Indien · Ehegattenvisa
Indien Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Miscellaneous Entry (X) Visa for the foreign spouse of an Indian citizen
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Indien. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 5 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Das Visum wird jeweils für 5 Jahre erteilt. Nach 5 Jahren kann das Ministry of Home Affairs es um ein Jahr verlängern; spätere Verlängerungen von jeweils bis zu 5 Jahren können vom FRRO oder FRO erteilt werden.
EinbürgerungNach 7 Jahre Aufenthalt
Eine mit einem indischen Staatsangehörigen verheiratete Person kann die Einbürgerung durch Registrierung beantragen, nachdem sie 7 Jahre gewöhnlich in Indien ansässig war, also die 12 Monate vor der Antragstellung und mindestens 6 der 8 Jahre davor.
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Die antragstellende Person ist der ausländische Ehepartner oder das ausländische Kind eines indischen Staatsangehörigen, einer Person indischer Herkunft oder eines OCI-Kartenhalters.
- Die antragstellende Person ist nicht als OCI-Kartenhalter registriert.
Nach der Ankunft3
- Das Visum wird jeweils für fünf Jahre mit Mehrfacheinreise erteilt.
- Nach fünf Jahren leitet das FRRO oder FRO jede Verlängerung an das Ministry of Home Affairs weiter, das ein Jahr gewährt; danach folgen Verlängerungen von jeweils bis zu fünf Jahren.
- Stirbt der indische Ehepartner oder scheidet sich das Paar, kann der ausländische Ehepartner nur weiter verlängern, wenn das Paar ein Kind hat und ein Gericht nach der Scheidung dem ausländischen Ehepartner das Sorgerecht übertragen hat.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Indien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 5 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben SteuerjahreAnwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
- Mindestens 182 Tage in Steuerjahr (1. April bis 31. März)In Indien ansässig
- Mindestens 60 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Ansässigkeitstest
- Mindestens 120 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Test für Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft mit indischen Einkünften von über INR 15 (≈ $0) Lakh
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
RNOR-Entlastung
Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.
- Sonderregelung
Nicht gewöhnlich ansässig Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Indien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Einreisevisum (X) für den ausländischen Ehepartner und die Kinder eines indischen Staatsangehörigen, einer Person indischer Herkunft oder eines OCI-Kartenhalters, die selbst nicht als OCI-Kartenhalter registriert sind; für fünf Jahre mit Mehrfacheinreise erteilt. 1 2
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist der ausländische Ehepartner oder das ausländische Kind eines indischen Staatsangehörigen, einer Person indischer Herkunft oder eines OCI-Kartenhalters. 1 2
- Die antragstellende Person ist nicht als OCI-Kartenhalter registriert. 1 2
- Das Visum wird jeweils für fünf Jahre mit Mehrfacheinreise erteilt. 1
- Nach fünf Jahren leitet das FRRO oder FRO jede Verlängerung an das Ministry of Home Affairs weiter, das ein Jahr gewährt; danach folgen Verlängerungen von jeweils bis zu fünf Jahren. 1
- Stirbt der indische Ehepartner oder scheidet sich das Paar, kann der ausländische Ehepartner nur weiter verlängern, wenn das Paar ein Kind hat und ein Gericht nach der Scheidung dem ausländischen Ehepartner das Sorgerecht übertragen hat. 1
Aufenthalt
- Jeweils für fünf Jahre mit Mehrfacheinreise erteilt. Nach fünf Jahren kann das Ministry of Home Affairs ein weiteres Jahr gewähren; danach können FRROs oder FROs Verlängerungen für jeweils bis zu fünf Jahre erteilen.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 60 Monate.
- Gültigkeit des Visums: 60 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Familie
Das Visum umfasst auch die ausländischen Kinder eines indischen Staatsangehörigen, einer Person indischer Herkunft oder eines OCI-Kartenhalters.
Amtliche Quellen
- Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2018-02-01
- List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
- The Citizenship Act, 1955 (sections 5, 6 and Third Schedule) · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner eines Staatsbürgers und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 5 J., verlängerbar | – |
| OCI-Karte für Ehepartner eines Staatsbürgers | – | – | – |
| Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Thailand | – | 3 Mon., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Japan | – | 5 J., verlängerbar | Ja |
| Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien | – | – | Nein |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?
Jeweils für fünf Jahre mit Mehrfacheinreise erteilt.
Können Familienangehörige mit Ehepartner eines Staatsbürgers nachziehen?
Das Visum umfasst auch die ausländischen Kinder eines indischen Staatsangehörigen, einer Person indischer Herkunft oder eines OCI-Kartenhalters.
Gibt es für Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Indien eine Steuererleichterung?
Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer: Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer
Steuererleichterung
Details
- Auf: Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf
- Grenze: ₹1.5M/Jahr ≈ $16k
Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.
Besteuert wird
Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf.
Für wen es gilt
- Im Steuerjahr in Indien ansässig, aber in neun der zehn vorangegangenen Jahre nicht ansässig, oder in den sieben vorangegangenen Jahren höchstens 729 Tage in Indien anwesend.
- Indische Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft, die Indien für 120 bis 181 Tage besuchen und Einkünfte aus indischen Quellen von über INR 15 (≈ $0) Lakh haben, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
- Indische Staatsangehörige, die als ansässig gelten, weil ihre indischen Einkünfte INR 15 (≈ $0) Lakh übersteigen und sie in keinem anderen Land steuerpflichtig sind, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
- Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2026 beginnen, gilt die Regel nach Abschnitt 6(13) und Abschnitt 5 des Income-tax Act 2025; die Kriterien entsprechen dem Gesetz von 1961.
Ausschlüsse
- Gewöhnlich ansässige Personen (mehr als 729 Tage in den vorangegangenen sieben Jahren und ansässig in mindestens zwei der vorangegangenen zehn Jahre) werden auf ihr Welteinkommen besteuert.
Grenzen
- INR 1,500,000 im Jahr (≈ $15,600) · Einkünfte aus indischen Quellen (nicht aus ausländischen Quellen), oberhalb derer ein Staatsangehöriger, der nirgendwo sonst besteuert wird, als RNOR ansässig gilt
Tage im Land
- Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben Steuerjahre · Anwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
Steuerliche Ansässigkeit
Der RNOR-Status wird jährlich bestimmt; die Prüfungen blicken auf Jahre zurück, die dem Gesetz von 1961 unterliegen.
Visa
Der Visumstyp ist unerheblich; der Status hängt von Aufenthaltstagen und früherer Ansässigkeit ab.
Weitere Steuern
Goods and Services Tax, Zuschlag und Cess gelten gesondert.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehr in Indien
Visa für Ehe- und Lebenspartner anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Details of visas granted by India (Visa Manual extract, Annex III) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
- List of Visas (B, E, F, S, X, T categories) · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Details of visas granted by India (Visa Manual Annex III, 20 August 2020) · Ministry of Home Affairs, India · geprüft am 2026-10-12
- The Citizenship Act, 1955 (sections 5, 6 and Third Schedule) · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.