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Thailand · Ehegattenvisa

Thailand Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt

Erster Aufenthalt: Einreise 90 Tage, verlängerbar

Non-Immigrant Visa O (Spouse of Permanent Resident) and extension of stay

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt ist eine Route (ehegattenvisa) für Thailand. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
Einreise 90 Tage, verlängerbar
VerlängerungVerlängerbar

Auf das Einreisevisum folgt eine Aufenthaltsverlängerung, über die die Einwanderungsbehörde entscheidet.

Royal Thai Embassy, LondonImmigration Bureau, Royal Thai Police

DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt

Nach 3 aufeinanderfolgenden Jahren mit einem Non-Immigrant-Visum und jährlichen Aufenthaltsverlängerungen kann eine thailändische Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Es gelten weitere Bedingungen zu Einkommen, Arbeit oder Investition, und die Genehmigungen sind durch eine jährliche Quote je Staatsangehörigkeit begrenzt.

Royal Thai Embassy, London, Ministry of Foreign Affairs of Thailand

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Einreisevisum bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen, dann die Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde in Thailand.

Royal Thai Embassy, LondonImmigration Bureau, Royal Thai Police

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Thailand gestellt, nicht nach der Einreise

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist der Ehepartner einer Person mit Aufenthaltsbescheinigung (Daueraufenthalt) in Thailand.
  • Die Ehe besteht rechtlich und tatsächlich.

Unterlagen2

  • Verlängerung: Formular TM.7, Passkopie und Heiratsnachweis.
  • Verlängerung: Kopien der Aufenthaltsbescheinigung und der Ausländer-Identitätsbescheinigung des Ehepartners.

Schritte1

  1. Die antragstellende Person besitzt vor dem Antrag auf Verlängerung ein Non-Immigrant-Visum für befristeten Aufenthalt.

Wie Thailand die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 3 Monate, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 180 Tage in Steuerjahr, in dem das Einkommen erzielt wirdAnsässig im Sinne von Revenue Code section 41.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis (ab 2024)

Eine Person, die sich in einem Steuerjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält, ist in Thailand steuerlich ansässig. Steuerpflichtiges Einkommen aus ausländischen Quellen, das ab 1. Januar 2024 erzielt wurde, wird in Thailand in dem Jahr besteuert, in dem es ins Land eingebracht wird; vor 2024 erzieltes Einkommen wird nicht besteuert, auch wenn es später eingebracht wird.

Alle Steuerregeln für Thailand Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einreisevisum und Aufenthaltsverlängerung für den ausländischen Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Thailand. 1 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist der Ehepartner einer Person mit Aufenthaltsbescheinigung (Daueraufenthalt) in Thailand. 1
  • Die Ehe besteht rechtlich und tatsächlich. 1
  • Verlängerung: Formular TM.7, Passkopie und Heiratsnachweis. 1
  • Verlängerung: Kopien der Aufenthaltsbescheinigung und der Ausländer-Identitätsbescheinigung des Ehepartners. 1
  • Die antragstellende Person besitzt vor dem Antrag auf Verlängerung ein Non-Immigrant-Visum für befristeten Aufenthalt. 1

Aufenthalt

  • Das Einreisevisum gilt für eine einmalige Einreise und 90 Tage; die Einwanderungsbehörde entscheidet über die Dauer der Aufenthaltsverlängerung.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 3 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 3 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Visum und Verlängerung berechtigen nicht zur Arbeit; für eine Beschäftigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Familie

Kinder unter 21 Jahren und Eltern ab 50 Jahren einer Person mit Daueraufenthalt können in derselben Kategorie beantragen.

Geprüft am 2026-10-11 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Immigration Bureau criteria for extension of temporary stay, including families of Thai nationals and of permanent residents · Immigration Bureau, Royal Thai Police (Uttaradit Immigration Office) · geprüft am 2026-10-11
  2. Spouse and Family Visa · Royal Thai Embassy, London · geprüft am 2026-10-11
  3. Residence Permit in Thailand: criteria for foreign nationals · Royal Thai Embassy, London, Ministry of Foreign Affairs of Thailand · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt–3 Mon., verlängerbar–
Ehepartner eines StaatsbürgersVerlangt Einkommen von ฿40k+ im Monat ≈ $1,1903 Mon., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers Japan–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien––Nein
Ehepartner eines Staatsbürgers Vereinigte Arabische Emirate–––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt möglich?

Das Einreisevisum gilt für eine einmalige Einreise und 90 Tage; die Einwanderungsbehörde entscheidet über die Dauer der Aufenthaltsverlängerung.

Ist mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Arbeit erlaubt?

Visum und Verlängerung berechtigen nicht zur Arbeit; für eine Beschäftigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nachziehen?

Kinder unter 21 Jahren und Eltern ab 50 Jahren einer Person mit Daueraufenthalt können in derselben Kategorie beantragen.

Führt Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt zum Daueraufenthalt in Thailand?

Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Thailand angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Thailand besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Eine Person, die sich in einem Steuerjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält, ist in Thailand steuerlich ansässig. Steuerpflichtiges Einkommen aus ausländischen Quellen, das ab 1.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

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  1. Immigration Bureau criteria for extension of temporary stay, including families of Thai nationals and of permanent residents · Immigration Bureau, Royal Thai Police (Uttaradit Immigration Office) · geprüft am 2026-10-11
  2. Spouse and Family Visa · Royal Thai Embassy, London · geprüft am 2026-10-11
  3. Residence Permit in Thailand: criteria for foreign nationals · Royal Thai Embassy, London, Ministry of Foreign Affairs of Thailand · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.