-06
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Italien | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Keine Frist; melden Sie die Ankunft und füllen Sie das Anmeldeformular bei der Wohnsitzgemeinde innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise aus.
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. Bürger dürfen als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; eine Nebentätigkeit von unter 10 Stunden pro Woche begründet für sich allein nicht das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Ehepartner oder eingetragener Partner, Kinder unter 21 oder unterhaltsabhängig, unterhaltsabhängige Eltern und ein anerkannter langjähriger Partner dürfen nachziehen; Nicht-EU-Familienangehörige beantragen bei der Gemeinde eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Luxemburg besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Steuerpflichtige in Luxemburg unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften (inländischen und ausländischen) der Einkommensteuer und müssen weltweite, befreite und nicht befreite Einkünfte in ihrer Erklärung angeben; Nichtansässige werden nur auf luxemburgische Einkünfte besteuert, sofern sie sich nicht für die Behandlung als Ansässige entscheiden.
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 10 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Staying and/or working more than 90 days in Luxembourg (as an EU citizen) · Guichet.lu, Government of Luxembourg · geprüft am 2026-10-10
- Declaring a move to a new commune of residence · Guichet.lu, Government of Luxembourg · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.