Japan · Ehegattenvisa
Japan Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt
Erster Aufenthalt: 5 J.
Spouse or Child of Permanent Resident (Spouse visa)
Am anhand amtlicher Quellen geprüftRegel geändert am 1. Apr. 2027Änderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt ist eine Route (ehegattenvisa) für Japan. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- ¥10k ≈ $63 · +6 weitere
- Bearbeitung
- 1–3 Monate
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: 7 Behördengebühren unten aufgeführt; Entscheidung: 1–3 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren¥10k ≈ $63 · +6 weitere
- JPY 10,000 (≈ $63)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Monate oder weniger beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
- JPY 15,000 (≈ $95)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 3 Monate bis zu 6 Monate beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
- JPY 21,000 (≈ $130)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 6 Monate und weniger als 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
- JPY 27,000 (≈ $170)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
- JPY 42,000 (≈ $260)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 1 Jahr und weniger als 3 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
- JPY 56,000 (≈ $350)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Jahre oder mehr und weniger als 5 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
- JPY 65,000 (≈ $410)Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 5 Jahre oder mehr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu.
VerlängerungVerlängerbar
Auf Antrag verlängerbar, solange die Ehe besteht; die Dauer beträgt 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate.
DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt
Anträge ab dem 1. April 2027 erfordern 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan (Richtlinie überarbeitet am 1. Oktober 2026). Anträge bis zum 31. März 2027 folgen der älteren Regel: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Das Nationality Act (Article 5) setzt mindestens 5 aufeinanderfolgende Jahre rechtmäßigen Aufenthalts in Japan voraus, dazu Verhalten, Lebensunterhalt und weitere Bedingungen. Die Einbürgerungs-Q&A des Justizministeriums ergänzt, dass die Integration in die japanische Gesellschaft erforderlich ist, etwa 10 Jahre oder mehr Aufenthalt und Japanisch, das für den Alltag ausreicht (Sprechen, Lesen und Schreiben). Das Erfüllen der Bedingungen garantiert keine Genehmigung.
Bearbeitung1–3 Monate
Übliche Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Monate für ein Certificate of Eligibility, 1 bis 2 Monate für einen Statuswechsel in Japan und 2 Wochen bis 1 Monat für eine Verlängerung.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Ein Certificate of Eligibility über die einladende Organisation in Japan beantragen und dann das Visum im Ausland, oder den Status in Japan wechseln.
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann1
- Die antragstellende Person ist der Ehemann oder die Ehefrau einer Person mit Daueraufenthalt oder besonderem Daueraufenthalt in Japan.
Was nachzuweisen ist2
- Der Lebensunterhalt wird durch die Einwohnersteuer- und Steuerzahlungsbescheinigung der unterstützenden Person für das letzte Jahr nachgewiesen; es ist kein Mindesteinkommen festgelegt.
- Ist diese Bescheinigung nicht verfügbar, wird stattdessen eine Kopie des Sparbuchs oder ein Stellenangebot eines japanischen Unternehmens akzeptiert.
Unterlagen4
- Heiratsurkunde, ausgestellt von der Behörde des Heimatlandes der antragstellenden Person.
- Identitätsbürgschaftsschreiben, unterzeichnet vom in Japan lebenden Ehepartner mit Daueraufenthalt.
- Meldebescheinigung des Ehepartners mit Daueraufenthalt mit allen Haushaltsmitgliedern.
- Fragebogen sowie 2 bis 3 Fotos des Paares zusammen; Social-Media- oder Anrufnachweise werden ebenfalls akzeptiert.
Schritte2
- Der Antrag auf ein Certificate of Eligibility wird bei der Einwanderungsbehörde für die Neueinreise unter diesem Status gestellt.
- Wer sich bereits mit einem anderen Status in Japan aufhält, beantragt einen Statuswechsel zu diesem.
Nach der Ankunft4
- Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass die Ehe fortbesteht, sowie neue Steuerbescheinigungen.
- Scheidung oder Tod des Ehepartners müssen den Einwanderungsbehörden gemeldet werden.
- Daueraufenthalt, Anträge bis zum 31. März 2027: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan.
- Daueraufenthalt, Anträge ab dem 1. April 2027: 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Japan.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Japan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Ansässige natürliche Personen haben ihren Wohnsitz in Japan oder einen ununterbrochenen Aufenthalt von 1 Jahr oder mehr.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Überweisungsbasis
Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.
- Sonderregelung
Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Japan Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthaltsstatus für den Ehemann oder die Ehefrau einer Person mit Daueraufenthalt oder mit besonderem Daueraufenthalt, gewährt für 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate. 1 2 3 4
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von JPY 10,000 (≈ $63) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Monate oder weniger beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
- Eine Gebühr von JPY 15,000 (≈ $95) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 3 Monate bis zu 6 Monate beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
- Eine Gebühr von JPY 21,000 (≈ $130) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 6 Monate und weniger als 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
- Eine Gebühr von JPY 27,000 (≈ $170) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 1 Jahr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
- Eine Gebühr von JPY 42,000 (≈ $260) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer mehr als 1 Jahr und weniger als 3 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
- Eine Gebühr von JPY 56,000 (≈ $350) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 3 Jahre oder mehr und weniger als 5 Jahre beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
- Eine Gebühr von JPY 65,000 (≈ $410) · Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Oktober 2026: Gebühr, wenn die gewährte Dauer 5 Jahre oder mehr beträgt; eine Zahlungsabwicklungsgebühr von JPY 330 (≈ $2) (JPY 550 (≈ $3) ab 3 Jahren) kommt hinzu. 5
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist der Ehemann oder die Ehefrau einer Person mit Daueraufenthalt oder besonderem Daueraufenthalt in Japan. 1
- Der Lebensunterhalt wird durch die Einwohnersteuer- und Steuerzahlungsbescheinigung der unterstützenden Person für das letzte Jahr nachgewiesen; es ist kein Mindesteinkommen festgelegt. 1
- Ist diese Bescheinigung nicht verfügbar, wird stattdessen eine Kopie des Sparbuchs oder ein Stellenangebot eines japanischen Unternehmens akzeptiert. 1
- Heiratsurkunde, ausgestellt von der Behörde des Heimatlandes der antragstellenden Person. 1
- Identitätsbürgschaftsschreiben, unterzeichnet vom in Japan lebenden Ehepartner mit Daueraufenthalt. 1
- Meldebescheinigung des Ehepartners mit Daueraufenthalt mit allen Haushaltsmitgliedern. 1
- Fragebogen sowie 2 bis 3 Fotos des Paares zusammen; Social-Media- oder Anrufnachweise werden ebenfalls akzeptiert. 1
- Der Antrag auf ein Certificate of Eligibility wird bei der Einwanderungsbehörde für die Neueinreise unter diesem Status gestellt. 1
- Wer sich bereits mit einem anderen Status in Japan aufhält, beantragt einen Statuswechsel zu diesem. 1
- Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass die Ehe fortbesteht, sowie neue Steuerbescheinigungen. 1
- Scheidung oder Tod des Ehepartners müssen den Einwanderungsbehörden gemeldet werden. 1
- Daueraufenthalt, Anträge bis zum 31. März 2027: 3 Jahre Ehe und 1 Jahr in Japan. 3
- Daueraufenthalt, Anträge ab dem 1. April 2027: 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Japan. 4
Aufenthalt
- Die Aufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate; auf Antrag verlängerbar, solange die Ehe besteht.
- Erster Aufenthalt: 6 bis 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Arbeit
Keine Arbeitserlaubnis erforderlich; der Status beruht auf der familiären Stellung und beschränkt die Tätigkeiten nicht.
Familie
In Japan geborene Kinder einer Person mit Daueraufenthalt, die weiterhin in Japan leben, fallen unter denselben Status.
Kleingedrucktes
Die Regel von 1 Jahr für den Daueraufenthalt von Ehepartnern endet am 31. März 2027. Anträge ab dem 1. April 2027 erfordern 5 Jahre Ehe und 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Japan.
Amtliche Quellen
- Status of Residence "Spouse or Child of Permanent Resident" · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
- Table of statuses of residence and periods of stay · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
- Guidelines for Permission for Permanent Residence (revised 24 February 2026) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-02-24
- Guidelines for Permission for Permanent Residence (revised 1 October 2026) · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-10-01
- Fees for extension of stay, change of status and permanent residence applied for online from 1 October 2026 · Immigration Services Agency of Japan · geprüft am 2026-10-11
- Naturalization: conditions and procedure (Q&A) · Civil Affairs Bureau, Ministry of Justice of Japan · geprüft am 2026-10-12
- Certificate of Eligibility application: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
- Application for change of status of residence: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
- Application for extension of period of stay: standard processing period · Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt | – | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Thailand | – | 3 Mon., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien | – | – | Nein |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Vereinigte Arabische Emirate | – | – | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nötig?
Eine Gebühr von JPY 10,000 (≈ $63). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Eine Gebühr von JPY 15,000 (≈ $95). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Eine Gebühr von JPY 21,000 (≈ $130). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1. Eine Gebühr von JPY 27,000 (≈ $170). Aufenthaltsverlängerung oder Statuswechsel, Online-Antrag ab 1.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt möglich?
Die Aufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate; auf Antrag verlängerbar, solange die Ehe besteht.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt?
Übliche Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Monate für ein Certificate of Eligibility, 1 bis 2 Monate für einen Statuswechsel in Japan und 2 Wochen bis 1 Monat für eine Verlängerung.
Ist mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Arbeit erlaubt?
Ja. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich; der Status beruht auf der familiären Stellung und beschränkt die Tätigkeiten nicht.
Können Familienangehörige mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nachziehen?
In Japan geborene Kinder einer Person mit Daueraufenthalt, die weiterhin in Japan leben, fallen unter denselben Status.
Führt Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt zum Daueraufenthalt in Japan?
Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Japan angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Gibt es für Inhaber von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Japan eine Steuererleichterung?
Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen: Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Behandlung von Einkommen aus ausländischen Quellen bei nicht dauerhaft Ansässigen
Steuererleichterung
Details
- Wer: Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr
Nicht dauerhaft Ansässige werden in Japan auf Einkommen aus japanischen Quellen und auf in Japan gezahltes oder nach Japan überwiesenes Einkommen aus ausländischen Quellen besteuert; im Ausland gezahltes und dort belassenes Einkommen aus ausländischen Quellen liegt außerhalb der japanischen Steuerbemessungsgrundlage.
Besteuert wird
Einkommensteuer auf alles Einkommen aus japanischen Quellen sowie auf Einkommen aus ausländischen Quellen, das in Japan gezahlt oder aus dem Ausland nach Japan überwiesen wird, zu den progressiven nationalen Sätzen von 5% bis 45%.
Für wen es gilt
- Ansässig: Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt in Japan von einem Jahr oder mehr.
- Nichtjapanische Staatsangehörigkeit.
- Wohnsitz oder Aufenthalt in Japan von insgesamt fünf Jahren oder weniger innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre.
Ausschlüsse
- Einkommen aus japanischen Quellen, einschließlich Vergütung für in Japan ausgeübte Arbeit, wird in voller Höhe besteuert.
- Ansässige, die nicht dauerhaft nicht ansässig sind, werden auf das Welteinkommen besteuert.
Steuerliche Ansässigkeit
Ansässig = Wohnsitz oder ununterbrochener Aufenthalt von einem Jahr oder mehr. Nicht dauerhaft Ansässiger = nichtjapanischer Staatsangehöriger, der insgesamt fünf Jahre oder weniger in den vorangegangenen zehn Jahren ansässig war. Beruht auf Tatsachen, nicht auf der Visumart.
Visa
Kein Visum gewährt diese Behandlung; sie folgt der steuerlichen Ansässigkeit und der Staatsangehörigkeit.
Weitere Steuern
Verbrauchsteuer: Regelsatz 10% (7.8% national plus 2.2% lokal) und ermäßigter Satz 8% (6.24% national plus 1.76% lokal). Lokale Einwohnersteuer und Sozialversicherung sind gesondert zu betrachten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 9 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
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Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.