
Umzug nach Japan
23 Möglichkeiten für den Umzug nach Japan in unserem Leitfaden: 1 Programm für Fachkräfte, 1 Work-and-Travel-Visum, 1 Nomaden-/Remote-Arbeit-Visum, 1 Route mit Zahlung für den Aufenthalt, 2 Routen für Unternehmen / Start-ups, 14 Arbeitsvisa, 1 Studienvisum, 2 Ehegattenvisa.
Remote-Arbeit: Visum für digitale Nomaden, ¥10M+ im Jahr ≈ $63k. Kleinste Investition: Business Manager, ¥30M+ ≈ $189k. Steuern für Neuzugezogene: Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen, Überweisungsbasis. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Japan bietet eine breite Palette von Aufenthaltsrouten, von Working Holidays und Aufenthalten für digitale Nomaden bis zu fachlicher Arbeit, Unternehmensführung und Highly-Skilled-Status. Visa und Steuern sind getrennt zu betrachten.
Wichtigste Optionen in Japan · 1
Work and Travel · 1
Working Holiday
Altersgrenze und nötige Mittel: Alter und Mittel je nach Pass unterschiedlich
Nomaden / Remote-Arbeit · 1
Visum für digitale Nomaden
Nötiges Einkommen: ¥10M+ im Jahr ≈ $63k
Ruhestand oder Leben von Ersparnissen · 1
Langzeitbesucher (JPY 30M)
Nötige Ersparnisse: ¥30M+ ≈ $189k
Unternehmen / Start-up · 2
Business Manager
Nötige Investition: ¥30M+ ≈ $189k
Startup-Visum
Nötige Investition: ¥30M+ ≈ $189k
Arbeit · 14
- J-SkipNötiges Einkommen: ab ¥20M im Jahr ≈ $126k
- Arbeitsvisum Skill DevelopmentErster Aufenthalt: 3 J.
- Visum Engineer/SpecialistErster Aufenthalt: 5 J.
- Highly Skilled ProfessionalErster Aufenthalt: 5 J.
- Visum für LehrkräfteErster Aufenthalt: 5 J.
- Konzerninterne VersetzungErster Aufenthalt: 5 J.
- Visum für Recht und BuchhaltungErster Aufenthalt: 5 J.
- Visum für medizinische DienstleistungenErster Aufenthalt: 5 J.
- Visum für PflegetätigkeitenErster Aufenthalt: 5 J.
- ProfessorenvisumErster Aufenthalt: 5 J.
- ForschervisumErster Aufenthalt: 5 J.
- Visum für Fachkräfte (Skilled Labor)Erster Aufenthalt: 5 J.
- Specified Skilled Worker 1Erster Aufenthalt: 3 J.
- Specified Skilled Worker 2Erster Aufenthalt: 3 J.
Studium · 1
Studentenvisum
Erster Aufenthalt: 4 J. 3 Mon.
Ehegattenvisa · 2
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt
Erster Aufenthalt: 5 J.
Steuern
Die Ansässigkeit richtet sich nach Tatsachen, nicht nach der Visumart. Die nationale Einkommensteuer ist progressiv, wobei für die Erklärungen eines festgelegten Zeitraums ein Wiederaufbau-Zuschlag gilt.
Sonderregelung
Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen
Steuererleichterung
Details
- Wer: Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr
Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.
Besteuert wird
Einkommensteuer auf alles Einkommen aus japanischen Quellen sowie auf Einkommen aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder aus dem Ausland nach Japan überwiesen wird, zu den progressiven nationalen Sätzen von 5% bis 45%.
Für wen es gilt
- Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr.
- Nichtjapanische Staatsangehörigkeit.
- Wohnsitz oder Aufenthalt in Japan von insgesamt fünf Jahren oder weniger innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre.
Ausschlüsse
- Einkommen aus japanischen Quellen, einschließlich Vergütung für in Japan ausgeübte Arbeit, wird in voller Höhe besteuert.
- Ansässige, die nicht dauerhaft nicht ansässig sind, werden auf das Welteinkommen besteuert.
Steuerliche Ansässigkeit
Ansässig = Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt von einem Jahr oder mehr. Nicht dauerhaft Ansässiger = nichtjapanischer Staatsangehöriger, der insgesamt fünf Jahre oder weniger in den vorangegangenen zehn Jahren ansässig war. Beruht auf Tatsachen, nicht auf der Visumart.
Visa
Kein Visum gewährt diese Behandlung; sie folgt der steuerlichen Ansässigkeit und der Staatsangehörigkeit.
Weitere Steuern
Verbrauchsteuer: Regelsatz 10% (7.8% national plus 2.2% lokal) und ermäßigter Satz 8% (6.24% national plus 1.76% lokal). Lokale Einwohnersteuer und Sozialversicherung sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer in Japan: nationale progressive Tabelle, Wiederaufbau-Zuschlag und Einwohnersteuer
Progressive Sätze
Details
- Auf: Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen, besteuert in progressiven Stufen
- Wer: Gilt für Ansässige
- Grenze: ¥1.9M/Jahr ≈ $12k
Die nationale Einkommensteuer ist in sieben Stufen progressiv: 5% bis JPY 1,949,000 (≈ $12,300) des zu versteuernden Einkommens, 10% bis JPY 3,299,000, (≈ $20,800) 20% bis JPY 6,949,000, (≈ $43,800) 23% bis JPY 8,999,000, (≈ $56,800) 33% bis JPY 17,999,000, (≈ $114,000) 40% bis JPY 39,999,000 (≈ $252,000) und 45% ab JPY 40,000,000 (≈ $252,000). Ansässige, die nicht dauerhaft nicht ansässig sind, werden auf das Welteinkommen besteuert, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen; nicht dauerhaft Ansässige werden auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert. Ein Wiederaufbau-Zuschlag von 2.1% auf die Basis-Einkommensteuer und eine Einwohnersteuer von 10% kommen hinzu.
Besteuert wird
Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen, besteuert in progressiven Stufen (Posten mit getrennter Besteuerung ausgenommen); die Einwohnersteuer wird auf das Einkommen des Vorjahres veranlagt.
Für wen es gilt
- Gilt für Ansässige; nicht dauerhaft Ansässige werden auf Einkommen aus japanischen Quellen und überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert.
Ausschlüsse
- Einkommen, das nach den Regeln der getrennten Besteuerung besteuert wird, liegt außerhalb der progressiven Tabelle.
- Ab 2025 wird, wenn das Basiseinkommen JPY 330 (≈ $2) Mio. übersteigt, ein zusätzlicher Betrag hinzugerechnet, wenn 22.5% des übersteigenden Betrags höher sind als die gewöhnliche Einkommensteuer und der Wiederaufbau-Zuschlag.
Grenzen
- JPY 1,949,000 im Jahr (≈ $12,300) · Obergrenze der nationalen Stufe von 5% (zu versteuerndes Einkommen ab JPY 1,000 (≈ $6)); Abzug nach Schnelltabelle JPY 0.
- JPY 3,299,000 im Jahr (≈ $20,800) · Obergrenze der Stufe von 10% (ab JPY 1,950,000 (≈ $12,300)); Abzug nach Schnelltabelle JPY 97,500 (≈ $610).
- JPY 6,949,000 im Jahr (≈ $43,800) · Obergrenze der Stufe von 20% (ab JPY 3,300,000 (≈ $20,800)); Abzug nach Schnelltabelle JPY 427,500 (≈ $2,700).
- JPY 8,999,000 im Jahr (≈ $56,800) · Obergrenze der Stufe von 23% (ab JPY 6,950,000 (≈ $43,800)); Abzug nach Schnelltabelle JPY 636,000 (≈ $4,010).
- JPY 17,999,000 im Jahr (≈ $114,000) · Obergrenze der Stufe von 33% (ab JPY 9,000,000 (≈ $56,800)); Abzug nach Schnelltabelle JPY 1,536,000 (≈ $9,690).
- JPY 39,999,000 im Jahr (≈ $252,000) · Obergrenze der Stufe von 40% (ab JPY 18,000,000 (≈ $114,000)); Abzug nach Schnelltabelle JPY 2,796,000 (≈ $17,600).
- JPY 40,000,000 im Jahr (≈ $252,000) · Die Stufe von 45% gilt ab diesem zu versteuernden Einkommen; Abzug nach Schnelltabelle JPY 4,796,000 (≈ $30,300).
Steuerliche Ansässigkeit
Ansässige natürliche Personen haben ihren Wohnsitz in Japan oder einen ununterbrochenen Aufenthalt von 1 Jahr oder mehr.
Visa
Die steuerliche Behandlung folgt dem steuerlichen Ansässigkeitsstatus, nicht der Visumart.
Weitere Steuern
Die Wiederaufbau-Sondereinkommensteuer beträgt 2.1% der Basis-Einkommensteuer und wird zusammen mit der Einkommensteuer erklärt und gezahlt; für ab dem 1. Januar 2027 entstehendes Einkommen sinkt der Wiederaufbausatz auf 1.1%, und eine Verteidigungs-Sondereinkommensteuer von 1% wird zusätzlich einbehalten. Die individuelle Einwohnersteuer beträgt 10% des zu versteuernden Einkommens (4% präfektural plus 6% kommunal zu Standardsätzen; Gebietskörperschaften können abweichende Sätze festlegen) und wird auf das Einkommen des Vorjahres für Personen erhoben, die am 1. Januar in Japan ihren Wohnsitz hatten, zuzüglich Pro-Kopf-Beträgen von JPY 1,000 (≈ $6) präfektural und JPY 3,000 (≈ $19) kommunal.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Japan in Bildern




Weg zum Daueraufenthalt · 1
- Daueraufenthalt · Permanent Resident (永住者)
Ankunft in Japan: erste Schritte
- Schließen Sie eine private Krankenversicherung ab, wo Ihre Route sie verlangt, die Tod, Verletzung und Krankheit während des Aufenthalts abdeckt.
- Sichern Sie sich eine Adresse und melden Sie Ihren Wohnsitz beim örtlichen Gemeindeamt an.
- Eröffnen Sie ein Bankkonto, sobald Sie Ihre Aufenthaltskarte und Adresse haben.
- Bewahren Sie Ihren Aufenthaltsplan und Ersparnisnachweise auf, wenn Ihre Route sie verlangt.
Häufige Fragen
Welche Visa für Fachkräfte gibt es in Japan?
Japan hat 1 Programm für Fachkräfte. J-Find gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre.
Gibt es in Japan ein Work-and-Travel-Visum?
Ja. Japan hat 1 Work-and-Travel-Visum. Working Holiday gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr.
Wie hoch ist die Einkommensanforderung für das Visum für digitale Nomaden in Japan im Jahr 2026?
Japan hat 1 Visum für digitale Nomaden oder Remote-Arbeit. Visum für digitale Nomaden verlangt ein Einkommen von mindestens JPY 10,000,000 im Jahr (≈ $63,100) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 6 Monate.
Kann man in Japan vom Ersparten oder von einer Rente im Ruhestand leben?
Japan hat 1 Route für den Ruhestand oder mit Zahlung für den Aufenthalt. Langzeitbesucher (JPY 30M) verlangt Ersparnisse von mindestens JPY 30,000,000 (≈ $189,000) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr.
Kann man durch die Gründung eines Unternehmens nach Japan ziehen?
Japan hat 2 Routen für Unternehmen oder Start-ups. Business Manager verlangt eine Investition von mindestens JPY 30,000,000 (≈ $189,000) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann. Startup-Visum verlangt eine Investition von mindestens JPY 30,000,000 (≈ $189,000) und gewährt einen ersten Aufenthalt von 2 Jahre.
Welche Arbeitsvisa bietet Japan Ausländern an?
Japan hat 14 Arbeitsvisa. Arbeitsvisum Skill Development gewährt einen ersten Aufenthalt von 3 Jahre. Visum Engineer/Specialist gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann. Highly Skilled Professional gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann.
Wie erhält man ein Studienvisum für Japan?
Japan hat 1 Studienvisum. Studentenvisum gewährt einen ersten Aufenthalt von 4.3 Jahre, der verlängert werden kann.
Kann man in Japan zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Japan hat 2 Ehegattenvisa. Ehepartner eines Staatsbürgers gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann. Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt gewährt einen ersten Aufenthalt von 5 Jahre, der verlängert werden kann.
Gibt es in Japan eine Sonderregelung bei der Steuer für neue Einwohner?
Ja: Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen. Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
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KI zu Japan fragen AI
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